Ideen für das Taxigewerbe, den Straßenverkehr und die Imagepflege der Landeshauptstadt Düsseldorf




von Winfried Schneider, Düsseldorf





Zur besseren Lesbarkeit gibt es diesen Text in zwei verschiedenen Hintergrundfarben:


www.taxi-verkehr.de (gelber Hintergrund - fürs Tablet)

www.taxiverkehr.de (grauer Hintergrund - fürs Office)


update: 14. März 2020




TEIL I TAXI-GEWERBE




Aktuelles:


Personen-Beförderungs-Gesetz 2020 - (Vorschläge)




Die Rückkehrpflicht existiert auch bei Taxen und soll sogar bleiben!


Taxen müssen grundsätzlich zurück in die Zulassungsgemeinde und dürfen sich nicht ausserorts bereit stellen. Damit könnten auch bei Taxen die Leerkilometer deutlich gesenkt werden. Mietwagen würden ansonsten bevorzugt.



Dem steht aber die Struktur des klassischen Taxigewerbes entgegen. Fahrgäste vertrauen auf Ortskenntnis und wirksame behördliche Kontrolle, wenn sie sich in ein Taxi setzen. Das muss deshalb auch für Mietwagen bleiben, weil die Taxen ansonsten durch die Aufrechterhaltung der Rückkehrpflicht benachteiligt wären



Das Argument der Umwelt ist ernst zu nehmen. Dem sind die aber abstrusen Steuerregeln entgegen zu halten, wie die Auflastung von Fahrzeugen, die damit Beschränkungen umgehen. Das muss dann ebenfalls geändert werden.



Ein weiterer riesiger Punkt ist der Luftverkehr. Wenn Sie durch Änderungen bei der Rückkehrpflicht die Umwelt schützen wollen, fragen Sie sich bitte doch erst einmal, ob die Landevorschriften zur Nachtzeit, an den Verkehrsflughäfen etwas lockerer ausgelegt werden müssen.



Eine vollbesetzte Maschine im Anflug auf DUS, die um 5:59 Uhr illegal landen würde, muss aufgrund der Luftfahrtbürokratie eine Ehrenrunde über das mit mehreren Millionen Menschen bewohnte Ruhrgebiet fliegen und dabei den gesamten Ruhrpott, mit zusätzlichem Kerosinduft und Lärm, ausdrücklich ordnungsbehördlich angeordnet, beglücken.


Weiterhin müsste es den Flugzeugführern und Airlines gestattet werden, von A nach B auf dem direkten kürzesten Weg, dem Grosskreis, der Orthodrome, und nicht zick-zack über vorgeschriebene Waypoints zu fliegen. Damit würden soviel Tonnen an Kerosin, Abgasen und Lärm vermieden, die die Emissionen der Mietwagen-Leerkilometer, als Rundungsfehler im Promillebereich bestätigen würden.



Das durch eine einseitige Aufhebung der Rückkehrpflicht, und dann noch ausschliesslich für die Mietwagen bedingte Einsparpotential, liegt im Promillebereich der Gesamtemissionen des Strassenverkehrs. Rechnen Sie den Anteil der durch diese sinnvolle Einschränkung betroffenen Fahrzeuge, am Gesamtbestand aller in der BRD zugelassenen einmal Fahrzeuge aus.


Fangen Sie bitte mit den grössten Problemen zuerst an, bevor Sie bewährte Regeln, die einen tiefen Sinn haben, vorschnell über den Haufen werfen.


Wesentlich mehr an Energie und Abgasbelastung würde im gesamten Verkehr eingespart, wenn in jedem Fahrzeug eine Ampel-APP aufs NAVI installiert wird, die die genaue Geschwindigkeit anzeigt, um exakt bei Grün die nächste LZA zu erreichen. Siehe dazu hier www.taxiverkehr.de (Punkt 74 Digitale Verkehrslenkung nach dem Vorbild ATC der Luftfahrt).



Sichtbare Kennzeichnung von Mietwagen


Ein fiktives aber durchaus realistisches Beispiel:


Susi Sorglos ist eine hochattraktive junge Frau, die sich am Samstag abend besonders sexy aufgebrezelt hat, um anschliessend in der Düsseldorfer Altstadt so richtig Party zu machen.

Mitten in der Nacht, nach so einigen Umdrehungen in den Getränken, die ihr allesamt von verschiedenen Männern ausgegeben wurden, merkt sie, dass ihr künstlicher Horizont deutliche Dejustagen meldet.


Sie bestellt über ein steuerlich wie rechtlich hoch kreatives, amerikanisches Taxi-Vermittlungsunternehmen, das das über Jahrzehnte bewährte, aber in einigen Details sicher erneuerungsbedürftige Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wesentlich liberaler interpretiert, als die FDP es jemals war, einen zivilen Chauffeur.


Diese Fahrt wird der bestellte Chauffeur aber gar nicht mehr ausführen können, weil die junge Dame sich ungeduldiger Weise, zwischenzeitlich zu einem anderen PKW-Fahrer ins Auto setzte, den sie fälschlicher Weise für einen UBER-Chauffeur hielt. Damit nimmt das Abenteuer seinen lauf:


Der ahnungslose Pkw-Fahrer kann sein Glück kaum fassen, eine so schöne und gut gelaunte Prinzessin in seinem etwas unauffälligen, spiessigen Normalfahrzeug zu haben. (Mausgrauer Toyota-Kombi !) Warum nimmt die nicht den Typen in dem S-Klasse Cabrio vor ihm?

Die beiden führen eine, aufgrund des Alkoholgehaltes der Dame, lustige und lockere Konversation, bei dem sie dem Fahrer sogar ihre Privatanschrift ganz freiwillig verrät. Sie erzählt dann auch noch, sie sei Singe und habe Langeweile ...

Der junge Mann denkt jetzt endgültig, in einem Bond-Film mitzuspielen.


Zwei Tage später eine Zeitungsmeldung: Junge Frau setzt sich nachts um drei, in angetrunkenem Zustand zu einem wildfremden Mann ins Auto, der ihr vorher zulächelte …



UBER kann überhaupt nichts dafür, wenn die Kunden woanders einsteigen. Da hilft auch das auf „Sicherheit“ beworbene Marketing der Firma nichts. Missverständnisse, mit eventuell fatalen Folgen, sind vorprogrammiert! Mehr noch, könnten sexuell aktiv interessierte junge Männer ganz bewusst auf die Idee kommen, sich genau den UBER-Fahrzeugtyp anzuschaffen, um in den Vergnügungsvierteln der Republik, den UBER-Fahrern deren weibliche Fahrgäste vorsätzlich abzufangen um anschliesend wie verrückt zu baggern ...



Hier eine gefährliche Fiktion: Willi Wichtig ist ein sportlich sympathischer 30-Jähriger, nach dem sich die Damen reihenweise umdrehen. Sein Aussehen ist eine Mischung zwischen Daniel Craigg und Brad Pitt. Freitag und Samstag geht auch er auf die Rolle, aber anders als man denkt …


In seinem freundlich-biederen Kombi, der einem UBER – Fahrzeug zum Verwechseln ähnlich sieht, sitzt er in elegantem Anzug gekleidet und fährt in den Nachtstunden die Düseldorfer Königsallee, mit der Regelmässigkeit eines Schweizer Uhrwerks ab. Nach bereits 5 Minuten springt eine altersgleiche umwerfende Dame in sein Fahrzeug …



Ein wichtiger Punkt ist der Vertrauensvorschuss und die absolut präzisen Spielregeln beim Taxifahren. Ein Taxifahrer in einem hell-elfenbein (RAL 1015) lackierten Auto ist ein professioneller Dienstleister mit profunder Ortskenntnis, der sogar bei schlechter Aussprache des Fahrtzieles korrigierend und klärend nachfragen kann.

Weiter noch, weder Fahrgast noch Fahrer gehen davon aus, dass der jeweils andere Lust auf sexuelle Abenteuer mit ihm hat. Man wird professionell und sicher nach Hause gefahren, entrichtet den Fahrpreis und verabschiedet sich. Missverständnisse können nur bei zivil aussehenden Fahrzeugen vorkommen.



Bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen:
Unabhängig von den oben geschilderten, gefährlichen Verhaltensmustern beklagen sich auch die Polizei und zuständigen Verkehrsämter über die schwere Erkennbarkeit von UBER-Fahrzeugen, so dass im Endeffekt nur die klassischen Taxen dauernd kontrolliert werden und die zivilen Mietwagen sich, den aus oben genannten dringenst erforderlichen Gründen, rechtsstaatlichen Gewerbekontrollen durch dezente Unauffälligkeit hochwirksam entziehen können. Unsere niederländischen Kolleginnen und Kollegen sind da deutlich weiter: Mietwagen in NL haben reflektierende blaue KFZ-Kennzeichen.




Ortskenntnis wieder für alle Mietwagenfahrer


Kennen Sie den Unterschied zwischen einem TAXI und UBER ?


Ganz einfach, Sie steigen in Düsseldorf in ein UBER-Fahrzeug. Der Fahrer braucht keine Ortskenntnis. Er kommt aus Berlin und wohnt, kaserniert in einem Billig-Hotel für 5 Tage die Woche und wird mit Mindestlohn alimentiert. Die Fluktuation dürfte derart hoch sein, dass ständig neue „Fachleute“ angelernt werden müssen.



FAHRGAST bei UBER: „Zur Kö bitte“
UBER-Fahrer: „Wie war der Name der Strasse bitte?“ und bereitet das NAVI vor ...


FAHRGAST IM TAXI: „Zur Kö bitte“


FAHER: Wo darf ich Sie denn genau hinbringen? Breidenbacher Hof, Interconti, Steigenberger, Wempe, Tiffanys, Zara, Blome, Kö-Gallerie, Sevens, Schadow-Arcaden, Commerzbank oder Deutsche Bank oder der Kö-Bogen mit den Libeskind-Bauten und dem Apple Flagship Store?


FEEL THE DIFFERENCE !



Wenn Hobby-Skipper, zum Befahren der Drei-Meilen-Zone, für ihren Sportbootführerschein, Navigation für die Prüfung lernen und bestehen müssen, aber professionelle Chauffeure nicht, läuft da was gewaltig falsch !

Frage an den Verkehrsminister:
Wird demnächst auch das Fach Navigation bei der Ausbilung zum Verkehrspiloten abgeschafft?
Die haben alle NAVIs doppelt im Flieger, zusätzlich noch ACARS-Daten- und Sprechfunk und eine sehr gut organisierte Flugsicherung, die denen den Weg sowieso genau vorschreibt.


Sogar mit einem NAVI fahren Sie in einer fremden Stadt deutlich weniger souverän, als in ihrem Heimatort, wo Sie schon vorher wissen, was für örtliche Details sie an der nächsten Kurve oder Kreuzung erwarten. Professionell geht eben nur mit Ortskenntnis!



Preissicherheit und Transparenz


Wenn Oma Else, ausgerechnet zu Silvester, ein Medikament aus der Notapotheke benötigt, setzt sie sich normalerweise in ein Taxi. Nun probiert sie, auf Empfehlung ihrer Enkelin („ist viel billiger, Omi“), mal den UBER aus …


Die Fahrt von ihrer Wohnung zur Apotheke und zurück kostet normalerweise 18€. Die Notapotheke ist aber doppelt soweit entfernt. Also rechnet sie mit 36€.


Da hat sie die Rechnung ohne die hartgesottenen Heuschrecken an der Wall-Street gemacht, die von UBER dicken PROFIT sehen wollen. Die nächtliche Silvesterrunde gegen 23:30 Uhr kostet die, von bescheidener Pension lebende alte Dame, mal eben 100€ !!!




Lange Fahrten nach Postleitzahlen abrechnen



Was seit Jahrzehnten bei Logistikunternehmen bewährt ist, sollte auch im Taxi erlaubt sein. Wenn Sie ein Paket von Düsseldorf nach Köln oder Kalkutta, Bielefeld oder Berlin verschicken, kann Ihnen das Logistik-Unternehmen den Preis auf den Cent genau nennen. Wenn Sie in der Autowerkstatt die Kupplung austauschen müssen, nennt Ihnen der Meister ebenfalls eine verlässliche Endkalkulation. Warum ist es dann nicht erlaubt, als Service-orientierter Dienstleister der Kundschaft ein freundlich-faires Angebot machen zu dürfen?



Der Taxigast weiss dann bei längeren Fahrten genau, was ihn erwartet. Darüber hinaus gehören Diskussionen über die, den Fahrpreis erhöhende Streckenführungen (Umwege) der Vergangenheit an. Das stellt sogar eine deutliche Verbesserung der Sicherheit fürs Fahrpersonal dar, weil kein Kunde "meint" der Fahrer fährt falsch. Besonders im Hinblick auf alkoholbedingte, sprachlich wie bewegungsmotorisch beeinflusste Persönlichkeiten, werden Streitereien bereits im Vorfeld wirksam vermieden.



Pooling-Angebote:


Was UBER anbietet, können und sollten Taxen auch: Besonders für Menschen, die mit knappen Geldern aus dem Urlaub zurück kommen, müssen die Taxizentralen an Bahnhöfen und besonders an Flughäfen, nach dem Vorbild von ebay, Fahrten zu Städten ausserorts, einander fremden Personen in einer Taxe, zu Fahrtzielen ausserhalb der Zulassungsstadt ermöglichen.


Das Gewerbe bietet seit Jahren auch Grossraumtaxen für bis zu 8 Fahrgäste an.


Beispiel: 4 Student/Innen, die sich nicht kennen, aber zum Beispiel alle im Raum Dortmund wohnen und am Flughafen Düsseldorf landen, sollten sich in einer APP registrieren können, die die nächsten 3 Stunden Fahrten sammelt. Dann erfolgt eine Info und die Personen treffen sich an einen Meeting Point.


Sie fahren dann mit einer offiziellen Taxe, einem Fahrer mit auch für die Nachbarstädte angemessener Ortskenntnis, zum offiziellen Tarif, der aber durch 4 Parteien geteilt wird.

Besonders junge Frauen wissen es sicher zu schätzen, wenn sie nachts um zwei für 40€ anstatt für 160€ von DUS nach Dortmund und dann auch noch bis vor die Haustüre gebracht werden. Im güstigsten Fall, mit 8 Parteien, kann sogar ein Grossraumtaxi die Fahrt noch preiswerter ausführen. Dann wären 20€ von Düsseldorf nach Dortmund je Person ein unschlagbares Angebot.


50 Jahre nach der ersten Mondlandung ist das programmiertechnisch möglich. Wir schaffen das!





Tätigkeit nur in der Zulassungsgemeinde



UBER-Unternehmer suchen sich genau die Gemeinden aus, die die Zulassung der Mietwagen wenig bis gar nicht kontrollieren. Die grössten Umsätze werden aber in der lukrativen Nachbarstadt gemacht.



In Düsseldorf sehen Sie UBER-Fahrzeuge mit Kennzeichen aus DU, LEV, ME und weiteren Ortschaften. Taxen sehen Sie zu 99% nur mit Düsseldorfer Kennzeichen.


Die erforderliche Kontrolle der Fahrzeuge und dieser Betriebe wird damit wesentlich erschwert. Hinzu kommt die steuerrechtliche Ausnutzung der Stadt, in der der Löwenanteil des Umsatzes eingefahren, aber keinerlei Steuern bezahlt werden. Die Umsätze und die damit verbundene Nutzung der Infrastruktur werden in Düsseldorf getätigt, die Steuern landern aber in den Nachbarstädten oder Im Ausland. Sieht so die kommunale Steuergerechtigkeit aus ? Sicher nicht !



Erforderlich ist deshalb eine, den Taxen ähnliche Regel, die Bereitstellung / bzw. Fahrgastaufnahme grundsätzlich nur in der Zulassungsgemeinde erlaubt. Das kann man am KFZ-Kennzeichen und über GPS einfach überprüfen.

Die Auftragsannahme darf nur noch in seltenen Ausnahmefällen, die Aufnahme von Fahrgästen, ausserhalb der Zulassungsgemeinde erlauben. Mit GPS ist auch das problemlos zu kontrollieren.


Zusätzlich ist für die Mietwagen ein realer Zeitkorridor zwischen dem Bestelleingang beim Betriebssitz des Unternehmers und der Aufnahme der Fahrt am Abholort sicherzustellen:
Wenn der angebliche "Stammkunde" in der Düsseldorfer Altstadt ein UBER-Fahrzeug bestellt, darf die Fahrt erst nach der Zeitspanne beginnen, die das Fahrzeug vom Betriebssitz zum Abholort, unter Beachtung der Naturgesetze und der StVO erlaubt. Eine "zufällig" in die Richtung des späteren Auftrages erfolgte vorherige Fahrt, kann diesen Zeitkorridor verringern, wenn sich regelkonform verhalten und gesetzestreu dokumentiert wurde. (Also keine 20-Minütige Pause vor dem Vergnügungviertel).



Eine vereinfachte GPS-Kontrolle unter Zugrundelegung der Luftlinie, multipliziert mit einem Zeitfaktor, von zum Beispiel drei Minuten je Kilometer Luftlinie, ist zwingend erforderlich und muss in der Dokumentation revisionssicher gespeichert werden.
Hier die Rechnung: Die Durchschnittsgeschwindigkeit im Strassenverkehr liegt bei ca 25 km/h, gemessen über die Länge der Strassenstrecke. Das entspricht in etwa dem 1,3-Fachen der Luftlinie, also ca 20 km. Das umgerechnet auf 60 Minuten, ergibt obige 3 km, da der Mietwagen ca. eine Stunde für eine Anfahrt von 20 km benötigt.


Mafia-Paten, Drogen-Bosse, Clan-Chefs und die Geldwäsche ...



Sie möchten 25 Millionen Schwarzgeld im Jahr waschen? - Kein Problem !
Wenn ein Mietwagenunternehmer den Mindestlohn zahlen muss, hat er bei 24h täglich, 24 mal knapp 10€ ans Personal zu zahlen. Macht 240€. UBER verlangt ca 25% Provision vom Fahrpreis. Um nun kostendeckend zu arbeiten, muss alleine für die Entlohnung des Personals bereits ca. 330€ Umsatz eingenommen werden. Dann kommen die sonstigen Kosten für Fahrzeug und Betriebssitz mit Personal noch hinzu. Wir kalkulieren jetzt mal ganz konservativ mit lediglich 360€ je 24h. In einem Monat kommen also 30 x 360€ = 10800 zusammen. Ohne 19% Umsatzsteuer. Das sind dann 12852 Euro-Dollar monatlich. Im Jahr haben wir 150.000€, nach unten abgerundet. Davon wagen normale Taxiunternehmer noch nicht einmal zu träumen!


Wenn nun die Fahrer „Member“ eines Clans sind, führen die natürlich „freiwillig“ von dem ihnen zustehenden „Lohn“ eine kleine „Spende“ an den Arbeitgeber …



Umgedreht funktioniert auch das „Fake-Pay“: Schwarzgeld wird vom Paten in Form von unzähligen Fahrten an sein eigenes Mietwagenunternehmen gegeben. Sie setzen jetzt so viele Mietwagen ein, wie bei 150.000 je Fahrzeug, 30 Millionen Euro Black-Money sauber werden. Das sind 200 Konzessionen. Jetzt wissen Sie auch, wieso in den Ballungszentren die Mietwagen wie Pilze aus dem Boden spriessen. Damit das Ganze legal aussieht, werden natürlich zu unterirdischen „Sonderpreisen“ sogar richtige Fahrgäste angelockt und zum Beispiel quer durch Düsseldorf für 10€ gefahren, obwohl der ofizielle Taxitarif dafür 60€ verlangt. Damit wird der Wettbewerb massiv geschädigt.


Die Finanzverwaltung in Berlin hatte vor einigen Jahren bei Spielhallen Umsätze festgestellt, die ausschliesslich dann erreicht werden, wenn an jedem einarmigen Banditen 24h täglich ohne Pause jemand zockte. Die Finanzverwaltung freute sich über die stets pünktlichen Steuerzahlungen ...

Taxibetriebe haben heute schon wesentlich mehr Auflagen als Mietwagen und leiden jetzt schon unter der überbordenden realitätsfremden Bürokratie.



In Düsseldorf gibt es selbstverständlich auch grössere Taxibetriebe. Deren Geschäftsführer bzw. Eigentümer leisten sich aber Steuerprofis, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die eine saubere Buchhaltung erstellen. Das erleichtert nicht nur die Betriebsprüfungen durch Finanzämter und Krankenkassen, sondern ermöglicht erst die notwendigen Bonitätsnachweise, um neue Fahrzeuge auf Kredit oder Leasing anzuschaffen.



Kredite von Banken hat die Organisierte Kriminalität, aufgrund der sozialschädlichen Strukturen und der immensen zur Verfügung stehenden Geldmittel, nicht nötig. Die zahlen das aus der Portokasse ...
Wenn dieses Preisdumping, nicht zuletzt bedingt durch Mafia-Strukturen, weiter anhält und sogar demnächst im PBefG offiziell erlaubt werden soll, gehen die Ehrlichen zu Grunde. Wollen wir das wirklich ?




UWG – Wettbewerbsrecht wird falsch angewandt !



Neben UBER sind aber auch die sozialschädlichen „Strategien“ von FreeNow und anderen zu hinterfragen. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:


Die Firma Mercedes-Benz, für die das Taxigewerbe über Jahrzehnte Markenbotschafter und Werbeträger, besonders in Sachen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit war, zerstört nun die treuesten Kunden, die selber beste Werbung für die marke Mercedes-Benz machten …


Der BGH hat in einem höchst fragwürdigen Urteil eine Wettbewerbsverzerrung selbst dann verneint, wenn gegen alle wesentlichen Punkte des Paragrafen 1 UWG verstossen wird.


Ein bildhaftes Beispiel: Sie sind Taxiunternehmer und müssen aufgrund der Tarifpflicht den Preis auf dem Taxameter nehmen. Jetzt kommt ein reicher Verwandter und bietet Ihnen an, alle Fahrten den Kunden zum halben Preis anzubieten. Nach jeder Fuhre fotografieren Sie den Taxameter und Ihr reicher Onkel ersetzt Ihnen die versprochenen 50% des Rabatts, den Sie an Ihre Kunden, entgegen den Regeln der Tarifordnung, weitergegeben haben. Es wird nicht lange dauern, bis Ihre Kollegen so richtig sauer auf Sie werden und Sie bei der Verkehrsbehörde anzeigen …


Sie argumentieren jetzt, Sie erhielten doch den gesamten Fahrpreis, da ein netter Verwandter Ihnen das ersetzt. Ausserdem verbuchen Sie die Einnahmen auch steuerlich absolut korrekt.


DAS ist aber nicht die Intention des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG. Der Wille des Gesetzgebers ist im §1 UWG absolut präzise und zweifelsfrei ausformuliert. Jede Preisänderung oder andere Boni, selbst von Dritten, die nicht Vertragspartner sind, dürfen keinerlei Verhalten realisieren, das eine das Verhalten des Kunden ändernde Wirkung entfaltet.


Genau das ist aber der Fall, wenn Mietwagen-Vermittler zusätzlich ein Taxi beauftragen und dafür gerade stehen, dass der volle Taxipreis gezahlt wird. Es ist bei teleologischer Auslegung des Gesetzestextes eben nicht entscheidend für das UWG, ob offizielle Taxiunternehmer den amtlichen Tarif vollständig erhalten, sondern ob die Kunden alleine den vollen Preis bezahlen müssen. Ausschliesslich Letzterers steuert das Kundenverhalten im Hinblick auf die Auswahl des Anbieters einer Taxifahrt. Dem Kunden ist völlig egal, was der Fahrer oder dessen Unternehmer/In bekommt. Die Kunden interessiert ausschliesslich nur, was sie selbst bezahlen müssen. Genau damit wird eine wettbewerbsrechtlich relevante Verhaltenslenkung gesteuert. Hier ist bei der Novelle des PBefG dringend nachzubessern !




Grösse der Pflichtfahrgebiete


verhältnismässig festsetzen und die Details der Beförderungspflicht rechtssicher festsetzen und auch für die Fahrgäste verständlich erklären.

Zusätzlich muss es Taxen gestattet sein, mit niederigeren Taxitarifen der Nachbarstädte ganz offiziell konkurrieren zu dürfen.


Siehe: www.taxiverkehr.de (Punkt 15 / Pflichtfahrgebiete)



Bezahl-APPs der Konkurrenz nutzen können


Genau wie Kreditkarten, müssen die Bezahlmöglichkeiten der konkurrierenden Anbieter als rechtlich eigenständige Dienstleistungen getrennt bewertet und geregelt werden.


Microsoft bekam vor Jahren mächtig Ärger, als das Betriebssystem Windows automatisch den Internet-Explorer mitlieferte. Dadurch wurde zum Beispiel Netscape massiv benachteiligt.


Die EU-Kommission setzte die Trennung durch, um den Kunden Wahlfreiheit zu geben.

Im Taxigewerbe bieten die klassischen Taxen, MyTaxi, Taxi-Deutschland, UBER und alle bekannten Kreditkartenfirmen ihre Dienste an, die besonders den Geschäftskunden die Reisekostenabrechnung erleichtern.


Deshalb müssen die Bezahl-Apps zu gleichen Konditionen allen Taxiunternehmern und Zentralen ermöglicht werden, egal bei welchem Club man arbeitet.


Gezahlt wird aber der offizielle Tarif, wenn zum Beispiel mit der UBER-APP ein normales Taxi auf Wunsch des Kunden, unter der Voraussetzung, dass der Taxiunternehmer das anbietet, abgerechnet wird.





Taxi-Konzessionen – eine Bestandaufnahme:


Alle 5 Jahre müssen Taxiunternehmer ihre Betriebsgenehmigung verlängern. Dazu gehört im Zeitalter von vollmundig angekündigtem e-Gouvernment und heute bereits fast totaler Datenüberwachung durch die Finanzämter und Sozialbehörden, erstaunlicherweise die Beibringung so wichtiger Unterlagen, wie die Bezahlung der KFZ-Steuer oder noch besser, ein Verhaltensprofil über die Pünktlichkeit von der Steuerbehörde.


So mancher, besonders auf Verkehrssicherheit bedachte verantwortungsbewusste Taxi-Unternehmer, der selbst bei knappen Kassen zuerst an die Verkehrssicherheit denkt und bei bereits 3,5mm Profiltiefe neue qualitative Markenreifen kauft, anstatt wie sonst immer, die Steuern pünktlich zu bezahlen, darf sich dann von der kommunalen Verkehrsgewerbestelle anhören, er sei unzuverlässig und man denke über Sanktionierungen nach ...


Liebe Politiker, wenn Sie den parlamentarischen Fahrdienst oder ein Taxi nehmen, ist es ihnen wichtiger, dass der Unternehmer die Steuern pünktlich bezahlt oder ob auf dem Auto gutes Profil vorhanden und damit die Strassenlage und der Bremsweg optimal ist ???

Mehr noch: Verspätete Steuerzahlungen spülen durch die Hochzins-Säumniszuschläge viel zusätzliches Geld in de Kassen der Finanzminister. Jede Bank würde sich über solche Kunden riesig freuen. Mit den Mehreinnahmen können Polizisten, Schulen und Krankenhäuser oder auch Flüchtlinge bezahlt werden.



Konzessionsdauer unbegrenzt erteilen


Bei Ersterteilung ist wie zurzeit gegeben, zuerst 2 Jahre durchaus sinnvoll. Dann kann eventuell noch einmal 5 Jahre, befristet erteilt werden. Spätestens nach 7 Jahren Geschäftstätigkeit, muss eine unbefristete Genehmigung erteilt werden.


Jedes Jahr werden in Deutschland 16.000 Taxikonzessionen verlängert. Für die Unternehmer ist das ein teilweise schikanöser behördlicher Spiessroutenlauf, weil Saubermänner, die als Taxigutachter fungieren, aus eigenem wirtschaftlichen Interesse den Kommunen „Empfehlungen“ geben, die den Unternehmern das Leben zur Hölle machen.


Dieses Bürokratiemonster ist verfassungsrechtlich bedenklich, da nach den Regeln den Übermassverbotes jede gesetzliche Massnahme erforderlich, geeignet und verhältnismässig sein muss.


Fehlverhalten wird bereits von den zuständigen Behörden höchst wirksam verfolgt. Die Finanzämter und die Sozialversicherungsträger haben ausreichend Befugnisse und stehen mit den Verkehrsgewerbestellen direktem in Kontakt.


Es kann nicht sein, dass bei einer normalen Konzessionsverlängerung Mitarbeiter der Taxi-Behörde die fachlich einwandfreie Arbeit eines versierten Betriebsprüfers des zuständigen Finanzamtes in Frage stellen und daraus ein vorübergehendes Betriebsverbot ableiten und auch durchsetzen – Entschädigungslos !


Ein Kollege hatte eine Betriebsprüfung. Alles ok !

Dann kam die Verkehrsgeswerbestelle und blockierte.

Dann kam der Anwalt: die Genehmigung war am nächsten Tag erteilt.


Auf deutsch: Instrumentalisierung der Bürokratie zu politisch-ideologischen Zwecken.



Kriminalisierung der gesamten Taxibranche:


Wird in den Medien über Fehlverhalten in einer Gruppe berichtet, ist eine stark subjektiv unterschiedliche Meinungsmache festzustellen:


Wenn 1% der Flüchtlinge Kriminelle sind, kommt sofort jemand und relativiert, das seien nur „Einzelfälle“. Richtig, der deutlich überwiegende Teil dieser Menschen ist rechtstreu.


Wird aber über 1% der Taxiunternehmer oder Fahrer, die Fehlverhalten zeigen berichtet, berichten selbst grosse Medien, dass fast alle kriminell seien! -


Auflage und Quote auf Kosten hart arbeitender ehrlicher Mitmenschen!


Dazu gesellen sich noch Gutachter, die aufgrund des PBefG Tragfähigkeitsanalysen zur Zahl der Konzessionen erstellen.

Ob beabsichtigt oder nicht, werden die gerade festgestellten Zustände skandalisiert, den Medien für dicke Schlagzeilen geliefert, und damit in den Kommunalverwaltungen überengagierte Mitarbeiter motiviert, die eigene berufliche Karriere zu fördern, auf Kosten der Taxiunternehmer:


Die Prüfungsstrenge wird dann von deutscher Gründlichkeit bis zur völligen Misachtung des Übermassverbotes und unter Überschreitung eigener Rahmenkompetenzen gesteigert.


Den Antrag auf Wiedererteilung einer Konzession wird in Düsseldorf statt wie früher 8 Wochen nun 6 Monate vorher gefordert, um wirkliche jedes Detail mit der in die dritte Potenz gesteigerte Pingeligkeit zu begutachten. Das PBefG setzt übrigens 3 Monate maximal fest.


Da herrschten Zustände in einer Weise, die wir zur Zeit nur von der Deutschen Umwelthilfe und den geforderten Fahrverboten und Abmahnungen kennen.


Ausführlich hier: www.taxidus.de.



Konzessionsübertragungen deutlich erleichtern


Taxi-Unternehmen, die als natürliche Personen geführt werden, müssen einzelne Konzessionen jederzeit, auch einzeln, aus einem Block abgeben dürfen.

Der vielbeschworene „Konzessionshandel“ ist bereits dann wirksam unterbunden, wenn nach der zeitlich letzten Abgabe einer Konzession, eine Sperrfrist von 8 Jahren, wie bisher gilt, ohne die freie Lebensplanung eines Unternehmers mehr als notwendig einzuschränken.


Mit fortschreitendem Alter des Unternehmers muss die, sehr häufig gewünschte Verkleinerung des Taxi-Betriebes ermöglicht werden.


Wieso muss ein erfahrener Unternehmer den ganzen Betrieb abgeben und dann 8 Jahre lang ein Berufsverbot seiner Selbstständigkeit erleiden, wenn er auf einem Auto mit Herzblut weiterfahren will.

Ein Koch, der drei Restaurants betreibt, kann auch zwei davon abgeben, ohne seine Unternehmerschaft aufgeben zu müssen !


Der vielbeschworene „Konzessionshandel“ wird nahezu ausnahmslos unter dem Deckmantel einer GmbH, und aufgrund der sehr verbesserungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen, ohne zeitliche wie quantitative Einschränkungen jederzeit vollzogen. Das läuft da quasi wie an der Aktienbörse!


Ein Taxibetrieb mit 30 Konzessionen wird dann eben zu 10% für drei Wagen veräussert. Ein Jahr später werden genau die drei Fahrzeuge dann an den nächsten Interessenten weiter gereicht ...


Die Leidtragenden sind die anständigen Unternehmer, die als natürliche Personen mit ihrem gesamten Vermögen haften, den Beruf mit Herzblut betreiben und sich einfach nur, aufgrund des Alters, langfristig verkleinern wollen.

Die oben erwähnte Sperre von 8 Jahren, kann auch nach der Abgabe einer einzelnen Konzession aus einem Block heraus auferlegt werden, was einen „Handel“, der bei Unternehmen, die als natürliche Person geführt werden, praktisch gar nicht vorkommt, verhindert.


Zielgruppe für solche bürokratische Regeln müssen die Unternehmen sein, die als juristische Person das laufend praktizieren.

Handel bedeutet immer den An- und anschliessenden Verkauf. Fehlt auch nur eine Komponente, kommt dieser „Handel“ zum erliegen.


Schaffen Sie bitte jetzt eine faire, sozialpolitische und weit weniger bürokratische Voraussetzungen dafür.


Siehe www.taxiverkehr.de.

(Punkt 16 - Blockzwang für Taxikonzessionen)



Taxikonzessionen nur noch für natürliche Personen


Der sogenannte „Konzessionshandel“, die ständige Vergrösserung von Taxibetrieben, deren Geschäftsführer, die Unternehmerprüfung bestanden haben und deren wahrer Eigentümer mangels Sach- bzw. Sprachkenntnis und gelegentlich fragwürdiger Herkunft der Gelder, für den Erwerb eines grösseren Taxibetriebes, sind ein gravierendes Problem, besonders für die Behörden.


Denn wenn Mist gebaut wird, wechselt man den „unfähigen“ Geschäftsführer, der nach Weisung des Paten agiert, aus und wieder können zwei weitere Jahre die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger an der Nase herumgeführt werden.


Kommt es ganz schlimm, wird mal eben ein Anteil am Taxi-Unternehmen, dank GmbH-Mantel, effizient und fexibel weiterverkauft, wie an der Börse, während dem Zweiwagen-Unternehmer die Abgabe nur einer Konzession an seinen langjährigen Fahrer, Kollegen und Freund verboten ist ...



Hauptberuflichkeit vs. zuviele Konzessionen


Taxikonzessionen sollen hauptberuflich betrieben werden. Mag vor 30 Jahren sinnvoll gewesen sein, ist heute weder erforderlich oder geeignet, sondern schlicht unverhältnismässig.


Erstens ist durch den deutlich gewachsenen Mietwagenmarkt eine Versorgung nicht wirklich gefährdet und zum anderen bestätigen Taxigutachter zuviele Konzessionen und einen ruinösen Wettbewerb. Wieso will man dann UBER den Markteintritt erleichtern ?


Nehmen wir ein Ehepaar. Sie ist erfolgreiche Ärztin oder Anwältin und der Gatte leidenschaftlicher Taxi-Unternehmer auf einem Fahrzeug.


Wieso soll der Ehemann dann volle Schichten fahren, den Wettbewerb entsprechend belasten, wenn er auch nur jeden Tag ein paar Touren drehen möchte.


Er muss mit seiner Taxe auch dann allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wenn er jeden Tag auch nur eine einzige Fahrt machen würde. Die Kollegen in der selben Stadt würde das sogar freuen, weil sie dadurch mehr zu tun haben.


Wenn Verwaltungsbehörden nun auf die Idee kommen, bei der Verlängerung der Taxikonzession, alleine aufgrund unterdurchschnittlicher Umsätze, Schwierigkeiten machen zu wollen, handeln sie gegen die Interessen des Taxigewerbes und der Fahrgäste.


Wir haben nicht zuviele Konzessionen, sondern nur zuviele besetzte Schichten!


Die Taxi-Fahrzeuge vieler Einzelunternehmer mit „wohlhabender“ Ehefrau entlasten dadurch den Taximarkt spürbar, können aber bei Grossveranstaltungen sofort die Betriebsamkeit hochfahren.


Da sind Ideen, wie „Messekonzessionen“ nur bürokratischer Schwachsinn, der jeglicher Logik entbehrt.

Gemäss des Düsseldorfer Taxigutachtens, liegt die durchschnittliche Einsatzzeit bei Einzelkonzessionen, die auch teilweise zusätzlich Fahrer beschäftigen, bei ca. 60%. Mehrwagenunternehmer bei 90%. Was sagt uns das? -


Man stelle sich vor, von den 1200 Taxen in Düsseldorf, wären nicht ca. 20% Einwagen-Unternehmen, sondern alle ?


Dann würden bei 80% der Unternehmer 30% weniger umgesetzt. Die Ertragsrendite würde, aufgrund einer insgesamt geringeren Anzahl an Arbeitnehmern, deutlich steigen ohne Taximangel zu erzeugen.


Auch bei diesem Beispiel würden zum Karneval, Japan-Feuerwerk und den Messen das Taxiangebot erhöht werden, da es etwas zu verdienen gibt.


Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, ausser für die überflüssige Bürokratie.


Der einzige logische Grund für diese Regelung zur Hauptberuflichkeit ist nur formaler Natur und damit in teleologischer Auslegung auch genau so umzusetzen, die Einschränkung der Gewerbefreiheit, durch die Limitierung der Konzessionen besser begründen zu können. Wenn mit einer zugelassenen Konzession dann deutlich weniger Umsatz gemacht wird, ist das ausdrücklich zu begrüssen. Das ist bürokratiefreie Bedarfsregelung im besten Sinne.



Die Betriebssitzpflicht


Sollte für Taxen auch in den Nachbarstädten, zum Beispiel in einem Umkreis von bis zu 50 km möglich sein. Heute gibt es Internet, e-Mail und ELSTER. Zuständig ist dann aber die Gemeinde, in der die Konzession gilt.


Beispiel: Eine Taxiunternehmerin zieht in einen alten Bauernhof, der 10 km weit in Düsseldorfs Nachbarstadt Ratingen liegt. Das sollte dann auch kein Problem für die Düsseldorfer Behörde sein. Ggf müssten dann erhöhte Gebühren bei Betriebsüberprüfungen erhoben werden.können.

Die Mietwagen von UBER generieren den Löwenanteil des Umsatzes in Düsseldorf, sind aber aufgrund der laxen Überprüfungen in den Nachbarstädten gemeldet. Das Kennzeichen muss den beantragten Einsatzort führen.



Zivilcourage von Taxifahrern darf nicht bestraft werden!


Kollegen mit Kampfsportausbildung haben so manchen Überfall oder Schlägerei wirksam beendet. Der Dank für diesen grossartigen staatsbürgerlichen Einsatz, im Rahmen gesetzlicher Nothilfe, kam prompt:


Verweigerung der Verlängerung des Taxischeins, weil der entsprechende Kollege auf die Frage, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, wahrheitsgemäss mit ja geantwortet hat. Nach zwei Monaten unbezahlten Arbeitsverbotes wurde die Angelegenheit mittels zusätzlicher Anwaltskosten für den Kollegen, geklärt und dem Fahrer die begehrte Erlaubnis zur Personenbefgörderung erteilt.


FAZIT: So lange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung !


Ein vorsorgliches, wenn auch nur vorübergehendes Berufsverbot, ist weder erforderlich, noch geeignet und schon gar nicht verhältnismässig. Die Frage nach Ermittlungsverfahren ist eine Vorverurteilung und widerspicht der Unschuldsvermutung! Der Blick in das BZR muss alleinige Entscheidungsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörden sein.



Verminderte Umsatzteuer bundesweit


Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben Taxen eben kein „Lukrativ-Monopol“, wie gerne behauptet wird, sondern eine ganze Reihe lästiger Pflichten zu erfüllen, die den angeblichen „Riesenprofit“ deutlich schmälern.

Aus diesem Grunde muss der Gesetzgeber mithelfen, die Kostenstrukturen zur Aufrechterhaltung der 24h Taxi-Versorgung an 365 Tagen im Jahr -

mit engagierten, ortskundigen Fahrern und jählich gründlich überprüften Fahrzeugen und in der Zulassungsstadt steuerzahlenden Unternehmern und Fahrern, sicherzustellen.



Die Umsatzsteuer wird bekanntlich ausschliesslich vom Endverbraucher getragen.


Daraus folgt, Taxifahrten werden ab 50 km in zweierlei Weise verteuert. Fahrgäste müssen dann grundsätzlich 19% zahlen.


Auf der anderen Seite dürfen die Taxi-Unternehmen in Kommunen mit sehr grossen Pflichtfahrgebieten aber keine Preiserhöhung abrechnen. Nicht möglich, am Beispiel Düsseldorf: Fahrpreis auf dem Taxameter, dividiert durch 1,07 und dann multipliziert mit 1,19.


Damit bleibt der Taxiunternehmer der Dumme, der seinem Fahrer auch auf der Rückfahrt Lohn zahlen muss.


Ein Beispiel: der Düsseldorfer Tarif liegt bei 2,20€ je Kilometer. Der erste Kilometer wird aufgrund des Startpreises, inclusive der ersten sogenannten Fortschalteinheit von 10 Cent, wie folgt berechnet:


2,20€ * (1000m – 45,45m) / 1000 + 4,50 = 2,20 * 0,95455 + 4,50€ = 6,60€


Eine Fahrt von exakt 50 km kostet dann 49 x 2,20 + 6.60 = 107,80€ + 6,60€ = 114,40€ brutto, inclusive 7% USt.


Ergibt netto: 114,4€ * 0,93 = 106,40€ (gerundet)

USt-Anteil ist 114,40 * 0,07 = 8,08€ (gerundet).


Der Zeitfaktor, der unterhalb der Schnittgeschwindigkeit von Relevanz ist, ( 35€ / h zu 2,20€ / km = 15,91 km/h) ist darin nicht enthalten.


Das realitätsfremd von politischen und institutionellen Taxi-Laien festgesetzte Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet enthält aber Strecken, die deutlich länger als 50 km sind und schreibt eine Beförderungs- sowie eine Tarifpflicht zwingend vor.


Eine Fahrt von 50,01 km ergibt noch denselben Endpreis, da erst alle 45,45m der Taxameter um 10 Cent steigt.

Obiges Beispiel liegt dann bei: 114,40€ * 0,81 = 92,66€ netto und korrespondierend 21,74€ USt.


Im Klartext: bei Überschreitung der 50 km macht es in der Börse des Taxiunternehmers – PENG!!! - und er hat 21,74 – 8,08 = 13,66 Euronen weniger in der Tasche.


Ich fordere aus vorgenannten Gründen für das gesamte Bundesgebiet und ohne km-Beschränkung, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches für den veringerten USt-Satz als geboten.


Besonders für gehbehinderte oder hilfsbedürftige Rentner, die den Ehepartner in einem Kurort besuchen wollen, was keine Kasse zahlt, ist das eine sozial-humane Regelung.





Handlungsalternativen fürs Taxigewerbe



Zu viele Taxen oder nur zu viele besetzte Schichten?



Wie im Taxi-Gutachten belegt, werden Einzelkonzessionen nur zu ca. 60% der zur Verfügung stehenden Zeit überhaupt eingesetzt. Die Quote bei Mehrwagenunternehmen liegt bei ca. 90%. Daraus folgt:


Wären alle in Düsseldorf zugelassenen Taxen ausschliesslich durch selbstfahrende Einzelunternehmer geführt, ergäbe sich daraus sogar ein Taximangel. 1311 abzüglich ca. 250 jetziger Einzelkonzessionen macht 1061. das x 0,6 entspricht 636 plus die 250 existierenden, entspricht 886Taxen. Dann wäre aber jede Messe unterversorgt und das Image der Landeshauptstadt durch eine mangelhafte Taxiversorgung bedingt, geschädigt.



Diskriminierung semiprofessioneller Kleinstbetriebe


In dem Gutachten wird die unternehmerische Freiheit diskriminiert, wenn man die Alleinfahrer mit geringen Umsätzen abschätzig als semi-professionell abqualifiziert. Wenn jemand als Single lebt, eine Konzession alleine ausführt und ggf. andere geschäftliche Aktivitäten, wie zum Beispiel die Vermittlung von Immobilien oder Versicherungsverträgen, künstlerische Medienarbeit oder Hausmeisterdienste etc. betreibt, kann man trotzdem als ehrlicher Steuerzahler aktiv sein, auch wenn eine Betrachtung mit dem alleinigen Focus der Haupteinnahmequelle auf den Taxibetrieb das als unlogisch erscheinen lässt.


Eine diskriminierende Abwertung der alleinfahrenden Einzelunternehmer als semiprofessionell ist entschieden abzulehnen. Vielmehr ist es die Wahrnehmung der vielfältigen Chancen in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, unter dem Schutz der Entfaltung der persönlichen Freiheit, Art. II Abs. 1 GG. Ordnungsbehördliche Massnahmen, die darauf abzielen, diese individuelle berufliche Lebensplanung zu stören, sind verfassungswidrig!



Sinnlose und teure Prüfungsbürokratie


Ein Einzelunternehmer nutzt sein Fahrzeug häufig mit der 1%-Regelung, so dass eine Zuordnung der gefahrenen Kilometer zum privaten oder geschäftlichen Bereich schwer zuzuordnen ist. Ebenso fragwürdig ist die Beurteilung steuerrechtlicher Sachverhalte durch eine sachfremde andere, als die zuständigen Finanzbehörden.


Gerade das Steuerrecht und die Wirtschaftswissenschaften sind derart komplex, das Sachverhalte von fachlichen Laien nicht mit der für den betroffenen Taxiunternehmer gerechten Beurteilung vorgenommen werden können. Das Katasteramt hat schliesslich auch keine Befugnis, hygienerechtliche Verhaltensweisen eines Immobilienbesitzers zu beurteilen. Insofern muss nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit jede legale geschäftliche Aktivität akzeptiert werden. Generalverdächtigungen sind abzulehnen.



Kennzahlen erfordern eine betriebliche Mindestgrösse


In der Betriebs- und Volkswirtschaft, sowie in der Wahlforschung und bei Meinungsumfragen, ist es allgemein anerkannt, dass Kennziffern und Prognosen eine kritische Masse benötigen, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine seriöse und realistische Aussage zu treffen.


Die komplexe Betriebsanalyse macht deshalb erst bei mittleren und grösseren Taxibetrieben überhaupt Sinn und die Beurteilung solcher Sachverhalte erfordert Kenntnisse, die ausschliesslich erfahrene Betriebsprüfer der Finanzverwaltung haben.


Bei der Heranziehung von Vergleichswerten von Taxibetrieben, die im Schichtbetrieb zu 90% der Zeit dem Markt angeboten werden, müssen Einzelkonzessionen ohne Mitarbeiter, bis zu den 2- oder 3-Wagenunternehmern, von der Plausibilitätsprüfung ausgenommen werden.


Eine umfassende betriebswirtschaftliche Analyse ist auch aus Kostengründen für Kleinbetriebe unzumutbar. Die Anfertigung der Steuererklärung nach der Einnahme-Überschussrechnung ist für Einzel-Unternehmer ohne Mitarbeiter problemlos selber möglich, also ganz ohne Steuerberater.


Für die Leistungsübersicht zur Verlängerung der Genehmigung muss jetzt schon ein Steuerberater beauftragt werden, der dafür je nach Aufwand zwischen 200 und 500€ berechnet. Bei grösseren Betrieben, die sowieso vernünftigerweise einen professionellen Steuerberater beschäftigen, läuft diese Zusatzauskunft, im Verhältnis gesehen, deutlich günstiger ab.


Damit werden die bürokratischen Hürden für Kleinunternehmer unsinnigerweise erhöht. In 2- bis 3 Wagenbetrieben wird in der Regel ein Steuerberater aktiv. Aber auch hier ist der prozentuale Aufwand für solche Nachweise recht teuer.



Einzelunternehmer sind existenzsichernde Ausgleichspuffer im Taximarkt


Im Gegensatz zu einem Taxi, das in einem Mehrwagenbetrieb durchschnittlich zu 90% der Zeit eingesetzt wird, liegt die Einsatzzeit in einen Einwagenbetrieb mit Mitarbeitern bei 60%. Fährt der Unternehmer ohne Mitarbeiter, liegt die Quote sogar bei teilweise unter 50%. Warum ist das denn unprofessionell? Genau diese Kollegen in unserem Gewerbe entlasten durch die geringen Einsatzzeiten die Konkurrenzsituation erheblich. Auf der anderen Seite liegt aber ein Puffer bereit, wenn Grossveranstaltungen locken. Dann fährt man halt etwas länger oder setzt kurzfristig Personal ein.


Es versteht sich von selbst, dass dieser selbstregulierende Mechanismus zur Angebotssteigerung im Bedarfsfalle keinerlei Bürokratie verursacht, im Gegensatz zu so schönen Theorien, wie der Versteigerung von Messekonzessionen oder Sonderzulassungen, die nur ein bürokratisches Monster erzeugen.



Erleichterung der Übertragung von Einzelkonzessionen


Als weitere soziale, marktgerechte und vor allen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine möglichst geringe Einschränkung der unternehmerischen Freiheit praktizierte Regelung, kommt der Konzessionsübertragung einzelner Genehmigungen an neue Unternehmer aus einem Block heraus besondere Bedeutung zu.


Die Landeshauptstadt sollte sich über jeden Einzelunternehmer freuen und besonders die Neugründung von Ein-Wagen-Unternehmen fördern, weil diese Betriebe die Konkurrenz deutlich verringern. Dies könnte zum Beispiel durch eine etwas freiere Anwendung bei Konzessionsübertragungen realisiert werden, wenn eine einzelne Taxe aus einem Block an einen Neu-Unternehmer, in der Regel einem erfahrenem Taxifahrer übertragen wird.


Das ist kein Konzessionshandel, sondern die erfolgreiche Neugründung eines kleinen Taxibetriebes, dessen Inhaber fortan die Genehmigungsnummer nicht mehr rund um die Uhr fahren lässt, sondern nur zu ca. 60%. Ein wirksamer Beitrag zur Entspannung des Taximarktes.


Ein Beispiel: Ein Taxiunternehmer will mit seinen 60 Jahren sich nicht mehr den vielfältigen Aufgaben in einem Dreiwagenbetrieb widmen. Er würde gerne 2 Konzessionen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten an zwei verschiedene, geeignete Mitarbeiter übergeben, so wie ein Restaurantbesitzer seinem Koch und dem Kellner je einen seiner Betriebe übergeben darf. Er würde sehr gerne zukünftig als zuverlässiger Einzelunternehmer mit grosser Erfahrung weiterarbeiten, weil er seine Tätigkeit mit Herzblut betreibt.


Die beiden ehemaligen Mitarbeiter und jetzt frischgebackenen Unternehmer könnten ihre jeweilige Einzelkonzession, wie der ehemalige Chef mit der für diese Betriebsgrösse üblichen 60% ausführen und sorgten damit für eine Entspannung des Taximarktes. Aus 3 Taxen, die bisher zu 90% der Zeit eingesetzt wurden, werden drei Taxen mit je 50 bis 60%iger Marktteilnahme.


Solange das jedoch nicht genehmigt wird, gibt der Unternehmer seinen ganzen Betrieb an einen anderen Kollegen, der bereits 8 Taxibetriebe als Juristische Personen besitzt. Der macht aus dem Dreierblock ebenfalls eine eine GmbH, die er dann bei nächstbester Gelegenheit gewinnbringend weiterreicht.


Fazit: Der Konzessionshandel wird durch die momentane, stringente Anwendung der Übertragungsregel genau in die falsche Richtung gelenkt. Wirksam eingeschränkt werden kann dieses Verhalten nur, wenn der Übernehmer nur eine einzelne Konzession bekommt, die er nur als natürliche Person betreiben darf.


Ausserdem müsste der abgebende Unternehmer eine 8-Jahres-Sperre auf Neuzuteilung oder Annahme von Konzessionen akzeptieren. Das führte zu einer Atomisierung des Marktes in Richtung Kleinunternehmen. Ausserdem entspräche diese Anwendungspraxis in wesentlich besserer Weise dem Übermassverbot und dem eigentlichen Willen des Gesetzgebers, den Konzessionshandel zu unterbinden ohne andere Bürgerrechte zu beschneiden.


Konzessionsübertragungen sollten grundsätzlich nur noch an natürliche Personen vorgenommen werden dürfen, die mit ihrem gesamten Vermögen haftbar sind. Der Konzessionshandel findet in der Regel unter Nutzung der Übertragung von GmbH-Anteilen statt und umgeht damit das gesamte Verbot.


Den Nachteil haben alle ehrliche Taxiunternehmer, die nach langen Jahren den Betrieb einfach nur verkleinern wollen.


Erstaunlicherweise hat die Stadt Düsseldorf aber selber einmal im Falle eines Taxiunternehmers Konzessionen aus einem grossen Block in Einzelteilen an Interessenten überschrieben, wenn diese die Altschulden beim Finanzamt anteilig übernahmen. Wenn nach dem Gesetz das verboten wäre, hätte die Stadt rechtswidrig gehandelt. Also ist die Sperre wohl eher eine auslegungsfähige und auslegungsbedürftige Regel über die Frage, was ein wesentlicher Bestandteil eines Taxibetriebes ist.


Qualität und soziale Fürsorge in Taxibetrieben


Wenn bei einem Einzelunternehmer ein Fahrzeug ausfällt, stehen 100% des Betriebskapitals still. Bei einem Zweiwagenbetrieb noch 50% und bei 3 Taxen 33,3%. Das zeigt, dass die Mühen zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebes im Bezug auf das einzelne Taxi in einem Betrieb mit steigender Grösse abnehmen. Kleine Taxibetriebe sind familiär mit geringer Personalfluktuation. Je grösser der Betrieb wird, desto anonymer wird das soziale Umfeld.


Ein weiterer Punkt ist die Pflege des Fahrzeugs. Der Unternehmer, der spätestens alle drei Tage auf einem seiner Taxen sitzt, weiss genau welche technischen Probleme zu beheben sind. In Grossbetrieben wird der Chef manchmal gar nicht informiert, wenn Fehler am Fahrzeug auftreten.


Das Verkehrsverhalten des Personals dürfte bei kleineren Betrieben ebenfalls etwas besser sein, als in einem 30-Taxen-Stall, dessen Geschäftsführer händeringend die 95%ige Besetztquote anpeilt und jeden P-Scheininhaber einstellt. Da werden dann bei der Einstellung des Personals in Bezug aufs Punktekonto oder Unfälle beim vorherigen Unternehmer schon mal beide Augen zugedrückt. Ein Einzelunternehmer dagegen fürchtet Kamikazepiloten und lässt dann die Taxe lieber stehen. Auch bei 2- und 3 Wagenunternehmern fährt dann der Chef lieber einmal selber als jeden einzustellen.








00 Düsseldorfer Taxi-Tarif

01 Service-Tips fürs Personal

02 Europaweit mehr Sicherheit für Taxifahrer: Das Düsseldorfer Wechselgeldmodell

03 Weltsprache Englisch: Der Taxi-Sprachenpass

04 Taxistand Wilhelm-Marx-Haus / Altstadt Düsseldorf

05 Grossraum-Tarife

06 Kennzeichnung von Halteplätzen

07 Nachtruhe und Umweltschutz am Taxistand

08 Taxifarbe hell-elfenbein

09 Werbung auf Taxen

10 Sex-Werbung auf Taxen

11 Image verbessern - so geht's

12 Das Taxigewerbe in den Medien

13 Rechtsstaatliche Taxi-Kontrollen

14 Rauchertaxi mit Kindersitz

15 Das Pflichtfahrgebiet ist viel zu groß

16 Blockzwang für Taxi-Konzessionen

17 Service-/Quality-/Plus-/Premium-Taxen

18 Mitgliedschaft für Mitmenschen

19 Kurzfahrten-Halteplatz am Flughafen

20 Hotels: feine Adressen - falsche Anschriften

21 Mehr Sicherheit durch Taxen in der Stadt

22 Kleine Taschenlampenkunde

23 Der Premium-Taxi-Drivers Award

24 Taxi-Konzessionen in Deutschland (Auswahl)

25 Taxi-Quittungen

26 Masterplan KOMMUNIKATION

27 Funkvermittlung am Flughafen P38

28 DDSVermittlungs-System

29 Kreditkartenzuschlag statt Tariferhöhung

30 Qualitätssicherung für Taxen am Flughafen DUS

31 Halteplatz Abflug

32 Anschnallpflicht für Taxifahrer erleichtert Raubüberfälle







TEIL II

STRASSENVERKEHR und IMAGE-PFLEGE für DÜSSELDORF




50 Online-Register neuer Strassen

51 Ampeln aus!

52 Auf Knopfdruck: Langes Fussgänger-Grün

53 Die Düsseldorfer Grüne Welle

54 Feinstaub durch sinnlose Verkehrsregeln

55 Düsseldorfer Tunnel-Wegweiser

56 Knöllchen für Anwohner

57 Nordstern: Doppeltes Abbiegen zum Flughafen

58 Video Blax-Box verringert die Unfallzahlen

59 Radfahrer in Düsseldorf - diplomatische Immunität?

60 Rheinbahnstrecken als Rettungswege!

61 Galopprennbahn Ludenberg

62 Benennung von Straßen für: Charles Wilp, Reading/GB

63 Neue Partnerstädte: Region Chiba, Nagasaki, Monaco und New York

64 Die Formel-1 ... in Düsseldorf!

65 Tempolimit in Deutschland - weltweit mehr Verkehrstote!

66 Golzheimer Parkplätze / Victoria-Neubau

67 E20 - Europa-Beschleunigung für Pkw

68 Alkoholverbot für den Burgplatz

69 Würdigung Joachim Erwins

70 Knöllchen-Logik

71 Bussgeldfalle Flughafentunnel

72 Sicherung des Rheinufers

73 Flensburger Punktereform - Vorschläge

74 Digitale Verkehrslenkung wie in der Luftfahrt

75 Luftreinhaltung und Lärmschutz mit Tempo 30





98 A R C H I V - alte Vorschläge und Ideen


99 Disclaimer / Rechtliches ...

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Dies ist meine private Homepage und auf keinen Fall die offizielle Domain einer Taxizentrale, eines Berufsverbandes, sonstiger Institutionen, Vereinigungen oder öffentlicher Stellen.


Einige Vorschläge beziehen sich auf die Landeshauptstadt Düsseldorf, NRW. Weitere Ideen sind bundesweit oder in ganz Europa anwendbar.


Die Texte geben ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder und sollen einen konstruktiven Dialog, aller mit dem Taxigewerbe, der Verkehrsplanung- und Lenkung in Düsseldorf und der Imagepflege der Landeshauptstadt betrauten Personen fördern. Ich spreche weder im Auftrag oder im Namen anderer Personen, Interessengruppen, Vereinigungen oder Institutionen.


Die Vorschläge sind ausdrücklich keine Kritik an der erfolgreichen Arbeit der offiziellen Vertreter des Taxigewerbes oder der, politischer Entscheidungsträger.


Einige Sachverhalte wurden mir von Dritten mitgeteilt. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht, eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen. Schadenersatz wird ausdrücklich abgelehnt.


Der offizielle Disclaimer steht am Ende der Seite unter Punkt 99.














Zweck dieser Homepage:



Aufgabe dieser Internetseite ist eine selbstkritische Bestandsaufnahme des Taxigewerbes, die realistische Darstellung der Probleme dieses Berufsstandes, sowie eine Reihe realisierbarer Verbesserungsvorschläge für das Taxigewerbe und den Strassenverkehr allgemein.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Imagepflege der Landeshauptstadt. Das Taxigewerbe ist bekanntlich die Visitenkarte Düsseldorfs. Deshalb müssen wir in den eigenen Reihen für einen vorbildlichen Auftritt in der Öffentlichkeit sorgen. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf anstößige Werbung auf den Taxen, ein technisch und optisch guter Zustand der Fahrzeuge, sowie eine professionelle, freundliche und kompetente Verhaltensweise des Fahrpersonals.


Branchenfremde Entscheidungsträger, wie zum Beispiel Politiker, die Polizei- und Ordnungsdienste, Hoteliers, Gastronomen, die Führungsebene der Messe und des Flughafens und nicht zuletzt die Vertreter der Medien sind eingeladen, die spezifischen Aspekte der Taxibranche genauer kennen zu lernen, sowie meine Verbesserungsvorschläge zur Verkehrsführung und zur Imagepflege der Landeshauptstadt zu diskutieren.


Den Kolleginnen und Kollegen möchte ich mit den Ausführungen das Erreichen berufspolitischer Ziele ebenso ermöglichen, wie das kritische in den Spiegel schauen. Mögen mir deshalb diejenigen, deren Aktivitäten ich in Zweifel ziehe, das nachsehen.


Das Copyright an diesem Text gilt nur für die gewerbliche Nutzung. Dies bedeutet zum Beispiel Verkauf der Texte als Buch, übers Internet oder die Vermarktung des Inhaltes auf entgeltlichen Vortragsreihen oder Schulungen. Hier ist meine vorherige Zustimmung erforderlich.




Copyright-Freiheit


Erlaubt und ausdrücklich erwünscht ist die Verbreitung meiner Vorschläge bei den Kolleginnen und Kollegen des Taxigewerbes, Links auf meine Seite, Hinweise an die Vertreter unseres Gewerbes, die die Texte auch in Vorträgen verwenden dürfen, Empfehlungen an Politiker, Verbände und Entscheidungsträger allgemein.


Die Texte dürfen kopiert, verbreitet und veröffentlicht, die Formulierungen in Gesetzestexte, Verordnungen und Ratsentscheidungen eingefügt werden. Ebenso ist die Veröffentlichung der Texte in Zeitungen, Zeitschriften, den Medien, wie Fernsehen, Rundfunk und Internet, im Rahmen journalistischer Tätigkeit gestattet. Der Sinn darf aber nicht entstellt werden. Ich bitte um Quellenangabe: www.taxi-verkehr.de


Mein Text ist ganz einfach zu kopieren. Öffnen Sie in Ihrer Textverarbeitung ein neues Dokument. Drücken Sie die linke Maustaste und ziehen Sie dann die Maus nach unten. Kopieren Sie den markierten Textblock in das vorher geöffnete Text-Dokument. Jetzt müssen sie noch die Schriftgröße anpassen.


Meine Internetprogrammierung ist leider mehr als dürftig. Lediglich die einzelnen Titelthemen sind inzwischen mit einem Anker versehen. Rücksprung-Anker werde ich später einbauen. Um zum vorherigen Thema zu kommen, drücken Sie bitte den Rückwärtspfeil in Ihrem Browserfenster. Innerhalb der Texte muss bis auf weiteres von Hand nach unten gescrollt werden. Die PageDown-Taste ist deshalb sehr geeignet. Oder Sie klicken den Scroll-Balken auf der rechten Seite an und ziehen die Maus nach unten. Ein Kollege brachte es auf den Punkt und empfiehlt den Power-Lesern meiner Seite eine wassergekühlte Maus!



Düsseldorf im November 2007


Winfried Schneider









Zur Person:


Winfried Schneider, Jahrgang 1959, als Schüler ehemals Verkehrskadett in Düsseldorf, ausgebildeter Fotograf und seit 1993 Taxi-Einzelunternehmer, setzt sich überparteilich und unabhängig für Verbesserungen im Taxigewerbe, sowie für Optimierungen im Straßenverkehr ein. Sein besonderes Anliegen darüber hinaus gilt der Förderung des guten Images der Landeshauptstadt Düsseldorf.


taxidus@web.de




<home>














TAXIGEWERBE











00 Düsseldorfer Taxi-Tarif





Die Veröffentlichung der neuen Tarife erfolgt im Düsseldorfer Amtsblatt. Dann sind die Taxameteruhren umzustellen und anschließend beim Eichamt zur Prüfung vorzuführen. Das Eichprotokoll einer jeden Düsseldorfer Taxe ist der Verkehrsgewerbestelle zur Prüfung vorzulegen.





Der aktuelle Taxi-Tarif :


Kilometerpreis 2,20 €


Wartezeit:

35 € / Stunde - entspricht 0,50€ / min bzw. 10 Cent je 10,29s


Grossraumzuschlag 7 €

Messe-Airport-Flat 20 €



1. Normaltarif: 4,50€ Startptreis (inclusive 45,45m) / 0,10€ je 45,45m = 2,20€ je km


2. Flat-Rate: Messe-Airport / Airport-Messe für 16€ (incl. 6,5 km)


Der Festpreis von 20€ gilt nur zwischen Messe und Flughafen bzw. Flughafen und Messe - je Strecke 22,00 Euro. Dies gilt zu allen Zeiten, also Messetage und Nicht-Messetage, zwischen allen Ein- und Ausgängen der Messe zu allen Ein- und Ausgängen des Flughafens und umgekehrt.


Nach 6,5 km läuft der Taxameter zum normalen Tarif weiter. Damit ist das Problem gelöst, wenn ein Fahrgast zuerst zur Messe will und während der Fahrt das Ziel plötzlich ändert.


Der Tarif gilt nicht, wenn zum Beispiel von der Messe-Nord zum Messe-Hochhaus gefahren wird. Ebenso gilt er nicht für Fahrten im Bereichs des Flughafens. Vom Abflug A zur LTU Halle 8, zum GAT (Executive-Terminal) oder den angrenzenden Parkmöglichkeiten ist der normale Tarif einzuschalten!




3. Großraumzuschlag: 7,00 Euro


Der Zuschlag ligt bei 7€, wenn gleichzeitig mehr als 4 Fahrgäste befördert werden. Der Zuschlag gilt im normalen Tarif und ebenfalls bei der Messe-Flat. Die ausführliche Begründung zur Notwendigkeit dieser Gebühr finden Sie unter Punkt 05 Grossraumzuschlag auf dieser Homepage




4. Tarif-Infoschild im Taxi


Im Taxi ist zukünftig eine deutsch-englische Tarif-Information für die Fahrgäste deutlich sichtbar anzubringen. Ein Muster der Stadtverwaltung ist auf der Homepage der Landeshauptstadt einzusehen.


5. Grenzgeschwindigkeit = 15,91 km/h


Der Kilometerpreis beträgt 2,20 €

Die Wartezeit läuft mit 35 € / je Stunde


Wie schnell muss ein Taxi fahren, um in einer Stunde zusätzlich genau 35 € abzufahren?

Der Startpreis bleibt unberücksichtigt. Es gilt nur die laufende Strecke.

35€ je h / 2,20 km = 15,91 km/h


Damit ist auch nachgewiesen, daß es auf den Fahrpreis keinerlei Einfluß hat, ob nun mit 30, 50 oder 70 km/h gefahren wird. Manche Fahrgäste sind der Meinung, die Taxifahrer fahren extra schnell oder langsam, um den Fahrpreis zu verteuern.






Umsatz mit der Messe-Flat: 40in drei Stunden


Die Messe-Düsseldorf ist ein hervorragend geführtes Unternehmen, dessen Aktivitäten ein immenses Nachfragepotential für sehr viele Branchen in der Landeshauptstadt und weit über die Stadtgrenzen hinaus entfalten. In Verbindung mit der erstklassigen Verkehrs-Infrastruktur und dem exellenten und professionellen Marketing der Landeshauptstadt, entfalten sich hier Wirtschaftsimpulse um die uns viele europäische Metropolen sehr beneiden


Der damalige Vorschlag der Messeleitung, sogar 17als Flat festzusetzen, zeigt, dass die Messechefs sehr wohl für das Taxigewerbe etwas Positives tun wollten. Das erkennen wir respektvoll an. Die Stadt Düsseldorf hat das aber nicht umgesetzt.


Unabhängig davon besteht die Gefahr, dass weitere namhafte Unternehmen nun auch eine Flat haben wollen: Die Henkel-Flat, EON-Flat, IDR-Flat, Vodafone-Flat, Siemens-Flat, ... usw.


Es ist nicht logisch, dass ein Unternehmen, wie hier die Messe, abweichend und im Widerspruch zur bundesweiten Tarifstruktur, Sondertarife vom Taxigewerbe verlangt. Die Taxiunternehmer bestimmen schliesslich auch nicht die Eintrittspreise zur Messe oder die Standmieten. Bei den letzten Messen war die Verkehrslage so schlimm, dass die Taxifahrer zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr, inclusive leerer Rückfahrt zum Airport, gerade mal 2 Fahrten von je 16€ zur Messe machen konnten. Der Messetarif benötigt eine, für beide Seiten faire Verrechnungsweise.


Legen wir eine maximale Strecke zwischen Flughafen und Messe von maximal 6,5 Kilometern zu Grunde, entspräche dies folgender Fahrpreisberechng: (6.5 km – 1,4km) x 1,90€ + 5,5€ = 15,19€ ohne Zeitfaktor. Nicht berücksichtigt sind die langen Stauzeiten.





Sozial ungerecht:


Die Fahrgäste setzen die Taxifahrt zur Messe, ebenso wie die exorbitanten Hotelpreise als Kosten von der Steuer ab. 13€ abzügl. 7% Ust = 12,09€, abzügl. Steuerersparnis von z.B. 35% ergibt netto 7,86. Privatpersonen, die zur selben Zeit über 6,5 km im Messestau zum Arzt fahren, zahlen für die gleiche Dienstleistung teilweise 25, vom Nettolohn, versteht sich. Es ist nicht nach zu vollziehen, dass ausgerechnet die wirtschaftlich starken Schultern entlastet werden.





Vorschlag 1 (favorisiert)


Niedrige Startpreise fördern die Nachfrage bei Kurzfahrten. Ein kleines Pflichtfahrgebiet ermöglicht sehr viel häufiger längere Taxifahrten und innerstädtisch gibt ein Kilometerpreis von 1,80€ eine solide Einkommensgrundlage.


Der Grundpreis wird, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ohne jegliche Guthaben, nur inklusive einer Fortschalteinheit festgesetzt. Zu empfehlen ist ein Betrag zwischen 2,40 (alter Anschlag) bis ca. 3,40. Der Preis je Kilometer sollte in etwa gleich bleiben. Hinzu kommt eine angemessene Wartezeit von 30€ / Stunde. Das entspricht 0,50€ / min. Die Schnittgeschwindigkeit beträgt dann: 30€/h : 1,80€/km = 16,67 km/h



- Anschlag: 3,00, Kilometer 1,80, Wartezeit 30je Stunde


- Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20inclusive 7(Zeit-Guthaben für 14 min)


- Flughafengebühr 2 (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€


- Grossraumzuschlag 10/ sozialverträglich, da auf mindestens 5 Personen verteilt


- Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes mit der Klarstellung zur Beförderungspflicht: nur von Düsseldorf aus





Vorschlag 2 (alternativ)


Der Kunde erhält mit dem Startpreis ein Guthaben, das dann über die Strecke, die Zeit oder was meistens der Fall sein wird, aus einer individuell anteiligen Mischung beider Komponenten verbraucht wird. Dann ist es völlig egal, ob dicker Stau oder fließender Verkehr herrscht. Der Grundbetrag enthält eine feste Anzahl an Fortschalteinheiten, die 10-Cent-Sprünge, die ganz beliebig verbraucht werden. Dann wird eine Benachteiligung des Fahrpersonals in verkehrsstarken Zeiten vermieden. Wird der aktuelle Tarif wie folgt modifiziert, ergibt sich daraus folgende Struktur: 5,50 Anschlag, inclusive 4,50 Guthaben, das über Zeit und Strecke individuell verbraucht wird. Zwei km entsprechen dann bei einem Kilometerpreis von 1,80€ = 3,60€. Zwei Minuten Wartezeit entsprechen 1€. Zusammen ergibt das ein Guthaben von 4,60im Anschlag.


- Anschlag 5,50inclusive 4,60Guthaben, Kilometer 1,80, Wartezeit 30je Stunde

- Abschaffung der Messe-Flat oder Erhöhung auf 20inclusive 7(Zeit-Guthaben für 14 min)

- Flughafengebühr 2 (entfällt bei der Messeflat) und Kreditkartengebühr 2€

- Grossraumzuschlag 10/ sozialverträglich, da auf mindestens 5 Personen verteilt

- Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes mit der Klarstellung zur Beförderungspflicht:

nur von Düsseldorf aus








Der alte Taxi-Nachttarif bis 2010 ergab in der Praxis, also inklusive einiger roter Ampeln, nach zwei Kilometern bereits ca. 6,50 Euro. Der Tag-Tarif inklusive Verkehrsaufkommen ergab ein ähnliches Resultat. Eine Absenkung auf 5,50 Euro entspricht einer Preissenkung von mehr als 15%. Auf der anderen Seite kostet eine Kurzfahrt von 500 Metern ebenfalls 5,50 Euro. Man sollte die Entwicklung daher abwarten und fair bewerten. Trotzdem sind folgende Punkte zu kritisieren:




5,50 Euro - der Schock beim Einsteigen!


Der psychologische Effekt gegenüber den ortsfremden Fahrgästen ist nicht zu unterschätzen. Sie steigen in ein Taxi und ohne einen Meter gefahren, zu sein springt die Anzeige auf 5,50 Euro. Damit wird den Kunden unterschwellig suggeriert, Taxifahren sei teuer.




Zur Messe für 20 Euro - ins Hotel für mehr als 500 €


Es ist verständlich, wenn die Messe-Düsseldorf die strategischen Vorteile des eigenen Unternehmens, die Infrastrukur der Landeshauptstadt und die excellente Anbindung des Flughafens für die Besucher der Landeshauptstadt besonders markant hervorheben möchte. Ein Festpreis für Taxifahrten zwischen Airport und Messe ist dafür aber keineswegs erforderlich.


Messekunden, die in der Weltstadt Düsseldorf genötigt werden, teilweise mehr als 500 Euro für eine Hotel-Übernachtung zu bezahlen, empfinden solche Taxitarife als Rundungsfehler in der Portokasse. Auch die Entscheidung, nach Düsseldorf zur Messe zu kommen, wird bestimmt nicht daran festgemacht, ob nun im Taxi für 10, 13 oder allgemein ausgedrückt, für deutlich weniger als 20 Euro gefahren wird.


Auf der anderen Seite wäre es schön, wenn durch den Festpreis bedingt, sich mehr Leute entschließen, mit dem Taxi zu Fahren. Manche Menschen wollen einfach nur Preissicherheit, auch wenn sie dann mehr bezahlen, als über den normalen Tarif.


Mitarbeiter der Messe begründen die Flatrate mit VIP-Taxigutscheinen. Doch dafür gibt es die gelben BZP-Rechnungsfahrten-Schecks. Wenn wir jetzt die Messe-Flat langfristig etablieren, werden andere Großunternehmen nachziehen wollen. Dann haben wir bald die Henkel-Flat zum Flughafen für 26 Euro, die EON-Flat für 16, die Vodafone-Flat für 18, die Siemens-Flat für 20 usw...


Trotzdem - warum wirbt die Messe, auch in Bezug auf die Taxikosten, nicht einfach mit der äußerst verkehrsgünstigen Lage und den, im internationalen Vergleich sehr günstigen Taxipreisen, die in der Regel deutlich unter 20 Euro liegen:




The distance from the Airport DUS to the fairgrounds is approximately 5 to 7 km, depending to the entrance preferred. The taxi-fares are surprisingly low - less than 20 Euro, in normal traffic-situations!





Strecken von 2-5 km kosten weniger!


So einige Taxifahrer, wie die Fahrgäste wunderten sich in den ersten Tagen nach der Tarifumstellung, daß eine bisher für 8,20 getätigte Tour auf einmal bei 6,60 Euro im neuen Tarif endete. 5-km-Fahrten, die bisher im Nachttarif 12,60 Euro kosteten, verbilligen sich in der Praxis und zur Freude der Kunden auf 11,60 Euro, wenn wenig Verkehr herrscht. In der Zeitung steht aber, daß Taxifahren viel teurer wird. Zu erklären sind die Änderungen der Fahrpreise mit dem stark unterschiedlich berechneten Zeitfaktor. Dies wird beim Fahrpersonal, besonders bei Fahrten vom Flughafen zu den in der Nähe gelegenen Hotels, nicht gerade Begeisterungsstürme entfachen. Da sind so einige Kollegen geneigt, den 16 Euro-Tarif drücken, obwohl dies verboten ist.


Technisch bedingt ist diese Verbilligung im Vergleich zum alten Tarif 2010, besonders bei folgender Verkehrssituation: Ein Taxi rollt die ersten beiden Kilometer im langsamen Schritttempo, ohne jedoch vollständig zum Stehen zu kommen. Die Taxameteruhren sind so programmiert, dass die 120 Gratis-Sekunden innerhalb der ersten beiden Kilometer nur dann verbraucht werden, wenn das Fahrzeug vollständig steht. Das bedeutet, wenn man mit zum Beispielt 2 km/h langsam vorwärts rollt, schaltet der Taxameter erst nach 1400 Metern den Zeitfaktor mit ein. Bei dieser Geschwindigkeit kann der Fahrgast sich also eine ganze Stunde an den freundlichen 5,50 Euro im Anzeigefeld des Taxameters erfreuen. Der Taxikollege schaut dafür um so frustiger aus! Aus diesem Grund muss unterhalb der oben ausgerechneten Grenzgeschwindigkeit von 15,79 km/h der Zeitfaktor zur Anwendung kommen.




Trotz Flatrate - mal eben ins Hotel!


Es hat nicht lange gedauert bis einige "kostenbewußte" Kunden dies schamlos ausnutzten. Diese Flat zählt ohne Zeitfaktor. Im Stau kann man da schön sparen. Man steigt am Flughafen ins Taxi und nennt als Fahrtziel die Messe. Nach ca. einem Kilometer entscheidet man sich ganz plötzlich, sein Hotel in Lohausen anzusteuern, um nur mal eben ganz kurz einzuchecken und dann sofort weiter zur Messe zu fahren.


Wenn nun der Taxifahrer darauf hinweist, daß die Flatrate nur als Direktfahrt gilt, echauffiert man sich wie kleinlich die Taxikutscher sind. Die Fahrer werden in solchen Situationen wohl eher klein beigeben, weil sie Angst haben, eine Anzeige wegen Fahrpreisüberforderung zu riskieren, wenn sie die Flatrate abschalten, den Normaltarif einschalten und beide Preise kassieren. Hier besteht dringenst Klärungsbedarf!




Unsoziale Flatrate


Die Messe-Airport-Flat ist darüber hinaus äußerst unsozial gegenüber dem normalen Taxikunden. Warum soll ausgerechnet den, in der Regel wirtschaftlich sehr leistungsfähigen Messe-Taxikunden der Wartezeitfaktor im Fahrpreis erlassen werden, während Rentnern mit kleinem Einkommen, die während des Messestaus im Düsseldorfer Norden zum Arzt müssen, die Wartezeit im Taxameter voll berechnet wird?




Mißbrauch ist möglich


Ein grundsätzliches Problem besteht darin, wenn man dem Fahrpersonal technisch die Möglichkeit gibt, zwischen zwei Tarifen zu wählen. Hier wird zum Mißbrauch verführt.


Kollegen die nicht ehrlich sind, werden den Tarif auch für Fahrten nach Lohausen oder Lichtenbroich und innerhalb des Flughafengeländes einschalten. Auch so mancher angetrunkene Messebesucher wird dann den Messetarif von der Biertheke zum Hotel mit "preissicheren" 16 Euro berechnet bekommen, auch wenn die Fahrt vor einigen Jahren noch bei 8 Euro lag. Ärger ist deshalb wahrscheinlich.




Großzügiges Angebot der Messe: sogar 17 Euro!


Die Historie der Messe-Flatrate ist übrigens schon etwas älter. Vor einigen Jahren wurde von der Messe sogar der Vorschlag gemacht, einen Festpreis in Höhe von 17 Euro einzuführen. Dies stieß damals bei den Taxi-Unternehmern auf überwältigende Zustimmung. Man kann daran erkennen, daß die Messeleitung den Taxifahrern sehr entgegen kommen wollte. Doch diesen wohlgemeinten Vorschlag hat man zunichte gemacht. In der Praxis des Messeverkehrs werden staubedingt manchmal Preise von sogar über 20 Euro erreicht. Insofern ist eine Mischkalkulation von 17-18 Euro sehr fair. Doch dieser Preis ist leider Geschichte.




20€ gegen Urlauber-Parken in Flughafennähe


Urlauber parken in Lichtenbroich, Lohausen und Unterrath, weil es mit dem Taxi so schön preiswert ist. Ob die Anwohner dann vor der eigen Haustür einen Abstellplatz finden ist ja egal. Hauptsache Geiz ist geil und der Urlaub billig!


Diesem Unwesen wird mit einem Mindestpreis von 20€ wirksamer entgegnet. Es reicht bereits, nur die Rückfahrt vom Flughafen zum halblegalen Parkplatz auf einer kleinen Nebenstraße in Unterrath auf 20€ anzuheben und die preisbewussten Urlauber parken nächstes Jahr freiwillig wo anders.




Mindestpreis statt Flat-Rate?


Grundsätzlich ist ein Spezialtarif nur dann zu vertreten, wenn mit der aktuellen 16 € - Flat kaum Missbrauch getrieben wurde. Ansonsten ist ein Sonderpreis, egal ob Flat oder Mindest-Tarif grundsätzlich abzulehnen, Je einfacher die Tarifstruktur, desto weniger Missbrauchsmöglichkeiten!


Am Flughafen Barcelona gilt ein Minimumpreis von 20 Eurorichtig gelesen. Auf den Flughafen Düsseldorf übertragen, bedeutete dies, dass jede Fahrt, also auch zum Maritim-Hotel, zum Porsche-Zentrum, zum General-Aviation-Terminal oder zur Firma E-Plus oder Nokia mit 20 Euro berechnet würden. Die Katalanen machen uns es vor. Diskutieren sollte man dies wenigstens einmal. Für alle die noch zweifeln, hier der Link zu TaxiBarcelona: http://www.taxibarcelona.cat/tabid/3399/Default.aspx


Ein Mindestpreis von zum Beispiel 20 Euro inklusive der entsprechenden Wartezeit und Strecke, die als gleichwertige Komponenten verbraucht werden, ist eine wesentlich bessere Idee.


Der Zeitfaktor und der Großraumzuschlag, der bei der 16-Euro-Flat unverständlicherweise vollständig entfällt, würde angemessen berücksichtigt. Geschäftsleute setzen die Fahrtkosten, zusammen mit den horrenden Hotelrechnungen sowieso von der Steuer ab; und solange die Rentnerin Mütterchen Else im Messestau zum Arzt die Wartezeit bezahlen muß, dürfen die finanzstarken Business-People nicht ungerechtfertigterweise bevorzugt werden!


Der Frust der Taxifahrer, ohne angemessene Wartezeitentlohnung und darüber hinaus auch noch ohne Grossraumzuschlag, den sich 5 Personen sowieso teilen, im dicksten Messestau die ertragreichen Zeiten zu vergeuden, würde entfallen. Ein weiterer Nebeneffekt wäre ein höchst erfreulicher Rückgang der Fahrgastbeschwerden aufgrund abgelehnter Kurzfahrten, sowie ein wesentlich weniger aggressiver Fahrstil einiger Kollegen.


Nachteil - dieser Mindestpreis könnte aber, ebenso wie die jetzige Messeflat mißbräuchlich von allen anderen Startpunkten in der der Stadt verwendet werden. Vielleicht wertet man die Mißbrauchshäufigkeit der Taxifahrer im Bezug auf die 16-Euro-Taste in den letzten Monaten aus. Wenn sich alle korrekt verhalten, könnte man zukünftig einen Minimum-Tarif von Flughafen und Messe von zum Beispiel 20 Euro eventuell in Aussicht stellen.




5,50 und 1,90 / km – einfach zu teuer!


Ein transparenter Taxitarif ist sehr sinnvoll, weil der Preis einer Fahrt dann im Voraus einfach berechnet werden kann. Insofern ist ein einheitlicher Kilometerpreis zweckmäßig. Ungünstig ist aber ein hoher Startpreis für sehr kurze Strecken und ein teurer Kilometerpreis für längere Fahrten. Deshalb verzichten viele Fahrgäste inzwischen neben den 1-km-Touren auch auf längere Strecken und setzen sich lieber in die Bundesbahn. Eine Fahrt von 1 km kostete früher ca. 4 Euro, jetzt 5,50. Die Tour vom Flughafen zum Kölner Dom lag im alten Nachttarif bei ca. 75 Euro, seit 2011 bei ca 90 und kostet jetzt locker fast 95 €.


Die Lösung ist denkbar einfach: 3,00 € Anschlag und ein Pflichtfahrgebiet, das nur die unmittelbaren Bereiche der Nachbarstädte einschließt.








Die Empfehlung für zukünftige Taxitarife



Die neuen Preisstrukturen sind aus genannten Gründen kompliziert und wenig nachfragebelebend. Auf der einen Seite will man der Kundschaft besonders transparente Taxipreise anbieten, andererseits bringen zusätzliche Spezialtarife (Messe-Flughafen) nur Verwirrung und können zu massivem Mißbrauch verleiten. Die Tarife sollten daher wie folgt sein:




Anschlag

3,00

Kilometerpreis

1,80

Wartezeit

30,00

/ h

Großraumzuschlag (5-8 Personen)

10,00




Flughafen-Gebühr

2,00

Messe-Flat incl. 7€ Zeit-Guthaben

20,00



Kleines Pflichtfahrgebiet mit Hinweis zur Beförderungspflicht nur von Düsseldorf aus

Klarstellung zur Airport-City, bei Fahrten zum Flughafen und zur Messe




Mindestpreis vom Flughafen und von der Messe


Eine vom Fahrgast verursachte Änderung des Fahrtziels nach Einschalten der Flatrate auf dem Taxameter bringt erhebliche Abrechnungsprobleme. Die bessere Lösung ist ein Minimum-Tarif von zum Beispiel 20 Euro inklusive 14 Minuten Wartezeit und 6,5 km ab Messe oder Flughafen, anstelle der bisherigen Flat.


Dieser Vorschlag gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass in den letzten Monaten seit der Tarifänderung wenig Missbrauch mit der 16 € Flat zu beklagen ist. Ansonsten ist eine Flat oder ein Mindestpreis vollständig abzulehnen. Entschließen wir uns zu einem Spezialtarif, dann muß auch eindeutig klargestellt werden, ob von der Airport-City die Flat oder ein zukünftiger Mindestpreis verlangt werden darf. Streng genommen gehört zum Beispiel das Maritim-Hotel nicht zum Flughafen. Eine Fahrt zur Messe muß deshalb logischerweise zum Normaltarif gefahren werden.




Großraum-Zuschlag 10,00 Euro


Die Anschaffung komfortabler Fahrzeuge, eine menschenwürdige Bezahlung des Personals und einen, für die Kunden preiswürdigen Tarif zu schaffen, ist nicht einfach aber möglich. Die faktische Aufhebung der Taxitarife durch die Existenz der Großraumangebote hat die Rezession im Taxigewerbe massiv verschärft. Nach wie vor ist die dringenst erforderliche Anhebung des Großraumzuschlags überfällig, um die wegrationalisierten Fahrten bis zu 10 Euro (ca. 5 km) auf die große Mehrheit der Taxen mit maximal 4 Fahrgastplätzen zurückzuholen. Bei kurzen Fahrten werden anstandslos auch zwei Taxen akzeptiert. Erst bei längeren Touren würden die Fahrgäste auf andere Verkehrsträger, wie zum Beispiel Bus und Bahn umsteigen. Die ausführliche Darstellung des Problems und dessen Lösung finden Sie unter:


Punkt 05: Großraum-Tarife




Wesentlich kleineres Pflichtfahrgebiet


Darüber hinaus ist eine deutliche Verkleinerung des Pflichtfahrgebietes erforderlich, sowie die rechtliche Klarstellung der Gültigkeit der Beförderungspflicht nur für Fahrten von Düsseldorf aus. (Also keine Aufnahmepflicht in Essen, Bochum, Dortmund oder Köln).


Im Zusammenhang mit einem gesunden Verkehrsmarkt ist auch die Wettbewerbsstruktur, das bedeutet, die Tarife und die Größe der Pflichtfahrgebiete der Nachbarstädte zu berücksichtigen. Düsseldorf hat vor vielen Jahren, mit absolut nicht nachvollziehbaren Gründen, das Pflichtfahrgebiet von 20 km auf teilweise über 60 km Radius erweitert.


Der Kreis Neuss hat ein Pflichtfahrgebiet, das den Kreis Neuss und die Stadt Düsseldorf umfasst. Das Pflichtfahrgebiet des Kreises Mettmann besteht nur noch aus dem Kreisgebiet. Düsseldorf ist nicht mehr im Pflichtfahrgebiet enthalten. Ein Erkrather Taxiunternehmer darf also ganz legal Festpreise zum Düsseldorfer Flughafen anbieten. Die Düsseldorfer Taxen müssen aber mit teuren 1,70 / km bis nach Oer-Erkenschwick oder bis zur niederländischen Grenze fahren!


Dies führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zwischen den einzelnen Kommunen. Bochum hat ein auf die Stadtgrenzen bezogenes Pflichtfahrgebiet. Die Kollegen bieten dort den Fahrgästen ganz legal auch die Abholung vom Flughafen DUS an. Umgekehrt dürfen wir das aber nicht! Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie unter:


Punkt 15: Pflichtfahrgebiet


update: 10. Juli 2009



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Die Satire zum Düsseldorfer TAXI-Tarif 2009!




Der Düsseldorfer Taxitarif City-Flat: Startpreis 5,50 Euro, inklusive 1400 m Freistrecke inclusive 120 Sekunden Wartezeit. Zusätzlich eine obligatorische Messe-Airport-Flat von 16 Euro mit einer Streckenbegrenzung von 6,5 km und ggf. 7 € Großraumzuschlag.



Wichtiger Hinweis


Der nachfolgende Text ist ausdrücklich eine Satire und sollte deshalb nicht ganz ernst genommen werden! Alle Namen sind frei erfunden und die Sachverhalte zwecks Erheiterung der Leserschaft, bewußt deutlich überzogen. Trotzdem enthält der Text nicht nur einige Funken an Wahrheiten, mit denen sich die Verantwortlichen befassen werden müssen. In jeder Gesellschaftsschicht und in jeder Berufsgruppe gibt es leider ein paar Mitmenschen, die sich nicht an die Spielregeln halten. Denen sei dieser Text gewidmet.


Gute Unterhaltung!





Abzocken für Anfänger und Fortgeschrittene


Hans Gierig ist ein begnadeter Chauffeur. Sein souveräner und unfallfreier Fahrstil wie die exellenten Manieren erfreuen jeden Taxikunden. Er spricht Englisch und Französisch fließend. Sein Fahrzeug könnte ohne Änderungen leihweise im Ausstellungsraum der Firma Mercedes positioniert werden. In sofern darf sich die Landeshauptstadt glücklich schätzen, den Einwohnern und Besuchern der Stadt so gut ambitioniertes Personal präsentieren zu können. Seine kreativ-raffinierte Verhaltensweise dagegen ist alles andere als vorbildlich!


Seit Einführung der neuen Messeflat hat es bei ihm keine Fahrt mehr unter 16 Euro gegeben.


Der Stewardess, die in Lohausen wohnt, begegnet er wie ein Gentleman und trägt ihr trotz der kurzen Fahrt, die Koffer bis zur Haustür. Sie wundert sich nur, wie dieser neue Flughafentarif die Höflichkeit der Taxifahrer so extrem steigert. Dafür zahlt sie aber auch 16 überlegt, ob sie sich zukünftig von einer Kollegin mitnehmen läßt.


Die Geschäftsfrau, die mit einer Linienmaschine in Düsseldorf landet und zwecks Weiterflug mit einem Privatjet, zum Executive-Terminal GAT gefahren wird, wundert sich ebenfalls über die Verhaltensmuster der Düsseldorfer Taxifahrer, die an den erfolgreichen Abschluss einer englischen Chauffeurschule erinnern. Hans Gierig hält ihr selbstverständlich die Türe hinten rechts auf und fährt auch den Beifahrersitz ganz nach vorne. Dann wird die Dame auch nicht mehr mit den Unwichtigkeiten eines Tarifaufklebers auf dem Handschuhfach in deren momentanen Sichtfeld belästigt und kann sich ganz ihrem Blackberry widmen.


Trotz der nur knapp zwei Kilometer langen Strecke erfährt sie diese ausnehmend höflich und zuvorkommende Behandlung. In anderen Städten hat sie da wesentlich schlechtere Erfahrungen gemacht. Die 16 Euro plus Tip bezahlt sie gerne. Bei über tausend Euro Wartezeitpauschale für den Jet in London-City und Flugstundenpreisen von 2500 Euro repräsentieren diese 16 Euro für die Taxifahrt schließlich die Rundungsfehler in der Portokasse!


Dann haben wir noch den Messegast, der natürlich in Düsseldorf die europaweit besten Taxifahrer findet. Er steigt am Halteplatz der Brauerei Schumacher auf der Oststraße ins Taxi und bittet Kollege Gierig, zum Hotel Nikko zu fahren. 500 Meter sind ja nicht weit, aber die Gerstenkaltschalen haben den künstlichen Horizont des Fahrgastes leicht dejustiert. Hans Gierig erklärt dem Herrn in geschliffenem Französisch, daß eine Messe läuft und er deshalb leider verpflichtet sei, den Preis von fünfzehn Euro zu nehmen.


Da unser cleverer Kollege die Umgangsformen und Erscheinungsweise eines Vorstandsfahrers an den Tag legt, akzeptiert der Messegast den Preis gerne und rundet auf 20 Euro auf. Guter Service kostet eben und wenn er die Standmiete auf der Messe und die Hotelrechnung sieht, stellt so eine Taxifahrt eine "Quantité négligeable" dar. Zu deutsch: eine aufgrund ihrer Größenordnung zu vernachlässigende Kleinigkeit. Düsseldorf ist Weltstadt!


Doch auch Kleinvieh macht bekanntlich Mist und der Standardtarif von 5,50 Euro für ganz normale Fahrten innerhalb der Stadt, inklusive der 1,4 Freikilometer und der 120 kostenlosen Wartesekunden wird von unserem schlauen Taxi-Fuchs in einer, ebenso ertragreich wie ordnungswidrigen Weise modifiziert: Bei einer Bestellung des Taxis über Funk wird der Taxameter bereits am Halteplatz eingeschaltet und notfalls noch eine Ehrenrunde um den Häuserblock gedreht, damit bei der Ankunft an der Bestellanschrift die zwei Freikilometer möglichst verbraucht sind.


Der Fahrgast steigt ein und freut sich über die City-Flat. Doch dann beschäftigt sich unser Kunde mit dem Inhalt seines Aktenkoffers und bemerkt gar nicht, daß nur wenige Meter nach dem Start die Taxameteruhr kapriolenartig muntere Additionen der so genannten Fortschalteinheit realisiert. Das sind die 10-Cent-Stufen, um die der Fahrpreis sich laufend erhöht.


Am Flughafen funktioniert das Hans-Gierigsche-Vermögens-Optimierungs-System für notleidende Taxifahrer dann auch: Der Reserveplatz P38 ist aufgrund der Entfernung zum Haupt-Terminal bestens geeignet, die beiden Gratiskilometer im abrechnungstechnischen Nirwana verschwinden zu lassen. Der Taxameter wird ca. 1400 m vor dem Flughafen-Terminal eingeschaltet. Am Halteplatz Charter im Flughafentunnel setzt unser cleverer Taxilogie-Wissenschaftler die Uhr auf Pause damit der Zeitfaktor nicht weiterläuft und die verehrte Kundschaft sich beim Einsteigen des Startpreises von 5,50 höchstpersönlich überzeugen darf. Spätestens in der zweiten Kurve am Maritim-Hotel wacht der mit deutscher Gründlichkeit, amtlich präzise geeichte Taxameter aus seinem ordnungswidrigen Dornröschenschlaf und übt sich in der einfachsten aller Grundrechenarten, der Addition von 10-Cent-Sprüngen.




Geld sparen mit dem Privat-Jet!


Düsseldorf hat seit der Fußball-WM 2006 ein neues, hochmodernes und weltstädtisches "Executive-Terminal", in der Luftfahrt-Terminologie eigentlich als General-Aviation-Terminal (GAT) bekannt. Diese Bezeichnung ist den Düsseldorfern aber viel zu banal, da sie eher an die "Spielzeugabteilung" der Fliegerei erinnert, wie Sportflugzeuge, Motorsegler und Flugschulen. "Executive-Terminal" macht da wesentlich mehr her. Das ist der Stoff aus dem die Träume sind! Hier landen die Reichen, Schönen und Mächtigen. Der internationale Jet-Set gibt sich am Südzipfel des Airport Düsseldorf die Klinke in die Hand. Tom Cruise, Arnold Schwarzenegger, Roman Abramowich, die Chefs von Coca-Cola, Bill Gates oder Bill Clinton, der japanische Kaiser, Königin Silvia, Peter Ustinov, Michael Jackson, Phil Collins, die Rolling Stones oder Madonna. In diesen Kreisen, wo die Darstellung des Vermögens einiger Taxikunden auf einem einfachen Taschenrechner, mangels zu weniger Stellen vor dem Komma nicht mehr möglich ist, hat man das Geld bekanntlich vom Behalten und nicht vom Ausgeben.


Dagobert Neureichs neues Spielzeug hört auf den Namen: D-CWIN. Der erste Buchstabe steht für die Bundesrepublik Deutschland. Das C nach dem Bindestrich wird aufgrund der maximalen Abflugmasse vergeben, hier mehr als 5700 kg. Die restlichen drei Buchstaben können, sofern noch frei, beliebig gewählt werden. So steht Dagoberts WIN für Winner! Die Erotik-Königin Beate Uhse hatte übrigens das Callsign: D-ILDO - sehr praxisnah!


Er und seine Geschäftsfreunde und Wassersportkameraden kommen direkt aus Südfrankreich, weils an der Croisette in Cannes und im Port Hercule in Monaco im Januar ein wenig weniger fröstelt als an der Kö. Doch den Herren steht ein wichtiger Besuch bevor. Es ist BOOT in Düsseldorf und man folgt gerne der Einladung eines renommierten Yachtmaklers zwecks Begutachtung der neuesten nautischen Träume. Neureichs Lufthobel wird von der Flugsicherung in den Final-Approach, den Endanflug dirigiert. Dann gehts weiter wie im Kino:


PILOT: "Düsseldorf-Tower, Delta-Charlie-Whisky-India-November, established ILS two-tree right, request long landing to the GAT."

TOWER: "Delta-Charlie-Whisky-India-November, you are cleared to land, two-tree-left, wind is two-four-zero, six knots, long landing is approved, via Taxiway Mike and Victor to the GAT." Elegant setzt der nagelneue 10-Millionen-Jet auf der Runway 23L im goldenen Abendrot in Düsseldorf auf und gleitet anschließend in einem majestätisch gelenkten Left-Turn über den Taxiway Victor zum "Executive-Terminal".


Nach dem Messebesuch gehts in ein Luxushotel. Ganz einfacher Geschmack - das Beste eben. Der Suitenpreis addiert sich auf messefreundliche 6 x 1800 Euro - pro Nacht, versteht sich! Deshalb will man bei der Taxifahrt auch kräftig sparen und bestellt ein Großraum-Taxi weil das viel preiswerter ist, als zwei Taxen für die endlos-teure Reise von gut 6 km zur Messe! Hans Gierig steht bereits am GAT mit seinem Großraum und nimmt die illustre Gesellschaft nach der Landung auf, um sie zum Messe-Congress-Center zu fahren.


Die Flatrate ist nach dem neuen Tarif zu berechnen. Das erfolgt nach der Düsseldorfer Luxusregel, die besagt: Der Drink in der Lounge des Hotels darf nicht billiger sein als die Taxifahrt zwischen Messe und Flughafen. Im dicken Messestau ergab sich manchmal auch ein Preis von fast 20 Euro. Doch diese exorbitante Summe, von den durch die Wirtschaftskrise arg gebeutelten Mulimillionären zu verlangen, wäre in Anbetracht der marginalen Liquiditätsstruktur der Hobbysegler, von insgesamt 250 Millionen Euro aktuellem Gesamtvermögen, sicher überzogen. Deshalb geht’s ohne Zeitfaktor und mit 7 Euro Großraumzuschlag, für insgesamt sozialverträglich-milde, weil durch 6 Personen geteilte 23 Euro los.


Gestern Abend hatte Kollege Gierig noch sechs Studentinnen in seinem Großraumtaxi aus Lohausen in die Altstadt gefahren. Messebedingter Verkehr erzeugte auf dem Taxameter eine Zahlenorgie mit dem amtlichen Endergebnis von 32,40 Euro. Die Studentinnen bezahlen das aber vom üppigen Bafög und im Vergleich zu unseren Boots- und Flugzeug-Eignern, die dringenst sparen müssen, ist die unterschiedliche Berechnungspraxis dann sicher gerechtfertigt. Schließlich kostet die luftige Reise aus Nizza, inclusive Airway- und Landegebühren, spesenfreundliche 8000 Euro. Da die Studentinnen diese Probleme nicht haben, können sie logischerweise auch mehr fürs Taxi bezahlen.


Oma Else durfte am ersten Messetag von Wittlaer nach Lohausen zum Arzt fahren. Da schmeichelte sie der Taxameter mit ertragsstarken 18,20an, die die Rentnerin vom Nettoeinkommen bezahlte. Die Messeflat gilt für etwa die gleiche Distanz, kostet nur 15und wird meist, da Messebesucher geschäftlich reisen, von der Steuer abgesetzt.

Doch die managerfreundliche Flatrate gilt weder für reiche Bafög-Studentinnen, noch für überbezahlte Rentner. Mütterchen Else ist mit ihrer luxusorientierten Pension von 1200 Euro ja schließlich Leistungsträger und subventioniert, wie die netten Studentinnen, Dagobert Neureichs Messe-Taxikosten. Der Jet ist übrigens gewerblich genutzt, damit er und seine Freunde von der Cote dAzur steuerbegünstigt nach Düsseldorf kommen können.




Neue Arbeitsplätze - in der Beschwerdestelle!


Waldemar Pingelig, Finanzchef eines großen Unternehmens und privat ein begnadeter Erbsenzähler, bestellt sich in seinem Lieblingsrestaurant, nach einem exellenten Abendessen und einer, seine Sinne stimulierenden Flasche schweren Rotweins, ein Taxi. Hans Gierig meldet sich beim Wirt, erhält das OK, geht raus und stellt den Taxameter an. Exakt 12 Minuten später kommt Herr Pingelig und nimmt auf dem Vordersitz korrekt Platz. Beim Blick auf den ebenso korrekt eingeschalteten, ordnungsgemäß geeichten und fehlerfrei laufenden Taxameter bekommt er Atemnot und ihn trifft der Schlag als wenn die fünf größten Kunden seines Unternehmens am gleichen Tag Insolvenz angemeldet hätten – 11,50 Euro - was ist das denn? In der Zeitung stand etwas von 1,80 € je km inklusive irgendwelcher Gratiskilometer. 11,50 zu 5,5 sind aber genau - er zückt seinen finanzmathematischen Taschenrechner, mit dem er sonst sämtliche Fusionsberechnungen in dreistelliger Millionenhöhe souverän meistert - 209%! Er steigt wieder aus, notiert sich die Ordnungsnummer und zeigt Gierig an. Doch 5,50 inclusive 120 Sekunden plus 5€ für weitere 10 Minuten, entsprechen präzise der Wartezeit von 30€ je Stunde. Die Beschwerdestelle handelt nach Recht und Gesetz und stellt diese überflüssige Beschwerde ein. Arbeit ist es trotzdem!




Die Zukunft:


Es wird eine Zeit kommen, in der sich die Stadt Düsseldorf als engagierter Bauherr, Investor und Arbeitsplatzbeschaffer rühmen darf:


Die Verkehrsgewerbestelle und deren Beschwerdeabteilung für das Taxigewerbe werden in einen prachtvollen Neubau ausgelagert, der nach einer europaweiten Ausschreibung von einem weltberühmten Architekturbüro gebaut wird.


Zwanzig neue Praktikanntinnen mit fließenden Englischkenntnissen werden eingestellt, die die Anzeigen vorbearbeiten, damit die hauptamtlichen Mitarbeiter der Flut der Anfragen und Beschwerden überhaupt noch Herr werden.


Da die verhängten Ordnungsgelder, wegen Missbrauchs der Messeflat und sonstigen, aufgrund der komplizieren Regelungen des Düsseldorfer Taxitarifs bedingten Fehlverhaltens des Fahrpersonals, die Gesamtkosten ebenso spielend wieder einspielen werden, erwägt man ernsthaft die Privatisierung dieser Abteilung und den anschließenden Börsengang, jetzt mit dem neuen Namen: TCC AG, für Taxi-Control-Consulting AG.


Die langjährigen Mitarbeiter der Verkehrsgewerbestelle werden zu Vorständen befördert und erhalten ein Salär, wofür der Oberbürgermeister lange ackern kann. Der gewaltige Überschuß aus der neuen Stadttochter wird in den Kauf des Trump-Towers, 725, 5th Ave. NY und der direkt in der Nachbarschaft befindlichen Firma Tiffany & Co. investiert. THINK BIG!


Spätestens in ein bis zwei Jahren werden wir dann vielleicht einen offiziellen Mindestpreis für alle Fahrten haben, die am Flughafen und an der Messe starten. Oder wir schaffen diese Abzocklizenz am besten ganz schnell wieder ganz ab und machen es ganz einfach und ganz übersichtlich:


Einen, den Fahrgast nicht schockierenden, moderaten Startpreis von zum Beispiel 3,00 Euro und 1,70 Euro je Kilometer - ohne irritierende und ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsfähigen Kunden bevorteilenden Spartarife.


Dazu ein Pflichtfahrgebiet von deutlich weniger als 20 km um Düsseldorf herum, da die Taxiunternehmen unserer Nachbarstädte, aufgrund kleiner Pflichtfahrgebiete und damit zum Festpreis, uns am Flughafen ganz legal die Kunden wegnehmen können.


Sowie, nicht zu vergessen, einen sozialverträglichen, weil auf mindestens 5 Personen aufgeteilten Großraumzuschlag von 10 €, damit kürzere Fahrten nicht mehr wegrationalisiert werden und die große Zahl der normalen Taxis mit 4 Fahrgastplätzen auf Strecken bis 5 km wieder mehr Aufträge erhalten.



Wenn dann die großen Neubauten der Beschwerdeabteilung nicht mehr gebraucht werden, wird die eine Hälfte der neu gebauten Büros und die dort sitzenden Praktikantinnen, die nur englische Fremdsprachenkenntnisse haben, im Paket an eine Fremdfirma weitergereicht, die ein Callcenter betreibt, das Gewinnspiele auf unlautere Weise an private Telefonkunden verkauft.


Die andere Hälfte der Räume - inklusive der Praktikantinnen, die zur Freude der Messegäste neben den fließenden Englischkenntissen auch Französisch perfekt beherrschen, übernimmt ein dynamischer Jungunternehmer, der in den ehemaligen Amtsräumen ein gut gehendes Etablissement betreibt, dessen Werbung dann auf mehreren hundert "Puff-Mobilen", das sind Taxen mit Sex-Werbung, zu sehen sein wird und damit das weltoffen-tolerante Image der Landeshaupstadt einträglich fördert.


Da Weihnachten bekanntlich das Fest der Liebe ist, wird im Dezember auf der Königsallee dann kein spießiger Tannenbaum mehr zu sehen sein, sondern blinkend-leuchtende Erotik-Hilfsmittel, die die Sex-Werbung auf den Taxen unterstützend begleiten und Deutschlands exclusivste Einkaufsmeile in die anheimelnde Atmosphäre intensivster zwischenmenschlicher Beziehungen tauchen.


Sollten sich einige Praktikantinnen weigern, die eine oder die andere genannte Arbeit anzunehmen, wird Harz-IV gestrichen!


update: 14. März 2014


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01 Servicetips fürs Personal




Wenn jemand ein Taxi bestellt, am Halteplatz einsteigt oder einen Wagen heran winkt, möchte er auf komfortable und sichere Weise zum Ziel gelangen. Er fährt nicht mit Bus oder Strassenbahn, weil er sich etwas besonderes gönnen möchte oder die individuelle Flexibilität eines Taxis wünscht, die andere Verkehrsträger einfach nicht bieten können.


Ist er mit der Fahrt zufrieden, wird er oder sie in Zukunft häufiger auf diese Dienstleistung zurückgreifen. Insbesondere Personen, die sich nach gründlicher Kostenrechnung und Bewertung der Verkehrssituation um Ihren Wohnort herum, entschlossen haben den eigenen Pkw abzuschaffen, werden dauerhafte Kunden. Die oder der Kunde brauchen sich weder um Unterhaltskosten eines eigenen Wagens kümmern und können eifrige Politessen nur noch belächeln


Zukünftig werden sie sich wie eine Führungskraft von A nach B chauffieren lassen. Die Mehrzahl der Taxen ist sogar ein Mercedes. Fahrpläne oder Streiks interessieren nicht. Das Taxigewerbe bietet seine Dienste 24/7 an. Soll heissen, 24h am Tag und sieben Tage in der Woche. Umfangreiche gesetzliche Regeln sorgen für einen recht reibungslosen Ablauf. Sollte trotzdem einmal Klärungsbedarf bestehen, wendet man sich an die Taxizentrale oder die Zulassungsbehörde. Insofern sind die Grundvoraussetzungen geschaffen. Was fehlt, sind die kleinen Annehmlichkeiten, die den Kunden die Taxifahrt in angenehmer Erinnerung bleiben lassen sollen.


Hier noch ein Warnhinweis an alle Kolleginnen und Kollegen: Die Befolgung der nachfolgenden Vorschläge führt zu höheren Trinkgeldern!



Stadtpläne


Wer in einer fremden Stadt in ein Taxi steigt, wird es sicherlich zu würdigen wissen, wenn er einen kleinen Stadtplan ausgehändigt bekommt, den er kostenlos behalten darf. Die Stadt Düsseldorf bietet derartige A4-Pläne an. Bei der Fahnen- und Werbemittel-Ausgabe der Landeshauptstadt auf der Mülheimer Str. 22, erhält man kostengünstig einen ganzen Karton mit 1500 Plänen. Telefon der Stadtverwaltung: 0211-899-1.



Brillenputztücher


Die Brillenträger unter den Fahrgästen werden in den seltensten Fällen ein Reinigungstuch ablehnen. Während der Fahrt wird gelesen oder die Fahrgäste schauen aus dem Fenster. Ein klarer Durchblick verbessert das Fahr-Erlebnis.



Bonbons


Ein paar Süßigkeiten im (sauberen) Aschenbecher erzeugen auch keinen erbitterten Widerstand.



Gepäck


Pluspunkte kann das Fahrpersonal auch bei Gepäckstücken sammeln. Eben ist bei Ihnen eine Dame mittleren Alters ins Taxi gestiegen. Wenn Sie nun vor der Haustüre von selbst fragen, ob Sie den Koffer auf die Etage bringen sollen, erleben Sie häufiger großes Erstaunen. So etwas hat noch niemand gefragt!



Im Dunkeln ist gut suchen


Dagegen gibt es eine riesige Auswahl professioneller Taschenlampen. Sei es das Anleuchten des Bodens, wenn Sie dem Fahrgast die Tür öffnen, oder die Erhellung der Haustüre, damit die Kundschaft das Schlüsselloch findet und sicher ins Haus gelangt. Sie hinterlassen einen hellen und leuchtenden Eindruck und schaffen eine besonders sichere Atmosphäre, die Busse und Bahnen nicht bieten können. - Siehe Punkt 22 auf dieser Homepage: Kleine Taschenlampenkunde.



Regen fällt, es tropft ...


Das wohl berühmteste Beispiel für unser Service-Taxi ist die fachgerechte Benutzung des Regenschirms. Dabei ist anzumerken: Auch in ganz normalen Taxen sind solch wasserabweisende Hilfsmittel nicht ausdrücklich verboten und die Benutzung ist ohne Genehmigung erlaubt.



Kleider machen Leute


Viele kennen es aus der Kindheit. Der Sonntagsanzug gilt als Synonym für enge und unbequeme Kleidung. Doch wer die Kragenweite so auswählt, daß noch 2 oder 3 Finger in den geschlossenen Hemdkragen passen, verspürt keinerlei Unannehmlichkeiten. Wird darunter ein T-Shirt mit 10 cm Arm getragen, werden im Sommer die hässlichen Schwitzflecken in der Achselhöhle ebenfalls der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus schwitzt man im Sommer nicht mehr, als in anderen Kleidungsstücken. Der Kragen verhindert aber Zugluft und einen steifen Hals. Wenn Sie nun noch mit Krawatte bewaffnet, vor dem Hoteleingang mit dem Privat-Chauffeur eines Kunden verwechselt werden, wissen Sie, dass Sie nicht zu schlecht gekleidet sind.



Auskünfte


Auch hier helfen die oben erwähnten Stadtpläne und heben das Image der Taxifahrer. Auskünfte werden als Selbstverständlichkeit betrachtet. Ein Trinkgeld gibt es selten. Dagegen müssen Sie bei vielen Telefon-Hotlines bezahlen. Aber das ist in vielen Ländern so. Auf der anderen Seite entwickelt sich aber aus einer Auskunft ab und zu ein Fahrauftrag, wenn der Besucher es besonders eilig hat oder sich die Wegbeschreibung nicht merken möchte.



Saubere Scheiben


Machmal gibt es Situationen, wo die geplante Wagenwäsche verschoben werden muss. Dann sollte aber wenigstens auf saubere Scheiben und einen vernünftigen Innenraum geachtet werden. Man fühlt sich im Auto wohler. Übrigens: Eine Scheibe ist erst sauber, wenn sie nicht zu sehen ist!


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02 Das Düsseldorfer Wechselgeldmodell 20/50


Europaweit - Mehr Sicherheit für Taxifahrer!



Dieses Wechselgeldmodell sollte möglichst Europaweit eingeführt werden. Es nutzt schliesslich nichts, wenn nur die Düsseldorfer Fahrgäste diese Regelung kennen. Unsere Besucher kommen von überall. THINK BIG!


Aufgrund der hohen Reisefreudigkeit in Europa sind einheitliche Regeln zum Taxiwechselgeld lange überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass jede Stadt da ihr eigenes Süppchen kocht. Deshalb stelle ich das Düsseldorfer Wechselgeld zur Diskussion. Die Namensgebung ist bewusst gewählt. Findet das Düsseldorfer Wechselgeldmodell in die deutsche oder gar europäische Gesetzgebung Einzug, wird der Name der Landeshauptstadt immer im Zusammenhang mit dieser Regelung genannt.


Dieses, in die Zukunft weisende Modell steht für eine deutliche Verbesserung der Sicherheit, für alle Taxifahrerinnen- und Fahrer in ganz Europa. Damit schreibt die Landeshauptstadt Düsseldorf Geschichte in Sachen Sicherheit im europäischen Taxigewerbe und schafft ausserdem eindeutige Rechtssicherheit.



Der Sachverhalt:


In der Taxi-Ordnung der Landeshauptstadt findet sich die Vorschrift, dass Taxifahrer jederzeit mindestens 50 Euro wechseln können müssen. Was ist damit genau gemeint? Der Bargeldbestand von mindestens 50 Euro in der Taxibörse oder der Rechtsanspruch des Fahrgastes, sogar auch eine kürzere Fahrt für 5,50 Euro grundsätzlich mit einem 50er bezahlen zu können.



Möglichkeit 1:


Es handelt sich um den Mindestbestand an Wechselgeld in Münzen und kleinen Scheinen (5, 10, 20 Euro). Eine Kontrolle kann durch Nachzählen durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass die Fahrgäste im Verhältnis zum Fahrpreis mit angemessen kleinen Scheinen bezahlen. Soll heissen, eine kürzere Fahrt wird mit 5er oder 10er Scheinen bezahlt, eine Fahrt von 12 Euro mit einem 20er. Bei Fahrpreisen ab 20 Euro soll der Fahrer auch einen 50er wechseln.



Möglichkeit 2:


Das Fahrpersonal muss ggf. jede Fahrt von z.B. 5,50 auf 50 Euro wechseln. Der Fahrgast beansprucht dieses Recht, mit einen 50er zu bezahlen. Die Folge ist, dass Taxifahrer bei einer Serie von 5 bis 6 kleineren Fahrten ca. 300 Euro Wechselgeld mitführen müssen!


In diesem Zusammenhang möchte ich den öffentlichen Linienverkehr erwähnen. Versuchen Sie einmal, den Fahrpreis von 3,20 in der Rheinbahn mit einen 50er, oder auch nur einem 20er zu bezahlen.


Nachts haben keine Banken auf und Tankstellen wechseln immer seltener. Bei einem Tagesumsatz von weniger als 100 Euro in einer 12-Stunden-Schicht müssen also mehr als 300% des Tagesumsatzes als Wechselgeld mitgeführt werden. Kriminelle nehmen dies gerne zur Kenntnis, dass ohne dies zu wollen aber amtlich bekannt gemacht, die Geldbestände im Taxi den Fahrer zum lohnenden Überfallopfer machen.


Im Gegensatz dazu schlagen die Politik und die Taxiverbände vor, in Pressemeldungen die Höhe der Beute nicht zu nennen, um Nachahmer abzuhalten. Den Bürgern wird empfohlen, möglichst wenig Bargeld mitzuführen und den Taxifahrern genau das Gegenteil auferlegt.


Die Sicherheitsinteressen des Fahrpersonals dürfen auf keinen Fall geringer eingestuft werden, als ein vorbildlicher Kundenservice. Die Erhöhung des Wechselgeldes ist mit Sicherheit nicht beabsichtigt gewesen. Das Ziel war schlicht besserer Service im Taxi.


Das Angebot an Kreditkarten verschärft das Problem sogar noch, weil dann ein Teil des Tagesumsatzes unbar bezahlt wird. Dann hat der Fahrer noch weniger Bargeld zum rausgeben.





Düsseldorfer Wechselgeldmodell 20/50


Der Wechselgeldbestand sind mindestens 50 Euro in kleineren Scheinen und ein wenig Münzgeld. Mehr soll zu Beginn der Schicht nicht mitgeführt werden. Davon strikt zu unterscheiden ist die Abrechnung der einzelnen Fahrt, die wie folgt aussieht:


Der Fahrgast hat immer einen Rechtsanspruch auf Bezahlung mit und Herausgabe auf einen 20-Euro-Schein, egal ob die Fahrt 3,20 Euro oder 19,90 Euro beträgt.


Einen 50er muss der Fahrer erst wechseln, wenn der gesamte Fahrpreis 20 Euro überschreitet. Bei 100-Euro Noten und grösseren Scheinen oder bei der beabsichtigten Bezahlung mit Fremdwährung oder Kreditkarten, wird gebeten, vor Fahrtantritt eine Klärung herbeizuführen.




The Dusseldorf Taxi Cash Regulation 20/50


For safety reasons taxi drivers are only oblied to change as follows:


In every case the cash for a journey has to be returned up to the value of a 20-Euro note. If the price of a journey exeeds 20 Euro, the driver has to return the cash up to the value of a 50-Euro note.


If people intend to pay with bigger notes or with credit cards or foreign money, please arrange an agreement before.




Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Wenn ein Fahrgast eine 30-Euro-Fahrt nicht sogar mit einem 100er bezahlen darf, halte ich das schlicht für unprofessionell. Aber es darf keine amtliche Anweisung geben, grössere Scheine für kleinere Fahrten wechseln zu müssen. Schliesslich veröffentlichen die Zeitungen die Vorschriften und einige Zeitgenossen kommen dann auf dumme Gedanken. Sei es, dass sie nur absichtlich mit einem 50er kurze Fahrten bezahlen wollen um Geld zu wechseln oder sogar des Entreissen der Börse beabsichtigt ist.


Ich denke, mit diesem Vorschlag wird die notwendige Rechtssicherheit ebenso erreicht, wie ein angemessenes Serviceverhalten des Fahrpersonals gegenüber den Kunden, allerdings unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Fahrerinnen und Fahrer.


update: 14. April 2007


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03 Weltsprache Englisch



Taxi-Drivers Language-Passport


Ausländische Fahrgäste würden auch gern am Halteplatz die multilinguale Kommunikationsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen erkennen können. Wie wärs mit einem Einstufungstest bei der VHS, der dann als Nachweis für Fremdsprachenkenntnisse in einem Taxi-Language-Passport an der Windschutzscheibe des Taxis angebracht wird. Mit Lichtbild und Namen und den Sprachen, inklusive Bezeichnung des Level nach EU-Zertifikatsrahmen.


Anstelle dessen könnte auch ein Schulzeugnis als Nachweis für die Ausstellung des Ausweises geeignet sein. Diesen Ausweis sollte die Landeshauptstadt Düsseldorf ausstellen. Schön mit Stadtwappen und den Nationalflaggen der entsprechenden Sprachen.




Taxi-Ordnung in Deutsch / Englisch


Dieser Vorschlag wurde von der Stadt -teilweise- umgesetzt, da mit der Änderung der Tarife 2008 eine deutsch-englische Tarif-Info im Taxi anzubringen ist.


Der weltweiten Bedeutung der Landeshauptstadt sollte auch bei der Verfassung relevanter Rechtsvorschriften Rechnung getragen werden. Eine deutsch / englische Version der Taxi- und Tarifordnung, die im Fahrzeug mitzuführen ist, schafft Rechtssicherheit und hebt darüber hinaus das Erscheinungsbild der Landeshauptstadt und des Taxigewerbes international.


update: 30. November 2008


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04 Taxistand Wilhelm-Marx-Haus / Altstadt Düsseldorf


Die Düsseldorfer Altstadt ist weltberühmt. Ein Publikumsmagnet, der weit über die Landesgrenzen hinaus einen unvergleichlichen Ruf geniesst. Entsprechende Besucherströme sind, vor allem an den Wochenenden und im Sommer auch an den Mittwochabenden zu beobachten. An den Hauptaktionstagen in der Karnevalswoche, zu Halloween oder zu Silvester herrscht zu gewissen Zeiten sogar der Ausnahmezustand.


Alkoholisierte Partygänger versperren dann alle 4 Fahrspuren auf der Heinrich-Heine-Allee. Den Taxen wird, mitten auf der Fahrbahn, der Weg versperrt und die Türen aufgerissen. Dem Fahrer bleibt aus Gründen der Verkehrssicherheit nichts anderes übrig, als sofort zu halten, egal wo er gerade steht. Von ordnungsgemässem Aufnehmen der Fahrgäste kann natürlich keine Rede mehr sein. Das Taxi wird von beiden Seiten, von Fahrgästen mit unterschiedlichen Zielen, regelrecht gekapert. Anschliessende Prügeleien unter den Kunden sind nicht ausgeschlossen.



In unserem Staat wird grundsätzlich der Verursacher einer rechtswidrigen Handlung zur Rechenschaft gezogen und nicht Personen, die dieses Verhalten weder billigen wollen noch verhindern können!



Aus diesem Grunde ist die Kritik an "den Taxifahrern", die sich mitten in diesem Chaos befinden, einer realistischen Neubewertung zu unterziehen. Zu Altweiber 2007 war das Chaos wieder einmal perfekt. Der Ordnungsdienst und die Taxikontrolleure bemühten sich redlich, doch die alkoholisierten Karnevalisten waren in der deutlichen Überzahl. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, das Taxifahrer eine Anzeige bekommen sollen, weil Fahrgäste in das, an einer roten Ampel wartende Taxi eingestiegen sind und am Halteplatz kein Fahrzeug zu bekommen ist.


Wenn man den Wagen von innen verriegelt, läuft man Gefahr, dass einem die Türen eingetreten werden. Der städtische Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) sollte sich den Fahrgast vorknöpfen und nicht den Taxifahrer. Rechtswidriges Verhalten wird auch häufig durch die Fahrgäste verursacht. Die Anzeige an einen Kollegen, der mitten auf der Elberfelder Strasse eine Person aussteigen liess, die sich gerade übergeben musste, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.


Aber um eins klarzustellen: Das regelwidrige Verhalten von Kollegen, die freiwillig, ohne Zwang, mitten auf der Strasse, verkehrsbehindernd Fahrgäste aufnehmen und damit den Kollegen, die in direkter Nähe auf dem Halteplatz stehen, die Fahrt wegnehmen, bleibt selbstverständlich sanktionswürdig.


Unsere Taxi-Kontrolleure, können aber lediglich auf privatrechtlicher Basis den Vorgang des Ein- und Aussteigens am Halteplatz organisieren. Dabei werden sie nicht selten bedroht oder tätlich angegriffen. Sie dürfen aber weder den Taxischein noch die Konzession kontrollieren, bzw. von Randalierern die Personalien aufnehmen. Diese hoheitlichen Befugnisse liegen bei der Polizei und dem Ordnungsamt. Ich bitte dies zu berücksichtigen.


Besserung ist jedoch in Sicht. Die Stadtverwaltung und die Polizei werden zukünftig bei Bedarf gemeinsame Doppelstreifen einsetzen. Eine ganzheitliche Lösung dieses Problems ist wahrscheinlich nur möglich, wenn die Strassenführung komplett geändert würde. Dem widersprechen aber Gründe des Denkmalschutzes und der Stadtplanung.


In diesem Zusammenhang schlage ich vor, dass die Taxi-Kontrolleure von der Landeshauptstadt Düsseldorf bevollmächtigt werden, in gewissen Umfang hoheitlich zu handeln. Diese, der Stadt namentlich zu benennenden Personen sollten bei Düsseldorfer Taxen den Taxischein, die Konzession, den Fahrerausweis, sowie die TÜV-Genehmigung und die Eichplombe in den Taxen kontrollieren zu dürfen. Damit könnten wir der Stadtverwaltung Arbeit abnehmen.






Verbesserungsvorschläge für die Verkehrslenkung am Taxistand Wilhelm-Marx-Haus / Heinrich-Heine-Allee (HHA)



Aussergewöhnliche Ereignisse erzeugen aussergewöhnlich starke Besucherströme, die die Verkehrs-Infrastruktur jeder Stadt überfordern. Aus diesem Grund bitte ich zuerst über umsetzbare Szenarien für sehr starke Verkehrszeiten nachzudenken, bevor die Verantwortung auf bestimmte Interessengruppen oder Institutionen geschoben wird.


Weder dem Verkehrsdezernenten oder dem OSD der Stadtverwaltung noch der Rheinbahn, der Taxizentrale oder deren Fahrern kann die begrenzte Leistungsfähigkeit der Zufahrten, die hohen Besucherströme, das Verhalten alkoholisierter Personen oder die Phasen der Lichtzeichenanlagen (LZA), zum Vorwurf gemacht werden. Hinzu kommt die Komplexität der örtlichen Gegebenheiten. Die Rheinbahn wie das Taxigewerbe müssen gleichermassen die Fahrgäste sicher befördern können.


Auch bei normalem Berufsverkehr ist neben der HHA die Fritz-Roeber-Str. komplett zugestaut. Dann regt sich niemand über die Taxen oder die Stadtverwaltung auf, weil ein hohes Verkehrsaufkommen zu gewissen Zeiten einfach üblich ist. Bei aussergewöhnlichen Bedingungen toleriert man ein Durcheinander.


Wenn Sie zu Silvester Ihr Mobiltelefon benutzen, kommt es nicht selten zu Störungen im Netz. Der Traffic zu diesem Zeitpunkt überfordert selbst die leistungsfähigsten Systeme. Ihre SMS wird nicht übermittelt oder das Funknetz bricht zusammen. Anders ausgedrückt, einen Tsunami hält man auch nicht mit einem Maschendrahtzaun auf.


Eigentlich sollten wir uns freuen, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf eine derart überragende Attraktivität besitzt, als uns über die mit diesen freudigen Ereignissen unvermeidbar einher gehenden Verkehrsströme zu ärgern. Auch ohne Casino sind wir das Monaco Nordrhein-Westfalens.




Die Disziplin der Fahrgäste


Ein wesentlicher Grund für das Taxi-Chaos ist die mangelnde Disziplin der Fahrgäste, die rücksichtslos die Taxen kapern. Im angelsächsichen Bereich sehen Sie Fahrgäste an Haltestellen, die sich ordentlich in einer Reihe aufstellen. Im geordneten Deutschland ist dieses Verhalten unbekannt.


Kollegen werden angemacht, weil sie sich weigern, in einer Limousine, die für Fahrer plus 4 Fahrgäste zugelassen ist, auch 6 Fahrgäste mitzunehmen. Durch diese, von uneinsichtigen Taxikunden angezettelten Diskussionen verzögert sich das Wegfahren der hinter diesem Taxi stehenden Fahrzeuge. Hier muss der OSD eingesetzt werden, der aber dann eben nicht den Fahrer mit Bussgeldern belegt, sondern uneinsichtige Fahrgäste auf die Rechtslage hinweist.




Zielsetzung:


Ich möchte mit dem nachfolgenden Vorschlägen zu einer konstruktiven Lösung der Verkehrsprobleme auf der Heinrich-Heine-Allee (HHA) beitragen und würde mich freuen, wenn diese Ideen in den Medien, bei der Polizei, der Stadtverwaltung, der Rheinbahn und dem Taxigewerbe einer eingehenden Prüfung unterzogen und anschliessend ausführlich diskutiert werden:






Szenario I: Teilsperrung der Heinrich-Heine-Allee (HHA)



Abschaltung der Ampelanlagen


Die Phasen der LZA sind auf eine mittlere Verkehrsbelastung gerechnet. Aus diesem Grund entstehen beim Aufziehen auf der HHA erhebliche Stockungen, die für das Verkehrschaos mitverantwortlich sind. Könnten die Taxen ohne Rotphase kontinuierlich aufziehen, würde sich die Lage sehr verbessern.


Die notwendige Abschaltung der LZA erfolgt entlang der HHA an den Kreuzungen: Ratinger Tor, Mühlenstr., Bolker. / Elberfelder Str., sowie Flingerstr. / Theodor-Körner-Str. Auf jeder Kreuzung muss die Polizei ständig anwesend sein. Eine von der Polizei geregelte Kreuzung stellt einen wesentlich besseren Verkehrsfluss sicher, als starre Programme. Insbesondere die Rheinbahn, die vom Jan-Wellem-Platz in die Bolkerstr. oder von der Breitestr. in die Elberfelder Str. einbiegt, wird davon sehr profitieren. In den dazwischen liegenden Zeitphasen können die Taxen reibungslos in alle Richtungen die HHA verlassen.



Tempo 30


Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für beide Seiten der HHA für die Dauer der Sperrungen ist aus Sicherheitsgründen zu empfehlen.



U-Turns


sind während der Teil- bzw. Vollsperrungen aus der Südrichtung (Westseite) der HHA an jeder Kreuzung in Richtung Norden erlaubt. Taxen dürfen an jeder Kreuzung Fahrgäste aufnehmen. Diese Massnahme führt in Verbindung mit der Abschaltung der LZA zu einem höchst effizienten und sicheren Abfluss der Fahrzeuge, wenn für den U-Turn auf Ostseite der HHA die linke Fahrspur zum Einfädeln reserviert wird.



Reserveplatz Fritz-Roeber-Str.


Viele Taxifahrer denken, dass eine hohe Zahl an Taxen vor der Kunstakademie warten können, die dann laufend zum Ratinger Tor und dann weiter auf die linke Spur der HHA zum Bereitstellen auffahren. Dann muss jedoch das Anfahren von der Maximilian-Weyhe-Allee für Taxen, zum Zwecke des Bereitstellens, untersagt sein.



Teilsperrung der Westseite der HHA


Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ab der Kreuzung Mühlenstr. in Fahrtrichtung Süden. Der MIV darf von der Ecke Ratinger Str. auf der rechten Spur bis zum Grabbeplatz und dann ausschliesslich in die Mühlenstr. einfahren. Von der Oberkasseler Brücke kann auch in die Maximilian-Weyhe-Allee eingefahren werden. Von der Ostseite der HHA ist die Einfahrt in den Grabbeplatz gesperrt. Fahrzeuge, die aus der Mühlenstr. kommen, werden nach links in die Ostseite der HHA nach Norden geleitet. Ein Rechtsabbiegen aus der Mühlenstr. in Richtung Polizeiwache ist für den MIV untersagt.


Diese Massnahme erlaubt, dass sich die Taxen in einer langen Schlange, einspurig auf der linken Spur der HHA, durchgehend von der Ratinger Str. bis zum Halteplatz Marx-Haus aufstellen können. Die rechte Spur bleibt zum Befahren in jedem Falle frei. Das Nachziehen erfolgt kontinuierlich bis zum Halteplatz Marx-Haus (HPMX), der in zwei Spuren zur Verfügung stellt.


Das Teilstück der HHA zwischen Mühlenstr. in Richtung Süden bis zur Bolkerstr. ist für den MIV gesperrt. Auch hier ist die linke Spur mit Taxen besetzt. Die rechte Spur ist völlig frei. Die Polizeifahrzeuge stehen in den Parkbuchten und können nun, wie Taxen mit Fahrgästen, auf der rechten Spur behinderungsfrei entlang fahren.



Teilsperrung der Ostseite der HHA


Die Linke Spur der Ostseite der HHA in Richtung Norden wird durchgehend über die Kreuzung Elberfelder Str. ca. 20m hinaus abgepollert um den Taxen, die von der Spitze des Halteplatzes Marx-Haus (HPMX) im U-Turn in die HHA nach Norden fahren, eine gefahrlose und zügige Abfahrt zu ermöglichen. Auf der HHA in Richtung Norden in Höhe der Ludwig-Zimmermann-Str. wird die linke Spur auf die beiden rechten Fahrbahnen geleitet (Reißverschluss). Dies ist erforderlich, um den Taxen von der Westseite der HHA in Höhe Grabbeplatz den U-Turn nach Norden zu ermöglichen.


Die Ostseite der HHA, also die Fahrtrichtung Norden bleibt ab der Elberfelder Str. in nördlicher Richtung zweispurig offen, um ein Passieren des MIV, der vom Jan-Wellem-Platz in Richtung Norden und auf die Oberkasseler Brücke fährt, zu ermöglichen.


Ein Abbiegen von der Elberfelder Str. nach links in Richtung auf den HPMX oder in die Kasernenstr. ist NICHT möglich, weder für den MIV noch für Taxen. Es sind Kegel oder Gitter aufzustellen. Die Rheinbahn kann selbstverständlich in die Bolkerstr. einfahren.


Taxen, die Fahrgäste zur Altstadt bringen, sollen die Fahrgäste in Höhe des Opernhauses aussteigen lassen oder von der Maximilian-Weyhe-Allee am Ratinger Tor in die freie rechte Spur der HHA einfahren.






Szenario II - Vollsperrung der Heinrich-Heine-Allee / Westseite


Diese Vollsperrung sollte nur dann angewandt werden, wenn die Teilsperrung nicht die gesetzten Ziele erreicht hat. Es muss zuerst versuchsweise mit der Teilsperrung begonnen werden. Im Gegensatz zur Teilsperrung ergeben sich folgende zusätzliche Regelungen:


Keine Einfahrt des MIV von der Maximilian-Weyhe-Allee in die HHA. Der MIV wird zwangsweise in Richtung Oberkasseler Brücke bzw. Tonhalle gelotst. Die Zufahrt von der Elberfelder Str. in die HHA nach Norden bleibt für den MIV bestehen. Ebenso wie die Abbiegemöglichkeit von der Fritz-Roeber-Str. links in die Maximilian-Weyhe-Allee. Vom Graf-Adolf-Platz wird dem Verkehr die Umleitung über die Königsallee, Bahnstr. auf die Berliner Allee empfohlen.


Ab der Kreuzung Breitestr. / Trinkausstr. wird der Rest des MIV rechts in die Trinkausstr. abgeleitet. Eine Durchfahrt auf die HHA ist nur für Taxen und Linienverkehr möglich. Der MIV muss über den Jan-Wellem-Platz einfahren. Dies ermöglicht der Polizei eine vereinfachte Verkehrsregelung, da der MIV weniger berücksichtigt werden muss.


Da die Zufahrt zu den Parkhäusern in der Sperrzeit nicht möglich ist, sollten die Parkhausbetreiber für die nicht neu einfahrenden Kunden entschädigt werden. Die Ausfahrt für die Parkhauskunden sollte wahlweise und nach Berücksichtigung der Situation auf der Ratinger Str. entweder über die Neubrückstr. und Ratinger erfolgen oder von der Mühlen nach links in die HHA Richtung Ratinger Tor.




Die Beförderungspflicht


Die Verpflichtung zur Aufnahme von Fahrgästen besteht auch an der Ampel oder wenn Personen die Hand heben. Das bundesweit gültige Personenbeförderungsgesetz wird auch nicht durch entgegenstehende Anweisungen kommunaler Behörden geändert!


Aus diesem Grunde bitte ich die Aufsichtspersonen der verschiedenen Institutionen zu akzeptieren, dass bei Hochbetrieb auch an einer roten Ampel der Fahrer Kunden einsteigen lassen muss, ebenso in der wartenden Schlange freier Taxen.




Aufhebung von Halteplätzen / Kreisen


Das Übermassverbot verlangt zwingend, dass Einschränkungen nur in erforderlicher Weise vorgenommen werden. Wenn auf der Königsallee oder in der gesamten Innenstadt die dauerhafte Aufhebung der Taxistände angedacht ist, wird man damit nicht die Probleme am Wilhelm-Marx-Haus lösen. Juristisch gesehen besteht zwischen der Aufhebung anderer Taxiplätze und der beabsichtigten Lösung der Altstadtprobleme überhaupt keine Kausalität. Damit scheitert diese Idee bereits an den verfassungsrechtlichen Geboten der Geeignetheit und Verhältnismässigkeit.


Es ist sinnlos, die von der Kundschaft gerne genutzten innerstädtischen Halteplätze abzuschaffen. Stellen sie doch bitte einmal die Kunden auf der Königsallee vor, die dann mit Einkaufstaschen bepackt, im Verkehrsgewühl auf Taxijagd gehen. Die Folgen wären:



Mehr Verkehrsgefährdungen


Plötzliche Bremsmanöver der Fahrer gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Die Knöllchenflut für die Taxifahrer wegen behindernden Haltens steigt in gleicher Weise, wie die Verärgerung der anderen Verkehrsteilnehmer über uns. Die Auffahrunfälle werden ebenso steigen, wie Feinstaub- und Abgasbelastung.



Höhere Arbeitsbelastung für die Taxler


Wenn Taxifahrer aufgrund mangelnden Fahrgastaufkommens, zwangsweise nach jeder Fahrt eine halbe Stunde Pause machen müssen, sind sie erholter und fahren sicherer, als wenn sie sich vier Stunden am Stück im stressigen Verkehr konzentrieren müssen.



Steuerprobleme mit dem Finanzamt


Die Probleme mit dem Finanzamt werden ebenfalls zunehmen, wenn durch das Kreisen der Taxen die Leerkilometer im Verhältnis zum Umsatz dramatisch mehr werden. Zuschätzungen, Nachzahlungen und ggf. sogar Betriebspleiten und damit der Verlust von Arbeitsplätzen sind die Folge!



Verhältnismässigkeit


Der Halteplatz Marx-Haus bietet zu gut 160 Wochenstunden eine verlässliche Orientierung für die Kundschaft. Lediglich an ca. 2x4 Stunden in den Wochenend-Nächten und zu Grossveranstaltungen gibt es Durcheinander. Zu 95% der Zeit läuft es also. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wenn die reibungslose Zeitphase geändert werden soll.



Bereitstellen individuell - statt kreisen


Wenn kurzfristig, also für die Chaos-Stunden und auch nur im Bereich der Altstadt, gekreist werden soll, kann man ein Szenario dafür entwickeln. Ein Kreisen stellt in Bezug auf die Verfügbarkeit der Taxen nichts anderes dar, als wenn sich die Taxen überall bereitstellen dürften. Das ist das System unendlich vieler Halteplätze. Man könnte für den Bereich der Altstadt eine Aufhebung des Bereitstellungsverbotes ausserhalb der Halteplätze zulassen, um den Kunden ein bequemes und schnelles Verlassen der Altstadt zu ermöglichen. Die Taxen würden dann eben nicht leer umherfahren, die Umwelt belasten und die Nachtruhe stören, sondern stehen. Dies dient besonders dem Kundeninteresse und den Anwohnern und ist damit kein Privileg der Taxifahrer.


update: 16. Juni 2007


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05 Grossraum-Taxi-Tarife



Im Zeitraum zwischen dem Jahr 1996 bis heute ist ein dramatischer Umsatzrückgang zu beklagen.


Diesem Fahrtenrückgang versuchten die Entscheidungsträger der Branche auf verschiedene Weise zu begegnen. Diverse Ideen über Verbesserung des Service, die Gründung einer kleinen Taxizentrale und die Akzeptanz von Kreditkarten sind nur einige der Bemühungen, die in den vergangenen Jahrzehnten realisiert wurden.


Ein ganz wichtiger weiterer Punkt ist das Angebot von Grossraumtaxen, in dem mehr als 4 und maximal 8 Fahrgäste befördert werden können. Mit diesem Angebot sollten kleinere Gruppen von 5 bis 8 Personen, auch über längere Strecken fürs Taxi gewonnen werden. Diese Aufträge sollten natürlich den konkurrierenden Verkehrsträgern, wie Bahn oder Bus abgeworben werden und nicht zu Lasten der Taxi-Limousinen gehen.


Auf keinen Fall war das Ziel, die sowieso schon wenigen Fahrten, durch Zusammenfassen der Touren noch weiter zu verringern.


Genau dies ist aber in den letzten Jahren eingetreten, weil die genehmigungspflichtigen Tarife für die Grossraumfahrzeuge genau so hoch waren wie für die Limousinen. Seit einiger Zeit werden 7€ Euro Grossraum-Zuschlag erhoben.




Sinn und Zweck des Großraum-Zuschlags:


Gelegentlich wird die Meinung vertreten, dass der Zuschlag, der zur Zeit 3 Euro in Düsseldorf beträgt, dafür gedacht ist, den Mehrpreis für Anschaffung und Betrieb der Großraumwagen auszugleichen. Damit fördern wir dann ausgerechnet die Anschaffung größerer und Kraftstoff fressender Fahrzeuge, die die Umwelt mehr als nötig belasten. Siehe dazu den nachfolgenden Punkt über den Kraftstoff-Verbrauch.


Auch vor der Einführung des Aufpreises für Großraumtaxen haben sich nicht wenige Taxiunternehmer entschlossen, die großen Fahrzeuge anzuschaffen, weil sie sich - auch ohne Großraumzuschlag - einen lukrativen Mehrumsatz versprachen, der zu Lasten der vielen Limousinen geht.


Es ist bestimmt nicht die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Körperschaften, also der Kommunen, die auf betriebswirtschaftlicher Kalkulation freiwillig getätigten Investitionsentscheidungen der Taxiunternehmer, nachträglich zu subventionieren!


Auch ganz ohne Zuschlag laufen die Grossraumwagen besser. Die Argumentation, durch die Großraum-Angebote wird die Beförderungsqualität gegenüber den Fahrgästen verbessert, kann so nicht hingenommen werden, da die Fahrt in einem Taxi der Mercedes-S-Klasse ebenfalls etwas besonderes ist, dafür aber kein Zuschlag verlangt werden darf.


Damit ist nachgewiesen, daß der Sinn und Zweck dieses Mehrpreises überhaupt nicht untersucht wurde. Die Auswirkungen eines Großraumzuschlags sind besonders skurril:


Kein Zuschlag wäre für das Taxigewerbe insgesamt viel besser, als ein sehr niedriger - warum?


Die 3 Euro entwickeln ausschliesslich ein Lock-Angebot für die Unternehmer, noch mehr Großraum-Taxen anzuschaffen, worunter die vielen, im Verbrauch wesentlich sparsameren Limousinen leiden. Das Kundenverhalten wird nicht gesteuert, weil 3 Euro Mehrpreis bei 5 Personen so gut wie nicht ins Gewicht fallen.


Anders sieht es aus, wenn durch einen deutlich höheren Zuschlag die Entscheidung der Kunden, ob sie Limousinen- oder Großraumtaxen bestellen, wirksam beeinflusst wird.



Kundenverhalten steuern


Dafür müssen wir uns die Funktionsweise des Zuschlags vor Augen führen. Vereinfacht ausgedrückt, steuert ein Preis das Kundenverhalten. Je mehr ein Produkt kostet, umso eher überlegt man sich, ob man dieses Angebot annimmt.


Wenn eine Fahrt vom Klemensplatz nach Wittlaer ca. 6 Euro kostet, wird man bei 5-8 Fahrgästen mit zwei Taxen insgesamt 12 Euro bezahlen. Bestellt sich diese Gruppe ein Grossraumtaxi, sind nach dem aktuellen Tarif 6+3=9 Euro fällig. Wäre der Zuschlag 10 Euro, käme eine Grossraumfahrt für diese 6-Eurostrecke auf 16 Euro und wäre damit teurer, als wenn mit zwei Taxen gefahren würde.


Aus dieser Rechnung ergibt sich folgendes Fazit: Die Höhe des Zuschlages entspricht genau dem Grenzpreis, unterhalb dessen ein Grossraum teurer ist als zwei Taxen. Ein Zuschlag von 10 Euro macht es sinnvoll, unterhalb dieses Preises mit zwei Taxen zu fahren. Bei 20 Euro Zuschlag wäre es mathematisch nachvollziehbar, für Strecken unter 20 Euro besser zwei Taxen zu bestellen.


Tatsache ist ausserdem, dass die Kunden bei fast allen Grossraumbestellungen die Option des zweiten Taxis erlauben. Das bedeutet, wenn kein Grossraum zur Verfügung steht, auch mit zwei Taxen zu fahren und den damit verbundenen doppelten Preis zu bezahlen.



Unternehmerverhalten steuern


Jeder ist sich selbst der nächste. Solange durch einen Grossraumwagen noch Fahrtenpotential zu Lasten der Limousinen abgeschöpft werden kann, wird dies geschehen. Die Unternehmer schaffen sich so lange Grossraumfahrzeuge an, wie ein Mehrumsatz erzielt werden kann. Für die Limousinen sind dann die Folgen dramatisch: deutlich weniger Umsatz!



Mehr Kraftstoff-Verbrauch?


Da bei den Großraumtaxen nur maximal jede vierte bis fünfte Fahrt überhaupt mit mehr als 4 Fahrgästen durchgeführt wird, befördern die Grossraumtaxen bei ca. 80% ihrer Fahrten nur eine bis vier Personen. Der Durchschnitt je Fahrt im Taxigewerbe liegt übrigens bei 1,4 Personen. Die Beförderung geschieht dann aber immer mit einem Fahrzeug, das aufgrund seiner Konstruktion ca. 3-4 Liter auf 100 km mehr verbraucht und die Umwelt entsprechend mehr belastet.


Stellen sie sich doch einmal folgendes Szenario vor: es gäbe in Düsseldorf ausschliesslich Grossraumtaxen für 8 Personen. Diese ca. 1300 Fahrzeuge verbrauchen nun bei jedem Auftrag wesentlich mehr Kraftstoff, egal ob ein oder acht Fahrgäste befördert werden.


Werden jetzt mit den vorhandenen Fahrzeugen Fahrten bis 10 Euro ausschliesslich mit Limousinen durchgeführt, bedeutet dies zwar einen Mehrverbrauch an Kraftstoff. Im Gegenzug werden aber insgesamt viel weniger Grossraumfahrzeuge eingesetzt, was den Mehrverbrauch der Limousinen wieder ausgleicht. Daher wird der gesamte Flottenverbrauch des Taxigewerbes nicht ansteigen, obwohl mehr Fahrten getätigt werden.




Zu niedrige Grossraum-Zuschläge führen zu hohen Tariferhöhungen für alle Kunden!


Wenn die Auslastung der Taxen durch die Reduzierung selbst kurzer Fahrten sinkt, sind Preiserhöhungen die logische Folge. Darüber hinaus ist es nicht nachvollziehbar, dass nun der einzeln fahrende Kunde Preiserhöhungen mitmachen soll, weil die Grossraumangebote eine gesunde Kalkulation bei den Limousinen vernichten.


Es stellt sich ausserdem die berechtigte Frage, welche schützenswerte Interessen bestehen. Ist es verantwortbar, den einzelnen Fahrgast mit Preiserhöhungen zu belasten, wenn ein Grossraumzuschlag grundsätzlich durch mindestens 5 Personen geteilt wird und damit sozialverträglich ist. Dann ist ein vernünftiges Gleichgewicht in der Preisstruktur wieder hergestellt und nur moderate Tariferhöhungen notwendig.


Grossraumangebote dürfen keine negativen Auswirkungen auf das Taxigewerbe haben. Dies wird dann wirksam verhindert, wenn alle unterdurchschnittlich langen Fahrten mit einem Grossraum teurer sind, als mit zwei Wagen. Die Durchschnittsfahrt liegt etwa bei 10 Euro.




Die Höhe des Zuschlags: ein Glas Bier!


Im ungünstigsten Fall teilen sich 5 Personen diesen Zuschlag. 10 Euro durch 5 sind der Gegenwert eines Glases Altbier. Dafür wird den Kunden ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung gestellt und die Fahrgäste der Reihe nach zu Hause abgesetzt.




Um zukünftig kundenfreundliche Taxitarife und die Lebensfähigkeit des Taxigewerbes sicherzustellen, ist ein sozialverträglicher, weil auf 5 bis 8 Personen verteilter Grossraum-Zuschlag von mindestens 10 Euro erforderlich.






Zuschläge für Großraum-Taxen

(Angaben ohne Gewähr)



Mönchengladbach 10,10 Euro!


Solingen 6,20

Aachen 5,00

Essen 5,10

Herne 5,00

Unna 5,10

Duisburg 5,10

Mülheim 5,00

Oberhausen 5,10

Remscheid 5,10

Wuppertal 5,00

Kreis Euskirchen 5,20

Kreis Mettmann 5,00

Rhein Kreis Neuss 5,00

Kreis Kleve 5,50

Köln 5,00

Kreis Viersen 5,00

Kreis Wesel 5,50

Rheinisch-Bergischer Kreis 5,00

Oberbergischer Kreis 5,40

Bottrop 5,00

Dortmund 5,00

Gelsenkirchen 5,00

Leverkusen je 2,00 für die 5. und jede weitere Person


update: 31. Dezember 2007


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06 Taxi-Halteplätze



Autofahrer nutzen jede freie Parkmöglichkeit. Besonders einladend sind unsere Taxiplätze. Harmlos ist, wenn ein PKW-Fahrer kurz den Halteplatz hinten anfährt, seine Frau aussteigen lässt und danach sofort weiter fährt. Doch das beliebte Nur-ein-paar-Minuten-Parken wird natürlich ungern gesehen.


Warum verhalten sich die Autofahrer so? Diese Frage sollte genau untersucht werden, denn die Verkehrsteilnehmer wollen die Taxifahrer nicht absichtlich ärgern. Die Gestaltung und Beschaffenheit von Halteplätzen spielt dabei eine wesentliche Rolle für die Erkennbarkeit als Taxistand. Ortsfremde Besucher erkennen oft nicht, dass sie gerade auf einen Taxiplatz auffahren - warum?


Jeder Verwaltungsakt muss dem Betroffenen zugegangen sein. Ein Verkehrsschild ist so ein Verwaltungsakt. Dem Verkehrsteilnehmer muss die Gelegenheit gegeben werden, von dieser Regelung Kenntnis zu nehmen, ansonsten kann er sie auch nicht befolgen. Aus diesem Grund sollte eine eindeutige und zweifelsfreie Kennzeichnung der Halteplätze die Regel sein. Ideal wäre folgende Beschaffenheit, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht:


Ein Taxistand sollte vorne und hinten das Zeichen 229 der StVZO (Taxi) haben. Auf beiden Taxischildern ist ein Richtungspfeil anzubringen. Zusätzlich sollte auf dem Boden in weiss reflektierender Farbe eine Schraffierung über die gesamte Stellfläche des Halteplatzes angebracht sein. So wie die weissen Streifen auf den Kurier-Parkplätzen. Damit erreichen wir eine wesentlich bessere Erkennbarkeit für ortsfremde Autofahrer und eine höhere Hemmschwelle beim Zuparken überhaupt.


Nicht zuletzt geben korrekt ausgeschilderte Taxiplätze ein positives Image für die Landeshauptstadt ab. Also Werbung in eigener Sache.



Hotel-Taxiplätze


Der ideale Taxistand vor einem Hotel hat folgende Eigenschaften:


Der Hoteleingang liegt im direktem Sichtfeld des Fahrers, der dann bei Bedarf das Fahrzeug unverzüglich starten und nur einige wenige Meter nach vorne fahren kann.


Zwischen der Position des ersten Taxis und dem Eingang befinden sich keinerlei Hindernisse, wie Pflanzen, Grasflächen, Verkehrszeichen oder sogar Ampeln.


Die Wartezeit für die einsteigenden Hotelgäste wird dadurch auf das absolute Mindestmaß reduziert und die Perfektion des Bedienungsablaufs zugunsten der Hotelgäste sichergestellt.


Das Taxi darf während der Wartezeit, bis es vor den Eingang gewunken wird, auf keinen Fall die Fahrzeuge anderer Personen behindern.



Hotel Interconti, Königsallee 59


Hier haben wir es mit einer sehr ungünstigen Positionierung der Taxen zu tun. Die Kollegen müssen aufgrund einer kleinen Grünfläche, die den Taxistand von der Hotelvorfahrt trennt, in den fließenden Verkehr der Königsallee rückwärts hinein rangieren, bevor sie den Eingang anfahren können. Die Fahrgäste müssen dadurch unnötig lange warten. Andere Hotelgäste müssen hinter dem rückwärts fahrenden Taxi bremsen und kommen dann selber nicht ungehindert auf die Vorfahrt. Ein hektisches Rückwärtssetzen in den Verkehr auf der Hauptstraße, kostet nicht nur Zeit sondern verursacht vor allem unnötige Gefährdungen.



Mein Vorschlag:


Das erste Taxi wartet direkt am Beginn der Einfahrt, ohne eine Verkehrsbehinderung für die anderen Fahrzeuge darzustellen.


Der eventuelle Einwand, Hotelvorfahrten seien Feuerwehrzufahrten, kann schnell relativiert werden: Vor dem Interconti stehen am anderen, südlichen Ende immer zwei Hotel-Limousinen ebenfalls in der Feuerwehr-Bewegungszone. Ausgestattet mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt, die das Parken kostenfrei ermöglicht, dürften diese Fahrzeuge, strenggenommen dort auch nicht 24 Stunden am Tag stehen. Verschärfend kommt noch hinzu, daß die Hotelchauffeure sich nicht dauerhaft im oder am Fahrzeug aufhalten.


Da dürfte es kein Problem sein, die Fläche für eine Taxe in der Einfahrt fachgerecht zu markieren. Darüber hinaus halten sich die Taxifahrer im Fahrzeug oder unmittelbar in der Nähe auf. Bei einem eventuellen Brand wäre die eine Taxe wesentlich schneller weggefahren als die Hotel-Limousinen, deren Fahrer erst herbeigerufen werden müssten.



Hotel Breidenbacher Hof - CapellaHotels


Die Düssel-Community konnte es kaum erwarten. Der legendäre Breidenbacher Hof wurde am 19. Mai 2008 wieder eröffnet. Ein Denkmal der Hotelgeschichte das mit Unterbrechungen seit 1812 existiert, wird sicher auch weiterhin Geschichte schreiben. Das 5-Sterne Hotel, zu dessen Grundsatz es erfreulicherweise auch gehört, die eigenen Mitarbeiter als - Ladies an Gentlemen servicing Ladies and Gentlemen - wertzuschätzen, wird die Erwartungen wohl eher übertreffen als nur erfüllen.


Neben Hotelzimmern und Suiten werden auch Luxus-Eigentumswohnungen zwischen 70 und mehr als 300 qm Fläche zu Preisen zwischen 10.000 und 15.000 Euro je Quadratmeter zum Kauf angeboten. Sieben Luxusbüros stehen ebenfalls zur Verfügung.


Das Hotel wird der Kundschaft entsprechend, wohl sehr häufig exclusivste Chauffeudienste mit Luxuslimousinen nachfragen. Wie sich das auf den Bedarf an Taxen auswirkt, bleibt abzuwarten. Die Positionierung und Größe eines eventuellen Taxiplatzes vor dem Hotel ist noch ungeklärt.


Ich möchte in diesem Zusammenhang den Entscheidungsträgern der Stadt und des Taxigewerbes meine oben angeführten allgemeinen Vorschläge zur Beschaffenheit von Taxiplätzen, zur Prüfung auf Realisierbarkeit unterbreiten.


1. Mai 2008


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07 Nachtruhe und Umweltschutz am Taxistand


In der Taxiordnung ist die umweltbelastende Anordnung niedergeschrieben, dass sofort nach Freiwerden der Position 1 alle dahinter stehenden Fahrzeuge aufzuziehen haben. Diese Vorschrift macht nur dann Sinn, wenn ansonsten neue Taxen nicht auf den Halteplatz auffahren könnten und dann auf der Strasse stehend, den Verkehr behindern würden. Völlig unsinnig ist diese Vorschrift dagegen, wenn hinten auf dem Taxiplatz noch Raum für weitere Fahrzeuge ist.


Jeder Startvorgang macht Lärm und verursacht Abgase. Die Anwohner an einem grösseren Halteplatz mögen es nicht besonders wenn, nachdem ein einziges Taxi eine Fahrt erhalten hat, 12 zusätzliche Wagen den Motor starten. Besonders nachts um halb drei wäre es eine vorzügliche Berücksichtigung der Nachtruhe, wenn nur jede zweite oder dritte Fahrt aufgezogen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass neue Taxen immer noch hinten am Halteplatz auffahren können.


So vermeiden wir Ärger mit den Anwohnern, verbessern die Luftqualität, sparen ein oder zwei Anlasser in einem Taxi und tun etwas für ein positives Image.



Düsseldorfer Taxiballett = Sauberkeit auf Halteplätzen


Die Reinigungsfahrzeuge der AWISTA oder des Flughafens würden unsere Halteplätze viel öfters fegen, wenn wir dies problemlos ermöglichten. Doch leider behindert die Sturheit einiger Kollegen dieses Vorhaben.


Wetten das ...

ein Halteplatz auf dem 15 Taxen stehen, innerhalb von 120 Sekunden blitzsauber gemacht werden kann?


Das geht ganz einfach! Das Reinigungsfahrzeug fährt von vorne in entgegengesetzter Richtung, also auf den ersten Wagen zu. Jetzt ziehen alle Kollegen in einer Schlange um den Reinigungswagen herum, der sich an der Bordsteinkante auf dem Halteplatz nach hinten durchschiebt. Schon ist alles sauber! Ein kleiner Tip: Besonders zügig geht das, wenn der erste oder zweite Wagen gerade eine Fahrt bekommen haben und die anderen Kollegen zuerst den Reinigungswagen auf diese Stelle lassen. Dann können die Taxen nach dem Umfahren ohne zurück zu setzten, stehen bleiben. Saubere Halteplätze bedeuten sauberes Image!


update: 16. Februar 2007


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08 Taxifarbe hell-elfenbein



Nicht umsonst ist das Erscheinungsbild der Taxen einheitlich geregelt. Die Erkennbarkeit ist sehr hoch. Wer ein Taxi möchte sucht nicht, das tagsüber wenig auffällige Dachzeichen, sondern schaut einfach nach einem hellelfenbein-farbenen Auto und vergewissert sich anschliessend über die Existenz des Taxischildes. Jedes Unternehmen hätte gerne ein solches Markenkennzeichen. Ob der Mercedes-Stern, die Taxifarbe oder der Coca-Cola-Schriftzug - unverwechselbare Markenkennzeichen. Besser kann man einen Wiedererkennungswert nicht realisieren.


Einige Bundesländer haben die Taxifarbe freigegeben. Vor einiger Zeit fuhr direkt vor mir in Düsseldorf ein silbernes Fahrzeug, das mit allerlei Werbeaufklebern versehen war. Erst nach längerem Hinsehen erkannte ich das Taxidachzeichen. Der Kollege kam aus Osnabrück in Niedersachsen. Ein solches Fahrzeug hätte ich nicht als Taxi erkannt. Inzwischen haben auch Fahrschulen oder Pizza-Kuriere ein Dachzeichen. Hier in NRW hat der Gesetzgeber mit der Beibehaltung der Taxifarbe das realisiert, was die Werbeabteilungen der Industrie täglich beschäftigt. Eine Veränderung des einheitlichen Erscheinungsbildes schadet der Marke TAXI nur.



Folienbeschichtung statt Lackierung


Eine Folienbeschichtung steigert nicht unbedingt den Preis beim Weiterverkauf des Fahrzeuges. Erstens ist der Taxiunternehmer verpflichtet, den Käufer des Wagens auf die ehemalige Taxinutzung hinzuweisen. Zweitens haben viele Kollegen nach ein paar Unfällen nur noch die Original-Karosserieteile des Taxis mit Folie überklebt, wogegen die Austauschteile nach einem Unfall aus Kostengründen direkt in hell-elfenbein lackiert sind. Wenn Sie nun die Folie vor dem geplanten Verkauf wieder abziehen, kommt ein Fahrzeug in schwarzblau-metallic zum Vorschein, das die beiden Stosstangen, eine Türe, den Kofferraumdeckel und die Motorhaube in Taxifarbe hat. Der Käufer zieht dann die Kosten für die Umlackierung in die Zivilfarbe vom Kaufpreis wieder ab. So haben einige Kollegen beim Verkauf eines Taxis in Originalfarbe mehr Erlös erzielt, als beim einem mit Folie beschichteten Fahrzeug. Ausserdem ist die Diebstahlgefahr bei einem original hell-elfenbein farbenen Auto geringer als in business-metallic.


update: 07. März 2007


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09 Werbung auf Taxen



Mit weiter sinkenden Umsätzen denken immer mehr Taxiunternehmer über Werbung auf den Fahrzeugen nach. Man möchte schliesslich mit seinem Auto keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, sondern Geld verdienen. Auf der Strecke bleibt dabei aber der elegante Eindruck, den eine saubere Limousine ohne jeden Werbeaufkleber macht. Es führt kein Weg daran vorbei. Wenn wir als vertrauenswürdige Chauffeure anerkannt werden wollen, müssen wir ohne Werbung fahren!


Eigentlich sind wir Chauffeure und keine Litfass-Säulen. Kunden die seltener Taxi fahren, wollen bei diesen Fahrpreisen dann auch chauffiert werden, wie ein Topmanager oder eine Prinzessin. Eine Taxifahrt ist, aufgrund der Preisstruktur für viele etwas besonderes. Manche Kunden bestellen sogar deshalb einen Mercedes ohne Werbung.



Reich durch Taxiwerbung?


Auf der anderen Seite meinen wir Unternehmer, Taxiwerbung ist lukrativ und so kommt es, dass wir uns auf niedrigste Werbeprämien drücken lassen. Unbeteiligte, die mal nach einer Schätzung gefragt werden, was ein Taxi im Monat als Prämie erhält, vermuten Zahlungen zwischen 200 bis 500 Euro - schön wärs! Die realen Zahlen liegen weit unter 100 Euro.


Kommen wir nun zur Werbepraxis: Das Taxi wird mit einer Werbefolie beklebt, die fast immer entfernt werden kann ohne die dahinter liegende Taxifarbe bzw. Farbfolie zu beschädigen. Doch manchmal kommt es wie es kommen muss. Der Lack ist ab! Jetzt investiert der Unternehmer einen grossen Teil der Jahreseinnahmen an Werbung für die Instandsetzung der hell-elfenbein farbigen Lackierung oder Folie.



Aerodynamisch wie ein Würfel: Die Dachwerbung


Ein weiteres Beispiel nicht zu Ende kalkulierter Finanz-Strategien sind die Kraftstoff fressenden Dachgepäck-Aufsteller, die zu allem Überfluss, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, nachts nicht beleuchtet sein dürfen und dann bei Dunkelheit auch nicht zu sehen sind.


Zur Fussball-WM 2006 erstellte die Uni-Bochum ein Gutachten, das den Spritverbrauch für die Deutschland-Fähnchen errechnete. Nun raten Sie mal ...


Es dürfte einleuchten, dass ein Dachgepäckständer mit der darauf befindlichen Werbefläche diesen Wert um ein Vielfaches übersteigt. Darüber hinaus erhöht sich die Seitenwindempfindlichkeit in der gleichen Weise, wie sich die Verkehrssicherheit logischerweise verringert. Zu allem Überfluss sehen die Werbeverträge noch eine Konventionalstrafe von ca. 50 Euro vor, falls der Aufsteller nicht aufgerichtet ist. Als letzten Punkt möchte ich noch auf das ablehnende Verhalten mancher Fahrgäste hinweisen, die sich weigern in die rollende Litfass-Säule einzusteigen.


So, jetzt rechnen wir mal: Ein neuer Mercedes liegt bei 8 Litern auf 100 km Verbrauch. Wenn durch das Dachgestell nur 5% durchschnittlich hinzukommen, liegen wir bei 0,4 l / 100 km. Der Liter Diesel liegt Umsatzsteuer-bereinigt bei ca. 110 Cent. Das macht je 100 km ca. 45 Cent Zusatzverbrauch. Je 1000 km sind das schon 4,5 Euro und bei 5000 km kommen wir auf 22,5 Euro.


Sie werden es nicht glauben, eine Autoantenne verbraucht 1% zusätzlich, ein WM-Fähnchen liegt bei 3%. Dann können wir beim Dachgepäckständer ohne weiteres mit 10% kalkulieren. Also haben wir je 1000 gefahrene Kilometer 9 Euro Zusatzkosten. Die monatliche Werbeprämie liegt bei ca. 50 Euro. Das bedeutet, ab ca. 5500 km ist überhaupt kein Gewinn mehr gegeben, aber man hat sich diese 5500 km dem höheren Unfallrisiko durch Seitenwind ausgesetzt. Kommt jetzt noch jede Woche nur eine, von den Fahrgästen aufgrund der Werbung abgelehnte Fahrt hinzu, relativiert sich diese Umsatz-Strategie als betriebswirtschaftlicher Unsinn.


Die Werbe-Industrie sieht das natürlich anders und liefert bereits ein (Gefälligkeits?)-Gutachten, das deutlich geringere Werte bekannt gibt. Allerdings mit wesentlichen Einschränkungen: Der Test betrifft nur Geschwindigkeiten unter 80 km/h. Dass Autos in Deutschland manchmal auch schneller fahren, wurde ebenso übersehen wie die Tatsache, dass nicht nur schwere Mercedes-Limousinen im Einsatz sind, sondern auch wesentlich leichtere Fahrzeuge. Bei diesen kleinen Pkw steigt der Spritverbrauch prozentual deutlich mehr an. Wenn Sie diese Dachwerbung in der selben Grösse auf einem Reisebus oder auf einen Öltanker montieren, haben Sie gar keinen Mehrverbrauch, weil die Masse des Fahrzeugs deutlich grösser ist.


Zur Verkehrssicherheit in Bezug auf die Seitenwindempfindlichkeit wird sich in der Pressemeldung über dieses, von der Werbebranche in Auftrag gegebene Gutachten ausgeschwiegen. Die TAXI-Ausgabe der Zeitschrift der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung übernimmt das alles ohne Vorbehalte. Man muss immer prüfen, wer solch ein Gutachten in Auftrag gibt. Schade, denn die BGF ist doch auch für die Verkehrssicherheit zuständig!


Es bleibt für die Dachwerbung als Fazit: Die Taxiunternehmer lassen sich zum Nulltarif das Aussehen der Taxen verschandeln, verursachen mehr Abgase und fahren ausserdem noch gefährlicher.



Mr. Bean versperrt die Sicht


Der neueste Geniestreich der Kreativen-Szene ist das Zukleben der freien Sicht ins landschaftlich schöne Düsseldorf. Früher gewährten die Taxiunternehmer den Fahrgästen, wenn sie über die berühmte Königsallee chauffiert wurden, gnädigerweise die Sicht auf den Prachtboulevard. Der Fahrer beantwortete der interessierten Kundschaft Fragen zu den Baulichkeiten und gab noch ein paar Tips zu Restaurants und Edelboutiquen.


Dem Fahrpersonal ist der Aufkleber so peinlich, dass hinten rechts das Fenster am Halteplatz heruntergefahren wird. Der frierende Fahrgast steigt in das Taxi und bittet den Fahrer, die Fenster zu schliessen. Der befolgt diesen Wunsch umgehend.


Nix mehr Königsallee! - Statt dessen fällt der Blick auf die klebrig weisse Rückseite von Mr. Bean. Hat der Fahrgast auch noch Alkohol zu sich geführt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass ihn aufgrund der versperrten Sicht, vornehm ausgedrückt, Unwohlsein befällt und der Alkohol den Körper des Fahrgastes wieder verlassen möchte. Dafür bekommt der Unternehmer aber einen ungeheuren Kapitalschub von weniger als 50 Euro monatlich.



Werbung mit Taxi-Vorurteilen auf Taxen


Ein weiterer genialer Einfall der Werbebranche sind die, auf das entsprechende Medium angepasste Formulierung entsprechender Slogans. Taxifahrern wird ja gelegentlich die betont freizügige Interpretation der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterstellt. Gemäß dieser Beurteilung bezüglich des Fahrverhaltens des Personals, wirbt ein großer NAVI-Hersteller konsequenter Weise dann auch auf den Taxen mit dem Spruch: Vorfahrt eingebaut!


Kein Metzgermeister und keine Lebensmittekette käme auf die abstruse Idee, mit dem Slogan „Heute billiges Gammelfleisch“ zu werben.


update: 7. September 2010


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10 Sex-Werbung auf Taxen



Ich habe vor vielen Jahren einmal versucht, von der Direktion des Hôtel de Paris in Monaco die Erlaubnis zu erhalten, Exposées für Luxus-Immobilien an der Rezeption auslegen zu dürfen. Die Absage folgte umgehend, man wolle die erlesene Kundschaft nicht mit Werbung belästigen.


Der Direktor des Hotels erläuterte mir die Philosophie des Hauses und betonte, das wichtigste sei ein neutrales Auftreten gegenüber den Gästen, die schliesslich aus sämtlichen Kulturkreisen kommen. Niemand darf in seinen Gefühlen verletzt oder auch nur mit irgend etwas belästigt werden. Dann kommen die Gäste gerne wieder.


In einem guten Hotel werden Sie aus diesem Grunde Werbung für Sex-Clubs mit Sicherheit nicht offen präsentiert finden. Wenn Sie aber an der Rezeption ausdrücklich danach fragen, erhalten Sie entsprechende Empfehlungen. Taxifahrer helfen Ihnen mit Tips dieser Art auch weiter, allerdings ebenfalls nur, wenn sie ausdrücklich danach gefragt werden. Ansonsten gilt im Taxigewerbe, dass dem Fahrpersonal politische, weltanschauliche oder religiöse Meinungsäusserungen untersagt sind.


Der Sinn dieser Vorschrift ist leicht nachvollziehbar. Stellen Sie sich einen strenggläubigen Muslimen und einen orthodoxen Juden vor. Einer von beiden ist der Taxifahrer und der andere der Fahrgast. Wenn nun das Thema "Naher Osten" zur Sprache kommt, sind mehr als geringfügige Unterschiede in der Weltanschauung der beiden wahrscheinlich.


Deshalb ist diese Vorschrift erforderlich, um eine korrekte Bedienung der Kunden sicherzustellen. Die Fahrgäste sollen nicht mit Weltanschauungen konfrontiert werden, die sie ablehnen und niemand soll verärgert aus dem Taxi steigen.


Das Verhalten des Fahrpersonals ist also gut geregelt. Bei der Werbung auf Taxen scheint man deutlich freizügiger zu sein - im wahrsten Sinne des Wortes. Seit einiger Zeit sieht man auf Taxen Werbung für Sauna-Clubs. Die grundsätzliche Frage ist nun, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form für diese Etablissements geworben werden kann, ohne dass das Image der Landeshauptstadt, wie der Ruf des Taxigewerbes darunter leiden.


Darüber hinaus bestehen berechtigte Zweifel am wirtschaftlichen Erfolg für den Taxiunternehmer, der die Sex-Werbung zulässt. Der Verdienst ist bereits wieder verloren, wenn jede Woche nur ein einziger Kunde das Taxi aufgrund der Werbung ablehnt. Liegt die Zahl der verärgerten Kunden höher, zahlt der Unternehmer sogar drauf. Unabhängig davon verbessert sich das Image des Taxigewerbes durch solche Werbung sicher nicht.


Die Sex-Taxen schaden damit nicht nur dem Image der gesamten Branche, sondern fördern dadurch auch noch die eigene Konkurrenz. Ein Fahrgast bemerkte einmal ganz lapidar, daß er einen Wagen beim Mitbewerber der großen Taxizentrale bestellt, wenn er sichergehen will, dass kein Sex-Taxi kommt!


Unsere Besucher kommen aus allen Ecken der Welt und entstammen den unterschiedlichsten Kulturen. Insofern dürfen wir die Empfindungen dieser Menschen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Doch auch wir selbst sind betroffen. Fänden Sie es gut, wenn Ihre 14-jährige Tochter in einem Taxi abgeholt wird, das für einen Sex-Club wirbt?


Die amerikanische Sängerin Miley Cyrus, bekannt aus der Disney-Serie "Hanna Montana", ist 16 Jahre alt und hat sich von der Starfotografin Annie Leibowitz porträtieren lassen. Eines der Fotos zeigt die junge Dame, wie sich ein großes Badetuch vor den Oberkörper hält. Zu sehen ist nur der nackte Rücken. Als dieses Bild die Titelseite des Magazins Vanity Fair zierte, ging ein Aufschrei durch Amerika, als wenn sie in einem Hardcore-Streifen die Hauptrolle gegeben hätte.


Die Disney-Chefs verordneten der Künstlerin eine gehörige Kopfwäsche und bestanden auf einer artigen Entschuldigung bei Mileys, in der Regel 4 bis 16-jährigen Fans. Die Philosophie der amerikanischen Unterhaltungsindustrie ist eindeutig: politisch korrekt-neutral, Sex-, Drogen- und Alkoholfrei und vor allem harmlos nett. Basta!


Die Eltern dieser Zielgruppe sehen das ebenfalls so und entscheiden schließlich, wofür die Kids ihr Geld ausgeben dürfen. Disney beschäftigt über 130.000 Mitarbeiter und macht 28 Milliarden Dollar Jahresumsatz. Miley Cyrus selbst verdiente bisher ca. 30 Millionen Dollar.


In Israel sorgte eine Werbung für ein Parfüm ebenfalls für einen Aufstand, als ein Topmodel im Abendkleid für das Duftwasser warb. Der Skandal bestand in dem tiefen Rückenausschnitt des Kleides, das die Dame trug. In Deutschland wäre selbst in den konservativsten Internaten bei einem Schulball ein derartiges Kleidungsstück eher als bieder durchgegangen.


Damit ist klar, daß wir die Außenwirkung der Sex-Werbung, auf unsere Kunden wie alle anderen Menschen, die diese Plakate anschauen müssen, kritisch unter die Lupe zu nehmen haben. Damit sind direkte Auswirkungen auf den Umsatz und das Image des Taxigewerbes verbunden!


Doch nehmen wir folgendes Extrembeispiel. Eine kirchliche Organisation betreut junge Frauen, die von ihren Ex-Partnern vergewaltigt wurden. Um den Verbrechensopfern die Rückkehr in den Alltag und die Verarbeitung der Erinnerungen zu ermöglichen, wird ein Ausflug organisiert. Das bestellte Taxi kommt pünktlich, der Fahrer ist äusserst hilfsbereit und verfügt über excellente Manieren. Der Wagen ist sehr sauber, aber auf den Türen des Taxis wirbt ein seriöser, nicht näher bezeichneter Club mit dem Slogan ...


"Pascha sein ist fein..."


Und die Erinnerungen kommen den jungen Frauen hoch!


Der Flughafen Düsseldorf käme wohl nicht auf die Idee, Grossformat-Plakate mit einem so sexistischen Spruch in die Abflughalle zu hängen, um den männlichen Fluggästen Appetit auf mehr zu machen. Es ist egal, wieviel Geld dafür bezahlt würde. Auch auf und in Fahrzeugen der Rheinbahn finden Sie derartige Werbung nicht.


Ein vergleichsweise harmloses Beispiel: Geschäftsabschlüsse wollen sensibel eingefädelt werden. Ein arabischer Geschäftsmann fährt in Düsseldorf zu einem sehr wichtigen Kunden. Er möchte einen möglichst guten und seriösen Eindruck machen. Der Vertragsabschluss steht auf Messers Schneide. Die Zeit drängt. Er steigt in ein Taxi. Die Verkehrslage ist katastrophal, doch der fliessend Englisch sprechende Fahrer beherrscht die Situation mehr als perfekt. Sie erreichen das Ziel satte 20 Minuten vor dem Termin. Der Fahrgast ist hoch erfreut, legt auf den Fahrpreis ein dickes Trinkgeld drauf und bittet den Fahrer um die Handynummer zwecks Abholung.


Das Taxi steht in diesem Moment auf dem Betriebshof des wichtigen Grosskunden, einem ebenso zahlungskräftigen wie erzkonservativen Menschen. Der den Fahrgast empfangende Firmenchef blickt mit versteinerter Mine auf die Seiten des Taxis: Eine sich lasziv räkelnde, dessous-betuchte Dame wirbt für einen Club der exclusivsten Art!


Zugegeben, solche Motive findet man heute auf der Titelseite der BRAVO, auf Versandhaus-Katalogen oder Frauenzeitschriften und an Bushaltestellen. Es kommt aber immer darauf an, wofür geworben wird - und eben wer wirbt. Andere Clubbetreiber verhalten sich sehr dezent und haben reine Textwerbung, bzw. ein gezeichnetes Frauengesicht als Portrait.


Noch ein anderes mögliches Beispiel, das bis jetzt nicht realisiert wurde: Ein Taxiunternehmer entscheidet sich, für einen befreundeten Büchsenmacher Werbung zu fahren. In der BRD ist der Waffenbesitz genau geregelt, aber es ist nicht zu beanstanden, wenn für die legale Handhabung von Schusswaffen geworben wird. Rechtlich gesehen könnte auf den Seitentüren eines Taxis das Foto eines .44-Magnum-Revolvers angebracht werden, selbstverständlich mit dem Vermerk: Verkauf nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mit diesem Taxi fahren wir dann vor dem Kindergarten vor! Wenn die Eltern sich jetzt anstellen sollten, bei den Kleinen ist Inspector Sledgehammer oder Dirty Harry sogar Kult!


Ich bin der Auffassung, die Werbung für Sex-Clubs oder andere bedenkliche Produkte und Dienstleistungen widerspricht eindeutig der religiösen und weltanschaulichen Neutralitätsverpflichtung des Taxigewerbes. Darüber hinaus schadet fragwürdige Werbung dem gesamten Taxigewerbe und nicht nur den beklebten Fahrzeugen. Die beste Werbung ist konsequenter Weise - KEINE WERBUNG!


update: 8. Februar 2007


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11 Image verbessern - so geht's!



Der Beruf des Taxifahrers hat ein viel geringeres Ansehen, als die Chauffeurtätigkeit für einen Vorstandsvorsitzenden oder der Beruf des Flugkapitäns. Aber dieser Boden- wie der Luftkutscher tun das gleiche wie wir, sie befördern Menschen. Der Grund für das unterschiedliche Image liegt in der professionellen Vermarktung dieser Berufe und dem Auftreten des Personals in der Öffentlichkeit.


Im Gegensatz dazu hat unser Gewerbe den Ruf des Asphalt-Cowboys mit dem Hauch von Freiheit und Abenteuer. Das kommt eben anders rüber als der Chef-Fahrer oder Airline-Pilot. Auch die Filmindustrie stellt uns gerne als halbseidene Figuren dar, während der Flugkapitän meistens den Helden mimen darf. Wir sind deshalb gefordert, unser Auftreten in der Öffentlichkeit zu verbessern und dann auch laufend zu kontrollieren.


Alle mit unserem Beruf verbundenen negativen Eigenschaften müssen abgelegt werden. Die Fehler einzelner geraten sofort als Schlagzeile in die Presse. Dieses Fehlverhalten wird als Vorurteil auf alle übertragen, sei es schlechtes Benehmen, vergammelte Kleidung, der Fahrstil oder das Taxi. Achten Sie deshalb auch auf äussere Auffälligkeiten an Ihrem Fahrzeug, wie defekte Beleuchtung oder die dringend benötigte Wagenwäsche.


Liebe Kollegen, Ihr Verhalten im Strassenverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist in besonderer Weise ausschlaggebend für die öffentliche Meinung über unseren gesamten Berufsstand. Wenn irgendwo ein PKW unmöglich parkt, ist das normal und kaum jemanden, bis auf die Politesse, interessierts. Machen Sie das gleiche mit Ihrem Taxi, und sei es nur für einen kurzen Moment, wird sofort kommentiert: "typisch Taxifahrer". Sie tragen, wie der Flugkapitän, auch eine Uniform - ihr Taxi in hell-elfenbein.



Chauffeure rasen nicht - sie gleiten herrschaftlich!


Entgegen allen Annahmen wollen die Fahrgäste in Ihrem Taxi nicht an der Rallye Monte-Carlo teilnehmen, sondern ohne Kavalierstart und ohne gefährliche Bremsmanöver zum Ziel kommen. Ihre Kunden nutzen die Zeit im Taxi, um Unterlagen zu sichten, zu lesen oder auf dem Notebook zu arbeiten. Eine ruckelfreie Fahrweise erfreut darüber hinaus nicht nur die eigene Kundschaft, sondern macht auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer einen höchst eleganten und professionellen Eindruck. Die Fahrweise ist dann gut, wenn den Kunden beim Lesen die Texte oder Zahlen nicht vor Augen zittern. Einer meiner Fahrgäste, ein berühmter Formel1-Pilot sagte einmal in einem Interview: "Fahren Sie, als wenn eine offene Milchflache im Kofferraum stehen würde."



Die Vermehrung der Freundlichkeiten


Seien Sie vorbildlich und souverän. Als Profi haben Sie pubertären Geltungsdrang nicht nötig. Sie sind ein Könner auf Ihrem Gebiet. Ihre Kompetenz und Ortskenntnis ist sehr gefragt. Denken Sie nur an die vielen Auskünfte, die Sie geben.


Bedanken Sie sich mit Handzeichen, wenn Sie vorgelassen werden. Bieten Sie anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls die Möglichkeit, sich in die gewünschte Spur einfädeln zu können. Beobachten Sie einmal Autofahrer, die sie vorgelassen haben. Auch diese Mitmenschen lassen nun wiederum andere Verkehrsteilnehmer passieren. So vermehren Sie Höflichkeit und Rücksichtnahme und sorgen ausserdem für einen positven Ruf des Taxigewerbes. Halten Sie Abstand um sanfter Abbremsen zu können. Fahren Sie defensiv. Auf Neu-Deutsch:

Be a Gentleman-Driver!


update: 25. Januar 2007


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12 Das Taxigewerbe in den Medien



Die Berichterstattung über die Taxen ist ebenso vielfältig, wie die Meinung der Öffentlichkeit über dieses Gewerbe. Die Medien entfalten eine hohe Wirkung, die sich anschliessend in einem positiven oder sehr schlechten Bild des Taxigewerbes in der Öffentlichkeit wiederfindet.


Ein Beispiel: Es werden nach dem Zufallsprinzip im Laufe einiger Stunden von der Polizei und dem Ordnungsamt 60 Taxen kontrolliert. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und eine Zeitung titelt dann:


40% aller Taxen haben Mängel!


Der Leser ist schockiert. Kopfschüttelnd nimmt die aufgerüttelte Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass eine Taxifahrt problematisch oder sogar gefährlich sein muss. Und jetzt hakt man fairerweise nach:


Was für Mängel?


Ein Fahrer konnte bei der Kontrolle keinen Personenbeförderungsschein vorlegen. Ihm wurde aufgetragen, die Genehmigung nachzureichen.

Ist er in Besitz des Taxischeins, stellt das unterlassene Mitführen lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit dar. Besitzt er dagegen keine Erlaubnis, wird ein Verfahren gegen den Fahrer, wie dessen Unternehmer eingeleitet.


Der Fahrzeugschein wurde fotokopiert mitgeführt.


Ausnahmegenehmigung für die Kofferraum-Werbung fehlte.


Die Betriebsgenehmigung fürs Funkgerät war nicht an Bord.


Der für Taxen jährliche TÜV wurde um einen Tag überzogen.


Die AU-Plakette wurde von der Werkstatt versehentlich für zwei, anstatt für ein Jahr angebracht. Diese Regelung gilt nur für Taxen.


Das Haltbarkeitsdatum des Verbandskastens war um vier Monate überschritten.


Ein Grossraumtaxi hatte kein zweites Dachzeichen.


In einem Nichtraucher-Taxi rauchte der Fahrer.


Die GEZ-Anmeldung wurde nicht mitgeführt.


Die Warnweste fehlte.


Der Stadtplan war schon 4 Jahre alt, aber das Taxi hat NAVI.


Die Taxiordnung war die vorletzte Version.


Die Farbe der Stosstange war dunkel und nicht hell-elfenbein. (Es gilt die Ausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Taxi)


Die Taxameteruhr hatte eine 2 Tage alte Werkstattplombe.


Das Taxi-Dachzeichen wurde mit Birnen betrieben, die zusammen ordnungswidrig mehr als 30 Watt verbrauchen.


Das Unternehmerschild war durch einen Quittungsblock verdeckt.


Ein Taxifahrer hatte das Portrait seines Pudels als Bild auf dem Fahrerausweis aufgeklebt.


Unordentlicher Kofferraum, aber trotzdem sehr viel Platz.


Ein Fahrer hatte einen, um zwei Wochen abgelaufenen Personenbeförderungsschein. Die Verlängerung wurde problemlos gewährt.


In einem Taxi fehlte die kleine Konzessionsurkunde.

(Siehe Punkt 1.)


Am Innenspiegel hing ein Christuskreuz, religiöse Meinungsäusserungen sind verboten.


An der Sonnenblende ist der Aufkleber einer grossen, demokratischen Volkspartei angebracht. Politische Meinungsäusserungen sind untersagt.


Taxi wurde angehalten, weil der Fahrer kurz vorher, beim Aussteigen des Fahrgastes die Warnblinkleuchte betätigt hatte. (Bei Schulbussen ist das gesetzlich vorgeschrieben.)


Auf einer Leerfahrt im Autobahntunnel zum Flughafen wurde das Taxi-Dachzeichen nicht ausgeschaltet.


Die Ordnungsnummer ist in der Mitte der Heckscheibe angebracht.


Bilden Sie sich bitte jetzt Ihre eigene Meinung!


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13 Rechtsstaatliche Taxi-Kontrollen


Die Fakten:


Am ersten März-Wochenende 2007 wurde das Düsseldorfer Taxigewerbe im Rahmen einer bundesweit koordinierten Überprüfung gleich an drei Tagen in die Mangel genommen. Dem Hauptzollamt zufolge, lag die Beanstandungsquote bei 6%. Die Taxibranche zählt neben der Gastronomie, der Baubranche und den Reinigungsunternehmen zu den, von Schwarzarbeit besonders betroffenen Berufsgruppen.


Im Zusammenhang dazu vermeldete das Hauptzollamt, dass aus diesen Berufsgruppen im ersten Halbjahr 2005 insgesamt 2553 Personen kontrolliert worden sind. Dabei wurden 625 Bussgelder und 806 Strafverfahren eingeleitet. Quelle: WZ vom 6.3.07.


Das entspricht einer Quote von mindestens 32%, wenn die per Straftat angezeigten Personen in Tatmehrheit noch zusätzlich eine Owi begangen haben. Maximal liegt die Quote bei 56%, wenn die Strafanzeigen nicht an die gleichen Personen gingen, wie die Qrdnungswidrigkeiten. Da steht das Taxigewerbe mit nur 6% geradezu mustergültig dar.


Auch Pressemitteilungen über TÜV-Beanstandungen sprechen für uns. 50% aller Privatfahrzeuge haben mindestens geringfügige Mängel aber nur 25% der Taxen. Taxis müssen jedes Jahr zur HU.


Kontrollen müssen nach den Grundsätzen des Übermassverbotes durchgeführt werden. Unnötige Behinderungen oder Verzögerungen sollten unterbleiben. Doch so einfach ist das nicht. Wenn jeder zu kontrollierende Taxikutscher erst eine hitzige Diskussion mit den Beamten anzettelt und dann auch noch in seinem Auto erst die erforderlichen Papiere zusammensucht, dauert so eine Kontrolle logischer Weise erheblich länger, als wenn die Unterlagen in einer Mappe schön geordnet griffbereit sind. Die Atmosphäre während einer Kontrolle lässt sich also auch von uns immens beeinflussen. Diskussionen, welche Art Schwerverbrecher viel dringender zu verfolgen seien, sind absolut überflüssig und schaffen nur eine miese Stimmung. Diese Kontrollen helfen den ehrlichen Kolleginnen und Kollegen.


Trotzdem bitte ich auch die zuständigen Einsatzleiter, sich von den Taxikontrolleuren genau informieren zu lassen. Prüfen Sie die zuletzt aufgefahrenen Wagen zuerst. Lassen Sie die Fahrer auch während der Kontrolle auf der Schonung den Wagen aufziehen. Arbeiten Sie sich dann weiter nach vorne, lassen aber wenigstens die ersten Wagen weiterfahren. Zwischenzeitlich kommen ja immer neue Taxen auf den Halteplatz.


Die Fahrgäste am Flughafen dürfen keine Verzögerung bei der Bereitstellung der Taxen mitbekommen. Sehr wünschenswert wäre auch, wenn Behörden und Presse nach den Kontrollen genauere Informationen veröffentlichen würden. Der vergessene Führerschein hat eine ganz andere Rechtsfolge, als das Fahren ohne Führerschein.


Die Taxikontrollen müssen darüber hinaus ohne öffentlichkeitswirksame Rufschädigung durchgeführt werden. Kontrollen in der Nähe des Haupteingangs der Messe bekommen auch die Fahrgäste mit. Die sehen ein Einsatzkommando, das jedes Taxi überprüft. Was denken die Kunden dann über uns?


Des weiteren stellt sich die berechtigte Frage, wie eine solche Kontrolle abzulaufen hat, um rechtsstaatlichen Prinzipien genüge zu tun. Die Verwaltung ist, wie kaum ein anderer Berufszweig derart reglementiert, dass die Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes oder der Polizei solche Überprüfungen eben nicht aus Gewinnstreben durchführen. Das muss der Fairness wegen einmal gesagt werden!


Auf der anderen Seite darf aber nicht eine ganze Berufsgruppe pauschalen Vorurteilen ausgesetzt werden, die dann bei den Prüfern vereinzelt und ohne es zu wollen, eine unüberlegte Ausdehnung der Überprüfungstätigkeit und ggf. damit eine Übertretung der amtlichen Zuständigkeit entstehen lassen könnte.


Die technische Beschaffenheit eines PKWs wird immer durch einen vereidigten Prüfer durchgeführt. Der benötigt dazu ein Hochschulstudium. Ausgenommen sind natürlich Mängel, die von aussen sofort eine vollständige Verkehrsuntauglichkeit erkennen lassen. Ein minimaler Steinschlag an unbedeutender Position der Frontscheibe gehört sicher nicht zu den Mängeln, die ein umfangreiches Verwaltungsverfahren rechtfertigen.


Ein weiterer Punkt sind die, die Vorverurteilung der gesamten Taxibranche fördernden Rasterfahndungen nach Kilometerstandsangaben auf dem Tacho und in der Taxameteruhr. Auch das Befragen der Mitarbeiter nach dem Verdienst ist nicht nachvollziehbar. Diese Auskünfte erteilt der Taxiunternehmer oder dessen Steuerberater.


Der BGH hat gerade das Datensammeln auf Computern trotz Terrorverdacht untersagt. Dann soll systematisches Mitschreiben der Taxi-Unterlagen erlaubt sein? Die Rechtmässigkeit der Erstellung solcher Dateien und der anschliessende Massenabgleich ist rechtlich nicht zweifelsfrei geklärt. Ich bitte deshalb die zuständigen Körperschaften, hier Rechtssicherheit zu schaffen.


Grundsätzlich ist jedoch zu betonen, dass Taxikontrollen zweckmässig und auch rechtsstaatlich erforderlich sind. Schliesslich setzt sich niemand zu einem Fremden ins Auto – mit einer Ausnahme: Taxen eben.


update: 04. Februar 2007


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14 Rauchertaxi mit Kindersitz!


Seit 1. September 2007 gilt in allen Taxen ein generelles Rauchverbot. Der folgende Text dient der nachdenklichen Unterhaltung.


Am Flughafen Düsseldorf benötigte vor einiger Zeit ein Mann mit seinem kindersitzpflichtigen Sohn unbedingt ein Rauchertaxi mit Kindersitz. Der etwa 8-jährige Junge war sowieso schon kreidebleich und dessen minimale Leibesfülle hätte selbst Kate Moss einen verwunderten Blick abgefordert.


Ich finde, die Serviceorientiertheit des Taxigewerbes darf auch Grenzen haben und kann es nicht nachvollziehen, dass den Kunden derartige Wünsche erfüllt werden. Mit schlechtem Service hat das nichts zu tun. Man sollte die Feinstaubbelastung in Düsseldorf nicht auf der Corneliusstrasse, sondern in den Raucherfahrzeugen auf dieser Strasse prüfen. Da hätten wir Werte, die jede Kohlenzeche in den Schatten stellen.


Die berühmte amerikanische Gourmet-Tempel-Kette mit dem schottischen Namen hat jetzt eine Werbekampagne für rauchfreie Restaurants gestartet. Den Kindern zu liebe! Da sollten wir vielleicht auch umdenken und die Kombination von Kindersitz und Rauchertaxi ausschliessen und zukünftig um Verständnis bitten, wenn bei einer Taxibestellung mit Kindersitz im Fahrzeug grundsätzlich nicht mehr geraucht werden darf, auch wenn das Fahrzeug sonst ein Raucherfahrzeug ist. Das Verbot gilt nur für die jeweilige kindersitzpflichtige Fahrt. Weder der Fahrer, noch der Fahrgast und natürlich auch die Kinder dürfen nicht rauchen.


21. Juli 2007


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15 Kundenfreundliches Pflichtfahrgebiet (PFG)



In der Praxis gibt es zwei verschiedene Pflichtfahrgebiete:


a) absolutes PFG

Das Gebiet der Stadt, in der die Konzessionen zugelassen sind. Dort besteht neben der Beförderungspflicht das Recht, sich auf den amtlich gekennzeichneten Taxiständen bereitzustellen.


b) relatives PFG

Davon zu unterscheiden ist der erweiterte Gültigkeitsbereich des Pflichtfahrgebietes, der außerhalb der Zulassungsgemeinde liegt, also der Bereich der Nachbarstädte. Hier besteht ein Verbot der Bereitstellung auf den Taxiständen aber eine Beförderungspflicht dorthin. Die in Düsseldorf zugelassenen Taxen dürfen sich damit nur in Düsseldorf bereitstellen, also nicht auf einem Ratinger Taxistand auf Fahrgäste warten. Trotzdem herrscht Beförderungspflicht zu Fahrtzielen in Ratingen, da diese Stadt vollständig im Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet liegt.


Eine Erweiterung des Pflichtfahrgebietes über das Stadtgebiet hinaus ist nach dem Personenbeförderungsgesetz möglich, wenn die Stadt eine besondere Aussenwirkung entfaltet. So ist der Düsseldorfer Flughafen oder die Messe eine hinreichende Begründung, die Taxen zu verpflichten, Fahrgäste auch in die Nachbarstädte Düsseldorfs zu befördern.


Im Zusammenhang mit einem gesunden Verkehrsmarkt ist aber auch die Wettbewerbsstruktur der Tarife der Nachbarstädte zu berücksichtigen.


Bei der im Gesetz niedergelegten Definition des Pflichtfahrgebietes sind jedoch missverständliche Formulierungen zu bemängeln. Es wird nicht in der erforderlichen Weise auf den Unterschied zwischen dem Zuständigkeitsbereich der Stadt und dem erweiterten Gültigkeitsbereich unterschieden. Es wird angeordnet, dass nach Beendigung einer Fahrt das Dachzeichen wieder einzuschalten ist und eine Verpflichtung zur Aufnahme neuer Fahrgäste besteht. Damit meinte der Gesetzgeber natürlich das eigentliche, absolute Pflichtfahrgebiet der Zulassungsstadt und eben nicht den erweiterten Gültigkeitsbereich.


Dies führt in der Praxis zu Diskussionen und selbst die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind sich in der Auslegung uneins. Ein Bochumer Taxifahrer wurde in Düsseldorf zu einem Bussgeld verurteilt, weil er am Flughafen Düsseldorf zufällig neue Fahrgäste aufgenommen hatte. Es ist somit aus folgenden Gründen nur logisch, eine Aufnahmepflicht neuer Fahrgäste in der Nachbarstadt abzulehnen.




Die Genehmigungsurkunde kennt nur eine Bereitstellung in Düsseldorf.


Der Eingriff in den Verkehrsmarkt der Nachbarstädte, die selbst ihr eigenes Taxiwesen zu regeln berechtigt sind.


Die teilweise erheblichen Preisdifferenzen der Taxitarife zwischen den Nachbarstädten


Keine Funkverbindung zur heimischen Taxizentrale.


Notrufe sind nur im Funkversorgungsbereich möglich!


Funkabrechnung der Kreditkarten nur im Funkradius möglich.


Außerhalb der Zulassungsstadt erheblich geringeren und damit weniger souveränen Ortskenntnis des Fahrpersonals


Zwang zur Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit, wenn auch lange Fahrten auszuführen sind.


Umsatzsteuerprobleme mit dem Finanzamt




Rechtssicherheit- und Bestimmtheitsgebot


Insbesondere der aus dem Gesetz zu interpretierende Zwang, nach Beendigung eines Fahrtauftrages in einer Nachbarstadt die Taxileuchte einzuschalten und bei winkenden Fahrgästen beförderungspflichtig zu sein, ist völlig praxisfremd. Warum muß dann in Dortmund oder Essen eine Ortskenntnisprüfung abgelegt werden, wenn der Düsseldorfer Taxifahrer dort, ohne Prüfung für diese Stadt, zur Aufnahme neuer Fahrgäste beförderungspflichtig sein soll.


Die Polizei in Viersen hat mehrfach Düsseldorfer Taxifahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt, die mit eingeschaltetem Dachzeichen durch Viersen gefahren sind. Genau dieses Verhalten ist aber in der Definition zum Pflichtfahrgebiet im Gesetzestext vorgeschrieben. In der grossen Genehmigungsurkunde ist vermerkt, dass die Taxen nur in Düsseldorf bereitgehalten werden dürfen. In der kleinen Taxi-Konzession ist dies aber nicht nachzulesen und genau die hat der Fahrer im Wagen mitzuführen.


Der folgende Wortlaut, sollte deshalb zukünftig in die Taxiordnung aufgenommen werden. Dann kann der Taxifahrer dem Kunden sofort nachweisen, dass er sich richtig verhält. Diskussionen werden dann ebenso vermieden, wie überflüssige Arbeit bei der Stadtverwaltung zur Beurteilung nichtiger Beschwerden und das Fahrpersonal kann kompetenter auftreten. Hier der Textvorschlag:




Für die in Düsseldorf zugelassenen Taxen gilt:



a) absolutes Pflichtfahrgebiet:

Eine Beförderungspflicht besteht für Fahrten innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Düsseldorf.


b) relatives Pflichtfahrgebiet:

Eine Beförderungspflicht besteht für Fahrten von Düsseldorf aus zu Zielen innerhalb des erweiterten Gültigkeitsbereiches des Pflichtfahrgebietes, das die in der Anlage aufgeführten Städte, Gemeinden und Gebietsgrenzen umfasst.


c) Keine Pflicht besteht zur Aufnahme neuer Fahrgäste ausserhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes.


d) Keine Beförderungspflicht besteht, wenn durch die Fahrt, inclusive der Rückfahrt, die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten würde oder eine sichere Ausführung der Fahrt nicht gewährleistet ist, wenn z.B. aggressive Tiere oder grosse Gepäckstücke in der Fahrgastzelle befördert werden sollen.






Übermassverbot / Erforderlichkeit


Rechtsvorschriften müssen erforderlich sein und erforderlich ist ein erweiterter Gültigkeitsbereich des Pflichtfahrgebietes, nur in der Grössenordnung, wo Fahrtablehnungen zu befürchten sind.


Andererseits ist die Konkurrenzsituation aus den Nachbarstädten angemessen zu berücksichtigen.


Die Folge wären zufriedenere Fahrgäste und mehr Umsatz. Fahrten nach Dortmund müssen nur von den Düsseldorfer Taxen auf Uhr getätigt werden und kosten ca. 110 Euro. Die Dortmunder Kollegen können Festpreise anbieten. Dürften wir auch bei solchen Entfernungen einen Festpreis vereinbaren, würden die Fahrgäste auch mit uns öfter fahren. Damit wäre für das Düsseldorfer Taxigewerbe ein Zuwachs an Fahrten verbunden.


Die Befürworter des derzeitigen, riesigen Pflichtfahrgebietes und der damit verbundenen Preisbindung möchte ich nur auf die Grossraum-Tarife verweisen. Legal ist es, für 113 Euro, inclusive 3 Euro Zuschlag, acht Personen mit einem grossen Taxi zur Westfalenhalle zu fahren aber ordnungswidrig ist es, wenn zwei Limousinen für je 110 Euro dies zum Festpreis ausführen.


Dann hätte das Taxigewerbe sogar 220 Euro anstatt 113 Euro Umsatz gemacht. Der Tarifschutz ist durch die ruinösen Grossraum-Angebote sowieso derart ausgehebelt, dass ein schützenswertes Interesse für eine Preisbindung für Strecken über 20 km überhaupt nicht mehr gegeben ist.




VRR als Tarifgebiet: Die praxisfremde Bevormundung


Zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Pflichtfahrgebiet für die Düsseldorfer Taxen gibt es keine sachlich nachvollziehbaren Parallelen. Der wesentliche Unterschied, zu den in jeder Stadt unterschiedlichen Taxitarifen, ist die völlig einheitliche Tarifstruktur im gesamten VRR-Gebiet für Busse und Bahnen. Eine Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach kostet mit einem VRR-Ticket das gleiche, wie die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf. Auf das Taxigewerbe übertragen, verlangte das in allen VRR-Städten die völlige Vereinheitlichung aller für Taxen geltenden Tarifkomponenten, wie Startpreis, KM-Betrag, Wartezeit und Pflichtfahrgebiet.


Alle Zuschläge für Sonderleistungen wie Kreditkartenzahlung, Großraum- oder Kombifahrzeuge, bis hin zur Mindestmenge an Wechselgeld und der Beförderungspflicht, müssten von der holländischen Grenze bis Oer-Erkenschwick, in allen Kommunen identisch sein. Der Messegast aus Mönchengladbach, der zur Drupa nach Düsseldorf mit dem Taxi fährt, hätte erst dann die, von den sehr wenigen Befürwortern des jetzigen VRR-Pflichtfahrgebietes geforderte Transparenz. Dann wären Wettbewerbsverzerrungen aber an den Außengrenzen des VRR an der Tagesordnung. Die gesetzliche Struktur der Tarifhoheit der Kommunen und Kreise (Territorialprinzip), durchkreuzt diese schöne und gut gemeinte Theorie in der Praxis komplett und benachteiligt damit die Kunden, die Taxiunternehmen und deren Mitarbeiter, in Städten mit sehr großem Pflichtfahrgebiet. Die Praxis für Düsseldorf sieht deshalb sehr bitter aus: Fahrgäste lassen sich aus allen Teilen des VRR-Pflichtfahrgebietes, von den Taxen aus den jeweiligen Heimatstädten abholen und die Düsseldorfer Kollegen schauen in die Röhre.


Tariftransparenz ist es eben nicht, wenn alle Städte eigene Preise und sonstige Nebenbedingungen individuell selber festsetzen und die Stadt Düsseldorf den eigenen Taxen durch das riesige PFG amtlich verordnete Wettbewerbsverzerrungen zumutet. Die weltfremde Absicht, den Taxifahrern Tarifdiskussionen zu ersparen, funktioniert auch nicht, da die Fahrgäste auf die Tarife der Nachbarstädte verweisen. Ausgerechnet den weltweit um den Erdball reisenden Geschäftsleuten, die unterschiedlichste Taxipreise und Beförderungsbedingungen in allen fünf Kontinenten gewohnt sind, soll hier eine angebliche Tariftransparenz geboten werden, die dann ausgerechnet aber nur von Düsseldorf weg gilt.


Der mündige Messegast nimmt bereits bei der ersten Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach nüchtern zur Kenntnis dass wir teurer sind. Für die entgegengesetzte Strecke von Mönchengladbach nach Düsseldorf muss er einen wesentlich günstigeren Preis bezahlen und wird sich dann, logischer Weise auch wieder von der Mönchengladbacher Taxe abholen lassen.


Besonders erstaunlich ist die Tatsache, dass uns ausgerechnet die IHK, also die Körperschaft, die wir mit gesetzlich verordneten Zwangsbeiträgen zu unterstützen haben, gegen unsere Interessen arbeitet und uns mit nicht nachvollziehbarem, unlogischen und rein theoretischem Regulierungswahn um unsere Erträge bringt. Auch eine weitere Interessenvertretung die Fachvereinigung Personenverkehr und Mietwagen in Monheim“ vertritt ebenfalls diese absolut praxisfremden und für unser Gewerbe schädlichen Ansichten. Doch die deutliche Mehrheit der befragten Institutionen ist für wesentlich mehr Flexibilität.




Mehr Kundenfreundlichkeit


Die Kundenfreundlichkeit wird durch eine Verkleinerung des Pflichtfahrgebiet wesentlich verbessert, weil die Fahrgäste bei längeren Strecken vorher wissen, welche Rechnung sie erwartet.


Bei einer KFZ-Reparatur wollen Sie vorher auch ein verbindliches Preisangebot haben und der Einzelhandel ist sogar zu einer Auszeichnung der Preise verpflichtet. Da weiss der Kunde, genau, was ihn erwartet, kann sicher entscheiden und ist nachher nicht unangenehm überrascht.


Die Zufriedenheit der Fahrgäste wäre deutlich höher, weil der Fahrer dann als zuvorkommender Dienstleister auftritt, der ganz legal seinen genannten Preis hält. Viele Kollegen vergessen dabei die neuen Möglichkeiten. Zum Beispiel kann dann ein Unternehmer mit einer Mercedes-S-Klasse oder einem sehr gut ausgestatteten Grossraum-Fahrzeug und einem höchst qualifizierten Fahrer, bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus auch einen höheren Preis je Kilometer mit den Fahrgästen aushandeln. Schliesslich verlangt ein Luxushotel für die Präsidentensuite auch mehr, als eine kleine Pension fürs Einzelzimmer.



Konkurrenz durch fremde Taxen / Vorbild Mettmann


Fast alle Städte im VRR-Gebiet haben ein Pflichtfahrgebiet, das Düsseldorf nicht mit einschließt. Die Folge: Kollegen aus diesen Orten können bei vorbestellten Abholungen ganz legal Festpreise anbieten und damit den Düsseldorfer Taxen die Fahrten wegschnappen. Wir haben es hier mit amtlich verordneten Wettbewerbsverzerrungen zu tun!


Der Kreis Mettmann denkt sehr fortschrittlich und unbürokratisch und hat sich jetzt auf ein Pflichtfahrgebiet festgelegt, das Düsseldorf nicht mehr beinhaltet. Nachfolgend der Auszug aus der, inzwischen rechtskräftig umgesetzten Beschlussvorlage des Kreises Mettmann zur Verschlankung des Pflichtfahrgebietes - (Die Hervorhebungen im Fettdruck sind vom mir zur besseren Lesbarkeit hinzugefügt)



Zitat aus der Beschlussvorlage:



Im Rahmen des gesetzlichen Anhörungsverfahrens wurden folgende Institutionen beteiligt:


Die zehn kreisangehörigen Städte

Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e., Monheim

Der Taxiverband NRW, Düsseldorf

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V., Dortmund

Die Gewerkschaft Verdi, Düsseldorf

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen, Direktion Düsseldorf


Der vorliegende Antrag wurde zum Anlass genommen, nicht nur eine mögliche Änderung der Entgeltbestimmungen, sondern die gesamte Rechtsverordnung auf ihre Aktualität und die ggf. veränderten Anforderungen und Erwartungen an die Taxiunternehmen zu überprüfen. Die anhörberechtigten Stellen wurden daher aufgefordert, sich zu einer Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann zu äussern. Das Pflichtfahrgebiet des Kreises Mettmann umfasst derzeit den räumlichen Geltungsbereich aller kreisangehörigen Städte sowie der Städte Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Solingen, Leverkusen und Hattingen. es besteht in dieser Form seit den 70er Jahren.


Gründe, die zu einer Festlegung dieses Bereiches geführt haben, können zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden... Einer Beschränkung des Pflichtfahrgebietes wird weitestgehend zugestimmt. In den Kreisen Kleve Viersen und Wesel sowie dem Rhein-Kreis Neuss, dem Oberbergischen Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist dies längst angewandte Praxis.


Uneinig sind sich in diesem Punkt nur die Fachvereinigung Personenverkehr sowie die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Diese regen an, das Pflichtfahrgebiet auf das Stadtgebiet Düsseldorf bzw. auf den gesamten VRR-Raum und die Städte Leverkusen und Köln auszudehnen. Zur Begründung wird eine einheitliche Preisgestaltung im Sinne potentieller Messegäste angeführt, welche transparent und nachvollziehbar sein soll. Nach Angaben der Verbandsvertreter soll dem Fahrpersonal das Führen von Preisdiskussionen erspart bleiben.


Sowohl einzelne Unternehmer wie auch massgebliche Teile der anhörberechtigten Stellen (Verband des privaten Strassenpersonenverkehrs Dortmund) unterstützen die Beschränkung des Pflichtfahrgebietes auf den Bereich der Straßenverkehrsbehörde Mettmann ausdrücklich).


Die angewandte Praxis in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten ist in diesem Punkt nahezu eindeutig. Den gegenteiligen Anregungen der Fachvereinigung Personenverkehr, Monheim und der IHK Düsseldorf sind nachfolgende massgebliche Argumente entgegenzuhalten:



Die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf das Kreisgebiet


a) stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Fahrten deren Ziel ausserhalb des Kreises Mettmann liegen, können preislich frei vereinbart werden. Diese Möglichkeit besteht bereits für Mietwagenunternehmer, die in einem wachsenden Wettbewerb mit den Taxiunternehmen stehen. Dies gilt jedoch im Besonderen auch für den Wettbewerb mit den Taxiunternehmen, die ihren Sitz an der Kreisgrenze haben. So rufen zum Beispiel Haaner oder Hildener Einwohner Taxen aus Wuppertal oder Solingen für Fahrten zum Flughafen Düsseldorf an, da diese bereits heute in der Preisgestaltung frei sind.


b) schafft mehr Flexibilität der Taxiunternehmer im Kreis Mettmann. Den hiesigen Unternehmen wird es ermöglicht, auch langfristige Verträge mit Partnern aus der Wirtschaft (Reisebüros, grossen Wirtschaftsunternehmen, Geschäftsleuten usw. zu Fahrtzielen ausserhalb der Kreisgrenzen, zum Beispiel Flughäfen, Bahnöfen, aber auch zwischen einzelnen Niederlassungen zu vereinbaren.


Diese Massnahme könnte somit dazu geeignet sein, lange Standzeiten zu reduzieren und eine Auslastung der einzelnen Taxifahrzeuge zu erhöhen.


c) legalisiert ein bis heute schon umgesetztes Verhalten

Durch das Kundenverhalten sehen sich die Taxiunternehmen und Taxifahrer zum Teil dazu veranlasst, Festpreisvereinbarungen für weite Strecken einzugehen, um unter Berücksichtigung des oben genannten Wettbewerbs auch Fahraufträge zu erhalten und weiter ansteigende Standzeiten zu vermeiden. Ein somit zwangsläufig ordnungswidriges aber selten nachweisbares Verhalten wird durch die Verschlankung des Pflichtfahrgebietes auf den Kreis Mettmann für alle Beteiligten ohne erkennbare Nachteile für alle Beteiligten legalisiert.


Gravierende Vorteile aus dem Vorschlag der IHK (VRR-Gebiet) oder des Fachverbandes Kreis Mettmann und Düsseldorf, Monheim, lassen sich weder für Unternehmer noch Fahrgäste zwingend ableiten. Die dort angeführte Preisklarheit und Fahpreissicherheit steht vielmehr ausser Verhältnis zu den oben genannten Vorteilen.



Zitat Ende









Kleine Pflichtfahrgebiete in der direkten Nachbarschaft:



NE - nur Rhein-Kreis-Neuss und Düsseldorf


ME - Kreis Mettmann, Düsseldorf ist nicht mehr enthalten


BO - nur Stadtgebiet Bochum, Düsseldorf ist nicht enthalten


KR - nur Stadtgebiet Krefeld, Düsseldorf ist nicht enthalten


DU - nur Stadtgebiet Duisburg, Düsseldorf ist nicht enthalten


LEV - nur direkte Nachbarstädte, Düsseldorf ist nicht enthalten


MG - nur Stadtgebiet Mönchengladbach, Düsseldorf ist nicht enthalten


GE - nur Stadtgebiet Gelsenkirchen, Düsseldorf ist nicht enthalten


W - nur Stadtgebiet Wuppertal, Düsseldorf ist nicht enthalten


MH - nur Stadtgebiet Mülheim, Düsseldorf ist nicht enthalten


VIE - nur Kreis Viersen, Düsseldorf ist nicht enthalten


SG - nur Stadtgebiet Solingen, Düsseldorf ist nicht enthalten


RS - nur Stadtgebiet Remscheid, Düsseldorf ist nicht enthalten


WES - nur Kreis Wesel, Düsseldorf ist nicht enthalten


E - nur die direkten Nachbarstädte, Düsseldorf ist nicht enthalten





Schlechte Karten für illegale Taxen (Schlepper)


Ein deutlich kleineres Pflichtfahrgebiet würde auch den Schleppern am Flughafen das Leben extrem schwer machen. Für kurze Fahrten stellen sich diese ordnungswidrigen Beförderungstechniker mit ihren unterversicherten Rostlauben eben nicht zur Verfügung, sondern nur für lange Fahrten. Wenn das Taxigewerbe sich durch die Grossraumangebote selber Konkurrenz machen darf, sollte es auch erlaubt sein, diese Preispolitik gegenüber den illegalen Taxen ganz legal anwenden zu dürfen. Die Fahrgäste würden zukünftig dann, wesentlich sicherer in einer ordentlichen Taxe befördert.




Bessere Sicherheit fürs Fahrpersonal


Wenn zukünftig dubiose Kunden zu Zielen ausserhalb des kleineren PFG, (Funkbereich der Notrufe) abgelehnt werden dürfen, ist ein besserer Schutz des Fahrpersonals gewährleistet. Gefährliche Situationen entwickeln sich ausserdem häufig durch Streitigkeiten über den Fahrpreis. Festpreise bei längeren Strecken wirken de-eskalierend, geben wesentlich mehr Sicherheit fürs Personal und schaffen außerdem eine friedliche und damit kundenfreundliche Atmosphäre.




Sind Vorbestellungen ordnungswidrig?


Eine weitere Einschränkung der Servicequalität durch öffentlich-rechtliche Vorgaben stellt ein überdimensioniertes Pflichtfahrgebiet auch aus folgendem Grund dar.


Wenn ein bestimmter Fahrer mit einem Kunden einen festen Vorbestelltermin vereinbart, handelt er - streng genommen - ordnungswidrig!


Das Taxi dürfte dann mehrere Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr am Halteplatz bereitgestellt werden, weil - zumindest theoretisch - ein am Halteplatz einsteigender Fahrgast eine Fahrt nach Unna und zurück fordern dürfte. Der Fahrer, der aber in einer Stunde seinen Stammkunden abholen muß, beide Fahrten nicht ausführen kann.


Auch aus diesem Grund darf das PFG nicht größer sein, als für die ordnungsgemäße Durchführung von kürzeren Fahrten erforderlich ist. Lange Fahrten werden erfahrungsgemäß nicht abgelehnt.




Unternehmerische Freiheit


Die Regulierungsdichte für das Taxigewerbe sucht ihresgleichen. Unternehmer und Fahrpersonal haben eine Menge, nicht mehr zeitgemäßer Zwänge zu erdulden. Im nachfolgenden Thema nehme ich die Umsatzsteuer zum Thema.


Es sollte die Freiheit geben, auf der einen Seite Fahrten auf Uhr zu tätigen, was auch bei weiten Strecken häufig vorkommt aber auf der anderen Seite die Konkurrenztarife der Nachbarstädte flexibel parieren zu dürfen.


Schliesslich ist es besser zum Festpreis zu fahren als eine Fahrt nicht durchzuführen. Anders herum sollte es auch möglich sein den Taxameterbetrag von 7% auf 19% nach oben korrigieren zu dürfen.


Beispiel: Der Fahrpreis unterliegt einer Umsatzsteuer von 7%. Fahrten über 50 km sind im Gesamtbetrag, also vom ersten Kilometer an, mit 19% zu berechnen. Die Fahrt nach Dortmund über 65 km kostet also 5,50 + 63 x 1,7 = 112,60. Darin sind 21,39 USt enthalten. Angemessen wäre es aber, eine Korrektur vorzunehmen zu dürfen. Minus 7% plus 19%. Das wären hier 112,60 / 1,07 x 1,19 = 105,23 netto plus 19% = 125,23. Die Nettoeinname läge dann bei 105,23. Sie liegt aber, aufgrund der Tarifbindung bei nur 112,60 / 1,19 = 94,62. Das macht eine Nettodifferenz von 10,61 aus oder anders gerechnet, 94,62 / 105,23 * 100 = 89,9 %. Also 10,1% Mindereinnahme.


Alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes müssen zum Taxameterpreis ausgeführt werden auch wenn sie dem vollen Umsatzsteuerbetrag unterliegen. Die Endpreiskorrektur ist verboten!




Die Umsatzsteuer-Problematik: 7% oder 19% ?


Das Umsatzsteuergesetz (UStG) stellt in §12 eindeutig klar, das ein ermässigter Steuersatz von 7% zu entrichten ist, wenn die Beförderung in der Gemeinde erfolgt oder kürzer als 50 km ist. Damit ist eindeutig klargestellt, dass die Ausdehnung des PFG überhaupt keine Rolle im Bezug auf den zu entrichtenden Umsatz-Steuersatz spielt. Die Konsequenzen:


Ein Fahrgast fährt von der Knittkuhle nach Süchteln. Da die Fahrstrecke mehr als 50km ist, enthält der Gesamtbetrag 19% USt. Zahlt der Fahrgast mit Kreditkarte, sind darin auch noch 4% Kartengebühr enthalten. Das bedeutet, dass die Fahrt komplett innerhalb des zur Zeit gültigen Tarifgebietes vom Unternehmer mit 23% Minderung ausgeführt werden muss, obwohl er keine Möglichkeit hat, die Fahrt abzulehnen.


Die häufig vertretene Meinung, dass alle Fahrten innerhalb des PFG nur 7% enthalten ist damit nicht zutreffend und kann bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, das auch die Kreditkartenbelege oder Unterlagen der Festkunden eines Taxi-Unternehmers einsehen darf, fürchterlich teuer werden! Es gilt grundsätzlich:


Fahrten bis 50 km 7% USt

Fahrten über 50 km 19% USt


Wichtig: Der jeweilige Prozentsatz gilt für den gesamten Fahrpreis. Der volle USt-Satz von 19% für eine Fahrt von 51 km gilt also vom ersten Kilometer an und nicht nur anteilig für die 1000 Meter, die die 50 km überschreiten. Da im Taxigewerbe eine Tarifbindung vorliegt, darf bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes auch keine Korrektur erfolgen, also minus 7% und dann plus 19%. Der Preis auf dem Taxameter ist der Endverbrauchspreis und darf für den Kunden nicht geändert werden!


Ein etwas vereinfachtes Beispiel mit dem aktuellen Düsseldorfer Taxitarif: Die Stadtverwaltung legte einen Fahrpreis von 1,70 Euro je gefahrenen km fest. Die ersten beiden km kosten 5,50 Euro, anstelle 3,40 für 2x1,70. die Differenz ist 2,10 und wird zu den gefahrenen Kilometern hinzuaddiert.


Vom Zeitfaktor einmal abgesehen, kostet die Fahrt von 50 km mit einem in Düsseldorf zugelassenen Taxi, exakt 50 x 1,70 + 2,10 = 87,10 Euro. Geht die Fahrt einen Kilometer weiter, haben wir 88,80 Euro. Der Endpreis steigt also linear mit dem Preis je Kilometer.


Ganz anders sieht die Berechnung des Nettopreises aus. Ist die Fahrt länger als 50 km, fällt sie nicht mehr unter die 7%-Regelung. Das bedeutet, vom ersten bis zum 51. km enthält der Preis die normalen 19% USt. Damit ist ein plötzlicher Einnahmeverlust verbunden. Die folgende Tabelle erläutert das Beispiel:



Fahrstrecke

Fahrpreis

USt-Satz

Ust-Betrag

Netto-Einnahme

km

%






45,73

79,84

7,00

5,22

74,62

50,00

87,10

7,00

5,70

81,40

51,00

88,00

19,00

14,18

74,62

55,74

96,87

19,00

15,47

81,40



Die Netto-Einnahme einer 50 km langen Taxifahrt ist also genau so hoch, wie bei einer 55,74 km langen Fahrtstrecke. Nehmen wir jetzt noch die Selbstkosten für Kraftstoff und Fahrzeugabnutzung mit hinein, kann man davon ausgehen, daß insgesamt 10 km über die 50 hinaus gefahren werden müssen, um einen zusätzlichen Nettoertrag zu erwirtschaften. Mit anderen Worten: zwischen 50 und 60 km ist eine Lücke. Doch es kommt noch besser. Bei einer knapp 46 km langen Fahrstrecke nimmt man netto das gleiche ein, wie bei 51 km. Die unterschiedliche Umsatzsteuer machts möglich!




Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung


Nehmen wir einmal an, ein Taxiunternehmer hat einen Festkunden, der innerhalb des Düsseldorfer Pflichtfahrgebietes 300 mal im Jahr, täglich hin und zurück, fünf Jahre eine Fahrt von Düsseldorf-Heerdt bis Dortmund über ca. 70 km macht. In der falschen Annahme, Fahrten innerhalb des gesamten Pflichtfahrgebietes unterliegen nur der ermäßigten Umsatzsteuer, werden je Fahrtstrecke nur 7,92 Euro anstatt der 19,34 Euro USt angesetzt. Bei einer Steuerprüfung sieht die Sache dann so aus: 19,34 – 7,92 = 11,42 Euro Fehlbetrag je Fahrt. 11,42 x 2 je Tag x 300 Tage x 5 Jahre = Nachzahlung: 34.260,00 Euro!






Die optimale Größe des Pflichtfahrgebiets


Aus diesem Grunde darf, im Bezug auf die Umsatzsteuer, das PFG nur so gross sein, dass von keinem Startpunkt im gesamten Stadtgebiet Düsseldorfs kein Zielort innerhalb des erweiterten Gültigkeitsbereiches des PFG 50 km oder mehr entfernt ist. Deutlich kleiner wäre sehr kundenfreundlich und nachfragebelebend, also vorteilhaft für uns!


Legt man zwischen der Luftlinie und der Strassenführung ein Verhältnis von 1,3 zugrunde, kommt man auf eine ca. 37 km lange Luftlinie, die auf der Landkarte leicht festgelegt werden kann. Von verschiedenen Punkten der Stadtgrenze Düsseldorfs misst man nun diese 37 km immer erst über das Stadtgebiet.


Der westlichste Punkt Düsseldorfs liegt am Handweiser / Heerdter Landstr. 37 km weiter östlich liegt der Stadtteil Ronsdorf in Wuppertal. Würde nun ein Fahrgast vom Handweiser nach Oberbarmen fahren, wäre die Strecke weiter als 50 Strassenkilometer und damit 19% umsatzsteuerpflichtig.


Ein Fahrgast, der von der Rahmer Str. in Angermund zum Flughafen Köln-Bonn fährt, legt ebenfalls eine Strecke von mehr als 50 km zurück. Fährt der gleiche Fahrgast von Hellerhof aus, ist die Strecke kürzer als 50 km und der Umsatzsteuersatz entsprechend nur 7%. Hier wundert sich nun die Kundschaft, warum einmal 19% und ein anderes mal 7% enthalten sind, obwohl beide Male mit einer Düsseldorfer Taxe zum Kölner Flughafen gefahren wurde. Wäre die Aussengrenze des PFG von allen Punkten der Stadt Düsseldorf deutlich weniger als 50 km entfernt, hätten wir diese Problematik nicht. Bei der Neufestlegung des PFG bietet sich deshalb folgende Vorgehensweise an:


Vom nördlichsten Punkt der Stadt werden 37 km Luftlinie nach Süden geschritten. Dort finden wir die Stadt Rommerskirchen.


Vom westlichsten Punkt geht es 37 km nach Osten in den Ortsteil Wuppertal-Ronsdorf.


Vom östlichsten Punkt, B7 / Nähe Gut Höhne werden 37 km nach Westen abgetragen. Wir treffen das Zentrum der Stadt Viersen.


Vom südlichsten Punkt der Stadt in Hellerhof, 37 km nach Norden, erreicht man genau das Autobahnkreuz A40/A59.


Die Ecken dieses entstehenden Rechteckes, NO, SO, SW, NW müssen dann entsprechend in Richtung Düsseldorf abgerundet werden, da eine Diagonale bekanntlich länger ist, als die Querstrecke.


Um den Verlauf des PFG für jeden einfach erkennen zu lassen, empfehle ich als Grenzen, Autobahnen, Flüsse, PLZ-Bereiche und leicht zu erkennende Stadtgrenzen. Schliesslich soll mit einem Blick auf die Karte oder ins NAVI schnell festgestellt werden, ob die Anschrift inner- oder ausserhalb des PFG liegt.






Vorschlag zur Neufassung des erweiterten Gültigkeitsbereiches des Pflichtfahrgebietes für die in Düsseldorf zugelassenen Taxen:




Alle Gebiete der Stadt Duisburg, die südlich der A40 liegen


Alle Gebiete der Stadt Mülheim, die südlich der Ruhr liegen


Kreis Mettmann (ohne Velbert, Wülfrath, Langenfeld und Monheim)


Rhein-Kreis Neuss (ohne Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen)


Stadt Willich


Stadt Krefeld




Begründung:


In der Praxis hat sich gezeigt, dass Fahrtablehnungen ausschliesslich bei kurzen Fahrten zu beklagen sind. Bei langen Fahrten besteht jedoch die Gefahr der Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten, z.B. bei einer Fahrt von Düsseldorf bis Oer-Erkenschwick und zurück im Stau.


Aus diesem Grunde ist eine grosse Ausdehnung des PFG nicht erforderlich und stösst in der derzeitigen Ausdehnung auf verfassungsrechtliche Bedenken. Es wird geregelt, was nicht zu regeln erforderlich ist. Die Kollision mit anderen Vorschriften, unter anderem dem Arbeitszeitgesetz sind die Folge.




Sicherheitsvorteile:


Die Sicherheit für die Taxifahrer wird aus folgenden Gründen wesentlich verbessert:


1. Dubiose Gestalten dürfen zu weiter entfernten Fahrtzielen abgelehnt werden.


2. Die deutlich bessere Ortskenntnis des Fahrpersonals in der näheren Umgebung Düsseldorfs gibt den Taxlern mehr Selbstsicherheit und führt zu einer souveräneren Ausführung der Fahrt.


3. Festpreise zu weiter entfernten Fahrzielen wirken de-eskalierend. Eine friedliche Atmosphäre im Taxi ist manchmal lebenswichtig. Angetrunkene Fahrgäste reagieren häufig aggressiv, wenn sie meinen, der Taxifahrer fährt falsch. Ein Festpreis schafft diese Probleme wirkungsvoll aus dem Weg. Deshalb müssen wir praxisnah auch an die Sicherheit des Personals denken und günstige Rahmenbedingungen schaffen.


4. Die Notruf-Reichweite bleibt besser gewährleistet




Wirtschaftliche Vorteile:


Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf die Nachbarstädte werden wirksam vermieden.


Mehr Freiheit für die Taxiunternehmer, auf Kundenwünsche flexibler eingehen zu dürfen.


Wesentlich mehr Kundenorientierung und damit erhöhte Nachfrage und kürzere Standzeiten


Illegale Taxen haben dadurch wesentlich schlechtere Bedingungen, am Flughafen Leute zu ködern.


update: 5. November 2010


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16 Blockzwang für Taxi-Konzessionen



Wenn ein Taxiunternehmer Konzessionen an einen Kollegen übertragen möchte, muss er alle Genehmigungen übertragen. Hierunter versteht man die bedingungslose Aufgabe der Selbstständigkeit als Taxiunternehmer. Die Übertragung des gesamten Taxibetriebes mit allen Konzessionen ist auch nur an einen Übernehmer erlaubt. Der Gesetzgeber verlangt zwingend die Aufgabe des gesamten Betriebes. Der Unternehmer wird per Gesetz gezwungen in die Erwerbslosigkeit abzugleiten, als an Stelle dessen zumindest eine Konzession behalten und damit weiter arbeiten zu dürfen.


Exkurs: Ein Gastronom mit drei Restaurants kann ohne Probleme einen oder zwei Betriebe abgeben, ohne komplett als selbstständiger Unternehmer aufhören zu müssen. Warum soll diese, viele Arbeitsplätze schaffende Möglichkeit im Taxigewerbe verboten sein?


Es entspräche dem Wunsch sehr vieler Taxiunternehmer, wenigstens eine oder zwei Konzessionen behalten zu dürfen. Diese erfahrenen Personen würden dem Staat dann auch weiterhin als Steuerzahler erhalten bleiben, anstatt früher als gewünscht die Rentenkasse zu belasten. Finanzpolitisch ist dieser Zustand also kontraproduktiv.

Warum müssen mehrere Konzessionen als Block abgegeben werden und dürfen selbst dann nicht auf mehrere, einzelne Übernehmer übertragen werden, wenn die Abgabe zum gleichen Zeitpunkt erfolgen könnte. Welchen Sinn hat diese Einschränkung?



Verfassungsauftrag Übermassverbot


Um die Problematik des Konzessionshandels darzulegen, muss zuerst der Mangel, den der Gesetzgeber verhindern möchte, untersucht werden. Anschliessend ist eine Regelung zu empfehlen, die genau diese Problematik wirksam unterbindet, ohne den Bürger mehr als das absolut erforderliche Mindestmass in seinem unternehmerischen Handeln zu beeinträchtigen.


Dies schreibt der Grundsatz des verfassungsrechtlich gebotenen Übermassverbotes zwingend vor. Fester Bestandteil dieses Verbotes sind der Grundsatz der Geeignetheit und der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung.



I. Eignung eines Gesetzes


Geeignet bedeutet nichts anderes, als dass eine Regelung ein Problem, auch beheben können muss. Deshalb stellt sich zum Beispiel die Frage, ob der Zwang zur Blockübertragung überhaupt geeignet ist, einen Handel mit Konzessionen wirksam zu unterbinden, wenn gleichzeitig der freie Anteilehandel über die GmbH legal ist und nur bürokratischen Mehraufwand verursacht.


Zur Zeit darf nur en bloc abgegeben werden und die angenommenen Taxikonzessionen werden mit denen des Übernehmers verschmolzen. Das Paket wird immer grösser.


Man stelle sich einmal vor, an der Börse würden die gleichen Regeln gelten: Es darf nur das ganze Depot auf einmal verkauft werden. Nach etwa einem Handelstag wären ein Konsortium von Banken und Versicherungen einziger Eigentümer aller Wertpapiere, die dann keinen neuen Abnehmer mehr finden.



II. Erforderlichkeit eines Gesetzes


Von der Geeignetheit eines Gesetzes zu unterscheiden ist das Prinzip der Erforderlichkeit. Hat der Gesetzgeber mehrere geeignete Regelungen, die ein Problem beseitigen können, dann muss er genau die Regelung zum Gesetz machen, die den Konzessionshandel unterbindet aber andere, nicht dem Sinn der Regelung entsprechende Nebenwirkungen, wie die Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit, vermeidet.


Somit kommen wir zu dem Schluss, dass eine Regelung gefunden werden muss, die ausschliesslich den angeblichen Konzessionshandel verhindert, aber andere berechtigte Interessen der Taxiunternehmer nicht einschränken darf.


Im vorliegenden Fall haben wir es mit dem Problem des angeblichen „Konzessionshandels“ zu tun, den es zu unterbinden gilt. Immanenter Bestandteil eines Handels sind immer zwei Komponenten: der Ankauf und der Verkauf. Das heisst im vorliegenden Fall, wenn entweder die Annahme oder die Abgabe wirksam unterbunden wird, kann ein Handel nicht mehr zustande kommen.


Würde eine Komponente des Handels, also entweder der Erwerb oder die Abgabe einer Taxe auf gewisse Zeit ausser Kraft gesetzt, wäre ein Handel bereits nicht mehr möglich und alle anderen Restriktionen, die weit über das Maß der Erforderlichkeit hinausgehen wären unnötig, da sie mehr Einschränkungen mit sich bringen, als zur Verhinderung des angeblichen Konzessionshandels unbedingt erforderlich wäre.


Damit ist nachgewiesen, dass die existierenden Regeln, einen Handel zu unterbinden, nicht geeignet sind und damit bereits an der ersten Hürde des Übermassverbotes, dem Grundsatz der Geeignetheit, scheitern.


Von einem Handel deutlich zu unterscheiden ist die Gesundschrumpfung eines Taxibetriebes, der sich durch Übertragung eines wesentlichen Bestandteiles des Betriebes inclusive eines neuen Mercedes, Liquidität verschafft und darüber hinaus durch die damit einher gehende Verkleinerung der Firma einer einfacheren Organisations- und Kostenstruktur bedienen kann.


Damit wäre es jedem Taxiunternehmer im Bedarfsfall möglich, zum Beispiel altgedienten Mitarbeitern jeweils eine Taxikonzession zu übertragen. Selber könnte der Altunternehmer mit einer Taxe weiterarbeiten.



III. Verhältnismässigkeit


Unter Blockzwang versteht man die bedingungslose Abgabe des gesamten Taxibetriebes mit allen Konzessionen. Warum ist vorgeschrieben, dass bei einer Übertragen alle Konzessionen abgegeben werden müssen. Damit wird das vollständige Ausscheiden aus dem Taxigewerbe angeordnet. Doch gerade ein, im wahrsten Sinne des Wortes „erfahrener“ Taxiunternehmer, ist für die zuständigen Behörden ein kompetenter Arbeitgeber, auch nachdem er sich verkleinert hat. Die soziale Komponente wird überhaupt nicht beachtet. Ein Taxiunternehmer, der alle Konzessionen bis auf eine, auf der er selbst fährt abgeben will, handelt nicht gleich mit Konzessionen.


Die Gründe für ein „downsizing“ sind eher im organisatorischen Aufwand zu sehen, der in Zukunft nicht mehr betrieben werden soll. Mit fortschreitendem Alter lässt die Leistungsfähigkeit oder auch nur der Wille nach, sich den vielfältigen Problemen eines grösseren Taxibetriebes zu widmen. Da wäre es schön, wenn die letzten Berufsjahre ohne grossen Stress als Einzelunternehmer möglich wären.



Blockzwang auch für Erwerber


Diese Art von Blockzwang verhindert keinen Handel, da es unerheblich ist, ob eine oder mehrere Personen die Konzessionen übernehmen. Welchen nachvollziehbaren Sinn hat das Verbot der Wiederaufteilung in einzelne Konzessionen und Abgabe an verschiedene Personen. Einen Übernehmer für 5 Taxen zu finden ist wesentlich schwieriger, als für eine einzelne. Die Förderung der Selbstständigkeit ehemals angestellter Taxifahrer wird massiv behindert, genau das Gegenteil dessen, was die Arbeitsmarktpolitik der Regierung will.


Ein Beispiel: Ein Taxiunternehmer hat über viele Jahre 5 Konzessionen betrieben. Er möchte zukünftig auf einer Einzelkonzession weiterfahren und die anderen 4 Taxen jeweils einem Mitarbeiter übertragen. Die Sperrzeit von 8 Jahren, keine neue Konzession wieder zu erhalten, würde ihn nicht stören. Er will zukünftig nur noch eine Taxe betreiben. Das geht aber nicht.



Regelungen verfassungsgemäss?


Dem verfassungsrechtlich verankerten Übermassverbot und Verhältnismässigkeits-Grundsatz wird, wie angeführt, in verschieden Punkten nicht genüge getan, so dass sich insgesamt die Frage nach der Verfassungskonformität der gesetzlichen Regelung stellt. Insbesondere sind Regelungen zu bemängeln, die die Abgabe eines Blockes mit Wiederaufteilung in Einzelkonzessionen verhindern. Des weiteren ist grundsätzlich eine Betriebsverkleinerung kein Handel, da der Wille des Altunternehmers eben nicht eine Vergrösserung, sondern genau das Gegenteil der Fall ist.


Einziges legitimes und allen Punkten des Übermassverbotes und entsprechendes Regelungsinstrument ist die Sperrzeit von 8 Jahren. Mit dieser Vorschrift kann jeder seinen Betrieb verkleinern, was aber einen Handel ausschliesst.





Zu viele Konzessionen? Nein!


Aber zu viele besetzte Schichten



Häufig wird eine zu hohe Zahl der Taxikonzessionen in einer Stadt als die Ursache für die schlechten wirtschaftlichen Umstände genannt. Das ist bei genauer Betrachtung aber nicht richtig, denn die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes hängt in erster Linie von der Zahl der für jede Konzession insgesamt zur Verfügung stehenden Fahraufträge ab.


Haben wir Karneval, Messe oder eine sehr grosse Veranstaltung, ist Leben in der Stadt, und es kommt sogar kurzfristig zu Engpässen in der Taxiversorgung. Würde jetzt die Konzessionszahl noch weiter veringert, wäre der Mangel an solchen Tagen noch grösser. Auf der anderen Seite sind in ertragsschwachen Wochen sehr lange Standzeiten und damit niedrigste Stundenumsätze zu beklagen.


Warum sind aber auch in den schwachen Zeiten so viele Taxen überhaupt besetzt? Das hängt mit der Grösse der Taxibetriebes zusammen. Ein Taxiunternehmer mit 30 Wagen hat einen festen Schichtplan und erwirtschaftet erst bei fast vollständiger Besetzung aller Schichten einen kleinen Überschuss. Im Gegensatz dazu kann ein Taxi-Einzelunternehmer die Zahl der Schichten im Monat wesentlich flexibler gestalten.


Fährt er nur ein bis zwei Stunden selber pro Tag länger, hat er den gleichen Gewinn, als wenn er den Wagen die ganze Nacht mit einem Fahrer besetzt. Der alleine selbstfahrende Unternehmer verschleisst sein Fahrzeug deutlich weniger, weil es die restliche Zeit steht. Darüber hinaus wählt ein Einzelunternehmer seine Fahrer deutlich kritischer aus, weil bei einem Unfall 100% des Produktiv-Vermögens zeitweise ausfallen.


Der Grossunternehmer hat bei einem Unfall nur einen Bruchteil seiner Produktionskapazitäten lahm gelegt, hat aber eine deutlich geringere Ertragsmarge und ist deshalb gezwungen, ständig so viele Fahrer einzustellen, wie an freien Schichten in seinem Betrieb vorhanden sind. Da muss man bei der Personalauswahl deutlich fehlertoleranter sein.


Fazit: Je mehr Einzelunternehmer-Konzessionen in einer Stadt existieren, desto flexibler würde der Einsatz der Dienststunden erfolgen. An den berühmten Grosskampftagen würde der Chef selber fahren oder auch mal einen Fahrer einsetzen aber ansonsten steht das Fahrzeug in den lauen Zeiten.


Der Idealfall wäre, ausschliesslich Einzelunternehmer zu konzessionieren, weil je nach Taxibedarf eine höchst flexible Anpassung des Beförderungsangebotes dem Markt angeboten werden könnte. Doch leider ist aufgrund oben genannter Block-Konzessionierungen genau die gegenteilige Unternehmensstruktur gefördert worden.


Aus diesem Grunde ist eine Gesetzesänderung bzw. Übertragungspraxis dringend erforderlich, die die Nutzung der herausgegebenen Konzessionen optimal im Interesse der Fahrgäste, wie der Unternehmner und Fahrer ermöglicht.




Vorschlag zur Konzessions-Übertragung


Flexibilität und Sozialverträglichkeit haben ebenso Priorität, wie eine bedarfsangepasste und die Beförderungsqualität steigernde Unternehmensstruktur.


Taxiunternehmer dürfen jederzeit einzelne oder mehrere Taxen, die sie länger als 6 Jahre betrieben haben, an eine oder mehrere Personen, die die Voraussetzungen als Taxiunternehmer erfüllen, übertragen. Wie viele Taxen aus dem Bestand abgegeben werden, entscheidet der abgebende Konzessionär.


Er darf dann 8 Jahre keine neue Zuteilung erhalten und auch keine anderen, bereits auf dem Markt befindlichen Konzessionen übernehmen.


Grundsätzlich gilt:

Es wird nur eine neue Übernahme für die Dauer von 8 Jahren untersagt. Auch eine mehrstufige Abgabe, also zeitlich lose aufeinanderfolgende Abgaben einzelner Taxen wären möglich. Die Sperrfrist beginnt dann jeweils neu, mit der zeitlich letzten Umschreibung einer Konzessionsübertragung abzulaufen.


Update: 31.10.2012


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17 Service-/Quality-/Plus-/Premium-Taxen



Wenn Unternehmen die Dienstleistungsqualität verbessern, untersuchen die Qualitätsbeauftragten zuerst die Kundenbeschwerden. Welche Mängel treten am häufigsten auf?


Genau diese Probleme müssen gelöst werden. Bestehen zur Behebung eines Problems mehrere Möglichkeiten, ist genau die Massnahme zu ergreifen, die alle Beteiligten am wenigsten einschränkt aber den gewünschten Erfolg bringt. Darüber hinaus verbietet es sich von selbst, Massnahmen zu ergreifen, die keiner Verbesserung bedürfen.


Das Qualitäts-Taxi ist grundsätzlich keine schlechte Idee, führt jedoch bei den Beschäftigten im Taxigewerbe zu grossem Frust und schiesst in der jetzigen Variante am Ziel vorbei - und dieses Ziel heisst:




Nettes und kompetentes Personal


Die Eigenschaft eines Qualitäts-Taxis kann nur durch die oder den gerade auf dem Auto sitzenden Fahrer bestimmt werden. Warum?


Ein Beschwerdemanagement für Taxen kennt das Ordnungsamt nur zu gut. Analysieren wir doch einfach diese Beschwerden. Im Jahr werden in Düsseldorf mehrere Millionen Taxifahrten ausgeführt. Die dabei insgesamt anfallenden Beschwerden über das Verhalten des Fahrpersonals machen weit weniger als 1 Promille aus.


Beschwerden über den technischen Zustand des Taxis sind sogar mit deutlich weniger als 10 Beschwerden im Jahr insgesamt extrem selten und damit vernachlässigbar. Damit kommen wir zu einem ganz überraschenden Ergebnis: Es gibt fast nur Beschwerden, die sich auf das Verhalten des Fahrpersonals beziehen, aber kaum über die in der Presse so gerne dargestellten Schrott-Taxen!


Doch wir reden uns selber laufend ein, dass nicht nur das Personal zur Service-Schulung muss, sondern auch das Fahrzeug erst durch eine DEKRA-Überprüfung geadelt wird. In unserem Staat ist bekanntlich ausnahmslos alles mit deutscher Gründlichkeit vorgeschrieben. Taxen haben jährlichen TÜV - und eine jährliche Eichung des Taxameters. Die Unternehmer müssen jetzt alle 5 Jahre die Genehmigung verlängern und das Personal alle 5 Jahre den Taxischein.


Es wird uns Unternehmern in Bezug auf die Fahrzeuge ein Problem eingeredet, das bei den Kundenbeschwerden real gar nicht existiert. Die Beschwerden über den Zustand der Fahrzeuge liegen, im Verhältnis zu den Verhaltensmängeln beim Personal, im Promillebereich!


Also können wir diesen Punkt vernachlässigen, anstatt eine Quasi-Behörde mit der Überprüfung eines nicht vorhandenen Problems zu beauftragen. Weder die DEKRA, noch der TÜV oder andere Prüfer werden sich hüten, zuzugeben, es sei alles in Ordnung. Schliesslich verdienen diese Wirtschaftsunternehmen ihr Geld mit der Begründung, es ist vieles nicht in Ordnung und müsse daher überprüft werden. Das Problem mit den angeblich so schlechten Fahrzeugen existiert praktisch nicht. Die Fakten sprechen eindeutig dagegen. Ein Taxi steht und fällt mit dem Personal in der betreffenden Schicht.


Wenn Sie ein stark verschmutztes Fahrzeug einer Service-Fahrerin oder einem Service-Fahrer zur Verfügung stellen, wird der erste Weg in die Waschstrasse führen, abgerundet mit gründlichem Aussaugen des Fahrzeugs und einer Reinigung der Scheiben, dass diese nicht mehr zu sehen sind. Dann haben wir ein Service-Taxi.


Das Trinkgeld bei den anschliessenden Fahrten wird das bemühte Personal belohnen. Sauberkeit fällt in die Zuständigkeit des Service-Taxlers. Damit ist logischerweise eine einmalige Vorführung bei der DEKRA zwecklos, denn bereits nach einem engagierten Wochenendeinsatz mit Kirmes kann auch ein DEKRA-geprüftes Neufahrzeug zur Müllkippe mutieren.


Die DEKRA-Prüfung ist weder geeignet, noch erforderlich, das angebliche Müll-Taxi zu verhindern, geschweige denn besseres Benehmen zu fördern. Eine jährliche Überprüfung des Taxis verhindert eben nicht, dass das Fahrpersonal den Wagen nicht sauber hält, der Fahrer stinkt, unfreundlich ist oder rücksichtslos fährt.


Darüber hinaus wird bei der DEKRA nur eine Sichtkontrolle des stehenden Taxis vorgenommen. Den Komfort einschränkende Eigenschaften, die während der Fahrt erst auftreten, werden nicht überprüft!




Drei negative Dinge werden damit aber in jedem Fall verursacht:


Erstens erhebliche Mehrkosten für die Unternehmer, weil - auch niemand störende - Gebrauchsspuren teuer überarbeitet werden müssen.


Zweitens werden alle Service-Fahrerinnen und Fahrer ausgebremst, die keine Service-Fahrten bekommen, weil der Unternehmer ihnen kein zertifiziertes Service-Fahrzeug zur Verfügung stellen kann.


Drittens sind nur ungefähr die Hälfte aller Düsseldorfer Taxen DEKRA - geprüft. Auf den anderen Wagen sitzen aber mindestens ebenso viele erfahrene Fahrerinnen und Fahrer, die teilweise seit Jahrzehnten, ohne eine einzige Beschwerde vorbildlichen Kundendienst leisten.



Unsere Kundschaft würde sehr gerne auf diese Taxler zurückgreifen, auch wenn die gerade nicht in einem DEKRA-Service-Taxi sitzen.


Die alte Dame, die ihre Koffer in den dritten Stock gebracht bekommt, interessiert es überhaupt nicht, ob am Kotflügel eine kleine Delle ist. Statt ungeeigneter Fahrzeug-Vorschriften sollten wir die Taxiordnung anwenden, dann haben wir Service-Taxi!



10 Jahre ohne Kundenbeschwerde: Service-Zulassung automatisch


Die Zulassung zur Service-Fahrerin oder zum Service-Fahrer sollte grundsätzlich automatisch, also ohne Schulung erfolgen, wenn die Person 10 Jahre ohne Beanstandungen Inhaber eines Personenbeförderungs-Scheins ist und überwiegend hauptberuflich tätig war.


Zehn Jahre einwandfreier Kundendienst sind ein wesentlich besserer Nachweis für Service-Kompetenz, als der einmalige Besuch eines Tages-Seminars. Ein Beispiel: Wären bei der Einführung zum Service-Taxi ausschliesslich Fahrerinnen und Fahrer zugelassen, die hauptberuflich mindestens 10 Jahre ohne eine einzige Kundenbeschwerde sind und käme nun jemand auf die Idee, lediglich durch das Absitzen eines Seminars von 8 Stunden diese hohe Anforderung zu umgehen, bräche ein Sturm der Entrüstung mit der Begründung los, die hohe Qualität der Beförderung würde sich dramatisch verschlechtern.


Richtig! Den Charakter eines Menschen kann man nicht ändern und gute Dienstleistungsbereitschaft und Fachkompetenz kann nur durch eine lange Bewährungszeit sicher nachgewiesen werden.


Die Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahrzehnten einwandfreien Kundendienst leisten, stellen die Premium-Leistung des Taxigewerbes dar und werden in kürzester Zeit eine hohe Kundenbindung und damit verbundenen marktwirtschaftliche Erfolge erzielen. Ausgerechnet diese Menschen grenzen wir durch nicht erforderliche Reglementierungen aus!


Ein Wegfall der Schulung für den oben genannten Personenkreis stellt auch keine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen dar, die 98 Euro für das Seminar gezahlt haben und ausserdem noch zwei Nachtschichten haben ausfallen lassen. Diese Kolleginnen und Kollegen haben in der Vergangenheit als Service-Taxler auch einige Fahrten mehr machen können.



80% Service-Taxen - hätten wir bereits!


Ständige Überprüfungen durch unsere Kontrolleure stellen sicher, dass die Taxen einen sauberen Zustand haben. Auch der Innenraum des Fahrzeugs darf gesichtet werden. Verweigert ein Fahrer die Kontrolle, erfolgt eine sofortige Sperre oder, wo möglich, ein Platzverweis. In der Regel wird allein die Bitte reichen, nach der anstehenden Fahrt die Waschstrasse aufzusuchen oder das Fahrzeug auszusaugen.


Wenn die Fahrzeug-Abnahme entfällt und die Vorschläge oben zur Service-Zulassung umgesetzt werden, haben wir überwiegend Service-Taxen. Neu-Einsteiger im Taxigewerbe erhalten in der Ausbildung auch die Service-Schulung. Langfristig sollte es dann nur noch Service-Personal geben.


Der Oberbürgermeister, die Messe und der Flughafen werden diese Änderungen wohlwollend zur Kenntnis nehmen und im Gegenzug unseren Wünschen zukünftig dann auch mehr entgegenkommen.




Was ist eigentlich ein Service-Taxi?


Ein ganz normales Taxi, das sich in einem technisch einwandfreien und gepflegten Zustand befindet. Dies sollte aber bei jedem Taxi der Fall sein!


Die besonderen Ausstattungsmerkmale variieren von Stadt zu Stadt sehr. Jede Kundengruppe und jede Taxizentrale definiert Service-Taxi immer etwas anders. Die Geschäftsleute wollen mit Kreditkarte zahlen und viele Kunden schätzen im Sommer eine Klimaanlage. Der nächste Kunde verlangt grundsätzlich einen Mercedes und die gehbehinderte alte Dame kann es überhaupt nicht verstehen, dass auch ein Großraumtaxi Service-Taxi sein kann, obwohl man da so schwer einsteigen kann.


Kurzum, die Anzahl der Ausstattungsmerkmale, was zum Service-Taxi gehört und die Qualifikationen, die das Personal mitbringen muss, sind ebenso vielfältig wie verschieden. Deshalb ist es auch unmöglich, alle besonderen Wünsche in einem Service-Taxi zu vereinen und deshalb kann ein Service-Taxi immer nur mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner beschrieben werden: technisch ok, sauber und mit kompetentem, freundlichen Personal besetzt.




Service-Taxi bedeutet aber auch: Negativ-Image für alle anderen Taxen!


Wenn es besondere Taxen gibt, dann müssen die normalen Taxen ja schlechter sein - so die Meinung in der Öffentlichkeit. Dies wird durch die Existenz der Service-Taxen schliesslich dokumentiert. Viele Kollegen, die aus völlig anderen Gründen am System Service-Taxi, wie es jetzt besteht, nicht teilnehmen möchten, sind plötzlich nach 30 Jahren einwandfreier Dienstleistung schlecht. Das ärgert viele altgediente Kollegen und die fühlen sich deshalb massiv ausgegrenzt.


Besonders schmerzt die Auswahl des Fahrpersonals. Es werden nur die letzten zwei Jahre auf Wohlverhalten überprüft und leider gibt es Fahrerinnen bzw. Fahrer, die noch vor 3 Jahren dicke Beschwerden verursachten und sich jetzt Service-Personal nennen dürfen und damit ein besseres Image verpasst bekommen, als die treuen Seelen, die sich lebenslang nichts haben zuschulden kommen lassen. Aus diesem Grund habe ich die Prüfung einer Wohlverhaltensperiode von 10 Jahren vorgeschlagen, um ungeeignetes Personal bereits im Vorfeld aussen vor zu lassen.


Unabhängig davon wäre es viel besser, guten Service in allen Taxen zu bieten. Früher war es einmal selbstverständlich, dass der Fahrer neben der soliden Ortskenntnis und korrektem Verhalten auch ein wenig über seine Stadt zum besten geben konnte. Man fragte den Taxifahrer. Wer sonst kann denn besser informiert sein. Auch heute ist dies eigentlich so. Wir wissen schon, wo was läuft und sind immer hautnah am Geschehen.




Hotel NIKKO nur für Service-Taxen!


Die Direktion des Hotels dürfte auf ihrem Privatgrundstück sogar die Kleidung und den Haarschnitt des Taxipersonals, fliessende Englisch- oder sogar Japanischkenntnisse verlangen und den Fahrzeugtyp und die Ausstattung der Taxen vorschreiben. Somit ist es formal rechtens, wenn am NIKKO nur Service-Taxen auffahren dürfen.


Leider dürfen aber jetzt auch die Kollegen dort nicht mehr auffahren, die zwar japanisch sprechen, aber vom Unternehmer kein Service-Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen.


Selbstverständlich dürfen normale Taxen vorfahren, um Fahrgäste hinzubringen und auf dem, direkt gegenüber dem Eingang des Hotels befindlichen Halteplatz im Parkstreifen dürfen sich alle Taxen bereitstellen.




Fahrerprofil Englisch


Der BZP empfiehlt auf der einen Seite für Service-Taxen eine Altersgrenze von fünf Jahren, bei uns erfreulicher weise nicht. Auf der anderen Seite kommt niemand im BZP auf die Idee, von Fahrpersonal im Service-Taxi grundsätzlich Englisch-Kenntnisse einzufordern. Für die Messe oder den Flughafen sind diese Fähigkeiten sehr zweckmässig. Direktbestellungen kommen aus organisatorischen Gründen kaum in Frage. Wenn wir auf zwingende Englischkenntnisse verzichten können wir alle besonderen Wünsche, wie Klima oder Kreditkarte individuell vermitteln.


update: 14. Januar 2008


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18 Mitgliedschaft für Mitmenschen



Seit dem 1. Januar 2007 hat die EU zwei weitere Mitgliedsstaaten, die in Bezug auf die Beitrittskriterien einige Fragen aufwerfen. Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Solidität und andere Punkte wurden äusserst wohlwollend begutachtet. Die Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens ist zweiter Klasse, da diese Staaten noch einige Änderungen der EU erfüllen müssen und Einschränkungen in der Freizügigkeit unterliegen.


Doch letztendlich sind die Staatsbürger dieser Nationen formal EU-Bürger. Im Gegensatz dazu verlangt die EU von der Türkei das vollständige Bestehen der Prüfung und will dann mal weitersehen. Die Freude in der Türkei über den schnellen Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird sich in sehr engen Grenzen halten. Schliesslich ist die türkische Regierung sehr wohl dabei, alle Anstrengungen zu unternehmen, um in naher Zukunft die Beitrittskriterien zu erfüllen.


Das Argument, zum Beitritt der beiden neuen Staaten lautet immer, die Integration werde so schneller geschafft. Warum gewährt man dies der Türkei nicht? Die türkischen Staatsbürger in Deutschland stellen den prozentual grössten Teil der ausländischen Bürger. Sie werden aber immer noch häufig zweitklassig behandelt.


Dabei wird immer betont, man beurteile die Menschen ausschliesslich nach deren Verhalten, aber selbstverständlich niemals nach deren Hautfarbe, Religion oder Abstammung. Die Kultur sei aber leider zu unterschiedlich. Als wenn der kühle Schwede und der feurige Italiener sich nicht durch die Kultur unterscheiden würden. Schliesslich haben wir im Rheinland sogar seit Jahrhunderten den Wettstreit zwischen den Kölnern und Düsseldorfern.


In 20 Jahren wird die Welt wieder anders aussehen. Bei den wirtschaftlichen Wachstumsraten der Türkei werden dann die Politiker der EU die Türkei hofieren, die EU mit ihrer Mitgliedschaft zu beehren.


Um es kurz zu machen, es gibt in jeder Nation, in jeder Berufsgruppe und in jedem Kulturkreis gute und schlechte Menschen. An der Nationalität kann man das nicht festmachen.


Als Erdenbürger sind wir nach dem Zufallsprinzip irgendwo auf die Welt gekommen: In Sydney, Hongkong, Tokio, Nairobi, Ankara, Mekka, Jerusalem, New York, Ancorage, Berlin, Hawaii, London, Paris, Rom, Mailand, Davos, Beverly Hills, Meerbusch, Düsseldorf, Kronenberg im Taunus, Johannesburg, Grossenketen, Aurich, Jever, Kalkutta oder Köln. (Die Reihenfolge ist zufällig!)


Unsere Eltern haben uns selbstverständlich nach deren Weltanschauung erzogen. In der Regel bleiben wir diesen elterlichen Werten ein Leben lang treu und ändern nicht aus Opportunismus mal eben unsere Religion oder Nationalität. Das ist zu respektieren und deshalb ist ein Türke kein schlechter Mensch, nur weil er kein Deutscher werden will.


Trotzdem möchte dieser Mensch, der zum Beispiel Taxiunternehmer in Düsseldorf ist, nur Gleicher unter Gleichen sein. In unserer Genossenschaft ist das für alle möglich und aus diesen Gründen ist das weit mehr als die Geste der ausgetreckten Hand. Es ist Fairness auf der ganzen Linie, wenn die Mitgliedschaft für alle Mitmenschen gilt, die die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzung erfüllen und als bereits von der Stadtverwaltung amtlich anerkannter Taxiunternehmer in dieser schönen Stadt gleichberechtigt unter Kollegen tätig werden zu dürfen. DANKE!



Deklaration gegen Diskriminierung


Ein weiteres öffentlichkeitswirksames Instrument zur Steigerung des Ansehens des Taxigewerbes in Düsseldorf wäre die Verabschiedung einer Ehrenerklärung gegen Diskriminierung, wie wir sie noch von der Fussball-WM kennen. Diese Deklaration empfehle ich dringend, weil damit ein sehr positives Signal in der Öffentlichkeit über uns gebildet wird. Wir realisieren nicht nur die erforderlichen Anpassungen an das neue EU-Recht, sondern gehen weit über das hinaus was die Gesetzeslage von uns sowieso verlangt.


Auf der anderen Seite setzt dieser Text sehr deutliche Grenzen, wenn es um die Sanktionierung von Fehlverhalten geht. Ziel des zweiten Abschnittes ist es eindeutig klarzustellen, dass ein in unseren Breiten als Fehlverhalten qualifiziertes Benehmen gegenüber anderen eben nicht mit Berufung auf die Weltanschauung gerechtfertigt werden darf. Damit machen wir einerseits unserem Beschwerdeausschuss die Arbeit leichter, auf der anderen Seite haben wir auch vor den Gerichten bessere Karten, weil wir durch eine derartige Anti-Diskriminierungserklärung nachweisen, dass wir uns bei Massnahmen gegen Personen enge Schranken auferlegen.




Deklaration gegen Diskriminierung


Alle Menschen sind gleich.


Mitmenschen dürfen ausschliesslich aufgrund ihres Verhaltens beurteilt werden und nicht nach ihrer Hautfarbe, Abstammung, Religion, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung, Kultur, Behinderung oder sexueller Orientierung. Jeder hat seine Mitmenschen mit Respekt und Achtung nach dem Gleichheitsgrundsatz zu behandeln und kann dieses auch von allen anderen verlangen.


Diese Regel ist für alle Berechtigung und Verpflichtung zugleich.


Davon zu unterscheiden ist die Befähigung zur Berufsausübung. Eine Diskriminierung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn eine Person die für eine ordentliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erscheinungsweisen oder Verhaltensmuster nicht beherrscht oder nicht bieten will und deshalb aus sachlichen Gründen und in rechtsstaatlicher Weise entsprechend anders behandelt, sanktioniert oder ggf. auch ausgeschlossen bzw. nicht in eine Vereinigung aufgenommen wird.



update: 27. April 2007


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19 Kurzfahrten-Taxistand am Flughafen



Seit Jahrzehnten meckern einige Kollegen über lange Wartezeiten und kurze Fahrten am Flughafen Düsseldorf. Wenn ich aber seit so langer Zeit genau weiss, was mich erwartet, warum stelle ich mich immer wieder ausgerechnet auf diesen Halteplatz? In Düsseldorf gibt es weit über 100 Taxiplätze. Deshalb ist die Kritik dieser Kollegen zu kritisieren.


Die Fahrgäste am Flughafen gehören zur besten Kundschaft, die wir haben. In der Altstadt müssen wir, besonders zur Nachtzeit deutlich schwierigeres Publikum bedienen und auch so manche Gaststätte in den Stadtteilen erfreut uns manchmal mit dem einen oder anderen Zombie, Fachjargon für einen schwierigen Pflegefall - pardon Kunden.


Insofern sollten die Kollegen das akzeptieren, aber dem ist nicht so. Sicher ist es ärgerlich, wenn man im Sommer drei Stunden oder länger auf dem Betonplatz gestanden hat und dann einen Fahrgast in die Airport-City bekommt. Doch dieser Kunde ist unschuldig! Er hat ausserdem einen wichtigen Termin im Kopf und will nun auf keinen Fall kurz vorher seine Laune verdorben bekommen.


Liebe Kollegen, machen Sie sich bitte klar, dass der Durchschnittspreis einer Flughafenfahrt unter 20 Euro liegt. Wenn Sie innerhalb eines gewissen Zeitraumes 100 mal vom Halteplatz Linie oder Abflug einen Fahrauftrag ausgeführt haben, liegt die Einnahme unter 2000 Euro. Da ändern Sie überhaupt nichts dran. Wer beim Roulette 111 mal auf die Farben gesetzt hat, kommt im Mittelwert auf 54 mal Rot, 54 mal Schwarz und 3 mal Zéro. Das sind ebenfalls statistische Tatsachen, die niemand ändern kann.


Steuern können Sie nur die Tageszeit, wann Sie am Flughafen auffahren. Wer sich Mittags um 12.00 Uhr freiwillig als zweihundertster Wagen anstellt, darf sich über die lange Wartezeit nicht wundern und wer abends zu spät kommt, den bestraft das Leben - er fährt leer weg!


Bei realistischer Betrachtungsweise wird sich das Verhalten weder in Düsseldorf noch anderswo ändern. Aus diesem Grund schlage ich einen Versuch vor, selbstverständlich in Absprache mit der Stadt und dem Flughafen:


Es wird ganz links im Tunnel, etwa in der Mitte der beiden Halteplätze Linie und Charter ein Kurzfahrten-Halteplatz angelegt. Hinweisschilder an der Linie und am Charter weisen auf diesen Short-Trip-Taxistand hin. Den Fahrgästen wird empfohlen, Fahrten unter 10 Euro bevorzugt von diesem Platz auszuführen.


Diesen Vorschlag mache ich im Interesse der Fahrgäste und nicht, um das Fehlverhalten einiger Kollegen zu legalisieren.


Die Fahrgäste haben Anspruch auf eine freundliche und kompetente Dienstleistung bei allen Fahrten. Wenn aber seit Jahrzehnten dieses Verhaltensmuster nicht geändert werden kann, müssen auch kreative Ideen ausprobiert werden, um eine deutlich bessere Beförderungsqualität zu erreichen. Im europäischen Ausland gibt es Beispiele dafür.


update: 14. April 2007


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20 Hotels: Feine Adressen, falsche Anschriften


Die Kreativtät der Hotelmanager in Sachen Geografie kennt keine Grenzen wenn es ums Geschäft geht. Grundsätzlich ist das auch legitim, problematisch wird es aber, wenn diese Marketingstrategien die Taxifahrer verunglimpfen.


Ein Beispiel: Ein Stuttgarter Unternehmen sucht zwecks Messebesuch in unserer Stadt ein bezahlbares Hotelzimmer. Man wird fündig im Düsseldorfer Stadtteil Mettmann ?!?!?! - und bucht gleich mehrere Tage. Der Preis ist angesichts der grossen Messe angemessen, schliesslich ist man direkt in Düsseldorf und damit schnell am Veranstaltungsort.


Der Fahrgast kommt am Flughafen an, lässt sich von seiner Kollegin in Stuttgart telefonisch den Namen des Hotels durchgeben und bittet den Fahrer zum Hansa-Hotel in Düsseldorf zu fahren. Der Kollege wiederholt Hansa-Hotel und fährt auf dem kürzesten Weg zur Nordstrasse. Unterwegs erkundigt sich der Fahrgast interessiert, wie weit es von dort zur Messe und zur Königsallee ist und erfährt ausserdem, dass in unmittelbarer Nähe Museen, viele Geschäfte und Restaurants existieren. Auch eine U-Bahn zur Messe ist in der Nähe. Ein höflicher Fahrer, der bereitwillig Auskünfte gibt, vermittelt dem Fahrgast das angenehme Gefühl, in der Landeshauptstadt willkommen zu sein. Alles bestens!


Am Hotel angekommen ist der Fahrer mit dem Gepäck behilflich und geht deshalb mit an die Rezeption. Dort beginnt das grosse Suchen: Der Fahrgast sucht seine Unterlagen und die Reception sucht gleichzeitig den Namen des Gastes in der Buchungsliste. Leider liegt aber keine Reservierung vor. Nachdem der Kunde seinen Koffer vollständig durchsucht und endlich auch die Unterlagen in schriftlicher Form gefunden hat, überreicht er sie der Empfangsdame, die kurz darauf entgegnet: "Tut mir leid, wir sind das einzige Hotel in Düsseldorf, das sich Hansa-Hotel nennt und wir haben leider keine Reservierung auf Ihren Namen ..."


Des Rätsels Lösung: Im Kreis Mettmann, einer von Düsseldorf postalisch wie gemeinderechtlich vollkommen unabhängigen und souveränen Stadt, existiert ein angesehenes Haus mit dem Namen "Hansa-Hotel Düsseldorf-Mettmann. Dem Kunden wird suggeriert, Mettmann sei ein Stadtteil in Düsseldorf und entsprechend nahe am Zentrum bzw. der Messe.


Jetzt ist natürlich der Taxifahrer schuld, dem man unterstellt er fahre absichtlich erst zu der gleichnamigen aber falschen Adresse. In der schriftlichen Anmeldung ist natürlich die postalisch korrekte Adresse aufgeführt, aber der Fahrgast hat unterwegs nur telefonisch das Hotel genannt bekommen.


Die Praxis: Manche Hotels benutzen den Namen Düsseldorf, um bei der Recherche im Hotel-Directory oder Internet schnell gefunden zu werden. Durch die geschickte Namensgebung erweckt man den Anschein, das Hotel liege in Düsseldorf, erzielt dadurch nicht nur bessere Buchungsquoten sondern auch höhere Zimmerpreise.


Auch die grossen Hotelketten bilden da keine Ausnahme. Wenn Sie zum Novotel Düsseldorf-Airport fahren möchten, sind Sie vom Flughafen etwa doppelt so weit unterwegs wie zur Königsallee. Am Breitscheider Autobahnkreuz, in der Stadt Ratingen / Kreis Mettmann gelegen, lässt sich diese angeblich unmittelbare Nähe zum Airport DUS höchstens dann rechtfertigen, wenn die Beobachtungsposition auf dem Erdball soweit von Düsseldorf entfernt liegt, dass deutlich mehr als rudimentäre Kenntnisse der Flugnavigation erforderlich sind, um hier anzukommen.


Es geht mir nicht darum die genannten Hotels, die stellvertretend für viele weitere Herbergen genannt werden, in irgendeiner Weise zu kompromittieren aber etwas mehr Transparenz in der Namensgebung wäre sehr förderlich denn die Ortsangaben sind missverständlich!


Ich habe es mir deshalb zur Angewohnheit gemacht, mehrfach nachzufragen und nach Möglichkeit schriftliche Informationen einsehen zu können, sozusagen den Fahrgast einem kleinen Verhör zu unterziehen. Dadurch entsteht aber manchmal der Eindruck, man kenne sich nicht aus. Es kommt natürlich immer auf die Formulierung der Fragen und deren Begründung an.


Übrigens: Als Düsseldorfer warten wir sehnlichst auf das erste Hotel in Köln, das seine Anschrift in der Form "Düsseldorf-Köln" präsentiert und damit unsere geschätzten Nachbarn im Süden, die deutlich mehr Einwohner haben und weltweit viel bekannter sind als wir, zu unserem Vorort werden lässt! :) :) :)


update: 27. April 2007


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21 Mehr Sicherheit durch Taxen in der Stadt



In Düsseldorf fahren ca.1200 Taxen. Die Zahl der Polizeifahrzeuge ist deutlich seltener. Sei es ein Streit, das unauffällig-auffällige Benehmen einiger Gestalten vor einem Einzelhandelsgeschäft oder der Hilferuf, - ist ein Taxi in der Nähe, kann sofort gehandelt werden! Nicht selten gehen manche Kollegen sogar selber dazwischen, wenn es deren eigene Sicherheit erlaubt.


Düsseldorfer Taxen sind GPS-überwacht. Die Position kann, auch ohne genaue Sprechfunkangabe, auf wenige Meter präzise festgestellt werden. Im Klartext heißt das, der Fahrer eines Taxis kann zum Beispiel einen Unfall oder eine Schlägerei melden, auch wenn weder ein Straßenschild noch eine Hausnummer zu sehen ist. Praktisch ist man sogar auch mitten im Wald zu finden.


In besonderen Situationen sind die Menschen sehr aufgeregt und können sich nicht mehr klar und deutlich äußern, wo sie gerade sind. Was nutzt das neuste Handy, wenn die Positionsangabe schlecht oder sogar falsch ist. Diese Positionsübermittlung ist ein deutliches Plus an Sicherheit, das nicht nur dem Fahrpersonal, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zugute kommt.


Durch die bessere Sicherheitstechnik wird auch die Hemmschwelle zur Verübung einer Straftat deutlich erhöht, weil die Gefahr immens groß ist, sogar auf frischer Tat ertappt zu werden.


Das Kennzeichen eines gestohlenen Fahrzeuges geht per Datenfunk an alle Taxen. Nicht selten kamen die Täter nur wenige Kilometer weit, bis der Zugriff erfolgen konnte.


Kinder, hilfsbedürftige Personen oder geistig Verwirrte können nach kurzer Fahndung ausfindig gemacht werden. Wichtig ist anzumerken, dass Personenbeschreibungen möglichst genau zu formulieren sind, damit auch die Richtigen gefunden werden.


Diese Sicherheits-Infrastruktur stellt das Taxigewerbe, ganz selbstverständlich, und völlig kostenlos der Stadt zur Verfügung, 24 Stunden - jeden Tag im Jahr. Wir alle profitieren davon!


An dieser Stelle sind auch mal ein paar lobende Worte für die Polizei angebracht. Ich hatte einmal eine Schlägerei in der Innenstadt gemeldet. Nach bereits zwei Minuten wurde der alkoholisierte Showdown amtlich beendet. Danke!


update: 12. Oktober 2007


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22 Kleine Taschenlampenkunde



Jeder Beruf hat sein Handwerkszeug. Der Küchenchef benötigt Teller, Töpfe und Messer zur Zubereitung der Speisen. Ein Taxifahrer in der Nachtschicht ist ohne professionelle Taschenlampe sicher nicht optimal ausgestattet.


Hausnummern und Straßenschilder wollen gefunden und gelesen werden. Wenn Sie einmal genau darauf achten, werden Sie feststellen, dass nur jede zweite oder gar dritte Hausnummer nachts deutlich zu erkennen ist. Die Folge: ein bestelltes Taxi ist nicht rechtzeitig beim Fahrgast. Hier kann man Abhilfe schaffen, mit einer zweckmäßigen Taschenlampe. Das Angebot ist groß und wer nicht genau weiß, was er braucht, dem sind an dieser Stelle ein paar hilfreiche Hinweise gegeben.



Die Stoßfestigkeit:


Taschenlampen fallen auch manchmal auf den Boden. Wenn dann gleich die Birne oder der Reflektor zu Schaden kommt, ist das kein professioneller Standard.



Das Gewicht:


Je heller und je länger eine Lampe leuchten soll, umso schwerer wird sie konstruiert. Doch kaum jemand möchte kiloweise Licht tragen.



Der Reflektor:


Die punktgenaue Ausleuchtung, möglichst mit einem breiteren Randkegel, der noch etwas im Aussenbereich erkennen lässt, werden in erster Linie durch eine präzise berechnete und gefertigte Reflektorgeometrie und ggf. eine spezielle Frontlinse erreicht.



Die Birne:


Hier ist neben der klassischen Glühbirne auch die LED auf dem Vormarsch. Neben einem deutlich helleren Licht der Light-Emitting-Diode wird die Nutzungsdauer der Batterien auf mehr als das doppelte erweitert und damit dem Umweltschutz in zweierlei Hinsicht Rechnung getragen. Erstens benötigt eine LED deutlich weniger Strom. Die Leuchtdauer ist entsprechend länger. Zweitens entlädt die LED die Batterien fast vollständig, was bei normalen Glühlampen nicht der Fall ist.


Wenn Sie bei einer Taschenlampe mit normalen Glühbirnen nur noch ein Glimmen feststellen, wechseln Sie nur die Birne gegen eine LED und lassen die vermeintlich leeren Batterien drin. Sie erleben beim Einschalten der Lampe eine Überraschung - strahlend helles Licht. LEDs kommen mit minimalen Spannungen aus und erzeugen bei fast leeren Batterien immer noch ausreichende Helligkeit. Jetzt können Sie bares Geld sparen, wenn Sie im Kollegenkreis die vermeintlich leeren Batterien aus normalen Taschenlampen einsammeln und in Ihrer LED-Lampe weiter verwenden. Leider bieten nicht alle Hersteller eine Umrüstung der Lampe auf LEDs an.


Bei den normalen Glühbirnen existieren übrigens deutliche Unterschiede in der Punktprojektion von Stück zu Stück. Hier für die Perfektionisten ein Hinweis. Kaufen Sie 3 oder 4 Glühbirnen mehr, als Sie benötigen und probieren nun alle, inklusive der Resevelampen, der Reihe nach einzeln aus und achten auf das Projektionsbild. Die besseren kommen in den Reflektor, die anderen werden nur als Reserve vorgehalten. Sie können so die Leuchtweite optimieren.



Nachtsicht / Night-Vision:


Das sind die Eigenschaften unserer Augen. Damit sind jetzt nicht Wärmebildkameras oder ähnliche Dinge gemeint, sondern die Anpassungsfähigkeit der Augen an die Dunkelheit. Ein Beispiel. Sie spazieren nachts bei Vollmond mit einer Mag Charger durch den Wald. Jetzt schalten Sie die Lampe aus - und stehen im wahrsten Sinne des Wortes völlig im Dunkeln. Sie brauchen jetzt einige Zeit, um nur mit dem Mondlicht sehen zu können, weil sich die Augen erst umstellen müssen.


Grundsätzlich gilt, daß langwelliges, also warmes Licht in rot oder gelb die Anpassung an plötzliche Dunkelheit wesentlich besser ermöglicht, als weißes Licht. Darüber hinaus ist natürlich bei schwachem weißen Licht ebenfalls nach dem Ausschalten der Lampe der Übergang zur Nachtsicht wesentlich angenehmer und schneller. Mit rotem bzw. gelben Licht haben Sie sehr wenig Probleme, nach dem Ausschalten der Lampe, ausschließlich mit dem Mondlicht noch etwas zu sehen. Deshalb ist es nicht immer ratsam nur sehr helle Leuchten zu benutzen.



Die Kosten:


Wer sich ein neues Mercedes-Taxi für 30.000 Euro kauft, dem ist es meiner Meinung auch zumutbar, ca. 100 Euro für eine oder mehrere solide Taschenlampen zu investieren, mit der die Arbeit wesentlich erleichtert wird.


Häufig ist es sogar preiswerter, zwei sehr verschiedene Lampen zu erwerben, als eine Superleuchte mit vielen Eigenschaften, die dann entsprechend kostet. Achten Sie auf Kombi-Angebote. Für 30 Euro erhalten Sie zum Beispiel die Maglite 3D zusammen mit der Mini-Mag mit Nylonholster. Der Ringhalter für die große D-Cell Lampe kostet weniger als 10 Euro. Gesamt also 40 Euro.



Batteriekosten:


Zwei Stunden Leuchtzeit hören sich sehr kurz an. Wenn Sie aber täglich, wenn überhaupt nur 5 Minuten Licht benötigen, kommen Sie 24 Tage damit aus. Außerdem brauchen Sie sich nicht um ein Ladegerät zu kümmern. Ersatzbatterien passen problemlos in jedes Taxi und jede Jackentasche.



Akkupflege:


Die aufladbaren Zellen wollen auch benutzt werden. Wenn Sie Ihre MagCharger oder andere Qualitätsprodukte aufladen und dann monatelang nicht benutzen, erleben Sie eine finstere Überraschung. Dann sind Taschenlampen mit Batterien besser. Mein Tip: Wenn Sie einmal im Monat Ihre Akkulampen leer leuchten und anschliessend wieder aufladen verlängern Sie die Lebensdauer erheblich. Lithium-Ionen-Akkus sind hier aber wesentlich weniger empfindlich und haben keinen Memory-Effekt, wie die Nickel-Cadmium-Zellen.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob beim Aufladen die Akkus in der Lampe verbleiben können oder ob ein Herausnehmen und Einlegen in ein Ladegerät erforderlich ist. Je unbequemer das Aufladen ist, je seltener wird die Lampe langfristig benutzt. Während des Aufladens sollten die Akkus Zimmertemperatur haben.



Professionelles Auftreten:


Wer den Fahrgästen beim Öffnen der Türen den Boden erhellt und anschliessend die Haustüre ausleuchtet, wird sicher nicht unangenehm auffallen. Das Sicherheitsgefühl, das Sie dem Kunden an der Haustüre durch eine Menge Licht bieten, ist nicht zu unterschätzen. Das wird auch beim Trinkgeld honoriert. Damit finanzieren Sie sogar teure Lampen. Beim Einsteigen ist das Licht ebenfalls vorteilhaft, wenn der Kunde nicht kurz vorher, mangels Sicht noch eine Hunde-Tretmine kontaktiert und den deftigen Geruch in Ihrem Taxi auf der Fußmatte hinterlässt.



Selbstschutz:


Dieses Thema ist mit vielen Klischees behaftet. Hat jemand das erste Mal eine Maglite in der Hand, kommt häufig die Bemerkung, daß man damit auch gut zuhauen kann. Ich finde dieses Thema sehr unangenehm, da hier Taxifahrer in einen Topf mit aggressiven Schlägern geworfen werden. Fehlverhalten wird nicht durch eine Stablampe verursacht, sondern durch das Gehirn eines Menschen. Ich fahre seit 25 Jahren und habe meine umfangreiche Lampensammlung noch nie zweckentfremdet. Sie unterstellen dem Küchenchef oder Oberkellner eines Luxusrestaurants ja auch nicht, er ginge mit den langen Küchenmessern auf die Gäste los!


Sicher ist es besser, sich mit einer großen Lampe gegen einen versuchten Raubmord zu wehren und weiterleben zu dürfen. Bedenken Sie aber immer unser Strafgesetzbuch! Eine Verletzung Dritter durch die Zuhilfenahme eines gefährlichen Gegenstandes, und dazu gehören bereits: CS-Gas, schweres Schuhwerk, Schlüsselbund, Taschenlampe usw., wird in der Regel als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Von Messern und Schußwaffen ganz zu schweigen.


Sie tragen die Beweislast und haben häufig Beweisnot. Sie tragen Schmerzensgeld, Arztkosten, Anwaltshonorare und dürfen den Strafbefehl mit einigen tausend Euro zahlen. Die Konsequenzen für den Taxischein oder die Konzession stehen noch auf einem ganz anderen Blatt!


Fazit: Einen volltrunkenen Fahrgast, der die 10 Euro nicht bezahlen kann, läßt man eher laufen, bevor die Situation eskaliert. Im Notfall machen Sie, wenn möglich das, was man mit einer Lampe auch sonst macht - leuchten. Blenden Sie Angreifer, entfernen sich ein wenig und rufen die Polizei. Das macht bei den Beamten anschließend einen wesentlich besseren Eindruck und Sie haben dann die besseren Karten!


Gerüchten zum Trotz mochte ich noch klarstellen, daß in Deutschland das Mitführen einer 50 cm langen Maglite im Taxi, im Gegensatz zu einem Baseballschläger oder Gummiknüppel, grundsätzlich nicht verboten ist und wünsche allen Fahrgästen, wie den Kolleginnen und Kollegen, daß Sie die Lampen nur für normale Zwecke einsetzen werden.


Anders sieht in unseren Nachbarstaaten aus. Einem Bekannten, der während des Studiums LKW fuhr, ist nach dessen Schilderung die grosse Maglite mit 6 Monozellen (Länge 49,5 cm) von der holländischen Polizei mit der Begründung abgenommen worden, es handele sich primär um eine Schlagwaffe. Die genauen Umstände sind mir allerdings nicht bekannt. Andere Länder -andere Sitten!





Die Produktübersicht:


Stellvertretend für die Vielzahl der Taschenlampen möchte ich jetzt einige wenige Marken vorstellen. Das bedeutet aber nicht, dass die vielen anderen Hersteller schlechter sein müssen. Die Reihenfolge ist zufällig gewählt und sagt nichts über die Qualität aus.






MAGLITE - der Klassiker


So wie der Mercedes als Taxi sehr große Verbreitung genießt, erfreut sich die MagLite hoher Beliebtheit. Das Sortiment dieses Herstellers beginnt bei kleinen Lampen als Schlüsselanhänger und führt bis zur 50 cm langen Stablampe mit 6 Batterien, 500 m Reichweite bei 20 Stunden Leuchtzeit oder alternativ als Charger-Modell mit einer maximalen Leuchtweite von sogar ca. 600 m. Das dürfte für Klingelschild, Vorgarten und Haustüre ausreichen.


Ich habe im Laufe der Jahre fast alle verschiedenen Modelle dieser Firma ausprobiert und möchte meine Erfahrungen weitergeben. In der Praxis bietet sich die Kombination zweier, sehr unterschiedlicher Taschenlampen an. Einmal handlich und schnell griffbereit für den Nahbereich und die andere für größere Distanzen. Zwei Lampen sind besser als eine. Wenn eine Leuchte ausfällt, haben Sie eine nützliche Reserve.


Die Mini-Maglite wird in einem dezenten Leder- oder Nylonholster direkt am Hosengürtel geführt. Das Türschild oder die Treppenstufe sieht man dann einwandfrei. Nachteilig bei der MiniMag bewerte ich die Drehschaltung. Sie benötigen, ohne Übung immer zwei Hände, um die Leuchte ein- und auszuschalten. Da sind die Druckknopfschaltungen der grösseren Lampen besser. Schliesslich haben Sie ja manchmal Koffer in der Hand. Eine weiterer negativer Aspekt ist die geringe Lebensdauer der kleinen MiniMag-Birnen. Positiv ist die Reservebirne zu erwähnen, die bei fast allen Maglites Standard ist.


Kommen wir nun zu den "normalen" Taschenlampen, die mit Mono- bzw. Babyzellen, im Fachjargon D-Cell / LR20 für Mono und C-Cell / LR14 für die Babyzellen bezeichnet sind. Eine absolut zufriedenstellende Leistung und Leuchtdauer bieten bereits die mit nur zwei Batterien ausgestatteten Lampen. Dazu empfiehlt sich ein Gürtelring. Die Taschenlampe wird in diesen Ring eingehängt und kann aufgrund der kurzen Bauweise sogar mit dem anderen Ende in die Hosentasche gesteckt werden. Dies gilt besonders für die Maglite mit 2 Babyzellen LR14. Unter einen Jackett fällt die Taschenlampe kaum auf und Sie kommen dann auch nicht als der Security-Sheriff rüber.


Wählen Sie die größeren Modelle mit 3,4,5 oder sogar 6 Batterien erhalten Sie bessere Leuchtweiten und längere Dauer. Dabei sind die klobigeren Ausmaße und ein deutlich höheres Gewicht zu bedenken.


Eine ausreichend große aber noch elegante Taschenlampe ist die Version 2C, mit nur zwei Baby- also C-Zellen / LR14. Diese Lampen liegen sehr angenehm in der Hand und machen einen diskreten Eindruck. Gegenüber der D-Zelle (Mono-Batterien) ist die Leuchtdauer aber deutlich geringer. Mit frischen Batterien sind die D und C Versionen gleich hell. Besitzen Sie die schmalen C-Lampen und die dickeren D-Versionen, benötigen Sie nur den größeren Ringhalter für D. Die schmaleren Taschenlampen passen da auch. Die kostengüstigste batteriebetriebene MagLite ist übrigens die mit zwei Monozellen und einer LED ausgestatte 2D.


Noch ein Hinweis zur Geräuschentwicklung durch die D und C-Cell Lampen. Während der Fahrt oder während man geht, schlagen die Batterien an die Innenseite des Lampentubus. Das kann auf Dauer stören, ist aber ganz leicht zu verhindern. Nehmen Sie ein Blatt Schreibpapier und schneiden es so zurecht, daß die aneinander gelegten Batterien oben und unten einige Millimeter über die Blattkanten herausragen. Wickeln Sie die Batterien mit so viel Umdrehungen ein, daß sie ohne Probleme in den Lampentubus passen und schneiden den Rest des Blattes seitlich ab. Nun setzen Sie diesen Pack am Stück in die Lampe ein und drehen die Kappe zu. Das Papier mit den Batterien muss ohne große Anstrengungen eingesetzt werden können, andernfalls haben Sie Schwierigkeiten, leere Batterien wieder aus der Lampe heraus zu bekommen. Jetzt sollte Ihre Maglite beim Schütteln kein Klackern mehr verursachen.



Maglite LEDs


LED-Birnen / Original-MagLite: Ein besonderes Highlight sind die als Upgrade erhältlichen LEDs, für 2,3 und 4 Batterien. Achten Sie bitte genau auf die Anzahl der Zellen in Ihrer Lampe. In Serienschaltung addiert sich die Spannung. Für 2 Batterien ergeben sich 3V Spannung, für 3 Zellen 4,5V und für die Taschenlampen mit 4 Batterien 6V. Der Preis für die Original-MagLite LEDs liegt bei 30 Euro in der Version für 2, bei 35 Euro für 3 und 40 Euro für 4 Zellen.


Noch ein Wort zu Fremdprodukten, die billiger sind. Ich rate davon dringend ab. Zu der MiniMag gibt es ein chinesisches Update, vorn LED und am Boden der Lampe der Ein-Aus-Schalter. Eigentlich eine praktische Idee, doch nach bereits drei Wochen funktionierte dieser Schalter nicht mehr. Auch für meine 6er-C-Cell Mag habe ich ein China-LED ausprobiert. Das Ergebnis ist niederschmetternd. Ein Streichholz ist heller. Diese Fremd-LEDs werden für alle Spannungen von 3 bis 9V angeboten - physikalischer Unsinn!


Original-LEDs sind die richtige Wahl. Bauen Sie Ihre Lampe mit dem Update aus. Sie erhalten in stockdunkler Nacht einen Linsenscheinwerfer mit extrem hellen Spotlight und einem angenehm aufgehellten breiten Leuchtkegel, damit Sie auch im Seitenbereich Hindernisse erkennen können. Mit der 4er LED für ca. für die D oder C-Lampen können Sie auch die Spitze des Kölner Doms ausleuchten. Hier in Düsseldorf haben wir nur den Fernsehturm am Hafen. Preis ca. 70 Euro.


Für die 5er und 6er Lampen werden von MagLite aus Kostengründen leider keine LEDs angeboten. Es gibt aber auch hier eine Lösung: Wenn Sie beim nächsten Batteriekauf für Ihre 5er oder 6er C oder D Maglite nur vier Batterien erwerben, kaufen Sie zusätzlich die LED für 4 Zellen. Denn freien Platz in der Taschenlampe müssen Sie dann mit sogenannten Spacer-Batterien besetzen, damit der Strom fließen kann. Es reicht aber auch eine handwerkliche Lösung: Nehmen Sie einen Aluminium- oder Eisenstab mit einem Durchmesser von ca. 10 mm, sägen Sie ihn genau auf die Länge der fehlenden ein oder zwei Batterien und setzen ihn am Ende der Lampe hinter den vier Frischen Zellen ein. Die Feder am Lampenboden drückt auf den Metallstab und der wiederum auf die vierte Batterie. Die großen MagLites werden dadurch spürbar leichter und liegen sogar besser in der Hand.



MAG CHARGER - die S-Klasse!


Können sie auf eine lange Leuchtdauer verzichten, möchten aber für ca. eine Stunde helles Licht, das normalerweise ein Sondereinsatzkommando der Polizei oder die Feuerwehr benötigt, sind Sie mit der MagCharger bestens bedient. Im Lieferumfang sind zwei Ladegeräte, für zu Hause und im Auto, sowie Halterungen beigefügt und eine Ersatzbirne im Lampenboden. Preis ca. 160 Euro. Das Licht ist deutlich heller, als eine MagLite mit 4 frischen Batterien und LED-Birne oder eine klassische MagLite mit sogar 6 Batterien. Der Spot ist ausserdem deutlich breiter, als der einer LED. Den NiCd-Akku dürfen Sie nicht vollständig entladen. Die Bedienungsanleitung rät dazu, die Lampe aufzuladen, wenn das Licht deutlich nachläßt und gelb wird.


http://www.maglite.com/index_flash.asp

http://www.maglite.de






ZWEIBRÜDER / LED-LENSER


Nicht nur in Ontario, California, USA werden gute Lampen gebaut. Auch im Bergischen Land, in Solingen existiert ein innovatives Unternehmen, das sich auf LED-Technik spezialisiert hat. Ein riesiges Sortiment von Taschenlampen bis hin zum LED-bestückten Drum-Stick für Schlagzeuger. LED-Lenser der Firma Zweibrüder.


Ich besitze mehrere Lampen dieses Herstellers. Die mit drei Micro AAA-Batterien betriebene Hokus-Fokus für ca. 60 Euro besitzt den Ein-Aus-Schalter am Lampenboden was eine sehr praktische Einhandbedienung ermöglicht. Die besondere Spezialität ist eine fokussierbare Kollimatorlinse, die ein sehr helles aber angenehm weiches Spotlight oder einen Breitstrahl ohne Dunkelzonen-Ringe erzeugt. Stellen Sie sich ein Zoom-Objektiv mit vorgeschalteter Birne vor. Die Lampe ist sehr handlich, extrem hell und leicht. Der Strahl wird durch drehen des Kopfes verändert.


Eine recht preisgünstige, sehr stabile und handliche, mit LEDs bestückte Taschenlampe wird unter dem Namen Special-Profi-Light für nur ca. 20 Euro angeboten. Die aus Aluminium gefertigte, mit zwei Baby-C Zellen zu fütternde Lampe ist sehr gut für den Nahbereich bis ca. 10 Meter geeignet. Der nicht fokussierbare breite Leuchtkegel bringt bläulich-weißes Licht hervor. Die praktische Einhandbedienung erfolgt durch den ergonomischen Druckschalter am hinteren Ende der Lampe. Die Helligkeit und Reichweite ist deutlich niedriger als bei der Hokus-Fokus.


Die V2-Giga

ist mit einer 5W-LED ausgestattete aufladbare Stablampe mit sehr hellem Lichtkegel, in der Größe einer mit 3 Babyzellen ausgestatteten Maglite 3C. Preis ca. 120 Euro. Diese Lampe hat im Gegensatz zur MagCharger eine extrem lange Leuchtdauer von weit mehr als 24 Stunden, erreicht aber nicht deren Reichweite und Helligkeit. Der Lichtkegel ist angenehm weich und hell aber nicht fokussierbar.


David Rechargeable

Der Suchscheinwerfer in Daumengröße! Gönnen Sie sich eine kleine Akku-Taschenlampe, die Fingergroß ist und zum Beispiel auch auch in das Holster einer Mini-Maglite paßt. Der wie bei der Hokus Fokus fokussierbare Lichtkegel stellt im näheren Bereich bis ca. 20 Meter sogar eine Maglite 2D mit LED in den Schatten! Die Ausleuchtung ist bei Spot breiter als bei der Maglite D- oder C-Cell. Auf längere Entfernung hat die Spot-Fokissierung der MagLite mit LED die etwas besseren Ergebnisse. Die Lampe hat einen Lithium-Ionen-Akku, also ohne Memory-Effekt. Angesichts der Größe dieser Minileuchte ist der Lichtstrahl phänomenal. Die David Rechargeable kostet 75 Euro. Die David-Modelle mit Batterien liegen bei 60 Euro.


Frogman

Zum Untertauchen. Diese Zweibrüder-Konstuktion ist für Tauchfreunde gebaut. Die Dichtheitsgarantie bis zu einer Wassertiefe von 60 m qualifiziert diese Lampe selbstverständlich auch für starken Regen. Wenn am Auto eine Pannenhilfe nötig wird, kann die Leuchte problemlos in der Pfütze liegen. Ein weiteres Merkmal der speziellen Version Dimm-and-Dive ist die Dimmbarkeit dieser Lampe, die mit einer deutlichen Verlängerung der Leuchtzeit einher geht. In dunkler Farbe oder in einem leuchtenden gelb-grün erhältlich. Knapp 100 Euro.


Das Erkennungmerkmal einiger Zweibrüeder-LED-Lenser sind die leuchtende Rundlochungen am Lampenkopf. Müssen Sie die Lampe kurz wegstellen, um die Dunkelheit zu nutzen, lassen Sie die Leuchte einfach an und stellen Sie diese auf den Kopf. Die kleinen hellen Punkte zeigen Ihnen, wo die Lampe steht. Auf der anderen Seite sind bei einem Spaziergang im Dunkeln die hellen Punkte manchmal für einen selber störend. Hier muss sich jeder seine eigene Meinung milden. Ich habe schwarzes Klebeband zum Abdecken verwendet.


Blister-Verpackung zu Testen

Ein weiteres Plus bei der Auswahl einiger Zweibrüder-Lampen ist die intelligente Verkaufsverpackung im Laden. Diese Leuchten sind bereits mit Batterien bestückt und Sie können durch einen kleinen Hebel die Helligkeit testen, ohne die Produkte aus der eingeschweißten Blister-Verpackung entnehmen zu müssen, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden. Bitte nicht in den kleinen Spiegel in der Verpackung schauen, es besteht Blendgefahr!


Car-Light

Der Aschenbecher eines Taxis kann auch mit einer kleinen, aufladbaren Lupenleuchte bestückt werden, die ein sehr nützliches Licht bietet. 25 Euro für die kleine Lampe, die Sie in der Mittelkonsole im Zagarettenanzünder immer griffbereit haben.



X21 LED-LENSER


Vergessen Sie jetzt alles, was Sie bisher über so genannte „Taschenlampen“ gesehen, gelesen oder gehört haben. Ihre Maglite Charger mit 200 Lumen halten Sie also für hell. Schön, für die Garage oder den Sandkasten im Vorgarten reicht das auch. Sie spielen also doch noch 2. Bundesliga. Es sei nun aber an die Champions-League erinnert!


Mit dem Kauf einer X21 steigen Sie in ein anderes Universum auf. Die Lampe ist mit 40 cm Länge so groß wie eine Maglite 4D. Der Reflektor aber hat einen Durchmesser von 10 cm, der 7 LEDs mit Linsen der besten Sorte beherbergt. Durch Verschieben der Frontlinsen stellen Sie nach vorne auf Spot und nach hinten auf weit. Bitte den Lampenkopf nicht drehen, sonst schauben Sie Ihn los.


Im oberen Abschnitt habe ich die MagCharger noch als S-Klasse bezeichnet. Dabei bleibe ich auch. Aber jetzt spreche ich über einen Privatjet.


Wenn man auf Weitwinkel stellt und diesen Gigant einschaltet, hat man zuerst 15% der Lichtleistung zur Verfügung. Der Hersteller nennt das Dynamic Switch. Schiebt man die Linsengruppe nach vorne, ergibt diese Lichtmenge bereits die gleiche Helligkeit wie die bekannte MagCharger oder Maglite 6D. Nun stellen Sie bitte - um der Augenschonung Willen - zuerst wieder auf Weitwinkel und drücken den Schalter noch einmal. Jetzt überfluten Sie einen mehrere tausend Quadratmeter großen Acker mit ausreichend Licht, auf dem bequem ein Rettungshubschrauber landen könnte.


Doch wir sind noch nicht fertig. Das grelle Ende kommt noch. Dieser Lichtkegel wird durch Vorschieben der Reflektorlinsen noch auf Spot gebündelt. Sie haben jetzt einen Suchscheinwerfer der Extraklasse. Kollegen, denen ich die Lampe in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens auf unserem Taxiplatz vor der Halle 8 vorführte, hatten schlimmste Befürchtungen, ich bekäme Ärger mit der Flugsicherung, da die noch kilometerweit entfernten Piloten geblendet werden könnten - hab gar nicht in die Richtung geleuchtet !!!


Fazit: Die X21 als Taschenlampe zu titulieren entspricht in etwa dem Versuch, das Vollblutgestüt eines arabischen Öl-Magnaten mit dem vorstädtischen Ponyhof vergleichen zu wollen.


http://www.zweibrueder.com

http://www.led-lenser.com






SUREFIRE - Die Kultmarke aus den USA


Modernere Technik als die klassische Maglite bietet ein Unternehmen an, das fürs Militär und Spezialeinheiten handliche aber stromfressende und teure Lampen anbietet. Die Preise beginnen bei ca. 150 Euro und gehen bis 800 Euro hoch. Das Spitzenmodell ist noch weitaus teurer.


Grundsätzlich werden, bis auf die aufladbaren Lampen, die Nickel-Cadmium-Akkus haben, alle Leuchten von Surefire mit den relativ teuren Lithium-Batterien 123A betrieben. Die Leuchtdauer der Lampen bei voller Leistung liegt teilweise unter einer halben Stunde! Bei umschaltbarer Teillast, je nach Modell bei 2 bis 40 Stunden.


CR123A - Batterien

Der Vorteil der Lithium-Batterien ist die hohe Temperaturunabhängigkeit, die extrem lange Lagerzeit von 10 Jahren, das niedrige Gewicht und geringe Ausmaße. Normale Alkali Batterien sind bei Kälte sehr schwach, nach einigen Jahren Lagerung fast leer und deutlich größer und schwerer.


Surefire bietet ein breites Programm unterschiedlichster Leuchten an, die zum grossen Teil selbst unter einem guten Anzug getragen, nicht auffallen. Aufgrund der geringen Größe und der langen Haltbarkeit der 123A-Batterien können Sie diese Lampen auch in einem Erste-Hilfe-Kasten unterbringen und sicher sein, dass die auch nach längerer Zeit leuchten.


Lumamax L1

Der kleine, handliche und immer griffbereite Begleiter L1 wurde in den letzten Jahren immer wieder verändert bzw. verbessert. Ich besitze die L1 der alten wie der neuen Generation und möchte kurz die Unterschiede darstellen. Mit 12 cm Länge und am Kopf 2 cm Breite, sind die Ausmasse bei alter und neuer Version nahezu identisch. Verändert wurde das Aussehen sowie die Geometrie des Lichtstrahls. Bei der alten L1 gab es als Helligkeitseinstellung 1 / 60 Lumen. Die neue Konstruktion weist nun 11 / 60 Lumen auf. Besonders fällt auf, dass der Lichtstrahl in den Leuchten der neuen Generation wesentlich stärker gebündelt ist. Welche Konstruktion man bevorzugt, ist Geschmackssache. Wenn Sie bei einer Waldwanderung kein Wild aufscheuchen oder zur Tierbeobachtung möglicht unerkannt bleiben wollen, ist die alte, nur mit 1 Lumen im Low-Modus arbeitende Leuchte die bessere Wahl. Benötigen Sie dagegen zum Beispiel als Taxifahrer, Polizeibeamter oder Sanitäter einen mehr punktuellen Strahl, um Hausnummern oder ähnliches zu erkennen, werden Sie die neue L1 bevorzugen.


Ultra

Eine interessante LED-Lampe stellt die Ultra von Surefire da. Sie können 6 verschiedene Helligkeiten wählen, die eine Lichtstärke von 2 bis 100 Lumen und damit einhergehend 50 bis 2 Stunden Licht geben. 350 Euro.


M6

Wollen Sie die Leistung von 200 Lumen, die eine Maglite Charger liefert noch übertreffen, ist die Surefire M6 Guardian eine finanziell anspruchsvolle Lösung - 450 Euro. Die Handlampe ist kleiner als die MagCharger und bietet, je nach Birne, 250 Lumen Licht für eine Stunde oder 500 Lumen mit dem High-End Brenner für nur 20 Minuten. Dann haben Sie 6 Lithium-Batterien geleert, die etwa bei ca. 15 Euro liegen.


The Beast

Falls das immer noch nicht ausreichen sollte, gibt es, der Name ist Programm, eine Lampe mit dem Namen BEAST. Dafür plündern Sie erst einmal Ihr Konto. Diese so genannte Hybridlampe ist für extremste Einsätze gedacht und hat einen Brenner mit 2000 Lumen. Zum Vergleich: eine normale 2er Maglite mit Standardbirne hat 36 Lumen, eine 3er Mag 76 Lumen, die Mag Charger etwas mehr als 200 Lumen. Bei voller Leistung leert THE BEAST in 90 Minuten 20, (in Worten zwanzig!) Lithium-Batterien zum Stückpreis von 2,50 Euro - macht 50 Euro für 90 Minuten Licht. Die Lampe kostet 4000 Euro - Meet your banker before :) :) :)


L7 / 8AN / 9AN

Wesentlich preiswerter und vernünftiger ist die L7 oder die ähnlichen aufladbaren Surefire rechargeable. 100 Lumen für zwei Stunden und keine Batteriekosten. Preis mit Ladekit und Zweitakku (Nickel-Cadmium) ca. 350 Euro. Weitere Lampen dieses Herstellers finden Sie unter:


http://www.surefire.com/Flashlights

http://www.surefire.com/





FENIX


P3D / PD30

Kleine aber sehr helle und vergleichsweise preiswerte Lampen für maximal 100 Euro bietet die Firma Fenix an. Die P3D bzw. der Nachfolger PD30 zum Beispiel bietet umschaltbare 200 Lumen für 1,8 h mehrstufig bis 11 Lumen und 65 h Laufzeit. Zwei 123A Lithium-Batterien werden benötigt. Die kleine Leuchte ist nur 12 cm lang.


http://www.fenixlight.com/newping.asp?classid=1

http://www.fenixlight.com/






MICROFIRE


Eine Lichtmenge von 3500 Lumen bekommen Sie ganz ohne Batteriekosten und ohne Memory-Effekt, da Lithuim-Ionen-Akku, von Microfire. Die handliche Stabtaschenlampe hat bei dieser Leistung 50 Minuten Licht und kostet knapp 500 Euro.


http://www.microfire.cn






BRIGHTSTAR


Eine aufladbare Gasentladungslampe mit 1750 Lumen und 135 Minuten Leuchtdauer, ebenfalls gespeist aus einem Lithium-Ionen-Akku ohne Memory-Effekt, gibt es von Brightstar. Kosten: ca. 350 Euro.


http://www.brightstar.com.tw/product_info_e.php?UID=812

http://www.brightstar-hid.com






POLARION


Sind Sie bereit, Ihrem hohen Qualitätsanspruch in Sachen Licht ein finanziell anspruchsvolles Statement folgen zu lassen, finden Sie bei der Firma Polarion-HID die passenden Spielzeuge. Ab 1500 Euro gibt es hier Profileuchten:


http://www.polarion-europe.com/en/lampe_torche_hid_led/

http://www.polarion-store.com






Olight

http://www.olightworld.com

http://www.olightusa.com/newpro.asp






WOLF-EYES

http://www.wolf-eyes.com






Dereelight

http://www.dereelight.com/






Thrunight

http://www.thrunite.com






Tachenlampen-Forum


Es gibt im Internet unzählige Foren, über die man vor dem Kauf eines Artikel wertvolle Hinweise und Tips erhalten kann. Zu Taschenlampen gibt es das selbstverständlich auch. Leider haben sehr große Foren manchmal den Nachteil, extrem über-reguliert zu sein. Man stellt als neues Mitglied ein Thema vor und wird umgehend angemacht, weil es in der falschen Rubrik eingestellt steht und erhält von den Moderatoren Verwarnungen oder Schreibsperren wegen Kleinigkeiten. Nicht selten lässt auch der Respekt und die Höflichkeit unter den Teilnehmern sehr zu wünschen übrig. Aus diesem Grund möchte ich ein junges, kompetentes und sehr freundliches Forum zum Thema Taschenlampen hellstens empfehlen:


http://www.taschenlampen-forum.de






Fazit für bürgerliche Anwendungen:


Mit Ausnahme der MagLites erkenne ich bei den LEDs den Nutzen bei kürzeren Entfernungen, je nach Helligkeit und Fabrikat, bis 50 m. Wollen Sie aber präzise und punktuell auf große Entfernungen ausleuchten, sind Halogen- oder Xenon-Birnen oder die sogenannten Brenner anzuraten. Eine LED schafft zur Zeit angeblich maximal 200 Lumen. Xenon, Halogen und ähnliche Leuchtmittel kommen bis 500 Lumen. Darüber liegen die HID-Brenner (High Intensity Discharge).


200 Lumen Licht, wie bei der Mag Charger oder ähnlichen Produkten, halte ich für den Taxi-Einsatz für mehr als ausreichend. Stärkere und wesentlich teurere Lampen sind für ganz andere Einsatzbereiche konzipiert. Für den Preis einer Mag Charger bekommen Sie bei Surefire eine kleine und technisch perfekte Lampe, die nach einer Stunde Vollast neue Batterien benötigt.


Den Qualitätsunterschied in der Reichweite zwischen Glühbirnen und den Original-LED-Lampen hat Maglite aufgeholt. Hier haben Sie im Zentrum einen sehr präzisen hellen Spot und gleichzeitig einen sehr großen, gleichmäßig ausgeleuchteten Lichtkegel im Umfeld. Dies ist sehr vorteilhaft, wenn Sie zum Beispiel einen langen dunklen Weg entlanggehen.


Halten Sie die Lampe parallel zur Erdoberfläche, sehen sie mehrere hundert Meter weit, gleichzeitig ist durch das breit ausgeleuchtete Umfeld jedes Detail im Vordergrund angenehm sichtbar. Der gesamte Kegel ist natürlich deutlich dunklerer als der Spot aber dies ist für die Augen angenehmer. Im Nahbereich ist extreme Helligkeit nicht erforderlich. Richten Sie den Spot direkt vor sich auf den Boden, werden Sie geblendet und die Augen müssen sich anschliessend wieder umgewöhnen.


Bei High-End Leuchten würden Sie extrem geblendet, wenn Sie zum Beispiel auf die Idee kämen, mit 3500 Lumen aus einer Militärleuchte das Klingelschild anzustrahlen.


Deshalb bietet SUREFIRE die Ultra mit sogar 6 verschiedenen Helligkeitsstufen an oder die Kroma, die neben zwei Helligkeitsstufen auch noch blaues oder rotes Licht bietet. Auch MAGLITE bietet farbige Kunststoffgläser in rot, gelb und blau an, die gegen die Klarglasscheibe ausgetauscht werden, nicht bei der MagCharger. Zwei verschiedene Helligkeitsstufen sind daher immer empfehlenswert. Auch bei Fenix gibt es die Wahl zwischen Voll- und Teillast.


Wie so oft im Leben kann man sich schwer entscheiden. Dann nehmen Sie für die verschiedenen Einsatzbereiche je eine Lampe. Für nah, mittel und fern. Drei Leuchten, die jede ein spezielles Anwendungsgebiet abdecken, sind zusammen meist preiswerter als eine Superleuchte, die alles kann.


Wenn nun Ihre Mitmenschen kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, warum jemand mehrere hundert Euro für zwei oder drei Taschenlampen ausgibt, rechnen Sie einfach den hohen Benzinverbrauch eines durstigen Fahrzeuges, überflüssige Luxusversicherungen oder bei Rauchern, den Monatsverbrauch an Zigaretten dagegen. Ausserdem können Sie die Lampen, wenn sie für Ihre Anwendungen doch nicht optimal geeignet sind, weiter verkaufen und das Geld in neue Produkte investieren.


update:13. Dezember 2009


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23 Der Premium-Drivers Award


Qualitätsverbesserungen im Taxi müssen auch sichtbar gemacht werden. Die Fahrerinnen und Fahrer mit jahrzehntelanger, beanstandungsfreier Verhaltensweise sollten sich als bewährte Repräsentanten unseres Berufsstandes auch öffentlich darstellen dürfen.


Lange Jahre Taxitätigkeit ohne rechtskräftige Beschwerde, weder bei der Taxizentrale noch bei der Aufsichtsbehörde, sollten mit einer von der Stadt Düsseldorf abgesegneten Plakette oder Medallie im Fahrzeug dokumentiert werden dürfen.



Der Premium-Taxi-Drivers Award



5 Jahre einwandfreies Verhalten werden mit dem

Premium-Driver Award in Bronze,


10 Jahre einwandfreies Verhalten mit dem Premium-Driver Award in Silber und


25 Jahre mit dem Premium-Driver Award in Gold vergeben.



update: 14. Januar 2008


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24 Taxi-Konzessionen in Deutschland (Auswahl)


Angaben ohne Gewähr




Einwohner

Taxen

Einwohner

Taxen je 1.000




je Taxe

Einwohner






Hamburg

1.754.317

3.536

496

2,02

Berlin

3.402.312

6.703

508

1,97

Essen

591.890

953

621

1,05

Düsseldorf

587.346

1.330

442

2,26

Köln

1.024.346

1.316

778

1,29

Wiesbaden

570.000

800

712

1,40

Frankfurt

657.126

1.712

383

2,61

Stuttgart

580.767

702

827

1,21

München

1.264.000

3.430

368

2,71






BRD ca.

80.000.000

80.000

1.000

1,00



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25 Taxi-Quittungen



Wie bei jedem anderen Unternehmen erhalten Sie auch im Taxi eine ordnungsgemäße Quittung für die durchgeführte Fahrt. Folgende Angaben sind darauf enthalten:


Name und Anschrift des Unternehmers

Steuernummer des Unternehmers

Datum der Fahrt

Start- und Zielort

Betrag in Euro


Das Fahrpersonal ist grundsätzlich verpflichtet, auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Sollte einmal kein Quittungsblock im Auto vorhanden bzw. die Belege ausgegangen sein, muß ein sogenannter Notbeleg erstellt werden. Alle oben angegebenen Informationen müssen dann handschriftlich erstellt werden. Im Gegensatz zur Gastronomie sind handschriftliche Eintragungen (noch) gestattet.


Der Fahrer verhält sich also korrekt, wenn nachts um drei, aufgrund vermehrter Fahrten die Quittungen ausgehen und er dann ausnahmsweise einen handschriftlichen Beleg herausgibt, der aber alle erforderlichen Daten enthält. Schließlich ist es in allererster Linie Sache des Unternehmers, Quittungen zur Verfügung zu stellen.


Der Fahrer ist auf keinen Fall befugt, selber Quittungen nachzudrucken oder zu kopieren. Die Unternehmer erhalten die offiziellen Quittungsblöcke in der Regel bei Ihrer Taxizentrale, sofern sie keine eigenen Firmenquittungen nutzen, die selbstverständlich ebenfalls den steuerlichen Vorschriften entsprechen müssen.


Verschiedene Kartensysteme bieten darüber hinaus die effiziente und bei der Kundschaft beliebte Möglichkeit, die Quittung direkt per e-Mail auszusenden.



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26 MASTERPLAN KOMMUNIKATION


für die Taxizentrale




A - Intern


B - Öffentlichkeitsarbeit


C - Controlling


D - Rufsäulen


E - Effizentes Vorschlagswesen




A – Kommunikation intern


Die Kommunikation zwischen allen Fahrern, Unternehmern, Funkern und der Vorstandsebene Taxi-Düsseldorf muß wesentlich offener werden.


Fahrer und Unternehmer möchten gerne umfangreicher, wesentlich zeitnaher und detaillierter über alle Vorgänge informiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Inhaber eines Fahrerausweises der Taxi-Düsseldorf regelmäßig direkt informiert werden, egal ob Aushilfe, Festfahrer oder Unternehmer.


Die Rundschreiben erhalten nur die Unternehmer. Das Papier bleibt im Büro hängen und keiner kanns lesen. Warum kann ein Kollege, der während des Wirtschafts-Informatik-Studiums bei uns Taxi fährt, nicht auch die Mitteilungen abonnieren, per Email oder gegen Kostenbeteiligung per Rundschreiben?


Diese jungen Kolleginnen und Kollegen, die in der Lage sind Diplom- oder Doktorarbeiten zu verfassen, sind sicher fähig, Vorschläge und Kenntnisse zu liefern, die sich die Zentrale zu Nutzen machen kann.


Aber auch alle anderen Fahrerinnen und Fahrer haben ihre Erfahrung mit den Taxigewerbe gemacht. Diese, in der Praxis erworbenen Ideenpotentiale für Verbesserungen müssen wir nutzen.



Hierarchie-freier runder Tisch


Darunter verstehe ich ein Internetforum, wie es das bundesweit bereits gibt. Aber die Zielgruppe für unser eigenes Taxi-Düsseldorf-Forum sollte alle die mit Taxi in Berührung kommen, einschließen. Also auch die Kunden.


Darüber hinaus möchte ich die Mitarbeiter/Innen in der Funkzentrale ausdrücklich ermuntern, Klartext reden zu dürfen, ohne hinterher von den Vorgesetzten Nachteile befürchten zu müssen. Das muss garantiert werden!



Funkerinnen als Taxifahrer


Die perfekte Funkerin wäre nur gut, wenn sie oder er auch als Fahrer/In in Taxi unterwegs sein dürfte. Da soll es ein Verbot geben, das Mitarbeitern der Funkzentrale verbietet, auch Taxifahrer sein zu dürfen. Fahrten könnten zum Beispiel auch verschoben werden, wenn ein Kollege mit einer Funkerin befreundet ist. Sollen wir das auch noch verbieten?


Die bestehende Kommunikationsstruktur ist ausdrücklich nicht durch den aktuellen Vorstand zu verantworten. Seit vielen Jahren sind diese Kommunikationwege festgelegt und man hat die noch nicht an die neuen Technologien und den Zeitgeist optimal angepasst. Das muss sich jetzt ändern!




B - Öffentlichkeitsarbeit


Wenn unsere Kunden nicht erfahren, als welchen Gründen Taxifahrer oder Zentralen keinen optimalen Service bieten, sind sie frustriert und rufen bei der Konkurrenz an, sofern das da besser klappt.


Wären die Kunden besser informiert, warum Abläufe so - und eben nicht anders - durchgeführt werden, erreicht man in der überwiegenden Zahl der Fälle sogar erhebliches Verständnis und die Kundschaft hält uns die Treue.


Das kann man nur erreichen wenn alle, die Kundenkontakt haben, gut informiert und mit Argumentations- und Formulierunghilfen ausgestattet werden und dann beim Kunden wesentlich professioneller auftreten können. Das betrifft die Annahme in der Zentrale ebenso, wie das Fahrpersonal an der Front. Professionelle Rhetorik wirkt manchmal Wunder!


Ad Hoc Mitteilungen, gedruckt oder per email an alle, über aktuelle Probleme würden die Lage beruhigen. Der Vorstand ist gehalten, zukünftig einfach mehr mitzuteilen, bevor durch Rätselraten an der Front die abstrusesten Gerüchte in Umlauf gebracht werden. Das ist gleichzeitig eine gute Imagepflege für den Vorstand, wie die gesamte Genossenschaft.




C – wie Controlling


Erfolgreiche Unternehmen führen nicht nur aufgrund von Buchhaltungsvorschriften umfangreiche Statistiken, sondern nutzen Kennzahlen in vielen weiteren Geschäftsbereichen. Das Ziel dieser Datensammlung ist eine hohe Transparenz, die frühzeitig Problemzonen offenlegt.


Nehmen wir zum Beispiel die Telefon- und Funkanlage der Fahrtenvermittlung. Hier sollten alle Daten die im Zusammenhag mit jeder Fahrt stehen, registriert werden. Daraus lassen sich nicht nur die Halteplatz oder Zonenhäufigkeiten ablesen, sondern auch besondere Kundenwünsche wie Kreditkarten, Kindersitze oder Fremdsprachen.


Weiter ist die Dauer festzuhalten, die die Kunden benötigen, bis sich die Annahme meldet und anschließend das Taxi vor der Tür steht. Kurzum sollte alles in anonymisierter Form festgehalten werden, was das Datenschutzgesetz erlaubt.


Diese Daten können dann zu einer Optimierung der Halteplätze und Zonen herangezogen werden. Verkehrsstrecken und Anfahrtswege verkürzt und damit Sprit gespart und die Umwelt geschont werden.


Diskussionen mit den Verkehrspolitikern könnten durch Daten untermauert werden und damit neue Forderungen an die Stadt überzeugender und damit erfolgreicher präsentiert werden. Zum Beispiel könnten dadurch unsinnige Abbiegeverbote, nutzlose Stopp-Schilder entfernt oder weitere Sonderspuren für Taxen eingerichtet werden.


Das Beschwerdemanagement profitierte ebenfalls in ungeahnter Weise, wenn Rückfragen auf den Punkt geklärt werden könnten.


Wie man sieht, bietet eine anonyme und damit gesetzeskonforme Grunddatensammlung vielfältigste Entwicklungsmöglichkeiten für alle erdenklichen Anwendungen.




D - Rufsäulen als Werbung und als Plan B


Die Rufsäulen stellen seit vielen Jahren ein zuverlässiges zweites Standbein der Taxi-Düsseldorf dar. So etwas hat unser Mitbewerber nicht. Damit können wir punkten. Eine Abschaffung der Säulen wäre ein großer Fehler!


Im Zusammenhang mit der Umstellung hat der Vorstand die Postkarten mit den Telefonnummern für die Rufsäulen nachdrucken lassen und bereits verteilt. Geben Sie diese Kärtchen weiter. Das ist beste und kostengünstigste Werbung aber ohne jegliche Streuverluste, weil alle Informationen genau da ankommen, wo sie nachgefragt werden: beim Kunden.


Die Rufsäulen müssen ein gutes Design erhalten mit der Rufnummer des einzelnen Halteplatzes und zusätzlich mit: TAXI 0211-33333. Damit kommuniziert man gegenüber den Kunden einen Doppelnutzen: Demonstration einer großen Taxizentrale und individuelle Auftragsvergabe direkt beim Taxifahrer


Gleichzeitig haben wir durch die Säulen eine wirksame Werbung, nur für die Taxi-Düsseldorf, an den exponiertesten Stellen in der Stadt. Das hebt uns von unserem Mitbewerber deutlich ab!




E - Effizientes Vorschlagswesen


Informationen kann man auf verschieden Weise weiterleiten. Aber welches Vorgehen ist effektiv? Sie wolllen doch, dass Ihre Vorschläge umgesetzt werden!


Ein Beispiel: Man hat eine Idee, greift sofort zum Telefon und ruft die Funkzentrale oder auch den Vorstand an. In einem Redeschwall überschüttet man den Angerufenen. Man verlangt damit vom Zuhörer, dass er oder sie sich alle Argumente merkt und präzise weitergibt. Das funktioniert aber nicht!


Wir alle sind Menschen und die Aufnahmefähigkeit schwankt je nach Arbeitsbelastung und Tagesform. Niemand kann sich alle Argumente merken und dann gerät manche gute Idee in Vergessenheit.


Will man Verbesserungsvorschläge erfolgreich kommunizieren muss anders vorgegangen werden: in Schriftform


Man setzt sich an den Comuter, formuliert eine präzise Darstellung des Problems und schlägt selbstverständlich auch eine realisierbare Verbesserung vor. Das hat mehrere Vorteile.


Erstens geht keine Idee verloren.


Zweitens können soviele Kopien angefertigt werden, dass sich beliebig viele Personen in den Sachverhalt einlesen können.

Man selber kann bereits zu Anfang mehrere Adressaten anschreiben, um die Informationsbasis zu verbreitern.


Drittens kann die Kenntnisnahme des Textes an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden.


Viertens enthält jeder Vorschlagstext email- Fax oder Telefonnummern um kurze Rückfragen zu ermöglichen.


Fünftens kann der Text problemlos in Foren ins Netz gestellt werden um eine breite Diskussion zu ermöglichen und weitere sinnvolle Ideen gewinnen zu können.


update: 17. Juli 2010


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26 Taxi-Halteplätze


Die nachfolgende Liste soll eine Hilfe für die Kunden und Kollegen gleichermaßen sein. Eigennamen für Firmen und Hotels sind in Großbuchstaben gedruckt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit. Änderungen und Fehler bitte ich, mir mitzuteilen, Danke!


email:taxidus@web.de




HP


Halteplatzname

Telefon





1


Hubbelrath


3


Bender

28 11 11

4


Neusser Tor


5


Heye

28 14 14

6


ROLANDSBURG


7


Torfbruch


8


Staufenplatz

68 40 20

9


Enger

68 20 20

10


METRO


11


THYSSEN-TRADE


12


Hellweg


13


Dorotheenplatz

66 78 28

14


Erkrather


15


Ronsdorfer


16


AUTOMEILE


17


Langer


21


Brinell

20 43 43

22


Freiheit

27 41 41

23


Gubener


24


Vennhauser Allee


25


IKEA


26


Further

74 77 74

27


Buscherhof


28


Schönenkamp


29


Deutzer


30


Kolping

71 33 33

31


Rathaus (Benrath)


32


Urdenbach


33


Mühlenplatz


34


Garath


35


Hellerhof


36


Bonner

7 90 03 33

37


Burscheider

76 11 11

38


Am Spaltwerk


38


Spaltwerk, Am


39


Seeheimer Weg

78 76 76

40


Marburger


41


Gertrudisplatz

21 50 50

42


Schlesische

21 31 21

43


Karl-Geusen


45


Niederheid


46


BURGWÄCHTER-CASTELLO / MZH / Mehrzweckhalle


46


Mehrzweckhalle / BURGWÄCHTER-CASTELLO


46


MZH / Mehrzweckhalle / BURGWÄCHTER-CASTELLO


47


MEILENWERK


48


Itter


51


Rather Kirchplatz


52


Bochumer

65 28 88

53


Am Schein


53


Schein, Am


54


RENAISSANCE


55


Heinrich

63 88 88

56


Lenau


57


Sybel


58


Gruner


59


Brehmplatz

66 41 42

60


OPD


61


Schillerplatz

66 77 00

62


Atrium


63


Uhland

66 74 10

65


Duisburger


66


RHEIN-RESIDENCE


67


Nord


68


Pfalz

48 82 82

69


Golzheimer

43 44 14

70


Kennedydamm


71


Rather

46 39 91

72


Carl-Mostert-Platz

44 44 10

72


Mostertplatz


73


Spichern

46 40 46

74


Ordnungsamt


75


Grossmarkt


76


NH-HOTEL CITY NORD


81


Adler


82


Boerne

35 70 33

83


Worringer Platz


86


Mintropplatz


87


Grupello


89


Tigges


90


Berliner Allee


91


Stein


92


Schumacher


93


Ost


94


Marien


96


Neuer Kaufhof


97


KARSTADT


98


Corso

32 66 66

98


Korso

32 66 66

99


KÖ-GALLERIE


100


Königstr.


101


Cornelius


102


Blumen


103


Breite


104


PARK-HOTEL


105


Jan-Wellem-Platz


106


Ratinger


107


Mühlen


108


Burgplatz


109


Marx-Haus


109


Wilhelm-Marx-Haus


110


Vossen


111


Rheinterrasse


112


Insel


113


Hirsch

36 48 48

113


INTERCONTI


120


Angermund

ehemaliger Taxiplatz

121


Wittlaer

noch nicht eingebucht

122


Klemensplatz

40 48 49

123


Diakonie


124


Lilienthal

4 36 06 66

125


Stockumer Kirch

4 37 03 33

126


SAS - Karl-Arnold-Platz


126


Uerdinger

4 37 05 75

127


HILTON


129


Ahrensplatz


130


Lichtenbroich


132


GAT / General Aviation / Executive-Terminal


133


Klinke

42 52 56

134


Kalkumer

42 88 88

135


Piwipp


136


Handweiser


137


Knopp-Platz, Nikolaus


137


Nikolaus-Knopp-Platz


138


Dominikus-Krankenhaus


139


Heerdter-Lohweg

59 18 18

140


Hansa-Allee


141


LINDNER-CONGRESS


142


COURTYARD


143


An der Apfelweide

55 39 00

143


Apfelweide, An der

55 39 00

144


Belsenplatz

55 36 00

145


Barbarossaplatz


146


Luegplatz

55 38 00

147


CCD / Messe-Süd


147


Congress-Center Düsseldorf / CCD / Messe-Süd


147


Messe-Congress-Center / CCD / Messe-Süd


147


Messe-Süd / CCD


148


Messe-Hochhaus


149


MARITIM


149


DORINT-WEST


151


UNI-Kliniken

31 27 27

152


MNR-KLINIK


153


Brinkmann


154


Diabetes


155


Aachener Platz

15 51 00

156


HWK - Handwerkskammer


157


Suitbertus


158


Bilker Kirche

39 22 12

159


Bilker Bahnhof

31 23 23

160


Karolingerplatz

33 36 46

161


Kirchplatz

37 82 82

162


Hammer Dorf


163


Hafen


164


Franzius

30 44 33

165


Horionplatz


166


Präsidium


167


Völklinger


168


AOK


170


Hütten

37 65 65

171


Fürstenplatz

31 23 12

172


TFZ


173


Gangelsplatz


174


OBM / Oberbilker Markt

72 22 22

175


Vulkan


176


Lessingplatz

78 24 24

177


Siegburger


178


Spedition


179


SAS - Hafen


180


STADTTOR


181


E-ON / Hafen




update: 14. Februar 2011


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27 Funkvermittlung am Flughafen / P38


VERALTET wir sind auf GEFOS umgestiegen

in Bearbeitung


Das neue Vermittlungssystem bietet keine Sprechverbindungen zwischen den Taxen mehr. Deshalb ist eine Kommunikationsstruktur zu entwerfen, die es dem Personal ermöglicht, über die neue Datenfunkstruktur Mitteilungen an die Kollegen auszusenden, damit die Fahrer auf dem P38 genau wissen, wie viele Fahrzeuge zum Terminal gerufen werden. Unabhängig davon, sind diese Vorschläge auch im normalen Sprechfunk für eine einwandfreie Kommunikation zu gebrauchen.



Meine Idee basiert auf folgenden Grundlagen:


a) Taxifahrer müssen Textmeldungen - an alle - durchführen können

b) Genaue Identifikation der Standplätze, ohne GPS zu benötigen

c) Vermeidung von doppelten Rufen. Es fahren sonst zu viele.

d ) geringe Kosten für die Umsetzung



Kennzeichnung der Standplätze auf dem P38


Zu allererst ist eine Bezeichnung für die einzelnen Taxiplätze bzw. Gruppen von je 5 Taxen (Sektoren) festzulegen, die eine unmissverständliche Zuordnung erlauben. Ich schlage folgende Zahlenbereiche vor:


- Normale Taxistände in der Stadt haben die Bezeichnung 000 bis 299

- Abflug 300 bis 399 / Nummerierung der Warteplätze für jedes Fahrzeug

- Linie 400 bis 699 / Nummerierung blockweise für je 5 Taxen

- Charter 700 bis 999 / Numerierung blockweise für je 5 Taxen


Es gibt wie bisher drei verschiedene Bereiche - Abflug, Linie und Charter. Die Lage der Taxiplätze bleibt unverändert. Es entsteht ein Schachbrettmuster, dessen Hunderterstelle den Bereich: Abflug 3xx, Linie 4xx, 5xx, 6xx und Charter 7xx, 8xx, 9xx beschreibt. Die Zehnerstelle nennt die Reihe und die Einerstelle den Sektor (mit je 5 Taxen), am Abflug ist ein Sektor je Taxe vorgesehen.


Die zusätzlichen Hunderterstellen 5xx und 6xx für die Linie und 8xx und 9xx für den Charter erlauben alternativ auch eine Einzelnummerierung für jedes Fahrzeug. Ich ziehe jedoch das System Bereich/Reihe/5er-Block für Linie und Charter vor, da die dadurch jetzt bereits genutzte Systematik beibehalten wird.



ABFLUG (Bereich 3xx)


Auf der Schonung für den Abflug erhält jeder Stellplatz in jeder 4er-Reihe eine eigene Kennzeichnung mit fortlaufender Numerierung:


die erste Reihe hat die Plätze 301, 302, 303, 304

die zweite Reihe die Plätze 305, 306, 307, 308,

die dritte Reihe die Plätze 309, 310, 311,312,

...

die Reihe 10 die Plätze , 337, 338, 339, 340

usw.



LINIE (Bereich 4xx)


Die Schonung für die Linie ist wie folgt aufgebaut:


Wie bisher, liegt die erste Reihe der Linie als äussere Rundreihe um die Abflug-Plätze. Diese Reihen sind in Sektoren zu je 5 Fahrzeugen aufgeteilt, die folgende Bezeichnung haben:

(Merke - die Zehnerstelle bezeichnet immer die Nummer der Reihe)


411, 412, 413, 414, 415 und ggf. 416 ... (äussere runde Reihe = Reihe 1)


Die 2. Reihe ist die innere Rundreihe mit den Sektoren: 421, 422, 423, 424, 425 und ggf. 426 ... (innere runde Reihe)


Die dritte Reihe verläuft an der Imbisbude in gerader Ausrichtung. Die Sektoren hier sind

431, 432, 433, 434, 435


Reihe 4 der Linie ist wie folgt beschrieben:

441, 442, 443, 444, 445


Reihe 5 der Linie ist wie folgt beschrieben:

451, 452, 453, 454, 455


bis letzte Reihe Linie ( bisher Reihe 6)

461, 462, 463, 464, 465





CHARTER (Bereich 7xx)


Die Schonung für den Charter ist wie folgt aufgebaut:


Die westliche, also zum LTU-Gebäude nächstliegende Reihe wird mit 1 in der Zehnerstelle beginnen. Die nächste, rechts daneben liegende Reihe beginnt mit einer 2 in der Zehnerstelle. usw...


711, 712, 713, 714, 715 liegen in Reihe 1x

721, 722, 723, 724, 725 liegen in Reihe 2x

...

751, 752, 753, 754, 755 liegen in der östlichsten Reihe 5x


Die Einerstelle kennzeichnet den Sektor (5er-Block)




Ablauf der Vermittlung



Abflug


Beispiel 1: Ich stehe mit meiner Taxe in der ersten Reihe, an erster Stelle auf der Schonung Abflug und fahre nach oben zum Terminal. Dort angekommen sehe ich, daß hinter mir noch 3 weitere Taxen Platz haben.


Ich nehme meine Position, in diesem Fall 301 und addiere 3 Fahrzeuge hinzu und erhalte den letzten Platz, auf dem der Kollege noch von der Schonung losfahren darf. Das übermittle ich durch die Textmeldung: 304.


Alle Taxifahrer auf dem gesamten P38 erhalten diese Info. Da die drei Bereiche Abflug, Linie und Charter durch drei unterschiedliche Hunderterstellen zweifelsfrei unterschieden werden können, setzen sich jetzt nur die Kollegen für den Abflug auf den Plätzen 302 bis 304 in Bewegung. Unnötige Rückfragen würden sogar jetzt schon im Sprechfunk unterbleiben.


Beispiel 2: Ich stehe jetzt als vorletzter in der letzten Reihe des Abfluges (Position 359). Mein Vordermann ist oben am Abflug und gibt ein: 360. Das bedeutet, dass ich und der hinter mir stehende Kollege/Kollegin mit nach oben fährt. Wir beide kommen oben an und sehen, dass noch zwei weitere Fahrzeuge Platz haben.


Meine Kollegin hinter mir nimmt ihre Position und addiert zwei hinzu. Macht eigentlich 362. Diesen Platz gibt es nicht, da die Abflug-Schonung, sagen wir, nur 60 Fahrzeuge fasst. Deshalb werden von den 362 - 60 abgezogen und wir erhalten wieder die erste Reihe, also die 302. Das könnte übrigens auch das System machen. Bei Eingabe der Positionen von 361 bis 399 kann der Computer die Position um die Gesamtzahl der Taxen bzw. Sektoren in dem jeweiligen Bereich abziehen und die korrekte Position weiterleiten.




Linie:


Hier wird wie bisher in Gruppen zu 5 Taxen gerufen.


Ich stehe in Höhe der Kaffeebude in der 3. Reihe. Das bedeutet 4xx für den Bereich Linie. In der Reihe 3 bin ich der 9. Wagen, also stehe ich im zweiten 5er-Sektor der 3. Reihe.


Meine Position ist damit: 432


4 - für den Bereich Linie,

3 - für die 3. Reihe in der Linie-Schonung

2 - für den zweiten 5er-Sektor in der 3. Reihe der Linie


Am Terminal angekommen können einer oder auch mehrere Kollegen eine Textmeldung weiterleiten, ohne dass zuviele Taxen die Ampel an der Halle A blockieren:


Ich komme von meinem Sektor 432 und erkenne, dass noch für 15 Autos Platz ist. Das entspricht jetzt der kompletten dritten Reihe. Ich gebe die Meldung 435 heraus. Die Kollegen auf der Schonung wissen nun genau, dass bis zum 5. Sektor der dritten Reihe in der Linie nach vorne gefahren werden kann.


Die Ziffern 5 bis 9 in der Einerstelle für den Bereich Linie und Charter müssen unterbleiben, da 436, also der 6. Sektor nicht existiert, sondern dann die nächste Reihe gemeint ist. das bedeutet in diesem Fall 441, also die 4. Reihe der 1. Sektor.


Ich gehe davon aus, dass nach ein bis zwei Wochen die große Mehrzahl der Fahrer das System verstanden hat und vernünftig anwenden wird, wenn wir eine eindeutige Beschilderung auf dem P38 schaffen.




Charter


Hier wird genau wie am Beispiel Linie verfahren, allerdings mit dem Unterschied, dass die Reihen von links gezählt werden, beginnend an der LTU-Halle. Der Index für die Zahlen ist 7xx.


744 bedeutet zum Beispiel:


7 - für den Charter

4 - für die 4. Reihe im Charter

4 - für die 4. Gruppe von 5 Fahrzeugen ( also der 16. bis 20. Wagen in der Reihe)


Restlicher Ablauf siehe sinngemäß Beispiel Linie




Vorteil: einfach und preiswert!


Auch wenn es sicht auf den ersten Blick etwas kompliziert anhört, dürfte nach kürzester Zeit bei der normalen Sprechfunkverbindung, wie im neuen System die Übertragung eindeutiger Zahlen allgemein verstanden und angewandt werden.


Dazu kommen die äußerst niedrigen Kosten. Es ist lediglich erforderlich, die Reihen am Anfang und am Ende zu nummerieren.

Die Sektoren (5er-Gruppen) werden durch links und rechts alle 5 Fahrzeuglängen angebrachte Beschilderungen gekennzeichnet.


Links neben Reihe 1 am Charter und auf gleicher Höhe, rechts neben der Reihe 3 für die Linie werden Beschilderungen angebracht. Die beiden Rundreihen, Linie Reihe 1 und 2 erhalten an der Aussenseite Sektorenbezeichnungen. So entsteht eine Art Schachbrettmuster und jeder kann anhand der Höhe in der jeweiligen Reihe seine Position erkennen.


update: 6. September 2010


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28 TAXI-Daten-Vermittlung


Veraltet - wir sind auf GEFOS umgestiegen


in Bearbeitung



Die Verkehrssicherheit und DDS


Die nachfolgenden Ideen sollen eine einfache, schnelle und verkehrssichere Nutzung des DDS-Systems ermöglichen. Grundsätzlich gilt die Regel: Je weniger das Fahrpersonal durch das System in Anspruch genommen wird, desto sicherer und effizienter läuft die Fahrtenvergabe.






Vermeidung überflüssiger Infos und Tasten-Bedienungen




1. In der Zentrale:


Meldungen, die von den Kollegen an andere eingegeben werden, sollten nach Möglichkeit ohne Zwischenstation in der Zentrale, vollautomatisch weitergeleitet werden.


Bisher ist bei einigen Funktionen die aktive Weitergabe durch das Zentralenpersonal erforderlich. Das bremst die Informationsgeschwindigkeit enorm, bindet Arbeitskraft, verlängert die Wartezeit und verärgert damit die Kunden.



2. In den Taxis:


Die Menu-Auswahl, wie der gesamte Ablauf der Kommunikationskette über das System, muss den modernen Anforderungen an eine schnelle, einfach zu bedienende und verkehrssichere Weise entsprechen.






Kommunikationsmenue verbessern



Wesentliche Informationen an den Anfang der Zeile


In der Display-Auswahl ist bis zum 24. Buchstabe der Zeile, (X), der Text auch in großer Schrift auf dem Display sichtbar. Redundante Informationen, wie „bitte“ oder „zum“ können, um der schnelleren Lesbarkeit willen, entfallen. Die Trennstriche sollten immer eine logische Gruppe umschliessen und gleiche Reihenfolge enthalten: 1. nach vorne rufen - 2. anhalten.




Die Textauswahl:


--------------**-------x-------------------------------------------------

CHARTER SEKTOR %1

CHARTER S T O P !!!

WIE SIEHT DER CHARTER AUS ?

W E L C H E R CHARTER-SEKTOR ?

-------**--------------x-------------------------------------------------

LINIE SEKTOR %1

LINIE S T O P !!!

WIE SIEHT DIE LINIE AUS ?

W E L C H E R LINIE-SEKTOR ?

------------**---------x-------------------------------------------------

ABFLUG %1 WAGEN

ABFLUG S T O P !!!

WIE SIEHT DER ABFLUG AUS ?

W I E V I E L E WAGEN NACH OBEN ?

-------------**--------x-------------------------------------------------

AIRPORT %1 %2 - - - 2 freie Textzeilen bitte - - -

BHF OST %1 WAGEN

BHF SÜD %1 WAGEN

-----------------------x-------------------------------------------------

TEXT AN ALLE: %1 %2 ( in ganz Düsseldorf )

TEXT AN ZONE: %1 %2

TEXT AN FAHRER-NR: %1 %2

TEXT AN ORDNUNGS-NR: %1 %2

TEXT AN ZENTRALE: %1 %2

TEXT AN TAXEN AM HALTEPLATZ-Nr. xxx: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------

FAHRGÄSTE: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------





Die Ansicht beim Empfänger:


------------------------------------------------------------------------

VON 9999: CHARTER SEKTOR __

VON 9999: CHARTER S T O P !!!

VON 9999: WIE SIEHT DER CHARTER AUS ?

VON 9999: W E L C H E R CHARTER-SEKTOR ?

------------------------**---------------------------------------------

VON 9999: LINIE SEKTOR __

VON 9999: LINIE S T O P !!!

VON 9999: WIE SIEHT DIE LINIE AUS ?

VON 9999: W E L C H E R LINIE-SEKTOR ?

------------------------------------------------------------------------

VON 9999: ABFLUG __ WAGEN

VON 9999: ABFLUG S T O P !!!

VON 9999: WIE SIEHT DER ABFLUG AUS ?

VON 9999: W I E V I E L E WAGEN NACH OBEN ?

------------------------------------------------------------------------

VON 9999: - - - zwei Zeilen freier Text - - -

VON 9999: BHF OST __ WAGEN

VON 9999: BHF SÜD __ WAGEN

------------------------------------------------------------------------

VON 9999:

------------------------------------------------------------------------

VON 9999: FAHRGÄSTE

------------------------------------------------------------------------


** Zwei Leerzeichen erhöhen die Lesbarkeit. Der Doppelpunkt sollte hinter die Ordnungsnummer, um den Nachfolgetext besser hervorzuheben. Logische Gruppierungen für Linie, Charter, Abflug und Bahnhof erleichtern die Bedienung.






Das Menue freie Nachrichten:


Funktioniert nicht, wenn keine Fahrer-Nr. eingegeben ist.


Textmeldungen kommen zwar in der Zentrale an, werden aber nicht an die Fahrer weitergeleitet. Das gleiche gilt für Text über wartende Fahrgäste. Die Zentrale gibt mehrere Minuten verspätet die Meldung aus. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die vorformulierten Textmeldungen reibungslos funktionieren, dagegen individuelle freie Mitteilungen aber nicht.


Aus diesem Grund muss eine direkte vollautomatische Weiterleitung der freien Textmeldungen von den Kollegen ins System und unmittelbar auf die Displays in der Zone sichergestellt sein, ohne die Zentrale zu bemühen. Das bedeutet eine erhebliche Arbeitsersparnis für die Funkerinnen.


Das vollautomatische Versenden der Texte ist an verschiedene Gruppen zu ermöglichen: an die Fahrer-Nr., Ordungsnummer, Zone, Taxen auf einem einen bestimmten Halteplatz oder an alle.


Es versteht sich von selbst, dass die Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis gefunkt wurden, gespeichert werden, um Unfug zu verhindern.






Angebote im Raum – machen Fahrer wütend!


Die Zentrale ruft eine Fahrt in Hubbelrath für ein Standard-Taxi und einen Großraum für Knittkuhl aus. Der interessierte Fahrer tippt auf das Gebotssymbol und findet:


N I C H T S !!!


Er greift zum Handy und telefoniert - während der Fahrt !


Es ist verantwortungslos, die Kollegen zu Handytelefonaten während der Fahrt zu verleiten, nur um eine Fahrt zu erhalten. Neben Punkten in Flensburg für den Fahrer, trägt der Unternehmer auch ein höheres Unfallrisiko. Mit dem folgendem Vorschlag wird unnötige Arbeit in der Zentrale vermieden:


In genau dem Popup, das die Fahrt ausruft, muss direkt ein Button für die Gebotsabgabe einprogrammiert werden. Das geht viel schneller und die Fahrgäste warten nicht so lange. Grundsätzlich gehören aber alle Fahrtangebote immer und ohne Ausnahme, bis zur Vergabe, in die Gebotsliste. Die Programmierung muss sicherstellen, dass die ausgerufenen Fahrten bis zur endgültigen Vergabe in der Gebotsliste verbleiben.






Gebotsliste bitte auch mit Textbezeichnungen


Darüber hinaus muss die Gebotsliste die besonderen Anforderungen für Fahrzeug und Fahrer, sowie eine Ortsbezeichnung zusätzlich zur Zonen-Nr. mit auflisten, damit sich der Kollege mit dem Großraum (Beispiel oben), nicht versehentlich für die Fahrt in Hubbelrath bewirbt, die schneller vermittelbar ist, weil nur ein normales Taxi ohne Nebenbedingungen bestellt wurde, obwohl er sich auf Knittkuhl bewerben wollte.






Nur geeignete Fahrer- und Fahrzeuge ansprechen


Die Verkehrssicherheit erfordert die Reduzierung der Mitteilungen, um Ablenkungen des Fahrpersonals zu vermeiden. Dazu gehört auch, ungeeignete Fahrer- oder Fahrzeuge erst gar nicht anzusprechen. Großraumgesuche dürfen nur die Großraumwagen bekommen, Sprachkenntnissgesuche nur die geeigneten Personen und Kindersitz oder Kreditkartenangebote ebenfalls nur die passenden Fahrzeuge.


Der Großraum Düsseldorf wird in überlappende Regionen aufgeteilt. Dann werden Gesuche nur in den Bereich gesendet, wo in akzeptabler Entfernung von zum Beispiel max. 10 km, ausschliesslich die passenden Fahrzeug- und Fahrerprofile angesprochen werden.






Pop-Ups im NAVI / Helligkeitsregelung


Man fährt mit einem Fahrgast nach Essen und möchte das NAVI benutzen. Dort angekommen, schaut man konzentriert auf die Karte, um gleich in die richtige Seitenstraße einzubiegen. Genau in diesem Moment erfreut einen die Zentrale mit einem Großraumgesuch im Hafen. Das PopUp lässt sich erst nach 10 Sekunden wegdrücken. Man verpasst die Ausfahrt und ist verärgert.


Gefährdungen der Verkehrssicherheit müssen ausgeschlossen sein. Aus diesem Grunde muss die Möglichkeit bestehen, die PopUps auszuschalten sowie die Helligkeit auch direkt im NAVI herunter zu drehen.


Alternativ könnte aber das PopUp nur unten in der Karte ein- bis zweizeilig eingeblendet werden, damit man die Moving-Map ungestört weiter betrachten kann.






Bei eingeschaltetem Taxameter ist es nicht möglich, den DDS-Monitor auszuschalten.


Dies mag technische Gründe haben. Dann ist es jedoch erforderlich, die Helligkeit auf nahe Null herunter zu regeln. Für lange Fahrten ist dies sehr angenehm, augenschonend und einfach verkehrssicherer!






Signalton-Matrix für verschiedene Infos


Je nach Typ müssen die akustischen Signale, in Lautstärke, und Tonart, individuell unterschiedlich festlegbar sein für:


- allgemeine Informationen

- Anfragen von der Zentrale

- Nachrichten von Kollegen

- Fahrtangebote im Raum

- direkte Fahrtaufträge


Es ist ein großer Unterschied, ob man einen Signalton für alle Arten von Infos nur ein- oder ausschalten kann, oder man darf eine Datenmatrix erstellen, in der die verschiedenen Kategorien mit individueller Lautstärke und unterschiedlicher Tonfolge signalisiert werden.


Ein Beispiel: Man liest die Zeitung und bei jedem Ping schaut man aufs Display und sieht nur unwichtige Meldungen. Jetzt dreht man den Ton ab, weil es einfach nervt und übersieht promt einen Fahrauftrag.


Deshalb ist es wichtig, verschiedenartige Meldungen mit unterschiedlichen Tönen zu belegen.






Einstellungen fürs DDS unter der Fahrer-Nr. speichern


Sämtliche fahrerspezifischen Einstellungen sollten unter der Fahrernummer in der Zentrale hinterlegt werden. Dann kann das Personal, egal in welchem Fahrzeug es sitzt, die für die eigenen Bedürfnisse optimalen Einstellungen übernehmen.






Neue (alte) Halteplätze



HP 132 GAT


Das Executive-Terminal (GAT) hat im Jahr etwa 12.000 Flugbewegungen, also ca. 6.000 Landungen. Ein gewisser Prozentsatz daraus ergibt für uns Taxi-Bestellungen.


Der Halteplatz befindet sich jetzt auf dem beschrankten Privatgelände. Aus diesem Grund ist eine Verlegung auf die öffentliche Strassenseite des Zauns, gegenüber der Firma Jet-Aviation erforderlich.

Die Vergabe-Reihenfolge fürs GAT sollte wie folgt sein: Zuständigkeit für alle Punkte westlich der Kreuzung Klaus-Bungert-Str. / Flughafenstr.: also BGS Head-Quarter, Tor 1 und alle Betriebe dazwischen, bis zur B8.


1. HP 132 GAT

2. HP 150 MARITIM

3. IM RAUM


Die Vergabe der Fahrten vom HP Lilienthal zum GAT sollte aufgrund der langen Anfahrt entfallen. Es kam immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Fahrpersonal vor dem GAT, weil dort Kollegen am Halteplatz Einsteiger aufgenommen haben aber nicht bestellt waren. Das GAT selbst, sollte nur angefahren lassen werden oder über Pager bedient werden, da die Kollegen auch manchmal im Gebäude und nicht im Taxi sind.




Wittlaer als HP 121 im DDS anlegen:


Die Vergabe-Reihenfolge für alle Punkte in Wittlaer:


1. HP 121 Wittlaer,

2. HP 120 Angermund (wenn aktiviert)

3. HP 122 Klemensplatz

4. HP 123 Diakonie


für alle Punkte in Einbrungen:


1. HP 121 Wittlaer

2. HP 120 Angermund (wenn aktiviert)

3. HP 123 Diakonie

4. HP 122 Klemensplatz


für alle Punkte in Kalkum:


1. HP 123 Diakonie

2. HP 122 Klemensplatz

3. HP 121 Wittlaer

4. HP 120 Angermund (wenn aktiviert)



Angermund beantragen und als HP 120 im DDS anlegen


Für Angermund schlage ich den P+R-Platz vor, gegenüber dem Haus Litzbrück, auf der Westseite der S-Bahn. Die Zufahrt ist „An den Linden“. Die Reihenfolge für Angermund ist dann:


1. HP 120 Angermund

2. HP 121 Wittlaer

3. HP 123 Diakonie

4. HP 122 Klemensplatz


Die Erforderlichkeit für einen eigenen Halteplatz in Angermund lässt sich einfach erklären. In der Vergangenheit, so berichten Kunden, habe sogar manchmal das Personal in unserer Zentrale eine Bestellung mit Hinweis auf das hohe Risiko einer Fehlfahrt abgelehnt. Dies geschah bei Anrufen aus dem Vereinsheim Sportplatz Freiheitshagen. Die Duisburger Kollegen stellen sich bei Veranstaltungen dort häufig auf dem Gelände bereit, da Düsseldorfer Taxen selten verfügbar sind.


Eine großflächige Präsenz, besonders in den Außenbezirken von Düsseldorf, ist für unsere große Zentrale wesentlich besser zu realisieren, als für unsere Mitbewerber. Deshalb sind wir gefordert, die Aussenbezirke wieder zurück zu erobern






Mehr Halteplätze = mehr Fahrten


Kunden tätigen oft so genanntes „Impulsivkaufverhalten“. Steht eine Taxe bereit, nimmt man die Gelegenheit wahr. Muß man aber bestellen und dann womöglich noch zehn Minuten warten, geht man die 1,5 km doch lieber zu Fuß. Breite Präsenz bedeutet mehr Einsteiger, höhere Auslastung und bessere Kilometer.

Das Problem, jemand lügt sich an einen Halteplatz, existiert dank DDS nicht mehr. Aus diesem Grunde können wir jetzt mehr Aussenplätze anbieten. Stark frequentierte Plätze, wie der Klemensplatz, werden deutlich entlastet. Die Vorteile sind:


Bessere Nachtruhe, weniger Verkehrsbehinderungen und weniger Anwohnerbeschwerden!






DDS-Liste: Die Reihenfolge der Halteplätze optimieren


Um eine einfache numerische Ordnung einzuführen müssen alle Halteplätze und Zonen eine Nummer bekommen, um in kontinuierlicher Reihenfolge besser sortiert werden zu können.


In der Zonenübersicht hat der BHO Bahnhof-Ost noch keine Nummer. In der Halteplatzübersicht fehlt der P38 und der HBF Süd ist alphanumerisch benannt.


Am Flughafen sollte die Zone P38 in 000 umbenannt und in die Zonenübersicht aufgenommen werden. BHO und BHF Süd können mit normalen Nummern gelistet werden. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, die Nummerierung bei 000 fortlaufend beginnen zu lassen.


Zusätzlich muss eine weitere Spalte neben der Nummer, mit dem Namen des Halteplatzes oder einem verständlichen Kürzel vorhanden sein. Das erleichtert die Orientierung.


Die Aktuelle Halteplatz-Reihenfolge enthält Lücken und numerische Sprünge:


103, 104 ... bis 112, 102, 113, 115, 122 bis 130,

132 bis 166, 170 und 0 einzeln, 001, 002, 003 bis 009

171 bis 180, dann 011 bis 023

181 einzeln, 010 einzeln

024 bis 055, 056 einzeln, 057 bis 066

067 bis 101, HBF Süd, 088






Zonen für die Nachbarstädte


Die Zonen für die Nachbarstädte sollten nach dem Uhrzeigerprinzip einen leicht verständlichen Zahlencode erhalten, der von 1200 bis 2400 läuft und zusätzlich die Text-Bezeichnung für die Stadt enthält. Beispiel: DU ist 1200, da exakt nördlich. MH 1300, Ratingen 1400, Erkrath 1500, Hilden 1600, Monheim 1800, Dormagen 1900, Neuss, 2000, Kaarst 2100, Meerbusch mit 2200 und KR 2300.






Bedienungsanleitungen ins Internet


Fürs DDS und NAVI muss eine umfangreiche und laufend aktualisierte Bedienungsanleitung ins Netz gestellt werden. Gute Informationen helfen Rückfragen schneller zu klären. Ein weiterer Vorteil wären konstruktive Vorschläge der Basis.






Kostenteilung für die Programmierung


Unsere Sonderwünsche helfen, die Vermittlungs-Software zu perfektionieren. Das ist auch für DDS ein wichtiger Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung weiterer Taxizentralen


Aus diesem Grunde sollten die zusätzlichen Funktionswünsche, wie die hier vorgeschlagenen, zu moderaten Preisen realisiert werden. Alle bei uns nachträglich erstellten Programme können in einer Vielzahl vergleichbarer Städte ebenfalls genutzt werden. DDS kann sich dann vermarkten, anspruchsvollste Funktionen, die alle aus der Praxis kommen, voll zu erfüllen.


So könnte DDS werben:DDS is successfully tested and approved by Taxi-Dusseldorf, a 1.200 car-company, servicing the City of Dusseldorf, the Airport DUS and Germanys largest trade-fair and exhibition center, the Messe Dusseldorf. The taxi-company asked for real practice proved Soft- and Hardware, fullfilling lots of very indiviual communication requirements. So we realised it and satisfied our most challenging customer.






Zonen-Infos abschalten


Die Zone ist im Hauptbild immer erkennbar. Diese störende Ablenkung während der Fahrt ist deshalb völlig überflüssig.

In einer Schicht werden die Fahrer mehrere hundertmal vom Verkehrsgeschehen sinnlos abgelenkt.






Weitere Vorschläge:


Tastaturbelegungen für bessere Formulierungen helfen, sich besser auszudrücken. Es fehlen Fragezeichen, Ausrufezeichen, Schrägstrich, Pluszeichen ,Klammern, @, >, <, und € als Symbole auf der Tastatur.


Bei der Texteingabe müssen die Pop-Ups abgeschaltet sein. Es nervt, wenn man zur Linie Kollegen rufen möchte und bei jedem dritten Tastendruck erst das PopUp wegdrücken werden muss.


In den Textmenues bitte ich den Button SENDEN auf ÖFFNEN zu ändern. Menues werden zuerst geöffnet, ein Text geschrieben und dann gesendet. Andere Bezeichnungen sind unlogisch und missverständlich.


Die Auswahl der Pause kann ohne zusätzliche Bestätigung erfolgen. Sollte man versehentlich gedrückt haben, sieht man das im Hauptbild und drückt wieder auf FREI.


Die Schriftgröße muss auch in den PopUps auf groß gestellt werden können. Das bedeutet schnellere Erkennbarkeit und mehr Konzentration auf den Strassenverkehr.


Stand: 20.8.2011


<home>









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DDS – International Version




Deutsch / English (in italic characters)



DE


Die Vorschläge sind in beiden Sprachen identisch, um eine effiziente Kommunikation zwischen unserem Partner DDS und der Taxi-Düsseldorf zu unterstützen. Ich hoffe, damit einen konstruktiven Beitrag zu einem reibungslos funktionierenden System in der Zukunft leisten zu können und Probleme im Detail zu lösen.


Hinzufügen möchte ich, dass die genannten Vorschläge kein geschäftlicher Auftrag sind, sondern nur Ideen. Verhandlungen und Verträge können nur von den Kollegen im Vorstand der Taxi-Düsseldorf geschlossen werden.


Winfried Schneider

taxidus@web.de




EN


This text is identical in the German and English version. The following proposals are designed to support an effective communication to meet the challenges to adjust the system between our partner DDS and Taxi-Dusseldorf. I hope to give a positive impact, to ensure a frictionless running system in the future and to help troubleshooting problems in detail.


Additionally I have to point out, that the ideas below are not legally binding orders for DDS but only ideas. Negotiations and signing of contracts can only be made by our colleagues, who are executive officers of Taxi-Dusseldorf.


Winfried Schneider

taxidus@web.de




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Part 01 - DE


Die Verkehrssicherheit und DDS


Die nachfolgenden Ideen sollen eine einfache, schnelle und verkehrssichere Nutzung des DDS-Systems ermöglichen. Grundsätzlich gilt die Regel: Je weniger das Fahrpersonal durch das System in Anspruch genommen wird, desto sicherer und effizienter läuft die Fahrtenvergabe.






Part 01 - EN


Safety of Traffic and DDS


The following ideas shall improve a simple, fast and efficient use of the DDS-system. Very important is to ensure a use according to the safety of traffic during driving.


The basic rule is to realise a less as even possible tipping and clicking during driving, to give the cabdriver most time possible to look on the street and concentrate on driving and safety.






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Part 02DE


Vermeidung überflüssiger Infos und Tasten-Bedienungen



1. In der Zentrale:


Meldungen, die von den Kollegen an andere eingegeben werden, sollten nach Möglichkeit ohne Zwischenstation in der Zentrale, vollautomatisch weitergeleitet werden.


Bisher ist bei einigen Funktionen die aktive Weitergabe durch das Zentralenpersonal erforderlich. Das bremst die Informationsgeschwindigkeit enorm, bindet Arbeitskraft, verlängert die Wartezeit und verärgert damit die Kunden.



2. In den Taxis:


Die Menu-Auswahl, wie der gesamte Ablauf der Kommunikationskette über das System, muss den modernen Anforderungen an eine schnelle, einfach zu bedienende und verkehrssichere Weise entsprechen.




Part - 02 EN


Avoid usage of buttons during driving and deletion of infos not nessesary



1. In the dispatch center:


Informations, tipped in the system by the cap drivers should be delivered to other collegues in the same zone without beeing zensored in the dispatch center. This requires a fully automatic workflow.


Up to now some kinds of informations have to be approved by the dispatch center. This binds workforce in the dispatchers team and delays the the fast information speed to slow. Apart from this taxi customers have to wait longer than nessessary and makes them angry.



2. In the taxis:


The selection menue, as well as the total process of data transport, has to fullfill the modern requirements of fast, reliable and traffic-safe work






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Part 03 - DE

Kommunikationsmenue verbessern


Taxistände am Airport DUS


Am Flughafen DUS gibt es einen grossen Reserveplatz, auf dem die Taxen zuerst auffahren müssen. Die Taxen stellen sich dort in drei verschiedenen Sektoren bereit, abhängig davon, auf welchen Halteplatz sie am Hauptterminal auffahren wollen. Von diesem folgend P38 genannten Bereich, werden die Fahrzeuge aus den drei Sektoren bei Bedarf zu den drei korrespondierenden Terminal-Taxiständen mit DDS vorgerufen.




Part 03EN


Improve the Communication Menue


Taxi-Stands at the Airport DUS


At the airport DUS all taxis intended to wait for guests, have to be positioned on an area, called P38, first. This is a wide space capable consisting approximately 300 cars. The area is divided in three different sectors the drivers choose, depending on what taxi stand at the main terminal they want to go.


From this three areas of the P38 the cars will be called on request. The transmission is performed by the DDS system.






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Part 04 - DE


Wesentliche Informationen an den Anfang der Zeile


In der Display-Auswahl ist bis zum 24. Buchstabe der Zeile, (X), der Text auch in großer Schrift auf dem Display sichtbar. Redundante Informationen, wie „bitte“ oder „zum“ können, um der schnelleren Lesbarkeit willen, entfallen. Die Trennstriche sollten immer eine logische Gruppe umschliessen. Reihenfolge: 1. nach vorne rufen - 2. anhalten wenn ausreichend wagen angekommen sind.


Zusätzlich sollte eine vorformulierte Frage abgesendet werden können, falls längere Zeit keine Informationen vom Hauptterminal kamen.


Die vierte Zeile ist eine schnelle Rückfrage, falls sich ein Kollege in der Bezeichnung der Reihe vertan hat und nun schnell verhindert werden muss, dass wesentlich zu viele Taxen losfahren und das Hauptterminal verstopfen könnten




Hier der Textvorschlag:


--------------**-------x-------------------------------------------------

CHARTER SEKTOR %1

CHARTER S T O P !!!

WIE SIEHT CHARTER AUS ?

W E L C H E R CHARTER-SEKTOR ?

-------**--------------x-------------------------------------------------

LINIE SEKTOR %1

LINIE S T O P !!!

WIE SIEHT LINIE AUS ?

W E L C H E R LINIE-SEKTOR ?

------------**---------x-------------------------------------------------

ABFLUG %1 WAGEN

ABFLUG S T O P !!!

WIE SIEHT ABFLUG AUS ?

W I E V I E L E WAGEN NACH OBEN ?

-------------**--------x-------------------------------------------------

BHF OST %1 WAGEN

BHF SÜD %1 WAGEN

-----------------------x-------------------------------------------------

TEXT AN ALLE: %1 %2 ( in ganz Düsseldorf )

TEXT AN ZONE: %1 %2

TEXT AN FAHRER-NR: %1 %2

TEXT AN ORDNUNGS-NR: %1 %2

TEXT AN ZENTRALE: %1 %2

TEXT AN TAXEN AM HALTEPLATZ-Nr. xxx: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------

FAHRGÄSTE: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------




Die Ansicht beim Empfänger:


------**-------**-------------**--------------------------------

VON 9999: CHARTER SEKTOR __

VON 9999: CHARTER S T O P !!!

------------------------**--------------------------------------

VON 9999: LINIE SEKTOR __

VON 9999: LINIE S T O P !!!

----------------------------------------------------------------

VON 9999: ABFLUG __ WAGEN

VON 9999: ABFLUG S T O P !!!

----------------------------------------------------------------

VON 9999: BHF OST __ WAGEN

VON 9999: BHF SÜD __ WAGEN

----------------------------------------------------------------

VON 9999:

-----------------------------------**---------------------------

VON 9999: FAHRGÄSTE

----------------------------------------------------------------


** Zwei Leerzeichen erhöhen die Lesbarkeit. Der Doppelpunkt sollte hinter die Ordnungsnummer, um den Nachfolgetext besser hervorzuheben. Logische Gruppierungen für Linie, Charter, Abflug und Bahnhof erleichtern die Bedienung.




Part 04 - EN


Important Informations at the first position in every line


Up to the 24th character in each line (X) the text is fully visible even when the charcter type is sized big. Redundant information likeplease or tocould be cancelled, in favour of faster reading. The dashes (-) only should separate logic units and not every line, because of a better and transparent visibility.


The sequence is at first to call cars to the front terminal and second to give a stop, when enough cars have arrived.


Additionally the third line display a question usually to be posted from the collegues on the spare parking place to the drivers at the terminal, when the guys didnt receive infos a longer time. The fourth line is a fast back-question when a driver made a mistake in determining the correct sector to be approved to run to the front terminal. This enables the drivers to avoid a traffic jam, when too much taxis could drive to the main terminal and cause a gridlock.


Here the proposal of the text:




View of display in the car, emitting the message:


--------------**-------x-------------------------------------------------

CHARTER SEKTOR %1

CHARTER S T O P !!!

Whats about CHARTER ?

What CHARTER-SEKTOR ?

-------**--------------x-------------------------------------------------

LINIE SEKTOR %1

LINIE S T O P !!!

Whats about LINIE ?

What LINIE-SEKTOR ?

------------**---------x-------------------------------------------------

ABFLUG %1 WAGEN

ABFLUG S T O P !!!

Whats about ABFLUG ?

How many cars to Abflug ?

-------------**--------x-------------------------------------------------

BHF OST %1 WAGEN

BHF SÜD %1 WAGEN

-----------------------x-------------------------------------------------

TEXT to all cars: %1 %2 ( in Düsseldorf )

TEXT to ZONE No.: %1 %2

TEXT to driver no.: %1 %2

TEXT to taxi no.: %1 %2

TEXT to the dispatch-center: %1 %2

TEXT to taxi-stand-No. xxx: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------

Customers waiting here: %1 %2

-----------------------x-------------------------------------------------




View on Display, in the recieving cars:


------**-------**-------------**--------------------------------

VON 9999: CHARTER SEKTOR __

VON 9999: CHARTER S T O P !!!

------------------------**--------------------------------------

VON 9999: LINIE SEKTOR __

VON 9999: LINIE S T O P !!!

----------------------------------------------------------------

VON 9999: ABFLUG __ WAGEN

VON 9999: ABFLUG S T O P !!!

----------------------------------------------------------------

VON 9999: BHF OST __ WAGEN

VON 9999: BHF SÜD __ WAGEN

----------------------------------------------------------------

VON 9999:

-----------------------------------**---------------------------

VON 9999: FAHRGÄSTE

----------------------------------------------------------------


** Two empty characters (blank) improve reading. Logical groups for the different taxi-places (charter, departure and Business) improve the selection of the different taxi-places




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Part 05 - DE


Das Menue freie Nachrichten:


Funktioniert nicht, wenn keine Fahrer-Nr. als Addressat eingegeben ist.


Textmeldungen kommen zwar in der Zentrale an, werden aber nicht an die Fahrer weitergeleitet. Das gleiche gilt für Text über wartende Fahrgäste. Die Zentrale gibt mehrere Minuten verspätet die Meldung aus. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die vorformulierten Textmeldungen reibungslos funktionieren, dagegen individuelle freie Mitteilungen aber nicht. Aus diesem Grund müssen die freien Textnachrichten ebenfalls vollautomatisch weiter geleitet werden. Das bedeutet eine auch erhebliche Arbeitsersparnis für die Zentrale.




Part 05EN


The Menue: free Messages:


Has no feedback, if no driver-no for the adressee is tipped in


The dispatch-center receives every information from the drivers correctly, but these infos will not be directed to the cars. Every information will be censored by a dispatcher, even the information is needed urgently, to realise a perfect workflow. So it is absolutely important to run the messaging fully automatically, without censorship.




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Part 06 - DE


Mitteilungen an verschiedene Zielgruppen


Das Versenden der Texte ist auch an verschiedene Gruppen zu ermöglichen:


- an die Fahrer-Nr., was bereits möglich ist

- an die Ordungsnummer,

- alle Taxen in einer bestimmten Zone,

- alle Taxen auf einem einen bestimmten Halteplatz

- oder an alle.




Part 06EN


Multiple receipients groups


Sending information should be possible to specially defined group of drivers.


- to a special driver no., which is allready realised.

- to a taxi no.

- Additionally to all drivers in a determined zone

- to all drivers, who are logged in on a taxi-stand no.

- or all cars logged in




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Part 07 - DE


Button SENDEN auf ÖFFNEN umbenennen


In den Textmenues bitte ich den Button SENDEN auf ÖFFNEN zu ändern. Menues werden zuerst geöffnet, ein Text geschrieben und dann erst gesendet.


Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis gefunkt wurden, sollten gespeichert werden, um Unfug zu verhindern.



Button PAUSE


Die Funktion PAUSE kann durch einmaligen Druck direkt aktiviert werden, ohne zusätzliche OK-Bestätigung. Das bedeutet einen Klick weniger.






Part 07 - EN


Rename Button send to open


Menues first will be opend and after editing the text, they were sent.


Storage of text communication


To avoid nonsens communication, deliberately wrong messages or verbal abuse, the text should be stored to clear complaints.



Button PAUSE


The function PAUSE should be activated immediately without an additional click on OK. That means one click less.




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Part 08 - DE



Angebote im Raum


Die Zentrale ruft eine Fahrt in Hubbelrath für ein Standard-Taxi und einen Großraum für Knittkuhl aus. Der interessierte Fahrer tippt auf das Gebotssymbol und findet: N I C H T S !!!


Er greift zum Handy und telefoniert - während der Fahrt !


Es ist verantwortungslos, die Kollegen zu Handytelefonaten während der Fahrt zu verleiten. Neben Punkten in Flensburg für den Fahrer, trägt der Unternehmer auch ein höheres Unfallrisiko.



Angebots-PopUp immer mit Gebots-Button


In genau dem Popup, das die Fahrt ausruft, muss direkt ein Button für die Gebotsabgabe einprogrammiert werden.

Das geht viel schneller und die Fahrgäste warten nicht so lange. Grundsätzlich gehören aber alle Fahrtangebote immer und ohne Ausnahme, bis zur Vergabe, in die Gebotsliste. Die Programmierung muss sicherstellen, dass die ausgerufenen Fahrten bis zur endgültigen Vergabe in der Gebotsliste verbleiben.



Gebotsliste bitte auch mit Textbezeichnungen


Darüber hinaus muss die Gebotsliste die besonderen Anforderungen für Fahrzeug und Fahrer, sowie eine Ortsbezeichnung zusätzlich zur Zonen-Nr. mit auflisten, damit sich der Kollege mit dem Großraum (Beispiel oben), nicht versehentlich für die Fahrt in Hubbelrath bewirbt, die schneller vermittelbar ist, weil nur ein normales Taxi ohne Nebenbedingungen bestellt wurde; obwohl er sich auf Knittkuhl bewerben wollte.


Zur Verbesserung der Annahmewilligkeit, von im Raum vermittelten Fahrten wäre es ratsam, die Zieladresse als Strasse, jedoch ohne Hausnummer und ohne Namensangabe des Kunden im Display dem Fahrer vor Annahme der Fahrt sichtbar zu machen.


Dies würde das Problem verhindern, dass Fahrten aus weit entfernten Räumen angenommen werden, die dann wieder mühselig per Telefon zurückgegeben werden.


Die Ausrede der Fahrer, sie hätten nicht auf die Zone geschaut, würde damit entfallen. Dadurch könnten die Fahrten, gerade in Stosszeiten effektiver vermittelt werden




Part 08EN


Tour offers in areas


The dispather calls out a tour for a normal taxi limousine in a suburb of Dusseldorf, called Hubbelrath. Additionally a second ride nearby, in the suburb of Knittkuhl, a big taxi-van for 8 passengers is offered. The cabdriver interested switches to the auction button an finds


NOTHING


So he or she picks up the mobile - during driving and calls the dispach center. In Germany using the mobile without a fixed installation is illegal for the driver.



It is not responsible to attract drivers doing illegal things


Beside endangering traffic situations, the driver licence can be cancelled by the authorities and the taxi-owners face an even more higher risk of accidents, they have to pay for.



Pop-Ups allways with auction-answer-button


In exactly that popup, which offers the ride, an immediate answer-button, which sends a drivers-application to the dispatch-center, has to be integrated. In the result, the workflow and resonse time will be faster. For that reason, every offer from the dispather has to be kept in the auction list, until the tour is given to a taxi.



Offers with plein and clear names


If an offer is to be send out, an plein understandeable text description ot the specifications of the taxi demanded, has to be printed additionally in the auction list. In the upper example you avoid, that the collegue with the big van-taxi applies for the tour with the normal limousine. He gets the tour and the big van tour is still open, because die limousine cant do it. The driver of the limousine ist frustated. And the 8 guests for the big van are still waiting. That ist wasting of time and dilletant custumer satisfaction.


To improve the willingness of the staff to accept tours in a wider approach area, it is useful to display the name of the street without no. and without customers name, before the driver accepts the tour.


This would clear the problem to give back a ride with a problematic long approach to the dispather to give it to a collegue nearer to the customer.


Also the flimsy excuse of the driver, he didnt look prcisely at the zone no. is history.


With this functions the efficiency of dispathing the tours, especially in high traffic times could be permormed faster.




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Part 09DE


Nur geeignete Fahrer- und Fahrzeuge ansprechen


Die Verkehrssicherheit erfordert die Reduzierung der Mitteilungen, um Ablenkungen des Fahrpersonals zu vermeiden. Dazu gehört auch, ungeeignete Fahrer oder Fahrzeuge erst gar nicht anzusprechen.


Beispiel: Großraumgesuche dürfen nur die Großraumwagen bekommen. Anfragen für bestimmte Sprachen nur die geeigneten Personen und Kindersitz oder Kreditkartenangebote ebenfalls nur die passenden Fahrzeuge.


Der Großraum Düsseldorf wird in überlappende Regionen aufgeteilt. Dann werden Gesuche nur in den Bereich gesendet, wo in akzeptabler Entfernung von zum Beispiel max. 10 km, ausschliesslich die passenden Fahrzeug- und Fahrerprofile angesprochen werden.




Part 09EN


Addressing to capable cars and drivers only


Safety in traffic requires minimizing of all information not nescessary to be transferred. That means precisely not to inform all drivers and cars which do not fulfill the requirements of an offered tour.


Example: Offers for big van-taxis with 6 passengers must not transferred to all taxis, unable to carry 6 or more guests. A offer for a tour requiring a French speaking driver must not transmitted to all drivers without French knowledge.


If requirements for the car and the driver are given, the personal and technical profile first has to be matched. The resulting matrix in the end filters out the number of capable driver-car combinations.


The area of Dusseldorf an the surrounding areas will be sectioned. Now only the cars and drivers having the ability to fulfill the requirementsof the tour and beeing positioned in an acceptable distance, will be addressed with the offer.




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Part 10 - DE


Pop-Ups im NAVI


Man fährt mit einem Fahrgast nach Essen und möchte das NAVI benutzen. Dort angekommen, schaut man konzentriert auf die Karte, um gleich in die richtige Seitenstraße einzubiegen. Genau in diesem Moment erfreut einen die Zentrale mit einem Großraumgesuch im Hafen. Das PopUp lässt sich erst nach 10 Sekunden wegdrücken. Man verpasst die Ausfahrt und ist verärgert.


Das PopUp, falls vom Fahrer gewünscht, sollte nur unten in der Karte ein- bis zweizeilig eingeblendet werden um die Kartenansicht nicht zu stören.




Part 10 - EN


Pop-Ups in the NAVI


A cabdriver takes a guest from Dusseldorf to the neighbour city of Essen, approx. 30km away. Reaching the city area he is unsure, what exit is the nearest. Exactly in the moment when the driver needs a precise NAV-Info, the system informs him about a tour, requiring a childrens seat in the city of Dusseldorf. This info is displayed with a big pop-up, making ist impossible for the collegue in Essen to decide what exit he needs. The pop-up is possible to be switched away 10 seconds later.


The driver misses the nearest exit and has to go another, longer way and the customer is upset. Why isn't it possible, to give the driver a button, where he can choose, if he wants infos during using the navigation or not.


This misfunction is also endangering tricky traffic situations. That is urgently needed to be avoid.


Additionally the position of the popup, if wanted by the driver to be received, should be located in the bottom ín one or two lines, so that you can follow the indications of the navi where to go.




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Part 11DE


NAVI - Helligkeitsregelung


Bei eingeschaltetem Taxameter ist es nicht möglich, den DDS-Monitor auszuschalten.


Aus diesem Grunde muss die Möglichkeit bestehen, die Helligkeit auch direkt im NAVI herunter zu drehen. Für lange Fahrten ist dies sehr angenehm, augenschonend und einfach verkehrssicherer!




Part 11EN


Brightness regulation in the NAVI


When the Taximeter is in operation, it is impossible to switch off the DDS display. For that reason it is urgently needed to adjust the level of brightness in the NAV. During night it is very comfortable to have a low brightness level. That encourages traffic safety.



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Part 12DE


PopUps im DDS-Display


Während der Texteingabe gehören Pop-Ups abgeschaltet . Es nervt, wenn man während einer Texteingabe bei jedem dritten Tastendruck erst das PopUp wegdrücken muss.


Die Schriftgrösse muss auch in den PopUps vergrossert werden können, wie im Hauptdisplay des DDS.


Die Position der PopUps sollte vom Fahrer eingestellt werden können. Zum Beispiel am unteren oder oberen Bildrand in einem ein- oder zweizeiligen Format, damit die restlichen Informationen im Display nicht mehr abgedeckt werden können.


Ganz besonders wichtig ist diese Funktion im NAVI




Part 12 – EN


PopUps in the DDS-Display


During writing it is very disturbing to clear PopUps. When text is tipped in, the PopUps have to be disabled.


The size of the characters should be enlarged in the same way, which is possible for the characters in the main DDS display.


Additionally the position of the popups should be determined by the driver. For example at the upper or bottom side of the display, so that the other Informations are not hidden any more. This is very important in the NAVI




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Part 13DE


Signalton-Matrix für verschiedene Infos


Je nach Typ der verschiedenen Informationen, die an die Taxis gesendet werden, müssen die akustischen Signale, in Lautstärke, und Tonart, individuell unterschiedlich festlegbar sein für


- allgemeine Informationen

- Anfragen von der Zentrale

- Nachrichten von Kollegen

- Fahrtangebote im Raum

- direkte Fahrtaufträge


Es ist ein großer Unterschied, ob man nur einen Signalton für alle Arten von Infos nur ein- oder ausschalten kann, oder man darf eine Datenmatrix erstellen, in der die verschiedenen Kategorien mit individueller Lautstärke und unterschiedlicher Tonfolge signalisiert werden.


Ein Beispiel: Man liest die Zeitung und bei jedem Ping schaut man aufs Display und sieht nur unwichtige Meldungen. Jetzt dreht man den Ton ab, weil es einfach nervt und übersieht promt einen Fahrauftrag.


Deshalb ist es wichtig, verschiedenartige Meldungen mit unterschiedlichen Tönen zu belegen.




Part 13EN


Matrix of different sounds for different infos


Depending on the different art of information, the sounds, announcing an incoming message, has to be different for:


- general informations

- requests from the dispatch center

- messages from collegues

- general offers for tours

- direct orders for the taxi


It is a big difference, if a sound is equal for all kinds of information, or the driver gets a special sound-signal, depending on the importance of an unique message.


Example: You are waiting on a staxi stand and every minute the driver is alarmed by an info which is not nescessary for him. Now he switshes the sound off. A few miuntes later he misses a direct order, because he is reading his newspaper and not staring continously at the display.




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Part 14 – DE


Einstellungen fürs DDS unter Fahrer-Nr. speichern


Sämtliche fahrerspezifischen Einstellungen, wie die Signaltöne in Abhängigkeit von der Art der Information, sowie die Sortierungsweise der Halteplätze und die Auswahl der anzuzeigenden Zonen, sollten unter der Fahrernummer in der Zentrale hinterlegt werden. Dann kann der Fahrer, egal in welchem Taxi er sitzt, die für die eigenen Bedürfnisse optimalen Einstellungen direkt übernehmen. Das System funktioniert wie die Memory-Schaltung beim Fahrersitz.




Part 14 – EN


Memory Funktion for drivers DDS preferences


All individual adjustments of the DDS System schould be stored under the drivers member no. In the dispatcher main computer.


Like a memory funktion for the adjustment of the seats and mirrors, the personal preferences for the NAV and the different sounds, depending on thze art of the information are coming in, are stored. So the driver can change the car and has the exact same settings in the system in every taxi where he loggs in.




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Part 15 - DE


Ankunftszeit (ETA) und Ord.-Nr.


Unser Wettbewerber praktiziert es seit Jahren, die voraussichtliche Ankunftszeit des Taxis dem Kunden bei der Bestellung zu benennen. Zusätzlich könnte dem Fahrgast auch die Ordnungsnummer des Taxis genannt werden.


Damit wird Missverständissen vorgebeugt, wenn mehrere Taxis mit unterschiedlichen Profilen bestellt sind. Also ein Wagen zum Beispiel mit einem englisch sprechenden Fahrer und ein Taxi mit Kreditkarten-Abrechnung.




Part 15 - EN


ETA and Taxi-License-No.


For a long time of years our competitor has the practice to give the customer the ETA (Estimated Time of Arrival). Why is that not practised with our DDS ?


Additionally we should give the customer the Taxi-License-No. Avoiding misunderstandings, when more than one cab with different profiles are ordered to the same adress.


Example:

One cab is ordered with an opportunity to pay with credit-card and the other collegue with knowledge of fluend English.




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Part 16 - DE


Bedienungsanleitungen als Download


Fürs DDS und NAVI muss eine umfangreiche und laufend aktualisierte Bedienungsanleitung ins Netz gestellt werden. Dies würde den Fahrern aufgrund perfekter Kenntnisse des Systems eine professionelle Bedienung ermöglichen.




Part 16 – EN


Manuals as Download


The operators Manual for the DDS and the NAVI schould be published in the Internet for download for all versions sold to the Taxis. This enabled the drivers to use the system professionally because of a perfect knowledge.




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Part 17 – DE


Fehlfahrten


Früher bestand bereits beim alten Systen die Möglichkeit, sich am Zielort nach einer Fehlfahrt wieder am Halteplatz, von dem man losfuhr, als erster einzubuchen. Dies führte zu einer erheblichen Leerstreckenreduzierung, da direkt in der Nähe des Ortes der Fehlfahrt eine passende Neubestellung an den Fahrer vermittelt werden könen.


Aktuell muss ein Taxifahrer nach einer 6 Kilometer langen, vergeblichen Anfahrt weitere 6 km zurück zum Halteplatz fahren, um sich dann dort auf eins einzubuchen zu dürfen.


Bei Zonen mit mehreren Halteplätzen, soll der Kollege, der die Fehlfahrt erlitten hat, auf alle Halteplätze, die für diese Fahrt gerufen werden und die in der Abruf-Reihenfolge vor seinem Halteplatz liegen, Prioritätsanspruch haben.


Da zum Zeitpunkt der ersten Abgabe der Fehlfahrt, auf all diesen Halteplätzen kein passendes Taxi stand, liegt bei diesem Verfahren auch ein unzulässiger Vorteil für den Fahrer vor.




Part 17 – EN


Missed approaches


In case of a missed tour, actually the driver has to go, for example, 6 km to the adress and then another 6 km back to the taxi stand where he came from. Earliest when he arrived, it is possible for him, to book in as first car. Not to understand is, why it is not possible, to claim a missed approach immediately at the wromg adress and getting priority in the complete area.


In areas with more than one taxi stand, it is legitim to grant the driver first priority on all taxi stands which were checked before his place he came from. Because at the point of time when the tour was dispatched first, no capable car has been on all this taxi places. Therefore it is not an unfair advantage to the driver who carried out the missed approach.




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Part 18 – DE


Vorbestellungen


Wie im Beispiel zur Raumvermittlung sollten bei einer Vorbestellung alle wesentlichen Informationen bezüglich des Fahrer- und Fahrzeugprofils erkennbar sein, damit Kollegen keine Zeit für Vorbestellungen am falschen Halteplatz vergeuden, für die sie oder das Taxi ungeeignet sind.


Die Fahrer möchten anhand der Anforderungsprofile der Fahrten an den einzelnen Taxiplätzen entscheiden, wo sie zum warten auffahren. Ein Fahrer sieht Vorbestellungen auf den Halteplätzen Nr. 122 und 123. Was er nicht erkennt, ist die Eigenschaft der Fahrt, die zum Beispiel ein Grossraumtaxi für 122 und Kreditkartenzahlung auf 123 verlangt.


So wird ein Taxi später dann aus dem Raum mit einer Fahrt versorgt und der Kollege wartet weiter. Gleichzeitig gehen auf benachbarten Halteplätzen Bestellungen ab, die der Kollege von Platz 122 erhalten hätte. Es wurde Zeit sinnlos verschwendet.




Part 18EN


Advance Bookings


When a booking has to be dispatched, it is important to give the drivers precise informations what kind of taxi or drivers skills is needed at the different taxi stans. The collegues decide what taxi stand they approach for waiting, depending on if their profiles match the offers.


When a driver sees an advance booking in his area, for example on the places 122 and 123 he approaches the nearest place. But unfortunately he does not know, that on his place 122 the requirement is a big van for 6 Passengers.On 123 it is the credit card payment.


He would be able to match the requirement of place 123 with credit card, but not 6 pax because he has a mercedes limousine. So the credit card tour is given to another taxi which came later to place 123. Our driver wasted his time for nothing.



Friday, November 9, 2012









End of the international version


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29 Kreditkartenzuschlag statt Tariferhöhung


Die EU hat Gebühren für die Kartenzahlung untersagt. Trotzdem dazu ein paar Gedanken mit losch nachvollziehbarem Hintergrund:


Seit vielen Jahren gibt es Kreditkarten, die im internationalen Geschäftsverkehr nahezu selbstverständlich geworden sind. Das Taxigewerbe ist per Gesetz aber ein Bargeldgeschäft.

Dies wirft für Mitarbeiter, die häufig geschäftlich reisen, Probleme auf.


Die Angestellten müssen dem Arbeitgeber privates Geld vorlegen und bekommen dies erst später mit der Reisekostenabrechnung zurück. Das frustriert die Taxikunden, da der private Kreditrahmen des eigenen Kontos der Firma zur Verfügung gestellt werden muss. Doch auch die Abrechnung der Reisekosten in den Unternehmen selbst, ist durch diese Bar-Verrechnungen komplizierter und teurer, da alle Belege von Hand geprüft werden müssen.



Kundenvorteile


Die Lösung des Problems ist die CORPORATE-CARD. Mitarbeiter werden mit einer Firmen-Kreditkarte ausgestattet und zahlen, vom geschäftlichen Restaurantbesuch über den Mietwagen, Einkäufe für Büromaterial, bis zum Taxi, also alle beruflichen Aufwendungen mit dieser Karte.

Die Abrechnung in den Unternehmen wird dadurch effizienter und transparenter. Ausgaben können den Kostenstellen automatisch zugeordnet werden. Im Endeffekt sparen Grossunternehmen durch die Nutzung der CORPORATE-CARD sogar erhebliche Kosten ein. Dieses Einsparungspotential ist unter anderem auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden ein wichtiges Argument. Aus diesen Gründen ist es einleuchtend, an Halteplätzen mit überwiegender Geschäftskundschaft die Zahlung mit Kreditkarte anzubieten.



Mehrkosten für Taxiunternehmer


Diesen Vorteilen auf der Kundenseite stehen dauerhaft höhere Kosten für die Taxiunternehmen gegenüber. Neben der Anschaffung geeigneter Mobilfunksysteme und kompatibler Drucker liegen die einmaligen Kosten, je Taxe bei über 3.000 Euro. Alternativ können Taxiunternehmen über Fremdanbieter abrechnen, doch dann fallen monatliche Leihgebühren von ca. 30 Euro dauerhaft an. Zusätzlich entstehen in beiden Fällen dauerhafte Kosten für das Disagio von ca. 4% der Rechnungsbeträge, die an die Kreditkartenunternehmen abzuführen sind.



Taxi-Preisbindung


Diese zusätzlichen Kosten können bei behördlich genehmigungspflichtigen Taxitarifen nicht frei in den Preis einkalkuliert werden. Damit unterscheidet sich das Taxigewerbe vom Einzelhändler in einem wesentlichen Punkt. Der Kö-Juwelier, die Edel-Boutique oder auch der ganz normale Einzelhandel, haben für das gesamte Leistungsspektrum, bestehend aus der eigentlichen Ware oder Dienstleitung, dem Ambiente des Ladens, dem Serviceniveau und den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, eine genaue Kalkulation durchgeführt und abschliessend einen Preis festgesetzt.


Im Einzelhandel wird ein Kreditkartenzuschlag immer berechnet. Er ist im Verkaufspreis bereits enthalten. Unabhängig davon dürfen Kunden im Einzelhandel aber auch über die Preise verhandeln. Im Taxigewerbe ist das schlicht verboten. Unternehmer und Fahrer dürfen nur den amtlich genehmigten Tarif fordern.



Verursacherprinzip


Wenn nun ein Taxikunde zusätzlichen Service wünscht, sei es die Benutzung einer Rheinfähre, das Warten im gebührenpflichtigen Parkhaus oder die Ausführung von Sonderaufträgen mit Geldvorlage, ist er selbstverständlich verpflichtet auch diese zusätzlichen Kosten zu erstatten. Auch das Kreditkartenangebot ist keine gesetzlich vorgeschriebene Angebotskomponente. Es handelt sich um eine häufig nachgefragte individuelle Zusatzleistung. Gemäss dem Verursacherprinzip werden solche Individualleistungen selbstverständlich demjenigen auferlegt, der diese besondere Leitung explizit Anspruch nimmt, jedoch niemand anderem sonst.


Kommen wir nun zu einer fairen Abrechnungspraxis, die diese Zusatzkosten nur den Kunden auferlegt, die ihrerseits durch die Kreditkartenzahlung selbst grosse Vorteile haben. Dieses Verursacherprinzip sorgt für Gerechtigkeit, weil die Nutzniesser die Kosten tragen und nicht unbeteiligte Dritte damit belastet werden dürfen.



Soziale Gerechtigkeit gegenüber Privatkunden:


Deshalb wäre es auch der falsche Weg, den Kreditkartenzuschlag in den normalen Taxipreis einzurechnen. Die Folge wäre, Rentnerin Else müsste dann von deren Nettoeinkommen, zum Beispiel 0,10 Euro pro Kilometer mehr fürs Taxi bezahlen, damit Konzerne bei der Reisekostenabrechnung sparen können. Geschäftliche Kosten, wie Kreditkartenzuschläge können sowieso von der Steuer abgesetzt werden.



Airlines erheben Kreditkartengebühr von 7


Pressemeldungen zufolge, erheben Lufthansa, AirFrance, KLM, und AirBerlin eine Kreditkartengebühr. Diese Unternehmen haben wesentlich mehr Möglichkeiten, durch Synergie-Effekte Kosten zu sparen. Aber dort hat man gerechnet und ist zu dem Schluss gekommen, eine Kreditkartenpauschale von sieben Euro einzuführen. Da steht die Forderung des Taxigewerbes mit moderaten 2geradezu bescheiden dar.



Privatrecht bindet nur die Vertragsparteien


Wenn Kosten bei einem Geschäftsvorgang entstehen müssen diese logischerweise in die Kalkulation mit einbezogen werden.


Doch auch aus juristischer Sicht entsteht ein Problem, das zukünftig für alle Kartenunternehmen zum Bumerang werden kann. Wenn zwei Parteien einen Vertrag schliessen, sind grundsätzlich nur diese beiden Vertragsparteien an diese Einigung gebunden.


Keinesfalls ist es möglich, dass A und B vereinbaren, C müsse nun für eine Taxifahrt mehr bezahlen. Jeder Student im ersten Jurasemester lernt, das privatrechtliche Abmachungen nur und ausschliesslich die beteiligten Parteien zu etwas berechtigen und verpflichten.



Verbraucherschutz wird übersehen


Wenn die Landeshauptstadt Düsseldorf sich nun gegen den Kreditkartenzuschlag entscheidet, muss sogar geprüft werden, ob eine Stadt nicht auch aus Sicht des Verbraucherschutzes sogar gesetzlich verpflichtet ist, alle Kosten, die nicht zu den gesetzlichen Komponenten einer Taxifahrt gehören, aus dem Standard-Taxitarif herauszuhalten.


Sonderleistungen, wie Rechnungsfahrten werden zum Beispiel mit der örtlichen Taxizentrale vereinbart. Der Kunde muss dann für das voraussichtliche monatliche Fahrtenaufkommen eine Kaution hinterlegen. Das wurde bisher nicht beanstandet, obwohl dem Rechnungskunden dadurch Kosten entstehen, da er andernfalls das Geld hätte anlegen können.


Die Benutzung einer Fähre, die Inanspruchnahme eines gebührenpflichtigen Parkhauses und sogar einangemessenes Entgeltfür die Ausführung von Sonderaufträgen sind durch diese Vorschriften eindeutig gedeckt.



Gesetzgeber verlangt Barzahlung in EURO


Bei den Bezahlungsmodalitäten lassen sich viele Stadtverwaltungen aber täuschen, da die Kreditkartenzahlung quasi eine Parallelwährung geworden sind. Trotzdem gilt, Taxifahrten sind in bar in EURO zu bezahlen. Der Bundesgesetzgeber hat dies eindeutig klargestellt. Diese Regel ist eindeutig und weder ausfüllungsbedürftig oder auslegungsfähig.


Kreditkartenzahlungen sind reine Privatsache und haben nichts mit öffentlichem Recht zu tun, da sie durch einen Vertrag zweier gleichberechtigter Parteien entstehen und eben nicht durch ein Über- Unterordnungsprinzip des öffentlichen Rechts.


Die modifizierte Subjekttheorie des Bundesverfassungsgerichts hat öffentliches und privates Recht dadurch differenziert, ob nur eine Institution verpflichtet oder berechtigt ist, etwas zu tun.


Damit ist bewiesen, dass die vertragliche Vereinbarung zur Bezahlung mit Kreditkarte eindeutig dem Privatrecht zuzuordnen ist. Kosten die dadurch entstehen, sind einem Aufpreisverbot in der Taxiordnung entzogen. So wie Fährgebühren oder Parkhausentgelte.


Trotzdem ist, um dem Verbraucherschutz zu genügen, eine Klarstellung der Kommune zur Berechtigung eines angemessenen Zuschlages erforderlich, da ansonsten die privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Kreditkartenunternehmen und

Taxiunternehmen zu Lasten der Barzahler gehen, die am Entstehen dieses Vertrages keinen Einfluss hatten.


update: 7. Oktober 2012


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30 Qualitätssicherung für Taxen am Flughafen Düsseldorf



Die Taxi Düsseldorf hat in der Generalversammlung am 2. Juli 2012, die vom Flughafen geforderten Punkte abgesegnet, die für alle Taxen gelten sollen, die sich am Flughafen bereitstellen. Das sind im einzelnen:


Kreditkartenabrechnung

Regenschirm

Kindersitze Klasse 2


Festlegung des Zustandes der Taxen:

keine sichtbaren äusserlichen Schäden,

gepflegt und sauber


Letzter Punkt ist im Unterschied zu den anderen drei Anforderungen sehr unpräzise definiert. Bei gesetzlichen Regelungen sprechen die Juristen vom Rechtssicherheits- und Bestimmtheitsgrundsatz. Sind Vorschriften unklar festgelegt, interpretiert das jeder anders.


Deshalb besteht hier die Gefahr, dass die kontrollierenden Mitarbeiter, weil eben keine greifbaren präzisen Vorgaben existieren, die Zulassung als Airport-Taxi höchst unterschiedlich bewerten. Im Zweifel wird dann jede kleine sichtbare Schadensstelle, und sei es nur eine in Taxifarben überpinselte Rostblase beanstandet.


Dies führt zu einem erheblichen Kostenaufwand für die Taxiunternehmer, wenn sämtliche vom Neuzustand abweichende Karosseriebeschaffenheiten aufwändig und teuer repariert werden müssen.


Taxiunternehmer müssen rechnen und deshalb wird niemand im voraus eine teure Neulackierung in Auftrag geben, wenn auch kleinere Ausbesserungen eventuell ausgereicht hätten. Aus diesem Grund geht man vernünftigerweise so vor, dass Reparaturen erst nach einer Überprüfung in Auftrag gegeben werden.


Der Flughafen und die Taxizentrale hatten Kenntnis vom Datum des 1. November 2012. Warum hat man dann nicht bereits im Juli oder spätestens im August damit begonnen, den Unternehmern die Überprüfung der Fahrzeuge zu ermöglichen?


Stattdessen geschieht monatelang nichts und erst eine Woche vor dem 1. November wird mit der unklar definierten Qualitätskontrolle begonnen. Die Ansichten, was ein „ordentliches“ Taxi ist, werden naturgemäss weit auseinanderklaffen. Deshalb waren nun viele Kollegen sehr überrascht, wie in der Mehrzahl der Prüfungen, nahezu Neuwagenstandard verlangt wurde.


Es versteht sich von selbst, dass die Einholung von Angeboten und ein in Ruhe gewählter Reparaturtermin es auch erlauben, wesentlich professioneller vorgehen zu können. Man kann einen Rabatt mit dem Karosserieschlosser auszuhandeln, wenn gleich noch weitere Arbeiten mit einbezogen werden. Dies förderte das spätere Erscheinungsbild der Taxen und diente letztendlich dem Image des Taxigewerbes und dem Flughafens selbst noch sehr viel besser, als bei diesem nicht notwendigen und ohne 14-tägige Karenzzeit angeordneten Termindruck.


Was ist ein äusserlich sichtbarer Schaden?

Schäden sind im Versicherungsdeutsch Verformungen oder Lackzerstörungen, die durch ein Gewaltergeignis, wie Unfall oder Vandalismus, entstanden sind.


Darf nach dieser Definition ein gepflegtes Taxi, das bereits seit einigen Jahren eingesetzt ist, noch nicht einmal die normalen Abnutzungserscheinungen haben, wie zum Beispiel kleinste Steinschlagspuren auf der Frontseite? Man wunderte sich auch, dass einige in relativ schlechtem Zustand befindlichen Taxen die begehrte Airport Plakette trotzdem erhielten.


Aus diesem Grunde sind bei der Abnahme technisch einfach nachzuvollziehende Kontrollabläufe vorzugeben, die subjektive Komponenten bei der Überprüfung ausschliessen und damit ein möglichst gleichmässiges Anforderungsprofil sicherstellen. Denn der Gesetzgeber fordert nach den Regeln des BGB grundsätzlich eine Dienstleistung mittlerer Art und Güte. Dies gilt auch für Taxen.


Grundregel sollte daher sein, dass die Taxen aussen aus einem Abstand von nicht weniger als z.B. 3 Metern betrachtet werden. Fällt dann eine Delle oder ein Schaden auf, ist dieser zu beheben – andernfalls eben nicht.


Die Innenprüfung findet selbstverständlich aus der Perspektive des Fahrgastes statt. Die Anbringung des Fahrerausweises sollte auf keinen Fall auf dem Armaturenbrett verlangt werden, da Reflektionen des Sonnenlichts auf Plastikfolien den Fahrer blenden können. Auch Aufkleber auf dem Airbag sind sicherheitsgefährdend, da eine einwandfreie Öffnung im Falle eines Unfalles nicht gewährleistet ist. Grundsätzlich hat die Sicherheit im Strassenverkehr immer Vorrang vor den internen Vorschriften zur Anbringung der Fahrerausweise oder sonstigen Interessen des Flughafens oder der Taxi-Düsseldorf.


Da aufgrund der viel zu kurzen Zeitspanne zwischen dem reellen Prüfungsbeginn und dem Schlusstermin nur gut eine Woche liegen, ist eine Verschiebung des Termins geboten, um den Unternehmern eine angemessene Zeit für die Mängelbehebung zu gewähren.



Terminvorschlag: 2. Januar 2013






Das wünschen Fluggäste im Taxi


Bei der Bedarfsanalyse unserer gemeinsamen Kunden am Airport sollten wir zukünftig viel genauer nachfragen, welche Dinge der verehrten Kundschaft verbesserungswürdig erscheinen. Als Taxifahrer haben Sie in der Praxis viele Gelegenheiten, kostenlose Unternehmensberatung zu erhalten. Diese Hinweise aus den Gesprächen zwischen Fahrgast und Fahrer lassen sich leicht in drei grosse Bereiche einteilen:




1. Verhalten des Personals


In 99% aller Beschwerdefälle ist nicht das Taxi, sondern der Fahrer die Ursache. Ein Beispiel: Morgens um 9.00 Uhr steigt an der Linie ein Herr mit Laptop und Handy ein und bittet den Fahrer zu e-plus zu Fahren. Dort angekommen zückt er eine Kreditkarte und möchte bezahlen.


In den meisten Fällen läuft das reibungslos, auch wenn man das nicht annehmen möchte. Das Taxigewerbe wickelt im Jahr ca. 4 Millionen Fahrten in Düsseldorf ab. Daraus entstehen ca. 2000 Beschwerden. Das sind genau 0,5 Promille!


Jedes andere Unternehmen hätte gerne eine solch niedrige Beschwerdequote. Doch die Zeitungsberichte brauchen negative Schlagzeilen. Bad news are good news.


Doch selbst wenn man von einer Dunkelziffer des 20-fachen ausgeht, landen wir gerade mal bei einem Prozent. Das ist immer noch tolerabel. Schliesslich sind wir alle Menschen, und die machen bekanntlich auch mal Fehler. Trotzdem ist das kein Grund untätig zu bleiben, denn was gut ist, kann bekanntlich noch besser werden.


Zurück zu unserem Beispiel. In einem anderen Fall mit der gleichen Konstellation verweigert der Fahrer die Fahrt und beschimpft den Gast auch noch. Dieser nimmt sich das nächste Taxi und darf sich dann von dem zweiten Fahrer frustierte Äusserungen über den ersten Kollegen anhören.


Am Ziel angekommen, zückt der verständnisvolle aber genervte Kunde die Kreditkarte und dann meckert der Fahrer über diese „arrogante“ Abrechnungsweise, die dessen Meinung nach erst bei einer „vernünftigen“ Fahrt, soll heissen ab 50 Euro, angemessen sei.


Der Kunde wollte an diesem Morgen sich eigentlich entspannt ins Taxi setzen und während der Fahrt noch einen kleinen Text fertig machen, da er gleich in einem sehr wichtigen Meeting seinem obersten Chef das schlechte Fortschreiten eines wichtigen Projekts erklären muss.


Anstelle dessen wird der Fahrgast durch das Taxipersonal so frustriert, dass auch das anschliessende Meeting alles andere als zufriedenstellend verläuft.


Aus diesem Grund müssen wir genau hier ansetzen und diese „Kollegen“, zur Ordnung rufen oder ggf. auch am Flughafen ausschliessen, die das Wort Dienstleistung, was dienen und leisten bedeutet, nicht akzeptieren wollen.




2. Der Fahrstil


Sehr viele Fluggäste nutzen das Taxi als rollendes Büro, in dem man, ohne dass einen andere Fahrgäste anhusten oder sonst wie belästigen, sicher ans Ziel kommt. Selbst die plötzliche Fahrtzieländerung nach eine­m Anruf ist kein Problem, ebenso wie der freundliche Tip des Taxifahrers, für ein gutes Restaurant. Das macht eben den Unterschied zu Bus und Strassenbahn aus.


Doch das SMS-Schreiben oder auch das Lesen der Zeitung ist nur dann angenehm, wenn der Chauffeur das Prinzip des herrschaftlichen Gleitens praktiziert, anstatt ein Stakkato aus Vollgas und Vollbremsung hinzulegen.


Da ist die, aus drei Metern kaum erkennbare Rostbildung am Kofferraumdeckel, absolut irrelevant! Damit zum folgenden Punkt.




3. Zustand der Taxis


Beanstandungen betreffen eben nicht kleinere Lack- oder Karosserieschäden, sondern zu höchstens 1% aller Beschwerden sehr auffällige Beulen am Fahrzeug. Ein etwas grösserer Prozentsatz eventueller Beanstandungen bezieht sich auf Fahrzeugeigenschaften, die leider erst während der Fahrt auffallen.


Da hätten wir lautes Klappern, singende Differentiale, Abgase im Fahrzeuginnern, verschmierte Fenster und Sitze, nicht funktionierende Klimaanlagen oder, obwohl gesetzlich verboten, Zigarettenqualm durch rauchende Fahrer anzubieten.


Alle diese Mängel, werden aber durch eine einmalige, dafür eventuell übergründliche Sichtkontrolle eines parkenden Taxis leider nicht behoben. Es kommt immer auf den aktuellen Fahrer des Autos in der betreffenden Schicht und zusätzlich auf den Unternehmer an.


Stand: 4. November 2012


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31 Halteplatz Abflug



Zu Zeiten der Existenz des Halteplatzes Abflug wurde dieser von der anspruchsvollen Geschäftskundschaft sehr gerne genutzt. Umso grösser war die Enttäuschung bei dieser wichtigen und einflussreichen Kundengruppe. Geschäftsleute mussten sich im Urlaubergetümmel am Charter und ggf. an der Linie anstellen und auf ein freies Taxi warten. Senator-Lounge-Atmosphäre sieht sicher anders aus.


Mit dieser Massnahme hat sich der Flughafen Düsseldorf bei der Business-Class sicher keine Zustimmung eingehandelt, denn aus Sicht der Taxikundschaft war der Wegfall dieses sehr beliebten Halteplatzes eindeutig negativ bewertet.


Geschäftsleute möchten schnell ans Ziel kommen und die Praxis des umgeleitet werdens, erzeugte Stress und stiess auf Verärgerung. Dem Flughafen wurde dieses durch die vielbeschäftigte Business-Kundschaft aber mangels Zeit nicht mitgeteilt, da Geschäftsleute weit wichtigeres zu tun haben.


Beim Taxifahrer liess man dann schon mal die Luft raus und bat um Weiterleitung der Misfallensäusserung über diese Verschlechterung des Verkehrsangebotes, was ich hiermit tue.





Analyse der Verkehrsprobleme am Abflug



Wenn man die frühere Situation betrachtet, ist folgendes festzustellen:


Der Bereich vor der Lufthansa wurde auf der linken Seite von Privatfahrzeugen zum Parken genutzt. Rechts daneben standen in zweiter Reihe Abholer, die im Fahrzeug warteten. Die dritte Spur von links war dann die eigentliche Durchfahrspur. Als ganz rechte Spur hatten wir den Taxiplatz.


Dieser Taxistand war in der Breite leider so grosszügig bemessen, dass häufig zu wenig Platz in der Durchfahrspur vorhanden war und der Verkehr deshalb zum Stocken kam. Leider denken einige Taxikollegen auch nicht intensiv mit, wenn sie oben auf dem Halteplatz ihr Fahrzeug positionieren. Das sieht dann so aus:


Kollege XY stellt sein Taxi so in die Abflugreihe, dass die beiden linken Reifen exakt auf der dicken weissen Markierungslinie stehen. Rechts neben dem Taxi haben wir dann fast einen Meter ungenutzten Parkraum bis zur Bordsteinkante. Das nenne ich Platzverschwendung!


Kollegen die mitdenken, machen das anders herum. Sie fahren mit dem Taxi sehr nah rechts an die Bordsteinkante heran und bieten durch diese vorausschauende Verhaltensweise allen anderen Verkehrsteilnehmern eine reibungslose Weiterfahrt. Erst wenn die Taxen eine der ersten 3 Positionen erreicht haben, fahren die Kollegen leicht nach links in Richtung Markierungslinie, um den Fahrgästen auf der rechten Seite des Taxis ein bequemes Einsteigen zu ermöglichen.


Viele der parkenden Fahrzeuge in der 2. Reihe standen ebenfalls häufig unglücklich zu weit rechts. Die Kollegen auf dem breiten Taxiplatz standen zwar ordnungsgemäss, hätten aber noch mindestens 50-70 cm weiter rechts am Bordstein stehen können. Durch diese Verengung war die Duchfahrspur dann von beiden Seiten behindert worden.


Ich habe selber den Abflug häufig genutzt und dann durch Mitteilungen im Funk und auch direkt vor Ort die Kollegen gebeten, möglich weit rechts zu warten. Innerhalb weniger Minuten war die Durchfahrt, selbst in der Rush-Hour, problemlos zu passieren. Der Stau war einfach weg und selbst die 2.-Reihe-Parker störten nicht mehr.




Fazit:


Wäre der Halteplatz nur ca. 50 bis 70cm schmaler, stünden die Taxen an der Beifahrerseite näher am Bordstein. Dann hätte der Verkehr grundsätzlich reibungslos durchfahren können und die Situation wäre dauerhaft entschärft gewesen. Kleine Ursache – grosse Wirkung!




Verbesserung der Kundenzufriedenheit


Aus diesem Grund möchte ich für die, von der Mehrzahl der Geschäftskunden geforderte und inzwischen realisierte Wiedereinführung des Taxistandes am Abflug, folgenden Vorschlag machen:


Die Lage des Halteplatzes sollte sich wieder an der alten Position befinden. Rechts neben der dicken Halteplatz-Fahrstreifenmarkierung könnte in einem Abstand von ca. 70 cm eine gestrichelte Hilfslinie angebracht werden, die die Kollegen dazu bewegt, die Taxen möglich weit rechts zu positionieren. Diese Neuerung wird sich in kürzester Zeit eingespielen und zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation führen.


Desweiteren können die Kollegen zukünftig sogar wesentlich gefahrloser auf der linken Seite die Fahrertür öffnen, aussteigen und durch diese Optimierung auch den Fahrgästen schneller beim Einsteigen behilflich sein. Diese zusätzliche Hilfsmarkierung stellt eine Art Sicherheitskorridor dar, der Gefahrensituationen durch plötzliches Türöffnen ebenso verhindert, wie Staus bei der Durchfahrt.


In Höhe der ersten drei Taxen sollte sich diese Hilfslinie nach links verjüngen und vor dem ersten Taxi auf die breite Hauptmarkierung treffen. Dann wären die Taxen auf den ersten drei Positionen so aufgestellt, dass die Fahrgäste bequem einsteigen können.





Bessere Kunden-Affinität


Der Halteplatz ABFLUG hat, im Gegensatz zu den Urlauberkunden am CHARTER, die selbe Kundschaft wie die LINIE.


Im Bezug auf die Kundenorientierung hat sich seit vielen Jahren im Taxigewerbe ein Anpassungsverhalten zu Gunsten der Geschäftskundschaft entwickelt. Das bedeutet, dass das Taxi-Personal an den Businessplätzen in Bezug auf das Auftreten und das Serviceangebot, sich deutlich von den Kollegen an einem Urlauber-Halteplatz unterscheidet.


Es gibt auch Kollegen, die nur die Altstadt anfahren und mit angetrunkenen Kunden angeblich besser klarkommen als mit anspruchsvollen Geschäftsleuten - jedem das Seine!


Den Vorteil haben eindeutig die Fahrgäste. So war schon länger ein bussiness-orientiertes Verhalten an der LINIE und am Abflug zu beobachten. Als ein weiterer positiver Nebeneffekt kann übrigens noch die bescheidenere Erwartungshaltung der Abflug-Fahrer, in Bezug auf die Länge der Fahrtstrecke genannt werden.


Viele Fahrgäste, die in den nördlichen Stadtteilen wohnten, entschieden sich gerne für den Abflug, weil die Kollegen aufgrund der höheren Fahrtenfrequenz ein freundlicheres Verhalten zeigten. Nicht selten beförderten sie genau die Kunden, die die CHARTER-Fahrer aufgrund der Kürze der Strecke abgelehnt und nach oben zum Abflug geschickt hatten.


Alles in allem können wir besonders am Abflug, ein auf die Kundenbedürfnisse exakt zugeschnittenes Verhaltensmuster bei den Kollegen feststellen.


Leider hatte sich während der Umbauphase in den vergangenen Monaten die Qualität des Fahrpersonals am Abflug massiv verschlechtert, weil dort nur illegale und nicht mit Flughafenplakette versehene Taxen ordnungswidrig wilderten. Es ist auch nachvollziehbar, dass die grosse Mehrheit der Fahrer und Unternehmer, die mit viel Zeit- und Kapitaleinsatz die Taxen aufarbeiten liessen, und hinterher durch die wilde Konkurrenz Fahrten verloren, darüber sehr verärgert waren.


update am: 20.4.2013


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32 Anschnallpflicht verbessert die „Arbeitsbedingungen“ für Taxi-Räuber




Verteiler: Alle Mitglieder des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages


(Hinweis: in diesem Text könnte Satire enthalten sein)


Mit der geplanten Aufhebung der Befreiung von der Anschnallpflicht bekommt die ehrbare Gilde der hoch motivierten, sportlich durchtrainierten und dank der legendären Waffengesetz-Änderung vom 1. April 2008 (welch ein Datum) jetzt völlig legal mit 11,8 cm langen Messerklingen bewaffneten Inkasso-Kunden, deutlich bessere Chancen, deren grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfreies Nebeneinkommen effizient steigern zu dürfen.


Taxifahrer, die im Gegensatz zu den Kunden, während der Personenbeförderung nicht verpflichtet sind, sich anzuschnallen, werden demnächst für die Klientel der mobilen nächtlichen Geldeintreiber ein deutlich besseres, weil wehrloseres Opfer werden.


Ein nicht angeschnallter Taxifahrer kann sich bisher im Notfall durch Flucht aus dem Taxi vor schlimmeren Folgen schützen. Die Taxiräuber übernahmen dann nicht selten selber das Steuer und wunderten sich, dass sie bereits wenige Kilometer später, standesgemäss von einer Polizei-Eskorte begleitet wurden.


Dank des stillen Alarms und der dazu gehörigen GPS-Ortung also eine völlig gewaltfreie Art, einen Überfall gesundheitlich ohne Folgen zu überstehen und auch noch die Täter schnell zu fassen. Strafverfolgung, wie sie sein soll.


Damit ist jetzt aber Schuss, den bald wird die Arbeit in der Notaufnahme der örtlichen Krankenhäuser deutlich steigen und gleichzeitig die Aufklärungsquote der Taxi-Überfälle dramatisch sinken.


Der jetzt vom Staat defensiver Fluchtmöglichkeiten beraubte, zusammengeschlagene oder abgestochene Kollege muss ja erst mal wieder auf die Beine kommen, bevor er genaue Angaben zu den Tätern machen kann. Damit wird die jetzt mögliche schnelle und insgesamt sehr erfolgreiche Fahndung massiv erschwert, weil wichtige Aussagen erst viel später kommen. Da können die Räuber gleich noch ein zweites Taxi und drittes Taxi waidgerecht erlegen.


Zukünftig wird der Überraschungsbesuch dieser nächtlichen Zombies dann etwas kinoreifer ablaufen. Der angeschnallte Fahrer hat nun keine Gelegenheit mehr, sich gewaltfrei und gesundheitsschonend aus der Affäre zu ziehen.


Überfälle werden dann künftig deutlich häufiger zu Verkehrsunfällen führen und sogar Unbeteiligte gefährden, weil der Fahrer in Panik handelt. Auch der Reinigungsaufwand wird geringfügig mehr werden, da das blutverschmierte Taxi der anspruchsvollen, normalen und friedlichen Kundschaft so selbstverständlich nicht mehr zugemutet werden kann.


Die Berufsgenossenschaft profitiert in zweierlei Weise von den Überfällen. Erstens spart sie durch die generelle Anschnallpflicht wahrscheinlich nur gerinfügige Kosten für die ärztlichen Behandlung normaler Unfälle ein und andererseits darf sie dem Unternehmer des überfallenen Kollegen anschliessend noch eine höhere Prämie berechnen, obwohl dies eigentlich durch die Solidargemeinschaft getragen werden sollte.


Man sieht, es ist hier in Deutschland für die Lobby-Interessen der Versicherer alles bestens geregelt. Da spielen ein paar tote Kollegen keine Rolle. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne.


Auch die statistische Begründung zur Gesetzesänderung ist an Missachtung der einfachsten Logik-Regeln nicht zu überbieten. Wir haben ja ein viel grösseres Risiko, als Taxifahrer in einen Verkehrsunfall zu geraten, als überfallen zu werden. Das ist statistisch richtig. Aber statistisch gesehen, ist auch das Bett die gefährlichste Mordwaffe. Die meisten Menschen sterben darin.


1985 hatten wir im damaligen Bundesgebiet ca. 250 Überfälle. 2010 lag die Zahl im neuen Bundesgebiet auf gleicher Höhe. Gleichzeitig sank die Zahl der Verkehrstoten im selben Zeitraum von über 14.000 auf ca. 3.500.


Setzt man die Unfallzahlen ins Verhältnis zur Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, ergibt sich eine Absenkung der getöteten Verkehrsteilnehmer je 10.000 Fahrzeuge von 3,5 auf 0,7 = ein Fünftel.


Seit 1985 blieb die Zahl der Taxiüberfälle gleich, wobei in den 90er Jahren der Wert auf knapp 400 anstieg und wieder auf 250 fiel. Im selben Zeitraum sanken die Verkehs-Unfallzahlen auf ein Viertel, trotz steigender Zulassungszahlen.


Damit ist die Wahrscheinlichkeit heute, wenn wir die Unfallzahlen insgesamt und die Überfälle in Relation zu einander setzen, für das Risiko, einen Überfall zu erleben, um 500% gestiegen. (3,5 zu 0,7)


Gegenfrage: Warum wurde denn damals, als das Verhältnis Unfall zu Überfall fünfmal gefährlicher war als heute, die Anschnallpflicht überhaupt aufgehoben? Richtiger wäre gewesen, erst heute eine Befreiung der Anschnallpflicht einzuführen, weil sich die Relationen in Richtung Überfälle auf das Fünffache gesteigert haben.


Nicht berücksichtigt wird bei der Neuregelung die Panik in solchen Situationen und die damit verbundenen Fehler des Taxipersonals im Strassenverkehr und die dann gegebene Gefährdung Dritter, wenn schwierige bis gefährliche Fahrgäste befördert werden müssen, die auch gerne mal während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder den Fahrer anfassen. Gibt es genaue Zahlen über Taxiunfälle, die durch Streit mit Fahrgästen oder Bedrohung des evtl. angeschnallten Fahrers entstanden ?


Wenn die Anschnallpflicht kommt, muss die Beförderungspflicht aufgehoben, übergrosse Pflichtfahrgebiete, wie z. B. in Düsseldorf verboten und die Wechselgeldpflicht deutlich verringert werden.


Doch die Lobby-Verbände, wie die Versicherer sehen nur das Geld und diejenigen Vertreter des Taxigewerbes, die jetzt so blumig die Anschnallpflicht fordern, sind im Studium vielleicht mal Taxi gefahren. An die gefährliche Taxi-Front schickt man heute die Anderen. Die Überfallzahlen werden steigen, weil sich die „Arbeitsbedingungen“ für Taxiräuber deutlich verbessern.


Zum guten Schluss möchte ich noch anmerken, dass sich bereits heute deutlich mehr als 70% der Taxifahrer während der Beförderung mit Fahrgästen freiwillig anschnallen. Denn es ist ja schliesslich ein himmelweiter Unterschied, ob ich Geschäftsleute vom Flughafen zur Düsseldorfer Königsallee chauffiere oder ob ich nachts voll alkoholisierte Rabauken abtransportiere.


Eine Empfehlung zum Anschnallen reicht völlig aus. Immerhin sind neben den Sicherheitsgurten heutzutage rundum Airbags verbaut, die meist noch wirksamer schützen, als die Gurte alleine. Perfekt ist natürlich beides.


Eine unsichere Fahrweise aufgrund von Panik und der Angst, sich nicht aus dem Gurt befreien zu können, führt zu zusätzlichen Verkehrsunfällen.


Legen Sie die 70% Anschnallquote doch einmal präzisen Rechnungen zu Grunde und analysieren Sie, um wie viele vermeindlich verhinderte Unfälle es eigentlich geht und rechnen die neuen Panik-Unfälle dazu. Dann relativieren sich die Zahlen sehr, denn die Kollegen sind keine Gurtmuffel, sondern schnallen sich nur bei entsprechender Kundschaft meist nicht an.



Der Verkehrsausschuss des deutschen Bundestages täte gut daran, den Taxifahren das Wahlrecht im Einzelfall zu überlassen, wenn unbequeme Kundschaft im Taxi sitzt. Eine Empfehlung zum Anschnallen reicht völlig, da heutzutage rundum auch Airbags für erhebliche Sicherheit sorgen.


Es gibt für dieses wichtige Gremium deutlich grössere Baustellen, die zu der europaweit avisierten weiteren Verringerung der Unfallzahlen führen, als mit solch populistischen Unsinn den Neid der normalen Autofahrer (Wähler) auf die Taxler zu bedienen.

Da wären zum Beispiel folgende Aufgaben für Sie:




SMS und Telefon


Unterscheidung bei der Sanktionierung zwischen klassischem Handytelefonat und heimlichem Simsen. Der Simser schaut nach unten ins Auto, der Handytelefonierer auf die Strasse. Was ist denn da wohl gefährlicher. Und warum simsen den alle überhaupt? Weil man das in der Regel nicht so gut sieht wie ein Handy am Ohr. Mein Vorschlag: klassisches Handytelefonieren mit Blick nach aussen – und ohne Fahrfehler – kein Bussgeld.




Rauchen im Auto


Ich vermute mal, dass die Tabaklobby und die Steuereinnahmen aus dem Qualm, ein seriöses Prüfungsengagement, welche Risiken das Rauchen im Auto wirklich hat, bisher erfolgreich verhindert haben.


Raucht der Fahrer, ist er abgelenkt. Rauchen nur die anderen Insassen, wird die Luft im Fahrzeug auch deutlich schlechter, was die Konzentrationsfähigkeit und die Reaktion des Fahrers beeinträchtigt. Das ist etwa das gleiche, wie ein oder zwei Glas Bier.


Darüber hinaus gefährdet das lässige Schnippen der Kippen in den ganz grossen Mülleimer (die Strasse) auch noch andere Verkehrsteilnehmer, besonders Radfahrer und Motorradfahrer.



Liebe Politiker, Ihre Aufgabe ist nicht die Einführung immer weiterer gesetzlicher Einschränkungen, die die Polizeibehörden dann zu Einnahmezwecken verleiten und zusätzlich die Gerichte verstopfen. Staatsanwälte und Richter haben Wichtigeres zu tun und weitaus gefährlichere Klienten (wie z.B. Taximörder) zeitnah abzuurteilen als jemanden, der ein nach der Bibel der Strasse (StVO) vorgeschriebenes Ritual, nicht genau beachtet.


Ich gebe mich der angenehmen Hoffnung hin, mit diesen Zeilen Ihnen eine konstruktive und mittels notwendiger Satire, sehr anschauliche Entscheidungshilfe habe geben können und verbleibe mit der Bitte um Beachtung des Übermassverbotes (Erforderlichkeit und Zweckeignung), sowie dem Recht zur eigenverantwortlichen Entscheidung über das GG Art. II Abs. 2 (körperliche Unversehrtheit), in Erwartung ihrer geschätzten Antwort.


update: 30. September 2014


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TEIL II STRASSENVERKEHR und IMAGEPFLEGE für DÜSSELDORF








50 Online-Register neuer Strassen und Plätze


Dieser Vorschlag ist von der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits umgesetzt worden:


Warum wollen viele Geschäftskunden ausgerechnet in ein gerade neu eröffnetes Gewerbegebiet, das in keinem Stadtplan oder NAVI zu finden ist? Kaum sind die Handwerker aus dem Gebäudekomplex, stehen Mietinteressenten vor der Tür - vorausgesetzt, sie finden die gerade im Rat der Stadt verabschiedete Planstrasse 1234, die nach dem ehemaligen Ehrenaufsichtsrat der an dieser Stelle befindlichen Firma, jetzt Willi-Jupp-Spusemack-Allee heisst.


Der Kauf des neuesten Stadtplanes oder das Abo fürs NAVI garantiert noch lange nicht die sofort benötigte Information. Was tun? Wir brauchen ein, von der Landeshauptstadt laufend aktualisiertes, amtliches Strassenregister. Neue Strassenbezeichnungen werden unmittelbar nach der Ratsentscheidung in ein Internetregister eingespeist. Genannt wird der Name, das Gauss-Krüger-Planquadrat der Deutschen Grundkarte und die angrenzenden Strassen. Darüber hinaus sind die Beschaffenheit und eventuelle Beschränkungen zu bezeichnen, wie Fussgängerweg, Poller in Höhe der Hausnummer 123 oder die Einbahnstrassenrichtung. Jetzt kann zum Beispiel die Feuerwehr, Polizei oder Taxizentrale durch einen kurzen Blick ins Internet sofort erkennen, wo die, vor drei Tagen in Blumenfeldweg benannte Planstrasse 4711 liegt und wie die genaue Hausnummer auf dieser neuen Strasse anzufahren ist. Bei Rettungseinsätzen sind diese schnellen Informationen sogar lebenswichtig!


Als neu im Sinne dieses Vorschlages gelten alle Strassen, Wege und Plätze, die nicht älter als 10 Jahre sind. Damit können auch Besucher der Stadt, die nicht wie Taxen mit der neuesten Stadtplanausgabe arbeiten, ebenfalls ans Ziel kommen.


Unabhängig davon könnte auch das gesamte offizielle Strassenregister unmittelbar nach jeder Benennung neuer Strassen ebenfalls aktualisiert werden. Ich denke aber, dass ein eigenes Register neuer Strassen weniger aufwendig zu realisieren ist. Darüber hinaus könnten dann die Veröffentlichungsintervalle der Stadtkarten verlängert werden. Wenn unter der Datei „Neue-Strassen“ die letzten zehn Jahre abgedeckt werden, wären 5 oder 6-Jahres-Intervalle kein Problem.


Die Stadtkarte könnte dann einen Aufkleber erhalten: Updates unter: www.duesseldorf.de/neue-strassen


Den aktuellen Link für die neuen Straßen in Düsseldorf gibt es zur Zeit unter:


www.duesseldorf.de/vermessung/service/karten/stadtkarten_update.shtml


Dort finden Sie jede neue Straße, markiert mit einer Stecknadel auf der Stadtkarte. Zum Ausdruck empfehle ich die nachfolgende Straßenliste. Einfach den Text markieren und in eine Textverarbeitung einfügen.




Neue Straßen in Düsseldorf, Meerbusch und Neuss



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr –

Korrekturen bitte an: taxidus@web.de


Stand für das Düsseldorfer Stadtgebiet:

14. August 2013




Ahornblick

Ludenberg, Bergische Landstr., Am Gartenkamp


Am Birkenhain

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Am Dominikanerkloster

Altstadt, Andreas / Hunsrückenstr.


Alte Flughafenstr.

Lohausen, Niederrheinstr / Lohauser Dorfstr. / ehemalige Flughafenstr.

 

Am Holunderbusch

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Am Katharinenkloster

Angermund, Rahmer Str., gegenüber Kalkweg


Am Kehrbesen

Wittlaer, 100 Meter nördlich des Kreisverkehrs Duisburger Landstr. / Bockumer Str.


Am Kittelbach

An der Piwipp / östlich der Kittelbachbrücke


Am Nussbaum

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Am Ringofen

Zwischen Bergische Landstr. / Am Wildpark


Am Rittergut

Wittlaer, Südseite der Einbrunger Str. zwischen Brücke und der Straße Am Schwarzbach


Am Röhrenwerk

Rath, Theodorstr. / Am Hülserhof / Nähe ISS-Dome


Am Scheitenweg

Himmelgeist, Teil der Ickerswarder Str., südlich der Münchener Str.


Am Schmiedekotten

Gegenüber Kamper Weg / Lasallestr.


An den Rheinauen (MEERBUSCH)

Niederlöriker Str., zwischen Ortsausgang Lörik und Am Feldbrand


An der Ulanenkaserne

Zufahrt über Roßstr. 133, im Neubaugebiet / Roßstr. / Johannstr. / Ulmenstr.

  

Arenastr.

Stockum, Heinz-Ingenstau-Str. / Am Staad. Düsseldorfs Multifunktionsarena liegt nordwestlich der Messe-Düsseldorf, ehemals LTU-Arena-Straße


Berty-Albrecht-Park

Pempelfort, Le Quartier Central (Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs),

Grünanlage prallel zur Schinkelstr. Eisenbahnseitig, zwischen Schinkelstr. und der Franklinbrücke


Buchsbaumweg

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Cottbusser Str.

Gerresheim, Neubaugebiet an der Torfbruchstr., Zufahrt an der Kreuzung Sichelstr.


Derendorfer Allee

Derendorf, Ulmenstr. / Rheinmetall-Platz / Rheimetall-Allee

    

Derner Hof

Gerresheim, Am Großen Dern


Dreischeibenhaus

August Thyssen Str. / gegenüber Gustaf-Gründgens-Platz


Earl-Bakken-Platz (MEERBUSCH-Osterrath)

Osterrath, Zufahrt: Krefelder Str. (B9), Mollsfeld, Lise-Meitner-Str.


Eichengrund

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


E-Plus-Platz (Name wird eingezogen)

Lichtenbroich, Parsevalstr. Bürokomplex, ehemals E-Plus

 

E-Plus-Str.

Lichtenbroich, Flughafen, Parallelstr. zur Wanheimer Str,

Neubaugebiet nähe P24

 

ESPRIT-Arena

Stockum, ehemals LTU-Arena, Heinz-Ingenstau-Str. / Am Staad. Düsseldorfs Multifunktionsarena liegt nordwestlich der Messe-Düsseldorf


Ferdinand-Braun-Platz

VODAFONE Hauptverwaltung Deutschland

Prinzenallee / Willstädter Str.


Frachtstr.

Flughafen, Straße entlang der Lufthansa-Halle, Richtung Frachtzentrum


Hans-Esser-Platz

Wittlaer, Hermann-Schauten-Weg, Haltestelle D-Bahn


Hans-Heuer-Platz

Grundstück zwischen der Brüsseler Str., Krefelder Str. und Schiess-Str.


Haselnussweg

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Heinrich-Heine-Gärten

Zwischen Hansaallee 129 und Willstädter Str.


Heinrich-Waldbröl-Weg

Wittlaer, 100 Meter nördlich des Kreisverkehrs an der Duisburger Landstr. / Bockumer Str 


Hallesche Str.

Gerresheim, Zufahrt: Torfbruchstr. 211


Harry-Piel-Platz

Benrath, Fußgängerzone, Hauptstr., nördliches Ende


Helena-Curtens und Agnes-Olmans-Platz

Freifläche an der Kreuzung Dreherstr. / Schönaustr.


Heerdterhof-Garten

Heerdt, Heerdter Lohweg, Am Albertussee

 

Hermann-Raddatz-Weg

Wittlaer, Duisburger Landstr. / Am Kehrbesen, gegenüber Franz Vaahsen-Weg, ca. 100 Meter nördlich des Kreisverkehrs Duisburger Landstr. / Bockumer Str.

 

Hermann-Reuter-Str.

Derendorf, Roßstr. / Johannstr. / Ulmenstr. / An der Ulanenkaserne, im Neubaugebiet


Im Besental

Itter, Am Steinebrück


In der Gartenstadt

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Johannes-Rau-Platz

Karlstadt, Haroldstr. / Horionplatz


Johnson&Jonson-Platz (NEUSS – Rosellerheide)

Raiffeisenstr. 9

  

Kamper Acker

Holthausen, Fläche der Straßenbahn-Wendeschleife an der Bonner Str. / Henkelstr.

  

Karl-Friedrich-Klees-Str.

Derendorf, Roßstr. / Johannstr., Neubaugebiet


Karl-Heinz-Bott-Weg

Gerresheim, Quadenhofstr., Nähe Steinweg, entlang des Pillebachs, bis zur Gerricusstr.


Klaus-Bungert-Str.

Airport-City, Flughafenstr. / zwischen Kreuzung Wache Bundespolizei und Porsche-Zentrum


Ligusterweg

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Louis-Pasteur-Platz

Pempelfort, Le Quartier Central (Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs) Schirmerstr. / Wielandstr.


Magdeburger Str. (entfällt)

Dreherstr. / Düsselbrücke / Bertastr.


Marie-Curie-Str.

Gerresheim, Von-Gahlen-Str / 50m von der Kreuzung Benderstr.


Marc-Chagall-Str.

Pempelfort, Le Quartier Central (Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs)

Verlauf parallel zur Tußmannstr., eisenbahnseitig


Maritim-Platz

Airport-City, Flughafen, Maritim-Hotel,    


Merseburger Str.

Gerresheim, Neubaugebiet zwischen der Torfbruchstr. und Am Quellenbusch,

Zufahrt über die Hallesche Str.


Maurice-Ravel-Park

Pempelfort, Le Quartier Central (Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs)

Verlauf parallel zur Marc-Chagall-Str.,


Monckartzhofweg

Eller, Am Schützenplatz Heidelberger Str, entlang der S-Bahn-Linie


Oberlinplatz (nicht Oberlinstr. in Gerresheim !)

Am Falder, Näche Kreuzung zur Itterstr.


Pastor-Kramer-Weg

Am Röttchen / Mecklenburger Weg


Paulinenplatz

Holthausen, Aschaffenburger / Steubenstr. / Buchenstr.


Paul-Spiegel-Platz

Golzheim, Synagoge Mauerstr. / Zietenstr.


Pfarrer-Holl-Weg

Angermund, Angermunder Str, westlicher Ortseingang


Professor-Schwippert-Str.

Wersten, Siegburger Str., gegenüber Höseler Str.


Pastor-Dörr-Ring

Itter, Am Steinebrück – Im Besental


Paul-Gerhardt-Str.

Urdenbach, Haus-Endt-Str., schräg gegenüber Robert-Hansen-Str.


Peter-Müller-Str.

Airport-City, Flughafen, Flughafenstr, Südseite Maritim-Hotel, bis Kreisverkehr Autobahn-Aufahrt

    

Peter-Steinhauer-Weg

Oberkassel, Fussgängerweg zwischen Niederkasseler Str. / Höhe Johannsenstr.

(Buntstifte-Kindergarten) und Hartwich-Str.


Pirnaer Str.

Gerresheim, Neubaugebiet zwischen der Torfbruchstr. und Am Quellenbusch, zwischen Cottbusser und Zittauer Str.


Platz der Diakonie

Flingern, Gerresheimer Str. / Langerstr.


Platz der Ideen

Derendorf, Roßstr. 133 / An der Ulanenkaserne / Fa. Grey


Radeberger Str.

Gerresheim, Neubaugebiet im Dreieck Dreher / Torfbruchstr. Zufahrt über Torfbruchstr, Hallesche Str. oder über Dreherstr., Magdeburger Str.


Rheinmetall-Platz

Derendorf, Ulmenstr. Rheinmetall-Allee


Rita-Thiele-Str.

Neubaugebiet östlich des Rheinbahnhauses zwischen Hansaallee und Greifweg

  

Roteichenweg

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Rudolf-Lupp-Platz

Baumstr. / Bloemstr. / Esperantostr. / Schimmelbuschstr.


Sankt-Hubertus-Ring

Itter, Am Steinebrück – Auf’m Wettsche


Schwarzbachaue

Sackstrasse am kleinen Parkplatz südlich der Einbrunger Str., direkt an der U79


Terminalring

Flughafen, Kreisverkehr


Theo-Champion-Str.

zwischen Hansaallee, Belsenplatz und Greifweg


Toni-Turek-Platz

Unterrath, Kehler Str.


Toulouser Allee

Pempelfort, Le Quartier Central (Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs), Parallelstr. zur Eisenbahnlinie, neue Haupt-Entlastungsstrasse zwischen der Schinkelstr. mit neuer Auffahrt an der Brücke Jülicher Str. Weiterer Verlauf, Richtung Norden unter der Münsterstr.


Towerstr.

Flughafen, Straße entlang des Tower DUS


VDI-Platz

Airport-City, Flughafen, zwischen der Rückseite Maritim-Hotel und Peter-Müller-Str.


Veenpark

Vennhausen, Vennhauser Allee / In den Kötten


Werner-Pfingst-Platz

Oberkassel, östlicher Teil des Barbarossa-Platzes


Willi-Terbuyken-Straße

Vennhausen, Neubaugebiet Vennhauser Allee / In den Kötten


Zittauer Str.

Gerresheim, Neubaugebiet zwischen der Torfbruchstr. und Am Quellenbusch


Zur alten Exerzierhalle

Derendorf, Roßstr. / Johannstr. / Ulmenstr. / Neubaugebiet


Zur Düsselaue

Fussweg zwischen Heckteichstr. und Alte insel an der südlichen Düssel


Zur alten Kaserne

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Zur Weide

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


Zur Wildkirsche

Gelände der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne,

Neubaugebiet zwischen Ludwig-Beck-Str. und Lenaustr.


update: 14. März 2014


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51 Ampelschaltungen



In vielen, wesentlich grösseren Städten als Düsseldorf werden Lichtzeichenanlagen (LZA) nachts in weit grösserem Masse abgeschaltet, als bei uns. Je mehr der Autofahrer durch Ampeln bevormundet und endmündigt wird, umso schwieriger findet er sich dann an nicht signalisierten Kreuzungen zurecht. Die Wachsamkeit der Verkehrsteilnehmer muss deshalb auch trainiert werden dürfen.


Auf der anderen Seite beobachtet man bei Ausfällen von Lichtzeichenanlagen, dass die Autofahrer sehr flexibel und souverän die Lage beherrschen. Ausserdem ist der Stau meist wesentlich kürzer, als wenn an der Kreuzung die Ampeln in Betrieb sind.


Das zeigt uns, dass die Lichtzeichensignale nicht immer das erforderliche Mittel darstellen, einen Verkehrsfluss zu ermöglichen, der genau so sicher wie, die Umwelt möglichst wenig belastend ist.


Aus diesem Grund ist neben der zur Zeit stattfindenden Erneuerung der Verkehrssignalanlagen auch eine umfassende Abschaltung der Ampelanlagen zu verkehrsschwachen Zeiten zu prüfen. Die Anforderungen sind folgende:


Die Verkehrssicherheit muss beibehalten werden. Die Seitenstrassen müssen mit gelbem Blinklicht gesichert werden. Die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer muss aber weiterhin trainiert werden dürfen. Deshalb darf nicht jede Kreuzung ebenso komfortabel, wie bevormundend beampelt sein.


Die Grüne Welle muss synchronisiert bleiben. Darunter stelle ich mir eine gut programmierte Strecke vor, in die sich die einzelnen Kreuzungen einhaken. Jede Kreuzung entscheidet an Hand vorgegebener Schwellenwerte, ob die gesamte Kreuzung mit Ampelbetrieb gefahren wird oder ob das Verkehrsaufkommen zu gering ist und deshalb die Seitenstrasse nur das gelbe Blinklicht bekommt.


Stellt nun morgens der Sensor an einer Kreuzung einen stetig steigenden Verkehr fest, aktiviert das Programm den Lichtzeichenbetrieb und hakt sich in die, rund um die Uhr an allen Kreuzungen laufende Grüne Welle ein. Damit wird verhindert, dass ein PKW, der mit genau 50 km/h eine lange Strasse einlanggleitet, plötzlich durch eine, gerade in diesem Moment auf Ampelbetrieb umgeschaltete Kreuzung, ausgebremst wird. Der Rechner in der jeweilichen Kreuzung fragt beim Zentralrechner an, welche Phase gerade anliegt und synchronisiert sich entsprechend.


Damit haben wir aber nur an die starken Verkehrsteilnehmer gedacht. Fussgänger wollen auch berücksichtigt werden und sicher über die Strasse kommen. Wenn ein Fussgänger die Bedarfseinschaltung der Kreuzung wünscht, drückt er die Taste an der Ampel. Jetzt passiert das gleiche, als wenn der Rechner in der einzelnen Kreuzung höheres Verkehrsaufkommen feststellt. Es wird die Kreuzung in die Grüne Welle einsynchronisiert, der Fussgänger erhält grünes Licht, kann sicher passieren und anschliessend geht die Ampelkreuzung wieder in den Blinkmodus.



Erforderlichkeit und Übermassverbot


Wie bei jedem anderen Verwaltungsakt, ist auch die Betriebszeit einer Lichtzeichenanlage, der Prüfung auf die erforderliche Notwendigkeit zu unterziehen.


Salopp ausgedrückt, ist eine nachts um 2 Uhr, an einer sehr übersichtlichen Kreuzung mit geringstem Verkehrsaufkommen in Betrieb befindliche Ampel schlichtweg verfassungswidrig! - Kommen Sie nun bitte nicht auf den Gedanken, verfassungswidrige Verwaltungsakte dürfen ignoriert werden. Befolgen Sie bitte die Verkehrsregeln!


Vielmehr ist es nun Aufgabe der Stadtverwaltung, die erforderliche Betriebszeit festzustellen und das Programm zu modifizieren. Grundsätzlich fordere ich, dass überflüssige Regelungen beseitigt werden müssen, denn die Bevormundung und Reglementierung im Strassenverkehr verursacht überflüssige Umweltverschmutzung und Energieverschwendung. Das gilt übrigens auch für Abbiegeverbote zur Nachtzeit, die Umwege verlangen und Stop-Schilder an sehr übersichtlichen Kreuzungsbereichen. Schliesslich hat der motorisierte Verkehrsteilnehmer in einer amtlichen Prüfung seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, eine Haupt- von einer Nebenstrasse und eine rote von einer grünen Ampel unterscheiden zu können.


16. Februar 2007


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52 Auf Knopfdruck: langes Grün für Fußgänger



Komplexe Ampelschaltungen ergeben manchmal eine recht kurze Grünphase für Fussgänger. Menschen, die fit sind haben damit keine Probleme. Denken wir aber an ältere oder behinderte Menschen, erkennen wir oft die schwierige Situation. Eine hilflose Person erreicht noch nicht einmal das andere Ende der Strassenseite bis der Verkehr wieder rollt. Angst und entsprechendes Fehlverhalten, wie das Zurücklaufen sind die Folge.


Mein Vorschlag ist, durch langes Drücken an einer Fussgängerampel die Grünzeit um ca. 50% zu verlängern. Dann hätten auch hilfsbedürftige Menschen wesentlich weniger Stress beim Überqueren der Strasse und die Unfälle verringerten sich. Technisch dürfte es kein Problem darstellen, wenn bis zu einem Maximalwert eine, sogar linear zur Dauer des Drückens entsprechende Verlängerungen der Grünphase realisiert würde.


update: 01 März 2007


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53 Die Düsseldorfer Grüne Welle



Die Verkehrsregelung in Düsseldorf ist im Vergleich zu anderen Städten hervorragend! Der Phasenumlauf von ca. 70 Sekunden wird als sehr angenehm empfunden. Auch die Tatsache, dass in Düsseldorf an jeder Kreuzung nicht nur die Nebenstrassen, sondern auch die Hauptstrassen beschildert sind, kann nur besonders gelobt werden. Fahren Sie mal in andere Städte, dann erleben Sie den Unterschied. Sie sehen jeden kleinen Weg mit Namen, aber auf welcher Hauptstrasse Sie sich gerade befinden, dürfen Sie raten. An Lichtzeichenanlagen (LZA), warten Sie satte zwei Minuten und fragen sich, ob die Anlage sogar defekt ist. Solche Situationen sind ist in unserer Stadt unbekannt. Aber auch hier in Düsseldorf kann Gutes bekanntlich noch verbessert werden.


Neben der von mir vorgeschlagenen umfangreichen weiteren Abschaltung der Lichtzeichenanlagen zu verkehrsschwachen Zeiten, sollte darüber hinaus die Grüne Welle weiter optimiert werden. Eine ganz wichtige Forderung in diesem Zusammenhang ist, die Verleitung der Autofahrer zum Rasen, bedingt durch eine zu schnell laufende Grüne Welle, zu verhindern. Ich möchte hier keinem Verantwortlichen negative Absichten unterstellen, wie dies manchmal kolportiert wird. Die Gründe können vielfältig sein. Diese Phasen bleiben manchmal bestehen, wenn auf einer Strecke die Höchstgeschwindigkeit verringert wird.


Jetzt hat der Autofahrer die Wahl, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten und dann als Belohnung an jeder Kreuzung bei Rot stehen bleiben zu dürfen oder er fährt schneller als erlaubt. In diesem Falle wäre das ordnungswidrige zu schnell fahren sogar umweltfreundlicher als der Stop-and-Go. Die Raserei ist aber auf keinen Fall gewollt. Deshalb sollten die Phasen zukünftig immer knapp unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit laufen.


Die Autofahrer fahren relaxter, Raser werden vom Rotlicht ausgebremst und die Schwere der Unfälle verringert sich deutlich. Es leuchtet ein, dass ein Zusammenstoss mit 48 km/h deutlich geringere Personenschäden verursacht, als ein Aufprall mit 70. Nach der Formel: halbe Masse mal Geschwindigkeit im Quadrat ist die Wucht bei 50 km/h nur halb so stark wie bei 71 km/h. Hier der Vorschlag:




Die Düsseldorfer Grüne Welle


Die Geschwindigkeit der Welle liegt in einer Bandbreite von weniger als 10 km/h knapp unterhalb der, auf dieser Strecke erlaubten Höchstgeschwindigkeit.


Beispiel: Bei einer Strasse mit 50 km/h sollte die Welle zwischen 40 und 50 liegen. Eine genaue Geschwindigkeit verbietet sich, weil die Synchronisation mit den konkurrierenden Verkehrsrichtungen ermöglicht werden muss.


Um den Autofahrern das Mitschwimmen in der Grünen Welle problemlos zu ermöglichen, ist der flächendeckende Einsatz von Geschwindigkeitstrichtern zu empfehlen. Der Stromverbrauch für diese LZA ist deutlich geringer als der Energieverbrauch bei den Autos. Darüber hinaus wird die Abgasbelastung verringert.


Innerhalb eines Bereiches zwischen der Höchstgeschwindigkeit bis mindestens 30 km/h darüber sollte der Fahrzeugführer auf ROT treffen.



Damit wird ein Beschleunigen, um noch über die Ampel zu kommen, wirksam verhindert. Die Hemmschwelle zum Rasen wird massiv erhöht und die Verkehrssicherheit immens verbessert. Kreuzungen, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen, müssen modifiziert werden. Aus diesem Grunde sollten die Autofahrer durch die Presse ermuntert werden, der Stadt ungünstige Verkehrslenkungen mitzuteilen.


Den notorischen Nörglern unter den Autofahrern, die sich ständig über die Verkehrspolitik herablassen sei einmal gesagt, dass der Vorstandsvorsitzende eines Industriekonzerns auch nicht wissen kann, dass in der Halle 47 im Werk 15 die Produktionsstrasse laufend ausfällt. Wenn man ihm das aber mitteilen würde, bekäme der zuständigen Ingenieur umgehend eine Weisung von ganz oben, inclusive der Genehmigung zu Sonderausgaben für die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten. Das ist wie bei der Bundeswehr - melden macht frei.


Joachim Erwin hat 1999 kurze Zeit nach seiner Einführung als Oberbürgermeister die Taxifahrer aufgefordert, der Stadt mit Kritik und Information zu helfen, die Verkehrslenkung zu verbessern. Unter der, jetzt für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbaren Telefonnummer 899-4000, steht das Ordnungsamt von 6.00 - 24.00 Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit!


update: 19. Februar 2007


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54 Feinstaub durch sinnlose Verkehrsregeln



Die heiss diskutierte EU-Feinstaub-Richtlinie sorgt sogar für bequemen und komfortablen Autoverkehr, denn die Städte sind in diesem Zusammenhang auch gezwungen, jede umweltbelastende Vorschrift im Strassenverkehr zu überprüfen.


Stop-Schilder sind so ein Beispiel. Am Flughafen Düsseldorf ist vor der Schranke zum Halteplatz Linie eins angebracht. Die Kreuzung ist absolut übersichtlich und wäre mit einem normalen Vorfahrt-Achten-Schild bestens bedient. Das gilt für viele anderen Stellen ebenso.



Die Verwaltungsvorschriften in der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sehen ausdrücklich vor, Stop-Schilder nur an besonders unübersichtlichen Stellen zu positionieren.




Ein Beispiel für überflüssige Abbiege-Ampeln ist die LZA an der Kreuzung Knittkuhler Str. / Bergische Landstr. Die aus der Knittkuhler Str. in Richtung Innenstadt fahrenden Verkehrsteilnehmer müssen in einer sogenannten Zäsur, das ist eine, vom Kreuzungsbereich getrennte Abbiegespur, die normalerweise ohne Lichtzeichenanlage betrieben wird, hier an der roten Abbiege-Ampel halten. Die einzige Aufgabe dieser Ampel besteht darin, den alle 20 Minuten aus Mettmann kommenden Linienbus zu bevorzugen. Zu allen Rotlichtphasen innerhalb dieser 20 Minuten stehen die Fahrzeuge völlig sinnlos und umweltverpestend und sogar in der Nachtzeit vor dem Rotlicht. Eine Funk-Bedarfsschaltung für den Linienbus tut es auch.


Eine optimale Programmierung der Grünen Welle im gesamten Stadtgebiet sorgt für deutlich weniger Abgase und macht das Autofahren insgesamt komfortabler und weniger agressiv. Sie kennen alle die Wutausbrüche mancher Autofahrer, wenn der Vordermann durch dusselige Fahrweise noch knapp über die gelbe Ampel kommt und der nächste dann anhalten muss.


Grundsätzlich müssen, besonders die politisch gewollten Verkehrsbehinderungen, wie absichtlich geschaffene Rote Wellen, die es sogar in manchen Städten gibt, verboten werden, weil sie nicht zur Verringerung des Verkehrs führen, sondern nur die Umwelt verpesten und durch die unnötig gesteigerte Aggression der Autofahrer zu mehr Unfällen führen.


update: 31. Dezember 2007


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55 Düsseldorfer Tunnel-Wegweiser



Die Hinweis-Schilder im Rheinufertunnel sind sehr klein. Mit perspektivischen Displays an der Decke und den Seitenwänden könnten wesentlich mehr Informationen deutlich grösser abgebildet werden und den Verkehrsteilnehmern die Orientierung sehr erleichtert werden. Hier sind die Grafikdesigner und Verkehrsexperten gemeinsam gefordert. Die Idee ist ebenso simpel wie effektiv.


Sie kennen alle die lang gezogenen, weissen Tempomarkierungen auf der Fahrbahn. Aus der Luft betrachtet sind diese Markierungen mindestens fünfmal länger als breit. Aus der Sicht aus einem Fahrzeug erscheinen diese Bodenbeschriftungen dann im richtigen Seitenverhältnis und man erkennt genau, ob 30, 40 oder 50 km/h gefahren werden dürfen.


Dieses Prinzip der perspektivischen Verzerrung sollte an den Tunnelwänden- und Decken in ähnlicher Weise realisiert werden. Auf einer Fläche von 50 oder mehr qm können deutlich mehr Fahrziele benannt werden, als auf den zur Zeit genutzten Hinweisschildern. Was zählt, ist der Blickwinkel des Autofahrers, der vollständig genutzt werden sollte.


Stellen Sie sich folgendes, theoretisches Beispiel vor: Sämtliche Stadtteile und wichtige Punkte, wie Flughafen, Hauptbahnhof, Messegelände, Altstadt und Königsallee werden, entsprechend der Richtung im Tunnel auf einem Blatt ausgedruckt. Davon wird ein Negativ angefertigt, das in einem Dia-Projektor oder Beamer aus der Fahrzeugposition in den Rheinufertunnel projeziert wird. Jetzt zeichnet man die Konturen der Buchstaben exakt an den Tunnelwänden und der Decke nach. Sie können damit 20 oder 30 Ortsangaben unterbringen. In der Praxis wird das heutzutage selbstverständlich mit Computerprogrammen berechnet.


update: 19. Februar 2007


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56 Knöllchen für Anwohner



Die Parkraumüberwachung der Anwohnerbereiche ist verbesserungswürdig. Sinn und Zweck des Anwohnerparkens ist schliesslich, eben den Anwohnern in angemessener Entfernung zu Ihrer Wohnung das kostenfreie Parken zu ermöglichen. Ganz kostenfrei ist das ja nicht, weil Sie erst gegen eine Pauschale diese Genehmingung erhalten.


Die Platzverhältnisse auf den Strassen zeigen aber, dass es sich um die Verwaltung der Mangelware Parkplatz handelt. Formal ist das kostenfreie Abstellen des Fahrzeuges nur innerhalb der genau im Parkausweis gekennzeichten Strassenbereiche erlaubt. Die Praxis sieht aber anders aus. Nach langem Suchen gibt man auf und parkt eben auf der anderen Strassenseite oder man nimmt sogar einen 200 Meter weiteren Fussweg in Kauf. Bewegung an frischer Luft ist auch nicht schlecht.



Weniger langer Park-Suchverkehr bedeutet weniger Abgase und weniger Lärmbelästigung für die Anwohner.



Der Ermessensspielraum ermöglicht dem Personal der Stadt auch von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige abzusehen, wenn dies geboten scheint. Ein kurzer Fussweg von der Wabengrenze weg ist nach menschlichem Ermessen ein Grund, eben keine Knölle zu schreiben, weil es der Wille des Verordnungsgebers ist, den Anwohnern das Parken zu ermöglichen.


In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Kostenerstattung für Schülerfahrkarten hinweisen, die erst ab einer Grenze von 3,5 km gewährt wird. Für eine Schülerin ist eine Fuss-Strecke von mehr als drei Kilometern zumutbar. Dann muss auch Erwachsenen zugebilligt werden, in einem Bereich von mindestens 1000 Metern um die Wohnung ihr Fahrzeug abstellen zu dürfen. Durch eine Ausweitung der Parkberechtigungen vermehrt sich die Anzahl der Fahrzeuge nicht.


Das Zuparken der Wohnviertel wird durch die viel zu eng begrenzten Waben dramatisch verschärft. Die Politik zerbricht sich den Kopf über freie Rettungswege und vergißt, daß Autofahrer auch gerne mal ein paar Meter zu Fuß gehen würden. Parkt man aber nur 100 Meter außerhalb der Wabe, hagelt es sofort Knöllchen!





Die Lösung:


Anwohner können gegen eine zusätzliche Gebühr eine oder mehrere Waben hinzu buchen, die direkt, also mindestens an einem Punkt an die Wabe angrenzen, in der sich die Wohnung befindet.



update 2. August 2008


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57 Nordstern: Doppeltes Abbiegen zum Flughafen



Mein Vorschlag wurde von der Landeshauptstadt Düsseldorf umgesetzt - DANKE !



Wer sich in den frühen Abendstunden den an der grossen Kreuzung Nordstern in Richtung Flughafen fliessenden Verkehr anschaut, fragt sich warum nicht beide in der Ausfahrt befindlichen Spuren ein Rechtsabbiegen erlauben.


Statt dessen wird einem beispielhaft demonstriert, dass beim Autofahren die Frechheit siegt. Die einen stellen sich brav in die rechte Spur der Ausfahrt, die sich erst zum Schluss in zwei Spuren erweitert. Nun kommen die oberschlauen Autofahrer auf der linken Spur und fädeln sich verbotswidrig, sofern sie hereingelassen werden, in die Rechtsabbiegespur ein.


Was spricht eigentlich dagegen, wenn beide Spuren der Ausfahrt zum Flughafen zum Rechtsabbiegen genutzt werden dürfen? Die Folge wären weniger Stau, weniger Abgasdreck und weniger Unfälle!


update: 14. April 2015


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58 Video-Black-Box und UDS


Zeugen, die man kaufen darf!


Unfall-Datenschreiber waren sogar schon Thema beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. Diese Geräte werden ins Fahrzeug eingebaut und zeichnen unter anderem die Geschwindigkeit und Kraft-Vektoren auf. Damit können Sie zum Beispiel beweisen, dass Ihr Vordermann an der Ampel durch versehentliches Rückwärtsfahren auf den Wagen geprallt ist und eben nicht Sie ihm hinten reingefahren sind. Ein Hersteller wirbt mit dem Slogan: "Den Zeugen, den Sie kaufen können!" Vor Gericht werden diese Aufzeichnungen sogar anerkannt.


Insofern ist diese Erfindung für einen verantwortungsbewussten Autofahrer eine grosse Hilfe. Doch stellen Sie sich folgende Situation vor, die ich selbst erleben musste.


Ich fuhr in die Kurve einer Kraftfahrstrasse ein. Hinter dieser Kurve kam ein Pkw RÜCKWÄRTS! mir entgegen. Der Sachschaden war beträchtlich aber verletzt wurde niemand. Ich konnte aussteigen und fragte zuerst einmal, ob jemand verletzt sei. Als Antwort erhielt ich von meinem Unfallgegner nur die flapsige Bemerkung: "Ich bin rechtschutzversichert!“


Meine Versicherung regulierte den Schaden beim Gegner trotz meines Widerspruchs. Mir wurde nur empfohlen, auf weitere Schritte zu verzichten da die Beweislage aussichtslos sei. Ich bin offiziell also hinten reingefahren!!! Der den Unfall aufnehmende Polizeibeamte schien meinen Ausführungen Glauben zu schenken regelte die Angelegenheit so, dass mir keine Punkte in Flensburg eingetragen wurden und von der Gegenseite kam auch keine Anzeige. Glück im Unglück.


Es kann jeden treffen. Besonders schwierig sind Unfälle an Kreuzungen mit Ampeln. Hier gewinnt häufig der, der die besseren Zeugen hat, es sei denn der Rotlichtsünder wurde geblitzt. Wenn Sie alleine im Auto sitzen und über eine sattgrüne Ampel rollen hatten sie eben Pech, wenn Ihnen jemand bei ROT ins Auto knallt! Deshalb befürworte ich die Abschaltung der Lichtzeichenanlagen und die Schaffung von Kreisverkehren. Die Schuldfrage ist dann wesentlich besser zu klären.


Aus diesem Grunde wundere ich mich, dass neben dem bereits existierenden Unfalldatenschreiber der Einsatz einer Video-Black-Box nicht selbstverständlich ist. Den Erfordernissen des Datenschutzes kann auch dabei Rechnung getragen werden. Die Aufzeichnungsdauer wird auf wenige Minuten begrenzt und dann mit der neuen Bildsequenz überschrieben. In Falle eines Unfalles kopiert das System die momentane Zeitspanne und fügt weitere Daten wie die Geschwindigkeit, Lenkbewegungen usw. dazu. Die Polizei nimmt den Unfall wie bisher auf, stellt aber die verplombten Speicherkarten aller Unfallbeteiligten sicher und wertet diese in der Wache aus. Fälschungen sind allein deshalb schon nicht möglich, weil


1. die Abgabe der Speichermedien unmittelbar nach dem Unfall erfolgt


2. die Video-Sequenzen und Speicherdaten der Unfallbeteiligten vom Geschehen her logisch aufeinander passen müssen


3. die Interessen der Unfallbeteiligten in der Regel gegensätzlich gelagert sind


Insofern schliessen sich Manipulationen aus, vom Fall des gemeinschaftlich begangenen Versicherungsbetruges einmal abgesehen.


Ideale Position wäre der Einbau der Objektive für die Video-Blackbox im Innenspiegel des Fahrzeugs. Wenn mehrere Objektive eingesetzt werden ist der Bildwinkel deutlich grösser. Denkbar wäre auch eine 360-Grad-Überwachung mit Mehrspuraufzeichnung. Dann hätten wir auch deutlich weniger Drängler.


Wenn diese Video-Blackbox bei allen Fahrzeugen vorhanden wäre, hätten wir deutlich weniger Verletzte und Tote im Strassenverkehr und die Versicherer wesentlich weniger Ausgaben. Der Versicherungsbetrug könnte ebenso wesentlich besser bekämpft werden.


Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, Fairness und Rücksichtnahme müssen sich wieder lohnen. Dies wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus zahlt sich bereits heute für Unternehmen, die den einfachen UDS Unfalldatenschreiber einsetzten, dies aus. Die Mitarbeiter, die die firmeneigene Fahrzeugflotte nutzen, wissen dass der Fahrstil protokolliert wird und bei schuldhaftem Verhalten Regressansprüche gestellt werden können. Die Folge sind deutlicher Rückgang der Unfälle, weniger Krankzeiten der Mitarbeiter, höherer Wiederverkaufswert der Fahrzeuge bzw. weniger Ärger mit der Leasinggesellschaft und niedrigere Versicherungsprämien!


update: 02. März 2007


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59 Radfahrer in Düsseldorf - diplomatische Immunität?



Jede Verkehrsteilnehmergruppe hat ihr Image. Egal ob berechtigt oder nicht, werden zum Beispiel Taxifahrer gerne in die Schublade der Verkehrs-Rambos gesteckt. Zugegeben, das Verhalten einiger Kollegen ist auch nicht in Ordnung. Doch berücksichtigen Sie bitte, dass das Fehlverhalten der zivilen Autofahrer keiner speziellen Gruppe zugeordnet werden kann.


Das Taxi als Fahrzeug fällt sehr auf und deshalb wird eine Ordungswidrigkeit dieser Berufsgruppe zugeordnet. Taxifahrer werden aber viel strenger überwacht als alle übrigen Verkehrsteilnehmer. Der private Führerschein gilt lebenslang und nicht nur 5 Jahre. Das Strassenverkehrsamt schreibt bei der Verlängerung jeden Taxifahrer besonders an, wenn auch nur ein Punkt im Verkehrszentralregister existiert.


Die Gruppe der Radfahrer hat einen Zwitterstatus zwischen den Fussgängern und den Autofahrern. Dies macht auch der Verkehrsüberwachung zu schaffen. Die Politessen sind per Gesetz ausschliesslich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs befugt, was eine Verfolgung des Fehlverhaltens der Radfahrer praktisch ausschliesst.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Indentifizierung der Radfahrer, die bekanntlich kein Kennzeichen führen. Damit wird es auch der Polizei, die schliesslich für den fliessenden Verkehr zuständig ist, ebenfalls erschwert gerecht zu ahnden.


Drittens geniesst ein abgasfreies Verkehrsmittel einen besseren Ruf. Stellen Sie sich einmal vor, alle Öko-Engel auf den Drahteseln, die leider manchmal auch zu Verkehrs-Rowdys mutieren, sässen ebenfalls im Auto. Häufig sind es sogar Autofahrer, die auf dem Fahrrad dann mal, alle Verkehrsregeln ausser acht lassend, so richtig die Sau rauslassen. Abreagieren nennt man das.


Ob das vernünftig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Gerichte erkennen Radfahrern keinesfalls alle Freiheiten zu. Ausserdem ist der Radfahrer bei einem Zusammenstoss mit einem PKW immer der schwächere.


Schuld an der Verkehrsmoral ist auch der Gesetzgeber. Erstens dürfen die Politessen nicht eingreifen. Zweitens hat die Regierung gegen den entschiedenen Protest der Länderpolizeien damals die Möglichkeit geschaffen, einzelne Einbahnstrassen - selbstverständlich nach einer genauen Prüfung der Gefährdungslage - für Radfahrer in der Gegenrichtung freizugeben.


Es kam was kommen musste: Radfahrer benutzen jede Einbahnstrasse in der Gegenrichtung, egal ob das Freigabeschild existiert oder nicht. Angeblich wissen sie es nicht. Selbst Eltern mit Kindern sind zu beobachten, wenn sie mit den Kleinen entgegengesetzt die nicht freigegebene Einbahnstrasse benutzen. Keine Vorbilder.


Drittens ist es nicht nachzuvollziehen, wenn das unterlassene Anschnallen im Auto 30 Euro kostet und Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld von maximal 20 Euro auch bei Rotlicht-Verstößen davon kommen sollen.


Die nicht im Fahrzeugschein eingetragene Anhängerkupplung kostet Punkte in Flensburg, obwohl der KFZ-Halter dem TÜV vertraut hat. Ein Mountain-Biker, der mit einem nicht zum Strassenverkehr zugelassenen Rad, nachts ohne Licht den Bürgersteig an der Häuserkante entlang rast und ggf. aus dem Eingang kommende Passanten rücksichtslos gefährdet, erfährt keine angemessene Sanktionen.


update: 29. April 2007


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60 Sonderstrecken als Rettungswege!


So mancher Zivildienstleistende in einem mit Blaulicht bewaffneten Einsatzfahrzeug fährt im Rettungseinsatz über die Corneliusstr. nicht etwa, wie man annehmen würde, über die Trasse der Rheinbahn, sondern verscheucht im dicksten Berufsverkehr die Autofahrer, die dann ihrerseits auf die Rheinbahnstrecke ausweichen, um dem Blaulichtfahrer Platz zu machen. Ist das Verhalten so gewollt und in Ordnung?


Etwas anders gelagert ist die Situation an der Münsterstr. in der Höhe zwischen Barbarastr. und Rather Str. Hier ist ein Befahren des Rheinbahnstreifens überhaupt nicht möglich, weil eine Rasenfläche die Fahrzeuge der Feuerwehr in das Erdreich einsinken lassen würde.


Ich bitte deshalb, nachträglich die Rheinbahnspur auf der Graf-Adolf-Str. mit sogenannten Rasensteinen auszustatten und die Rasenspur auf der Münsterstr. ebenso zu bepflastern, damit die Feuerwehr schneller ans Ziel kommt. Es sollte in ganz Düsseldorf selbstverständlich sein, Rettungsdiensten aller Art die bestmögliche Fortbewegung zu garantieren. Es geht schliesslich um Menschenleben!


update: 16. April 2009


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61 Galopprennbahn Düsseldorf

Galopprennbahn Ludenberg ?

Ludenberger Wald ?

Wildpark Ludenberg ?


Grafenberg oder Ludenberg? - Das ist hier die Frage!

( - frei nach William Shakespeare )


Die Galopprennbahn in Düsseldorf zählt zu den schönsten Rennsportanlagen in Europa.


Der Volksmund, die nationale und die internationale Presse sprechen seit Jahrzehnten von den


"Galopprennen auf dem Grafenberg".


Der Begriff „Grafenberg“ steht für prestigeträchtige Rennsportveranstaltungen und ist mit teilweise internationalem Bekanntheitsgrad, zu einer eigenen Marke geworden. 


Damit fördern wir das Ansehen der Landeshauptstadt Düsseldorf erheblich. Sogar die Stadtverwaltung selber benutzt den Begriff Grafenberg, wenn es um den Wildpark, den angrenzenden Wald oder die Rennbahn geht. 


Ein exklusiver, öffentlicher Golfplatz bietet auf dem Gelände der Rennbahn sportive Freizeitgestaltung. Das „Golf-Restaurant Grafenberg“ wurde nach dem Pächterwechsel zu „Grafengrün“. Dem „Grafen“ blieb man gerne treu.


In unmittelbarer Nähe befindet sich der weltbekannte Rochus-Club, der alljährlich die Tennisfreunde aus aller Welt in seinen Bann zog. 


Die mediale Aufmerksamkeit der Marke „Grafenberg“ repräsentiert also in perfekter Weise genau den Lifestyle, wie ihn die Düsseldorfer ebenso gerne wie häufig kommunizieren.


Das ist allerbeste Werbung für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Einen wesentlichen Makel hat die Sache: 


Alles liegt in Ludenberg !


Amtlich gesehen, endet der Stadtteil Grafenberg im Osten bereits an der Ernst-Poensgen-Allee. Einen Berg suchen Sie dort auch vergebens.


Der gesamte weiter im Osten liegende Bereich trägt den amtlichen Namen „Ludenberg“.


Genau dort findet man aber den „Grafenberger Wald“, der dann streng genommen, „Ludenberger Wald“ heissen müsste, da er komplett in diesem Stadtteil liegt. Das gleiche gilt für den (Ludenberger) Wildpark und die (Ludenberger) Rennbahn. - Wer will sowas ?


Ein amtlich angeordneter, diskriminierender Name für einen Stadtteil, der neben weltbekannten Sportereignissen, für exklusives Wohnen und beste Erholung steht.


Das ist kontraproduktives, schlechtes Stadtmarketing !



Gleichberechtigung der Frau, in Düsseldorf im Jahre 2020:


Ein Luderplatz bezeichnet in der Jagdkunde einen Ort, an dem sich Füchse an der Beute laben, die sie zuvor getötet haben. Der einen Menschen bezeichnende Begriff „Lude“ assoziiert ebenfalls nichts Positives.


Woher stammt die Bezeichnung Ludenberg?

Richtig, in früheren Zeiten wurden in genau diesem Ludenberg die Dienstleistungen angeboten, die heute in den Medien für auflagensteigernde Schlagzeilen sorgen: Menschenhandel und (Zwangs)-Prostitution.

Düsseldorf "ehrt" Zuhälter mit „Ludenberg“



Die Abschaffung von „Ludenberg“ bringt Image-Vorteile für ganz Düsseldorf !


Stadtentwicklung par Excellence bedeutet, der überragenden Bedeutung der genannten Sportereignisse, sowie der insgesamt sehr hohen Lebensqualität dieses Stadtteils, einen Markennamen zu geben, der im Sprachgebrauch schon lange Zeit beste Akzeptanz hat.


Wer die mediale Darstellung der sportlichen Aktivitäten, wie auch die Immobilienvermarktung im sogenannten Stadtteil „Grafenberg“ verfolgt, sucht die korrekte Bezeichnung Ludenberg häufig vergebens.


Man wirbt eben lieber mit Grafen als mit Luden !
Adel steht für Tradition, Exklusivität, Eleganz und eine prosperierende Wirtschaftsentwicklung.


Ein derart exklusives Umfeld zieht an. Da will man wohnen, die Freizeit verbringen und sogar arbeiten. 


Durch die Namensdivergenz Grafenberg vs. Ludenberg werden sogar rechtliche Probleme aufgeworfen:


Stellen Sie sich einen namhaften Architekten, Immobilienentwickler oder Makler vor, der zwecks verbesserter Werbewirkung, die Lage eines Grundstückes oder Hauses nach Grafenberg verlegt, obwohl es sich, amtlich gesehen, mitten in Ludenberg befindet.


Ein netter Mitbewerber wartet nur darauf, eine dem Wert der beworbenen Luxusimmobile preislich korrespondierende Abmahnung hinterher zu schicken. 



Die Politik muss den Sprachgebrauch der Menschen respektieren !


Grenzen werden in der Regel durch natürliche, geologische oder soziologische Gegebenheiten gesetzt:


Bergkuppen, Höhenkämme, Täler, Flüsse und Bäche.

Ein weiterer Grund für die Setzung von Grenzen sind das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen.


Diese beiden Aspekte müssen von der Politik bei der Vergabe von Grenzlinien aller Art respektiert werden. So wie viele andere, über Jahrzehnte gewachsene Bezeichnungen für Straßen und Ortsangaben entstehen, muss auch hier die behördliche Bezeichnung, dem Sprachgebrauch der Bürger folgen und nicht umgekehrt.


Die durch die Bürger Jahrzehnte gebräuchliche Bezeichnung Grafenberg ist auch amtlich zu übernehmen. Das ist lebendige Demokratie.



Vorschlag: Der Name Ludenberg wird durch Grafenberg komplett ersetzt !


Im Norden die Fahneburgstr., der Bauenhäuser Weg, dann der Gruitersaper Weg, bis an die Stadtteilgrenze von Knittkuhl, bzw. die Knittkuhler Str.


Das Schloss Roland, das Gut Tönnesap und das Segelfluggelände kommen somit nach Grafenberg.

Die
Grenzführung ist geologisch klar nachvollziehbar, da es sich um einen Höhenkamm handelt. Der Blick vom Gruitersaper Weg geht nach Norden nach Rath, der nach Süden nach Grafenberg.


Der Ortsteil Gerresheim muss bei dieser Gelegenheit an zwei Stellen ebenfalls sinnvoll "korrigiert" werden:


Die Siedlung östlich der Gräulinger Strasse bis zum Pillebach, gehört realistischer Weise auch nach Gerresheim. Das ist der Bereich, südlich der Bergischen Landstr., umschliessend die Hochdaler Str. bis zum Peckhausweg.


Niemand kommt da auf die Idee, sich als Ludenberger zu fühlen. Das sind echte Gerresheimer !


Östlich des Pillebachs, südlich der Bergischen Landstrasse und nördlich des Dernbuschwegs als neuer Trennlinie, erstreckt sich sich das erweiterte Grafenberg bis zur Stadtteilgrenze nach Hubbelrath, am Rotthäuser Weg.


Die zweite Änderung betrifft die Bahnlinie von Düsseldorf nach Erkrath. Gerresheim geht über den Bahnhof bis zum Kamperweg weiter nach Süden.


Hier empfiehlt sich die Grenzziehung entlang der Südseite der Bahngleise, unter Einbeziehung des südlichen Düsselarms, in Höhe der Alten Insel.


Heckteich- und Höherhofstr., und selbstverständlich der Gerresheimer Bahnhof verbleiben in dem nach ihm benannten Stadtteil. Die vermeintlichen Vennhauser südlich der Düssel werden dann offizielle Venhauser.

Vorschlag erstellt am: 12. Oktober 2007

letztes Update: 14. März. 2020


(Dieser Text ist COPYRIGHTFREI und darf

in meinem Sinne verbreitet werden.)


Winfried Schneider



Erstellt: 12. Oktober 2007

Update: 14. März 2020


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62 Benennung von Straßen und Plätzen




Joachim-Erwin-Platz


befindet sich am Kö-Bogen




Charles-Wilp-Strasse


Super-Sexy-Mini-Flower-Power-Pop-Op-Cola ...

alles ist in Afri-Cola!


Stiebel-Eltron - heißes Wasser,


Bluna,


VW - er läuft und läuft und läuft und läuft ...,


Puskin usw.


Der Werbefilmer, Fotograf und Künstler Charles Wilp hat Düsseldorf in den 70er und 80er Jahren werbewirksam zu Weltruhm geführt.


Es ist nun höchste Zeit, im Düsseldorfer Norden, also dort wo er wirkte und lebte; in Wittlaer, Kaiserswerth oder Lohausen; einen Weg, eine Strasse, eine Allee oder einen Platz nach ihm zu benennen.




Reading-Allee


Die erste Partnerstadt Düsseldorfs nach dem 2. Weltkrieg war die Stadt Reading / GB. Aber nur ein kleiner unscheinbarer Weg, der in der Kurve der Erkrather Str., gegenüber der Langer Str. entlang der Bahnlinie führte, wurde damals nach der Partnerstadt benannt.


Seit der Ausgabe 2007 der amtlichen Stadtkarte Düsseldorfs existiert die Straße überhaupt nicht mehr. Ich schlage im Zuge des Neubaus des Justiz-Zentrums am Oberbilker Markt / Werdener Str. vor, eine zukünftige Straße wieder in Readinger Str. oder Reading-Allee zu benennen.


update: 21. Juni 2019


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63 Neue Partnerschaft mit der Region Chiba



Zum Japan-Tag 2019 setzte Oberbürgermeister Thomas Geisel, meinen im Jahr 2012 gemachten Vorschlag um. Die Region Chiba hält jetzt eine offizielle Partnerschaft mit Düsseldorf.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten recht herzlich.

DOMO ARIGATO GOZAIMASU.



150-Jahre Japanisch-Deutsche Freundschaft


Seit sehr langer Zeit ist Düsseldorf die Anlaufstelle für Japan und inzwischen für den gesamten fernöstlichen Raum. 6000 Japanische Mitarbeiter und ca. 450 Firmensitze nennen die zuständigen Institutionen im Grossraum Düsseldorf. Meine >Vorschläge im Einzelnen:




Partnerstadt Nagasaki ?


Düsseldorf hat eine sehr lange Tradition der Handelsbeziehungen zu Japan.

Es soll die Stadt Nagasaki gewesen sein, die als Hafenstadt vor 150 Jahren die ersten Verbindungen nach Düsseldorf ermöglichte. Tokio als Partnerstadt ist bereits an Berlin vergeben. Kyoto ist Partnerstadt unserer Nachbarstadt Köln, die mit 16 Partnerstädten den bundesweiten Rekord hält.


Düsseldorfs Partnerstädte sind bekanntlich: Moskau, Warschau, Haifa, Chemnitz, Chonquing und Reading, wobei die zwei letzten noch, bzw. wieder keine Strassennamen in Düsseldorf haben. Es gab einmal eine Readinger Strasse, die in der Eisenbahnkurve an der Erkrather Strasse einen kleinen Weg bezeichnete. Die Strasse suchen Sie in der aktuellen amtlichen Stadtkarte vergebens.


Die Japaner in Düsseldorf werden wohl mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen haben, dass eine der grössten chinesischen Metropolen zu unserer Partnerstadt geworden ist. Wirtschaftlich ist dies ein genialer Schachzug gewesen, doch war es diplomatisch, die japanischen Partner nicht vorher mit einer „Twin-City“ zu beehren?


Lenas Heimatstadt Hannover ist übrigens Partnerstadt von Hiroshima, die wie Nagasaki 1945 weltweit traurige Berühmtheit erlangte. Nagasaki hat in Deutschland noch keine Städtepartnerschaft und bietet sich deshalb als Partnerstadt für Düsseldorf geradezu an. Das bekundet nicht nur ernsthafte Bemühungen um Frieden und Völkerverständigung, sondern setzt auch einen logischen Akzent auf die 150-jährigen Handelsbeziehungen beider Städte.



Partner-Region Chiba


Vielen Düsseldorfer Japan-Fans ist es vollkommen unbekannt, dass wir neben den vielfältigen Beziehungen zu japanischen Institutionen und Personen bereits eine Partner-Region haben:


Chiba ist der Bereich Japans, in dem auch Fukushima liegt. Doch diese Partnerschaft wird nirgens so deutlich kommuniziert wie die bestehenden Städtepartnerschaften. Auf den Ortseingangs-Schildern mit den Stadtwappen von Haifa, Chemnitz, Reading, Moskau, Warschau und Chongquing suchen wir Chiba bisher vergebens.


Helfen wir dieser Region mehr als bisher, indem wir offiziell Chiba zu einer Partnerschaft einladen.Gerade in dieser Gegend Japans können die Menschen Unterstützung sehr gut gebrauchen.


Im Zusammenhang mit dem Japan-Tag am 2. Juni 2012 sollten wir überlegen ob eine Partnerschaft mit einer japanischen Stadt wie Nagasaki oder der ganzen Region Chiba, die 2006 zum Japan-Tag bereits offizieller Partner war, dauerhaft und in gleicher Weise wie eine klassische Städtepartnerschaft besiegelt werden sollte. Sehr gut wäre auch eine doppelte Verbindung - zu Nagasaki und zu Chiba.









Monaco


Das Fürstentum am Mittelmeer steht seit Jahrzehnten für internationalen Glanz und Glamour. Die Repräsentanz in Düsseldorf auf der Königsallee im WZ-Center bot viele Jahre Informationen und Kontakte. In vielerlei Hinsicht ähneln sich beide Städte. Die Philosophie Monacos und der Düsseldorfer Lifestyle passen perfekt zueinander und ergänzen sich bestens. Hier ist eine offizielle Städtepartnerstadt für beide Seiten vorteilhaft.


Unsere Landeshauptstadt Düsseldorf wird manchmal als das Monaco Nordrhein-Westfalens bezeichnet. Wir haben zwar kein Casino, aber das in Monaco trägt auch nur noch zu 5% zum Haushalt des Fürstentums bei.


Vielmehr gilt die kleine aber feine Metropole am Mittelmeer als Musterbeispiel elegantester Lebensart und kultureller Vielfalt. Darüber hinaus ist die Kriminalitätsrate gering und die Zufriedenheit der Anwohner hoch.


Die mediale Außenwirkung des kleinen Refugiums stellt dabei wesentlich größere Staaten um Längen in den Schatten. Im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, die aufgrund schwerster politischer Konflikte in den Mittelpunkt der Medien gelangen, brilliert das Fürstentum mit positiven Nachrichten aus der Welt der Kunst, der Kultur, des Sports und karitativer Veranstaltungen.


Wesentlichen Anteil an dieser unvergleichlichen Erfolgsgeschichte hat die Familie Grimaldi höchst selbst. Seit vielen Jahrzehnten fungiert der Fürst als Marketingchef für sein Land.


Diese Art der Staats- bzw. Unternehmensführung hat Vorbildcharakter und wird von anderen erfolgreich übernommen. Eine prosperierende Wirtschaft führt zu vernünftigen Lebensverhältnissen für alle Bürgerinnen und Bürger.


Vergleicht man nun insbesondere die letzten zehn Jahre der Düsseldorfer Stadtpolitik mit der Monacos, erkennt man viele Parallelen. Unsere Landeshauptstadt hat sich sehr gut entwickelt und wird im In- und Ausland sehr gut anerkannt. Was liegt also näher, als Gleiches zu Gleichem zu gesellen. Städte- oder Länderpartnerschaften bieten da hervorragende Möglichkeiten. Seien es schulische oder universitäre Austauschprogramme oder Kooperationen auf wirtschaftlichem, kulturellem oder wissenschaftlichem Gebiet.



Eine Steueroase als Partnerland?


Erfolg zu haben, als Privatperson, als Unternehmen, als Institution oder als Stadt oder Staat, bringt nicht selten auch Neid. Dabei ist Neid nichts anderes als die höchste Form der Anerkennung. Die aktuelle Diskussion in Deutschland über die Steueroasen zeigt das sehr deutlich.


Leistungsträger, bzw Unternehmen, die Ihr Einkommen steueroptimiert anlegen, handeln nicht automatisch rechtswidrig. Auch innerhalb des deutschen Steuerrechts gibt es die abstrusesten Möglichkeiten, die eigene Abgabenlast zu senken. Ein Investor, der einfach aufgrund besserer Renditen oder nur, weil ihm das Fürstentum so gut gefällt, sein Kapital bei einer Bank in Monaco anlegt, ist deshalb nicht gleich ein Steuersünder.



Wettbewerb der Steuersysteme


Wenn Unternehmen Preisabsprachen vornehmen um den Wettbewerb zu behindern, schlägt das Kartellamt gnadenlos zu. Wenn aber Staaten Preisabsprachen tätigen, um einen bürgerfreundlichen Wettbewerb der Steuersysteme zu behindern, dann handeln die Bürger rechtswidrig?


Vielleicht ist gerade aus diesem Grund jetzt der richtige Zeitpunkt, eine Partnerschaft mit Monaco einzugehen. In einem vereinten Europa ist auch ein gesunder Wettbewerb der Steuersysteme unter den Mitgliedsländern für die Bürger sehr vorteilhaft. Ohne die Niedrigsteuerländer in Europa sähe sich so macher Finanzminister in der Gemeinschaft eher verleitet, die Steuern noch weiter zu erhöhen.



Für eine staatlich-kommunale Partnerschaft mit dem Fürstentum


Monaco ist ein souveräner Staat. Aus diesem Grunde schlage ich, anstelle der klassischen Städtepartnerschaft, eine staatlich-kommunale Partnerschaft vor. Das wäre im Prinzip das selbe, entspräche aber den völkerrechtlichen Gesichtspunkten besser.


Anmerkung: SAS Prince Albert II hat mir über seine Botschafterin persönlich mitgeteilt, dass das Fürstentum grundsätzlich keine Städte-Partnerschschaften eingeht, sich aber für diesen Vorschlag ausdrücklich herzlich bedankt




New York N.Y.


Joachim Erwin hat New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg besucht und u.a. eine gegenseitige Werbekampagne realisiert. Düsseldorf wirbt für New York und New York für Düsseldorf! Hier kann man anknüpfen und als Twin-City beste Synergie-Effekte erzielen.


update: 21. Juni 2019


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64 Die Formel-1 ... in Düsseldorf!


Die DTM-Präsentation haben wir bereits, aber ein richtiges Formel-1 Rennen über die Kö, den Rheinufertunnel, die Knie- und die Oberkasseler Brücke und durch den Hafen. Atemberaubende Perspektiven inclusive. Was ich oben zum Thema Partnerstadt Monaco gesagt habe, könnte hier vollständig ausgelebt werden.


Sollte dies nicht möglich sein, oder alternativ dazu, kann die Landeshauptstadt Düsseldorf auch einen eigenen Umwelt-Grand-Prix ausschreiben. Solar- Wind- und Wasserstoff-Technologien in modernen Fahrzeugen, in einem zeitgemässen Wettstreit auf und an der Kö:


Formel-DUS, der ECO-Grand-Prix!


Die Preisgelder sollten hoch sein, damit sich der technologische Aufwand für die Teilnehmer lohnt und medienwirksame Unternehmen und Persönlichkeiten bei der Veranstaltung mitmachen. Die Presse wird dann auch entsprechend interessiert sein und umfassend berichten. So verbinden wir die Förderung umweltfreundlicher Ideen mit modernem Entertainment und werben für die Landeshauptstadt Düsseldorf international.


update: 15. Januar 2008


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65 Tempolimit auf Deutschlands Autobahnen:

Weltweit mehr Verkehrstote und mehr Abgase!



Richtig gelesen !


Die Autohersteller müssen bei Tempo 120 überall auf der Welt, keine so extrem guten und entsprechend teuren Bremsen verbauen, wie zur Zeit.


Ein Wagen, der auf 120 km/h gedrosselt wird, hätte dann aufgrund des Konkurrenzkampfes und Kostendrucks in der Industrie, zukünftig einfachere Bremsen, mit z.B. „nur“ 2% mehr Bremsweg.


Dann haben wir auch ca. 2% mehr Verkehrstote !!!


Die von den Befürwortern eines Tempolimits bemängelte "Raserei" sorgt damit für kürzere Bremswege, auch in einer Tempo-30-Zone.


Da haben sogar kleine Kinder was davon, die plötzlich auf die Strasse rennen. Der Unterschied von nur einem halben Meter Bremsweg kann für das zukünftige Leben bedeuten, gesund weiter zu leben oder ein ganzes Leben im Rollstuhl verbringen zu müssen oder tot zu sein.

Ich bin mir sicher, dass sich Eltern auch in Zukunft und besonders in den Wohngebieten mit Tempo 30-Zonen, allerbeste Bremswerte bei den Autos wünschen, da das Verhalten von Kindern naturgemäss manchmal unberechenbar ist.


Hier ein Vergleich zwischen den USA und Deutschland:


USA

auf 100.000 Einwohner 10,7 Tote

auf 1 Milliarde gefahrene Kilometer 5 Tote

(bei einem Tempolimit auf Autobahnen von 88 km/h)


Deutschland

auf 100.000 Einwohner 3,8 Tote

auf 1 Milliarde gefahrene Kilometer 1 Toter

(kein Tempolimit auf Autobahnen)


.


Motor-Performance führt zu Kraftstoff-Einsparung der gsamten Flotte:


Wenn die Ingenieuere in der Autoindustrie einen neuen Hochleistungsmotor entwickeln, ist das logische Ziel, aus jedem Tropfen Kraftstoff das Maximum an Antriebsenergie zu gewinnen.


Da sind die Diesel im Wirkungsgrad am besten.

Der 4-Liter-Motor für das Spitzenmodell enthält viele neue Optimierungen, die kurze Zeit später dann auch in der Mittelklasse und bei der grossen Zahl der Kleinwagen der Hersteller Einzug halten.

Die Folge ist ein deutlich reduzierter Verbrauch der gesamten, vom Hersteller auf den Markt gebrachten Fahrzeugflotte und damit insgesamt weniger Abgase, die die Umwelt belasten.



update: 22. Juni 2019


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66 Golzheimer Parkplätze / Victoria-Neubau




Eins vorweg - Disclaimer


Zu der am 17. Februar 2008 stattfindenden Wahl, bezüglich des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks, Fischerstr. Ecke Klever Str., das zur Zeit weit mehr als 100 Parkplätze bietet, gebe ich ausdrücklich keine Wahlempfehlung ab.


Ich bin weder Befürworter noch Gegner der Initiative und auch kein Mitglied dieser Organisation. Ich möchte jedoch dem wahlmündigen, autofahrenden Bürger einmal die Parkplatzsituation aus meiner Sicht erläutern:



Parkplatz-Bedarfsrechnung


Die Victoria bzw. ERGO beabsichtigt den Bau eines Bürohauses auf diesem Grundstück. Ungefähr 800 Arbeitsplätze sollen dort entstehen. Erfahrungsgemäß kann man, vorsichtig geschätzt, davon ausgehen, daß mindestens 25% des Personals mit dem eigenen Pkw zur Arbeit kommt und dann für den vierrädrigen Liebling einen Stellplatz benötigt. Das sind 200 Parkplätze.


Der Wegfall der Parkplätze am Golzheimer Friedhof macht milde kalkuliert, mindestens 100 Stellplätze aus. Zusammen also 300. Die Versicherung will ein Parkhaus bzw. eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen bauen. Das ist sehr schön, aber eben viel zu wenig!


Versicherungsgesellschaften beschäftigen Mathematiker, die in der Lage sind komplexeste Rechenmodelle zu lösen, um zum Beispiel korrekte Prämienkalulation für alle denkbaren Risiken zu ermöglichen. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, dass die Bauplanung der Tiefgarage nur ca. 100 Parkplätze vorsieht. Die nachfolgend geschilderten Probleme können nur vermieden werden, wenn in dieser Gegend ausreichend Stellplätze für alle Pkw vorgehalten werden.



Mehr Umweltbelastung, mehr Unfälle, mehr Knöllchen und weniger Lebensqualität!


Die Zukunft der nicht nur autofahrenden Bevölkerung in diesem Stadtteil wird durch chaotische Verkehrsverhältnisse gekennzeichnet sein. Die Knöllchenflut wird sich dramatisch verschärfen und der aggressive Ton gegenüber den Politessen wird auch nicht freundlicher.


Mehr Park-Such-Verkehr bedeutet auch mehr Feinstaub, denn je länger Autofahrer kreisen, desto mehr Abgase verursachen sie. Irgendwann verliert man die Nerven und dann wird kreativ geparkt - Knöllchen inclusive.


Die Übersichtlichkeit wird durch ordnungswidriges Parken häufig stark eingeschränkt. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sind alle betroffen. Hektisches Fahrverhalten verursacht auch ein größeres Gefährdungspotential und höhere Unfallzahlen sind damit vorprogrammiert.



Behinderung der Rettungsdienste durch Falschparker


Selbstverständlich ist, juristisch gesehen nicht der Bauherr für anschließendes Falschparken einzelner Autofahrer verantwortlich, sondern der Fahrer selbst. Bei der Projektierung großer Bauvorhaben ist aber auch die zukünftige Verkehrssituation angemessen zu berücksichtigen.


Die Feuerwehr kann so einiges berichten, wenn es um behindernde Fahrzeuge geht, die die Zufahrt zu Unfallorten oder Brandstellen blockieren. Auch aus diesem Grund ist eine Aufstockung der Parkplätze und ein im Rahmen liegender Stellplatzpreis zwingend erforderlich.


Ein vernünftiges Baukonzept realisiert dann auch die erforderliche Sicherheit effizient durchgeführter Rettungseinsätze.



Es geht nicht um Knöllchen sondern um Menschenleben!



Eine vernünftige Infrastrukturplanung muß auch das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern berücksichtigen, um dem Schutz der körperlichen Unversehrt nach Art II Abs. 2 GG zu genügen. Wenn das Gesamtkonzept durch einen einzigen Falschparker zum Erliegen gebracht wird, verstößt es gegen dieses Grundrecht. Ich möchte von der Feuerwehr auch dann gerettet werden können, wenn einer kreativ parkt. Eine Bau- bzw. Verkehrsplanung, die diese Bedingungen nicht erfüllt, ist verfassungsrechtlich bedenklich.


update: 13. Februar 2008


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67 E20 - Die Europa-Beschleunigung



Auf Wunsch von 0 auf 100 - in exakt 20 Sekunden


Je gleichmäßiger die Geschwindigkeit und je einheitlicher die Beschleunigung verschiedener Fahrzeuge ist, desto reibungsloser fließt der Verkehr. Zu dichtes Auffahren und plötzliche Bremsmanöver können damit wirksam vermieden werden.


Wenn alle KFZ mit einer einheitlichen Beschleunigung die Geschwindigkeit erhöhen würden, wären Einfädel-Vorgänge und Spurwechsel wesentlich ungefährlicher und deutlich weniger Energieverbrauch ist die Folge.


Dazu sollten die Fahrzeuge mit einem Wahlmenue ausgestattet werden, das auf Wunsch das Fahrzeug dann auch bei Vollgas in exakt 20 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigt.


Zusätzlich ist im Tachometer eine Beschleunigungsanzeige zu integrieren, damit auch in Fahrzeugen mit manueller Schaltung dieser Beschleunigungswert genau befolgt werden kann.


Die Verkehrslenkung der Städte, also die Steuerung der Lichtzeichenanlagen, z.B. die Grüne Welle, sollte ebenfalls auf diesen Wert berechnet werden, damit wir auch im innerstädtischen Verkehr davon profitieren. Mehr Umweltschutz und weniger Unfälle sind damit realisierbar.


update: 22.Juni 2019


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68 Alkoholverbot am Burgplatz



Unsere weltberühmte Altstadt wird von vielen Bürgern gemieden, da die Atmosphäre teilweise sehr ungehobelt und aggressiv sein kann. Dieses Problem versuchen zur Zeit einige Politiker durch eine höhere Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst in den Griff zu bekommen - und das ist genau der richtige Weg. Es müssen jedoch weitere Komponenten gewählt werden, die insgesamt die Altstadt wieder als friedliches und fröhliches Zentrum gemütlicher Geselligkeit sicherstellen.


Wenn wir nach Monaco schauen, dort wo Millionen von Touristen ihr Geld lassen, können wir einiges übernehmen. Das Fürstentum hat dank sehr hoher Polizeipräsenz, in Uniform und in Zivil, und nicht zuletzt dank rigoroser Videoüberwachung niedrigste Kriminalitätsraten. Die vielen Besucher fühlen sich wohl, kommen immer wieder und sichern damit Umsatz und Wohlstand im Fürstentum.


Auf die Landeshauptstadt könnte dieses Konzept problemlos übertragen werden, doch die Vorbehalte sind leider groß. Niemand wird durch Videoüberwachung bei irgend etwas gestört. Verübt er aber Straftaten, kann die Sanktion auf den Fuß folgen. Die Folge davon ist ein deutlicher Rückgang des Fehlverhaltens.


Ein Alkoholverbot auf dem Burgplatz würde dazu führen, dass zwar ein gepflegtes Bier in den Lokalen genossen werden kann, aber beim Aufenthalt auf der Freitreppe die zwangsweise verordnete Abstinenz die Sinne wieder klärt. Dann wird es auch ein schöner Abend bleiben. Ohne Pöbeleien oder schwere Körperverletzungen!


Die Lage der Altstadtwache gehört auf den Burgplatz. Dort, wo die "Kundschaft" der Polizei ist, sollte sie auch selbst sein. Allein die Präsenz einer Wache in zentraler Lage ist schon wirksame Vorbeugung allein.


Die friedliebenden, aber finanzstarken Altstadtbesucher, die jetzt wegbleiben, würden dann wiederkommen und die Gastronomie beleben und eine junge Kellnerin könnte dann auch morgens um vier gefahrlos, ohne "Angsträume" zu durchqueren, nach Hause gehen.


Bei der Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter überwiegt der Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit einem eng begrenzten Alkoholverbot und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen um Längen. Kein Politiker hat die Absicht, die Freiheitsrechte friedlicher Bürger um mehr als das unbedingt erforderliche Mindestmaß einzuschränken, da genau diese Freiheitsrechte mit den neuen Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden sollen.


Das überragende Image der Landeshauptstadt muß durch vernünftige Maßnahmen geschützt werden dürfen. Nicht zuletzt sichert eine sichere Altstadt durch gute Besucherzahlen auch Arbeitsplätze. Ich möchte hoffen, daß die guten Ansätze für eine deutliche Verbesserung der Sicherheit in der Altstadt nicht boykottiert werden.


update: 14. Februar 2008


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69 Würdigung Joachim Erwins




Es muß in jedem Falle der Wille Joachim Erwins respektiert werden, der einen Streit um eine Strasse oder Platz nach ihm keinesfalls gewollt hat.


Man sollte nun überlegen, welcher Ort Joachim Erwins Weltanschauung und das Engagement für die Landeshauptstadt würdig kommunizieren könnte:


UPDATE: Am Kö-Bogen haben wir nun den Joachim-Erwin-Platz



Alternative Idee war: Joachim-Erwin-Platz 1 am GAT


Es gibt aber einen Ort, der die Weltoffenheit und das mediale Selbstverständnis Düsseldorfs nicht besser repräsentieren könnte, als der Vorplatz zum Executive-Terminal / GAT am Düsseldorfer Flughafen. Der Slogan Düsseldorfs: „Business meets Lifestyle“ kann nirgens besser kommuniziert werden, als am kleinen aber feinen Executive-Terminal.


Ohne Joachim Erwin hätten wir keine Arena und damit weder einen Eurovision Song Contest mit all den medialen Riesenvorteilen, noch die vielen Megastars, die sich bisher dort die Klinke in die Hand gegeben haben. Auch die grösste Stadt der Welt mit ca. 36 Millionen Einwohnern als Partnerstadt für das 600.000er Düsseldorf kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.


Ein Joachim-Erwin-Platz 1 als neue Anschrift für das GAT General-Aviation / Executive-Terminal, in dem jährlich ca. 12.000 Flugbewegungen abgefertigt werden, und sozusagen als Vip-Lounge für die Entscheidungsträger der Welt dient, wäre ein würdiges Statement für die Verdienste Joachim Erwins. Unabhängig davon, haben ja bereits zwei ehemalige Oberbürgermeister eine Strasse am Airport. Klaus Bungert und Peter Müller.


update:24. Oktober 2014


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70 Knöllchen-Logik



Auf vielen Straßen in Düsseldorf kann man kostenlos zwei Stunden parken. Die Einhaltung der Höchstparkzeit wird durch die auszulegende Parkscheibe kontrolliert. So sorgt die Stadt für gerechte Abstellmöglichkeiten, die zum Beispiel Einkäufe und Arztbesuche erleichtern.


Diese Zwei-Stunden-Höchstgrenze gilt aber nicht rund um die Uhr, sondern zum Beispiel nur von 9.00 bis 18.00 Uhr. So stellte ich mein Fahrzeug um 10.00 Uhr auf dem Parkstreifen ab, vergaß aber die Parkscheibe auszulegen. Um 10.15 kam ich zum Fahrzeug zurück und hatte die berühmte Postkarte mit dem Halteverbotssymbol an der Windschutzscheibe.


Was soll mit dieser Klölle jetzt bestraft werden? Das Auslegen der Parkscheibe bzw. das Unterlassen stellt an sich keine Ordnungswidrigkeit dar. Es handelt sich bei der Auslegepflicht um eine Nebenbedingung, die lediglich helfen soll, die Einhaltung der zu Grunde liegenden Hauptvorschrift, hier der Höchstparkdauer wirksam zu kontrollieren.


Wenn die Zeitbeschränkung von zwei Stunden erst um 9.00 beginnt, kann man erst um 11.01 Uhr ordnungswidrig handeln. Das heißt, ob mit oder ohne Parkscheibe ist ein Verstoß gegen die Hauptvorschrift, maximal zwei Stunden zu parken erst nach 11.00 Uhr möglich. Hier wiehert der mal wieder der Amtsschimmel.


Das wäre das gleiche, als wenn von jedem PKW-Fahrer, der Sonntags über die Autobahn fährt, verlangt würde, eine Ausnahmegenehmigung mitzuführen, die bekanntlich nur für LKW erteilt wird. Ein PKW-Fahrer handelt nicht ordnungswidrig, wenn er die Autobahn sonntags benutzt. Ebenso verhält er sich korrekt, wenn er nicht länger als zwei Stunden parkt.


Ich finde es deshalb nicht nachvollziehbar, daß Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung eine Knölle schreiben, wenn eine Nebenbedingung nicht erfüllt wurde, zu einer Zeit in der gegen die Hauptvorschrift - parken maximal zwei Stunden, überhaupt nicht verstoßen werden kann.


update: 01. September 2008


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71 Bussgeldfalle Flughafentunnel



Verkehrsregeln sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Sicherheit gewährleisten und darüber hinaus auch den reibungslosen Verlauf und damit eine umweltschonende Fahrweise ermöglichen. Soweit die schöne Theorie.


Die Praxis sieht zumindest auf der A44, an der Flughafenausfahrt etwas anders aus: Nehmen wir unseren Vorbildchauffeur Jens Ehrlich (Name erfunden). Seit 25 Jahren hat er nicht einen einzigen Punkt in Flensburg. Eine vorausschauende und damit umweltschonende und sichere Fahrweise sind für ihn selbstverständlich.


Letzten Sommer wurde er trotzdem erwischt und das kam so: Er fuhr mit seinem Mercedes-Diesel in den Flughafentunnel, Richtung Innenstadt. In der Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h stellt er den Tempomat an und gleitet anschliessend herrschaftlich in die Ausfahrt Zentrum/Stockum. Tempomat aus und ausrollen lassen. 450 m später ist die Geschwindigkeit des Taxis am 50-km-Schild in der Ausfahrt, exakt bei 49 km/h.


An der Ampel auf dem Nordstern wird er von der Polizei herausgewunken und anschließend gebührenpflichtig verwarnt. Gemessene Geschwindigkeit 71 km/h, abzüglich 3 = 68 km/h zu schnell. „Da haben Sie ja nochmal Glück gehabt – keine Punkte“, sagt der Polizist. Auf Nachfrage erfährt unser verdutzter Taxikollege, wo er genau gemessen wurde. Zweihunder Meter hinter der Ausfahrt sind hinter zwei voll beblätterten Bäumen links und rechts zwei Ortseingangsschilder angebracht, die 90% aller Autofahrer nicht bemerken, weil fast vollständig verdeckt. Fast alle Verkehrsteilnehmer richten sich deshalb nach dem 50 km/h-Schild, das erst ca. 400 m nach der Ausfahrt steht.



Das ist amtliche Irreführung!


Wenn das Ortseingangsschild bereits die 50 km/h anordnet, ist eine Wiederholung nicht nur unnötig, sondern sogar irreführend. Autofahrer richten, bei nicht klar erkennbarem Ortseingangsschild, die Geschwindigkeitsreduzierung auf den Standort des 50er-Schildes aus. Das führt zu einem sanften, umweltfreundlichen und den nachfolgenden Verkehr nicht behindernden oder gar gefährdenden Bremsvorgang.


Abbremsen von 80 auf 50 km/h innerhalb von 200 statt 400 m ist logischer Weise wesentlich weniger umweltfeundlich und natürlich für die hinter einem fahrenden Fahrzeuge wesentlich gefährlicher, als ein sanftes Ausrollen über eine längere Distanz.


Der Einspruch folgte prompt und der Richter kannte die Örtlichkeit genau. Verfahren eingestellt, weil der Verwaltungsakt (Ortseingangsschild) nicht auf für den Autofahrer zumutbare Weise eindeutig zur Kenntnis genommen werden konnte.


Stellen Sie sich bitte jetzt vor, dass auch sehr schwerwiegende Verstösse aus formalen Gründen vor Gericht keinen Bestand haben und damit dann gemeingefährliche Fahrzeugführer keine Sanktionen erhalten. Deshalb ist eine eindeutige, faire und nachvollziehbare Ausschilderung erforderlich, die vor Gericht wasserdicht ist ohne für anständige Autofahrer nur zur Abzocke zu werden.



Verbesserungsvorschlag


Die beiden Ortseingangsschilder werden weiter in Richtung Nordstern verlegt. Genau an die Spitze der Mündung der Ausfahrt A44 mit der Nebenstrecke vom Flughafen von rechts kommend, links und rechts mit einem Schild, ohne die Sicht behindernde Bäume. Die Geschwindigkeit sollte dann lediglich auf faire 60 km/h herabgesetzt werden und bildet dann einen logischen Geschwindigkeitstrichter mit den vorherigen 80 km/h auf der Autobahn, sowie mit den ausgeschilderten 50 km/h vor der LZA Nordstern.


update: 24. November 2010


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72 Sicherung des Rheinufers



Jedes Jahr meldet die Presse in den Rhein gefahrene PKW. Tote und Verletzte sind zu beklagen. Die Verkehrssituation zwischen der Rheinterrasse und dem Robert-Lehr-Ufer ist sehr beengt und gefährlich. Aus diesem Grunde möchte ich dringend erforderliche Verbesserungen der Sicherheit vorschlagen:


Design-Poller aus Beton, mit LED-Solar-Technik von innen beleuchtet, an der Kaikante, die als Überfahrschutz und gleichzeitig als Sitzgelegenheit dienen. Ein zusätzliches Geländer bildet die Rückenlehne. Zwischen diesen ca. 40 cm hohen Betonblöcken können Freiräume den Abfluss des Hochwassers und die Anbringung von Kettenringen für die Schiffe ermöglichen.


Die Betonpoller könnten als umweltfreundliche Leuchtkästen dienen. Je zwei Logos aktueller Varanstaltungen, zum Wasser und zum Ufer, erhellen die Umgebung und sorgen für mehr Sicherheit und Wohlbefinden. Eine Blendung muss aber ausgeschlossen sein.


Zur Positionsangabe ist eine Nummerierung der Poller für die Rettungsdienste und für die allgemeine Orientierung der Besucher eine sehr nützliche Hilfe.


Risiko-Vermeidung muss an allererster Stelle stehen. Negativ-Schlagzeilen bei freudigen Veranstaltungen schaden dem Image der Stadt. Düsseldorf hatte leider das Pech, bei „Wetten Dass“ diesen schrecklichen Wettunfall erleben zu müssen. Düsseldorf ist im Zusammenhang damit noch in den Köpfen der Leute, obwohl niemand eine Schuld traf.


Trotzdem - stellen Sie sich vor, bei einer medienwirksamen Grossveranstaltung fahren ein paar junge Menschen mit dem Auto am Robert Lehr Ufer versehentlich in den Rhein und ertrinken!



Schiebetore mit reflektierenden Signalfarben als Verschluss-Indikatoren


Aus aktuellem Anlass, dem tödlichen Unfall am Rosenmontag 2011, durch Anlehnen an ein Tor, möchte ich auch hierzu Stellung nehmen:


Einer angelehnten Türe kann man meist nicht ansehen, ob die Klinke eingerastet ist. Lehnt man sich dagegen, fällt man durch. Schiebetüren oder eben Schiebetore haben diesen gefährlichen Nachteil grundsätzlich nicht.


Die beste Lösung wären also selbstreflektierende Folien in orange, rot oder gelb, die als Verschluss-Indikatoren so an den Schiebemechanismen der Tore angebracht werden, dass bei einem nicht ordnungsgemäss verschlossenen Tor die Reflexfolie auffällig sichtbar ist.


Auch nachts kann dann durch Anleuchten mit einer Lampe einfach festgestellt werden, dass die Türe nicht geschlossen ist.


So könnten die Ordnungsdienste oder die Wasserschutzpolizei sogar auf große Entfernung vom Wasser aus, mit einer einfachen Taschenlampe, innerhalb weniger Minuten das gesamte Rheinufer schnell und effizient kontrollieren.


Den Passanten fällt diese auffällige Warnmarkierung ebenfalls sofort auf. Ein Hinweis auf der Folie reicht und umstehende Personen würden das Tor sofort korrekt schliessen.



Nummerierungs-System für das gesamte Düsseldorfer Rheinufer


Egal ob Taxibestellung oder Notfruf, Rettungs- und Servicedienste benötigen eine eindeutige, logische und sofort erkennbare Positionsangabe. (Diese Idee ist natürlich auch auf Punkte in der Innenstadt, wie Parkbänke oder Denkmäler übertragbar.)


Deshalb sollten zwischen dem Robert-Lehr-Ufer und dem Landtag, alle Tore, Sitzgelegenheiten, Wege und sonstigen markanten Anlaufpunkte in ein Adressierungssystem übernommen werden, damit in Zukunft der Leitstelle, alleine durch die Benennung des Punktes, alle nötigen Informationen zur Verfügung stehen.


In Abhängigkeit von der Zufahrtsmöglichkeit schlage ich für die Positionen eine Buchstaben- und Zahlenkombination vor, die es dem Fahrer sofort ermöglicht, zu erkennen, ob er von der Stromstr., vom Burgplatz, von der Rheinterasse, vom Robert-Lehr-Ufer, von der Schnellenburg, vom P5 an der Messe, Am Staad oder in Kaiserswerth anfahren muss um möglichst nahe an den genannten Punkt zu kommen


In vergleichbarer Weise sollte für die Anlaufpunkte am linksrheinischen Ufer ein entsprechendes Adressierungssystem entworfen werden.


update: 14. März 2011


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73 Vorschläge zur Neuregelung des Flensburger Punkteregisters - Fahrerlaubnisregister (FAER)







Punktereform.de


Die Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt. Mehrere Wochen hatten wir alle die Gelegenheit, uns mit konstruktiver Kritik und eigenen Vorschlägen in die Diskussion einzuschalten. Diese Art eines geplanten Gesetzgebungsverfahrens hat Vorbildcharakter und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jetzt ist es die Aufgabe der Entscheidungsträger, die Wünsche der Bürger auch in die Tat umzusetzen, denn mit diesem Gesetzgebungsverfahren wird auch die Bundestagswahl 2013 entschieden!


Ich habe mich mehrfach mit den nachfolgenden Vorschlägen zu Wort gemeldet. Unter dem Suchbegriffwinni-duesseldorfkönnen die Beiträge auf der Homepage: www.punktereform.de nachgelesen werden.


Bedanken möchte ich mich bei Minister Dr. Peter Ramsauer, Herrn Dr. Sebastian Rudolph und Herrn Martin Friewald vom Bundesverkehrsministerium, für diesen bürgernahen runden Tisch. Ich wünsche Ihnen die Realisierung eines symphatischen, transparenten, die Sicherheit fördernden, gerechten und die Erfordernisse des Übermassverbotes vollständig erfüllenden Regelwerks, das sich der Zustimmung breitester Kreise der Bevölkerung erfreut.


Es gibt viel zu tunpacken wirs an !



Winfried Schneider, Düsseldorf















Überleitungstabelle widerspricht dem Verfassungsrecht


Die Überführung der Punkte nach der Überleitungstabelle verstösst gegen das Rückwirkungsverbot. Die Umrechnung der Punkte ins neue System ist verfassungswidrig, weil die Rückwirkungsproblematik nicht beachtet wurde.


Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klar gestellt, dass eine spätere Rechtsänderung einem Täter nicht nachträglich härter sanktionieren darf, als die Gesetzeslage es zum Zeitpunkt der Tat festgelegt hat.


Jemand, der einen einzigen alten Punkt zum Stichtag in Flensburg hat, bekommt einen neuen danach. Da er aber vorher 18 Punkte bis zum Führerscheinentzug zur Verfügung hatte, im neuen System aber nur 8 Punkte möglich sind, wird er nach Begehung einer Tat durch eine spätere Rechtsänderung schlechter gestellt, als er zum Tatzeitpunkt wissen konnte.


Ein alter Punkt repräsentiert 5,56% der Fahrerlaubnis, ein neuer Punkt 12,5%. Im Gegensatz dazu wird ein Mehrfachtäter, der 3 Punkte hat, mit ebenfalls nur mit 12,5% belegt obwohl er eigentlich 16,67% seines Fahrerlaubnispotentials verlieren müsste.


Verzichtet der Verordnungsgeber auf die Überleitungstabelle, wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung, und rechnet die alten Punkte im Verhältnis 8 zu 18 um, ist alles in Ordnung. Das bedeutet, ein alter Punkt wird in der Übergangsphase mit 0,45 neuen Punkten berechnet. Dann wäre die Umrechnung verfassungsgemäss und würde keine Rückwirkungsproblematik mehr erzeugen.






Punkte sind selbstverständlich auch Strafen!


Leider ist die Sichtweise im Verkehrsministerium immer noch die, dass Punkte keine Strafe darstellen sollen. Das wird von 99% der Wähler absolut nicht verstanden. So, wie es Strafpunkte im Sport gibt, werden auch die Flensburger Eintragungen verstanden. Eine derartig hochtheoretisch-juristische Formalinterpretation bringt den Wahlbürger nur auf die Palme!


Das Wesen einer Strafe ist es, den Bürger mittels eines belastenden, rechtmässigen Verwaltungsaktes wegen eines Fehlverhaltens zu sanktionieren. Das geschieht auch gegen den Willen des Betroffenen. Das öffentliche Recht gebietet ein Über- Unterordnungsprinzip. Ein einzelner Punkt führt zwar nicht direkt zu einem Fahrverbot, aber er ist in einer gesetzlichen Norm (Rechtsverordnung) festgelegt und wird auf alle Betroffenen angewandt, die einen bestimmten Tatbestand erfüllt haben.


Zum Entzug des Führerscheins ist grundsätzlich das Erreichen des Höchstpunktestandes erforderlich. Ohne Punkte wird eine Fahrerlaubnis in der Regel nicht entzogen. Damit ist nachgewiesen, dass die Punkte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Strafe des möglichen Fühererscheinentzugs stehen.


Es wäre wirklich schade wenn diese, aus Sicht der Bürger, gefühlten Ungerechtigkeiten das Zustandekommen dieser Reform durch Rechtsbeschwerden verzögern würden. Darüber hinaus ist dieses Projekt für die Bundestagswahl 2013 immens wichtig!








Wegfall der alten 1-Punkte-Verstösse


Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit sehr wohl genau austariert, wie hoch die einzelnen Verhaltensweisen zu sanktionieren sind. Da kam er zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass ein Handytelefonat mit einem Punkt angemessen sanktioniert ist, wie die anderen 1-Punkte-Verstösse auch. Wären diese Verhaltensmuster wirklich gefährlicher, was aus keinem Gutachten eindeutig erkennbar ist, hätten wir schon längst 2 Punkte im alten System dafür.


Da dem so nicht ist, ist die logische Konsequenz der zukünftige Wegfall aller bisher mit nur einem Punkt sanktionierten Fehlverhalten. Ansonsten hätten wir eine 2,25-fach höhere Punktegewichtung dieser Verstösse. Die Grundidee ist ja, zukünftig nur noch schweres oder sehr schweres Fehlverhalten mit Gefährdung, in Flensburg mit Punkten zu bestrafen.


Lassen wir deshalb auch die alten 1-Punkte-Eintragungen wegfallen. Sollte wider Erwarten sich in einigen Jahren herausstellen, dass damit der Sicherheit nicht in ausreichender Weise gedient wurde, können immer noch strengere Regeln, soll heissen, höhere Gewichtungen einzelner Verhaltensweisen ins Auge gefasst werden.



Heimliche Verdoppelung der 1-Punkte-Verstösse


Es kommt auf die Gefährdung an und nicht auf Formalien. Anders herum: Zukünftig wird ein Handytelefonat so hart bestraft, wie heute ein stark abgefahrener Reifen. Jetzt mal im Ernst. Was ist gefährlicherdas Aufnehmen des Handys und sofortiges einstecken in die Jackentasche, während man hinter einer LKW-Kolonne herfährt oder die dauerhaft minimale Bremswirkung eines schlechten Reifenprofils.



Handy am Steuer vs. Kippe drehen am Steuer


Ein Autofahrer fährt auf der rechten Spur der Autobahn mit gemächlichen 80 km/h in einer LKW-Kolonne. Er greift zu seinem, auf dem Beifahrersitz liegenden Handy und legt es ohne zu telefonieren in die Ablageschale auf dem Armaturenbrett. Die Polizei sieht das, schreibt eine Anzeige und der Fahrer hat einen Punkt.


Gleichzeitig fährt auf der linken Spur ein junger Autofahrer, der aufgrund pubertären Geltungsdrangs seiner Freundin imponieren will und mit ca. 160 km/h mit den Knien lenkt, weil er beide Hände benötigt, um sich lässig eine Kippe zu drehen. - Das wird nicht bestraft.






Weniger Kosten für den Steuerzahler.


Die Anzahl der Eintragungen sinkt erheblich, wenn zukünftig die oben aufgeführten Kleinstvergehen, also genau alle die Tatbestände, die im alten System nur mit einem Punkt bewertet sind, nicht mehr beim KBA verwaltet werden. Damit können erhebliche Einsparungen realisiert werden, die die einmaligen Kosten der Reform vollständig gegenfinanzieren.






Keine Punkte bei Lärmschutz-Tempolimitsaber höhere Bussgelder!


Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit werden grundsätzlich aufgrund des Lärmschutzes erlassen. Dann muss auch kein Schild mit dem besonderen Hinweis auf Lärmschutz mehr angebracht werden. Das bedeutet, der Autofahrer kann bei nächtlichen Tempolimits in der Zeit von 22.006.00 Uhr immer von den Rechtsfolgen für Lärmschutz ausgehen.


Als logische Ableitung der RegelPunkte nur bei Gefährdung - dürfen Übertretungen gegen Lärmschutz-Geschwindigkeitslimits nicht mit Punkten oder Fahrverboten belegt werden. Es ist keine Gefährdung vorhanden. Hier ist allerdings zu befürchten, dass sich bei der aktuellen Höhe unserer Geldstrafen niemand mehr daran hält. Da wäre es erforderlich, als Ausgleich zu der nicht mehr gegebenen Punkte-Sanktionierung, die Bussgelder deutlich zu erhöhen. Hier ein paar Beispiele:



I.

Autobahnfreie Strecke. Zur Nachtzeit ist von 22.006.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet.


Unser Verkehrsteilnehmer, nennen wir Ihn mal Winni Eilig, donnert nachts mit seinem Sportwagen mit 200 anstatt mit erlaubten 100 km/h über die Bahn und wird erwischt. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot aber wer so rast und die Anwohner aus dem Schlaf reist, darf sich als potenter Förderer knapper Kommunalkassen rühmen.


Die Berechnung dieser, Zeit sparenden und städtische Investitionen fördernden Lustfahrt erfolgt so: gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 200 km/h, minus die erlaubten 100 macht 100 zuviel: Für jeden zu schnell gefahrenen Kilometer Geschwindigkeit nehmen wir mal beispielsweise 5. Das könnten auch 2, 3, 7 oder 10 Euro je km sein. Das ergibt hier 100 x 5, sind somit 500 Euro als mildtätige Spende zum Wohle der Allgemeinheit.






Beispiel mit verschiedenen Tempolimits,


von denen eins den Lärmschutz betrifft: Autobahnabschnitt, der generell mit Tempo 120 begrenzt ist, bei Nässe Tempo 80, und nachts wegen Lärmschutz Tempo 80.



a)

Unser Raser Winni hat es bei trockenem Wetter, tagsüber sehr eilig und fährt mit amtlich geeichten 140 km/h über die Bahn. 120 erlaubte zu 140 km/h gemessenen ergeben 20 zuviel. Keine Punkte sondern nur das Verwarnungsgeld von momentan 35€.


b)

Gleicher Autobahnabschnitt wie oben: nachts um drei, trockene Fahrbahn, ebenfalls mit 140 km/h. Also wieder 20 km/h über dem normalen Limit, macht 35 Euro ohne Punkte. Hinzu kommt die Lärmschutzabgabe, die sich wie folgt berechnet: 140 gemessen, minus 80 als Lärmschutzlimit, ergibt 60 x 5€, also 300€. Keine Punkte und kein Fahrverbot.


c)

Autobahnabschnitt wie oben, wieder nachts um drei, aber mit strömendem Regen. Wieder mit 140 gemessenen km/h. Berechnet werden: 140 zu 80 aufgrund Regen, macht 60 über dem gefahrenrelevanten Limit. Mehrere Punkte und Fahrverbot. Zusätzlich Missachtung des Lärmschutz-Limits, ohne Punkte mit 60 x 5€, macht weitere 300€.


d)

Streckenabschnitt wie oben. Tagsüber mit starkem Regen. Wieder mit 140 km/h. Sind 60 zuviel, was Fahrverbot und Punkte wegen des gefährlichen Rasens bei Nässe nach sich zieht.


Alles klar?






Sinnvolles Forschungsprojekt:


Die obige Regel bietet für das Verkehrsministerium die einmalige Chance, in Bezug auf die Geschwindigkeit gleichartige Verstösse auf zwei verschiedene Arten zu sanktionieren. Dann kann in ein paar Jahren wissenschaftlich untersucht werden, welche Sanktion bei gleich hohen Geschwindigkeitsübertetungen besser befolgt wird. Daraus kann man Schlussfolgerungen ableiten, wie durch Zahlung eines gewissen KM-Satzes eine gleich gute Befolgung erreicht werden kann, wie durch ein, nach der Regel – keine Gefährdung keine Punke, nicht gerechtfertigtes Fahrverbot.






Führerscheinkategorien einzeln verbieten


Beispiel: Ein Lkw-Fahrer wird von seinem Chef genötigt, mit Überladung zu Fahren. Er erhält dafür Punkte, die er als privater Pkw- oder Motorradfahrer gar nicht bekommen kann. Somit widerspricht eine gesammelte Punktedatei, die gewerbliche und andere Verstösse zusammen bewertet, dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Aus diesem Grund dürfen Verstöße, die nur im gewerblichen LKW-Verkehr realisiert werden, nicht in einer zusammengefassten Punktedatei gesammelt, bewertet und sanktioniert werden.


Ich schlage zwei Punktekategorien vor:


- Bus und LKW,

- Pkw und Motorrad.


Verstösse, die aufgrund ihrer Eigenschaft nur in einer Kategorie begangen werden können, dürfen auch nur dort registriert werden. Zum Beispiel Lenk- und Ruhezeiten oder Beladung.






Gewerbepunkte für Speditionen


Die vielen Brummi-Kapitäne stehen unter erheblichem Leistungsdruck. Kunden wünschen eine schnelle Lieferung, doch Lenkzeiten und Beladungsregeln müssen beachtet werden.


Wenn nun auf das Fahrpersonal massiv Druck ausgeübt wird und sich der Arbeitnehmer aus Angst vor einer Kündigung länger als erlaubt hinters Steuer setzt, ist nicht der LKW-Fahrer schuld, sondern dessen Chef.


Deshalb sollte der Spediteur, der seine Fahrer unter Druck setzt, seine Konzession aufs Spiel setzen und nicht der LKW-Kutscher, an dessen Stelle nach Führerscheinverlust ein anderer Kollege für den selben Spediteur genauso ordnungswidrig weiterfahren muss.






Bei LKW-Parkplatzmangel – keine Punkte!


Solange die Lenkzeiten nicht eingehalten werden können, weil das Bundesministerium für Verkehr keine ausreichen Parkplätze für alle Brummis an allen deutschen Autobahnen zur Verfügung stellt, darf überhaupt niemand bestraft werden.


Apropos Lenkzeiten: Wenn sich Ihr Blinddarm meldet und nachhaltig um eine medizinische Entfernung bittet, darf das auch ein Arzt machen, der bereits 48 Stunden auf den Beinen ist und mehr Koffein als Blut im Körper hat. Da gibt es keine Regelung, obwohl Übermüdung im OP genauso gefährlich ist.











Tatbestand der Unfallflucht differenzieren



In unserer demokratischen Grundordnung gilt es als selbstverständlich, dass ein Raubmörder oder Kinderschänder eine wesentlich härtere Strafe bekommt als ein Ladendieb, der im Supermarkt eine Flasche Sekt klaut. Das Bundesverfassungsgericht würde deshalb sofort in Aktion treten, wenn ein einfacher Ladendieb lebenslänglich verurteilt würde, weil er eine Flasche teuren Champagner hat mitgehen lassen. Lebenslänglich ist ja für Mord vorgesehen und nicht für Diebstahl.


Dieses differenzierte Prinzip geniesst höchste Anerkennung. Doch im Strassenverkehr mit den vielen bösen Autofahrern, sieht das ganz anders aus. Jemand der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, erhält neben dem mehrmonatigen Fahrverbot auch noch 7 Punkte. Bedeutet 7/18 = 38,9% des Führerscheins.


Minister Ramsauer hat richtig erkannt, dass nur 2 Punkte dafür zu wenig sind, denn 2/8 = 25% der Fahrerlaubnis. Die geplanten 3 Punkte sind dann 3/8 = 37,5% des Führerscheins. Insofern kann ich der Logik folgen, doch was fehlt, ist die in allen anderen Rechtsbereichen anerkannte Regelung einer abgestuften Differenzierung beim Strafmass.




Grundsatz der Verhältnismässigkeit


Die Strafe muss in der Höhe der Schwere der Tat genau entsprechen. Dieses Rechtsstaatsprinzip wird bei der Unfallflucht völlig ausser acht gelassen.


Ein Autofahrer, der beim Ausparken das Nummernschild des rückwärtigen Fahrzeuges mit seiner Anhängerkupplung touchiert und einen kreisrunden Abdruck auf der amtlichen Plakette hinterlässt, wird exakt genau so bestraft, wie jemand, der ein Kind schwer verletzt auf der Strasse liegen lässt und weiterfährt. Rechtswidrig ist eben nicht gleich kriminell.


Randalierer oder Navi-Diebe, die Autotüren eintreten und Fensterscheiben zerschlagen, handeln sogar vorsätzlich, werden aber nicht wegen unerlaubten Entfernens vom Tatort bestraft. Aus diesem Grunde muss bei der Unfallflucht folgende Differenzierung gemacht werden:


3 Punkte für schweren Verkehrsunfall mit eindeutig erkennbaren Personenschäden. Verjährung 10 Jahre.


2 Punkte für Verkehrsunfall mit viel Blech aber ohne jegliche Personenschäden. Verjährung 5 Jahre.


1 Punkt für erkennbaren Sachschaden über 500 Euro ohne jeglichen Personenschaden. Verjährung 2,5 Jahre.


0 Punkte für Beschädigungen, die ohne jegliche Gefährdung Dritter an stehenden Fahrzeugen, ohne Insassen erfolgt sind. Insbesondere Parkplatz-Rempler wie Berühren der Stoss-Stange, Nummernschild oder des Aussenspiegels fallen in diese Kategorie.






Weniger Versicherungsbetrug:


Diese Neuregelung für Kleinstschäden hat den Zweck, den massiven Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Aus Angst um Verlust des Führerscheins meldet sich ein Autofahrer, nachdem ihm ein Passant mitgeteilt hat, er habe die Berührung des Nummernschildes deutlich gesehen. Die Polizei kommt, nimmt den Unfall auf und der angeblich „Geschädigte“ klagt bei der Versicherung, mittels eines Fragwürdigen Gutachtens mehrere tausend Euro ein. Er kassiert das Geld, lässt aber nichts reparieren, weil in Wirklichkeit überhaupt kein Schaden entstanden ist. Herzlichen Glückwunsch!


Ausserdem: Das Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und keine heilige Kuh. Der Name Stossfänger beschreibt ja sehr genau die Aufgabe dieses Teils. Wenn aber jedes Berühren eine teure Neulackierung, womöglich des gesamten Fahrzeuges wegen der unterschiedlich alten Lacke nach sich zieht, ist die Regelung kontraproduktiv.






Beschränkung für Stopp-Schilder prüfen


Nach den Verwaltungsvorschriften zur Aufstellung von Stopp-Schildern sollen diese nur an wirklich unübersichtlichen Kreuzungen oder Orten mit erheblichem Gefahrenpotential aufgestellt werden.


Das Übermassverbot verlangt immer, die den Bürger am geringsten einschränkende Massnahme zu wählen, die ein Problem zu lösen in der Lage ist.


Doch viele Kommunalverwaltungen scheren sich um das verfassungsrechtliche Übermassverbot nicht. So müssen auch an übersichtlichen Kreuzungen die Autofahrer anhalten, deutlich mehr Energie verschwenden und die Umwelt belasten.


Vernünftiger wäre, wenn sie langsam und vorsichtig in die eigentlich ganz übersichtliche Kreuzung hinein rollen dürften. Das schont auch die Umwelt !


Stopp-Schilder können auf verschiedene Weise und mit erheblich unterschiedlichem Gefährdungspotential missachtet werden:


Mit Punkt:

Ein Autofahrer fährt, ohne die Geschwindigkeit zu verringern, im Berufsverkehr über ein Stop-Schild. Andere Autofahrer müssen durch dieses Verhalten stark abbremsen.


Ohne Punkt:

Ein anderer Autofahrer schleicht nachts um drei an eine sehr übersichtliche Kreuzung mit Stop-Schild heran und rollt dann in Schrittgeschwindigkeit, aber ohne vollständig anzuhalten, in die Kreuzung hinein.


Beide Verhaltensweisen werden in Flensburg bisherohne erforderliche Differenzierung - gleich behandelt. Hier ist eine Differenzierung im Bezug auf das Übermassverbot dringend erforderlich:






Grüner Pfeillangsames Durchfahren erlauben


Abbiegen an grünen Pfeilen sollte nach Möglichkeit gestattet sein, wenn dem keine Gründe anderer Art, wie die Abstimmung der Rotphasen entgegen stehen. Es ist gut für die Umwelt, wenn nicht vollständig angehalten werden muss. Also kein Punkt.


Der obige Vorschlag senkt den Kraftstoffverbrauch deutlich, schont die Umwelt und sorgt für reibungsloseren Verkehrsfluss.






Geschwindigkeitstrichter vorschreiben


In Wuppertal wurde, aufgrund umfangreicher Frostschäden im Strassenbelag die Geschwindigkeit auf einer Strasse von 50 km/h auf plötzliche 10 km/h heruntergesetzt.


Ahnungslose Autofahrer fuhren die Strasse mit defensiven 42 km/h entlang und verloren den Führerschein. Andere Fahrer bremsten vor dem Schild so heftig ab, dass Auffahrunfälle vorkamen.


Anstatt die Autofahrer mittels einer stufenweisen Geschwindigkeitsverringerung gefahrlos an die 10 km/h heranzuführen, dachte man nur an die Knöllchenkeule und ignorierte sogar dabei die Verkehrssicherheit.


In allen Fällen muss die Geschwindigkeit so abgestuft herabgesetzt werden, dass frühzeitig defensive Bremsmanöver zu ermöglicht werden.






Maximale ROT-Zeit gesetzlich festlegen

(mit Fortschrittsanzeige)


Sie stehen mehrere Minuten an einer roten Ampel und wundern sich, warum keine Grünphase kommt. Hinter Ihnen werden die anderen Autofahrer schon ungeduldig und hupen.


Nirgendwo ist die längst mögliche Rotphase gesetzlich geregelt. Das führt zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer. Abhilfe schafft hier eine Fortschrittsanzeige, in genau wie viel Sekunden grün kommt. Eine umweltfreundliche, die Psyche der Autofahrer beruhigende Erfindung ist der Laufbalken an einer Ampel, wie bei einem ladenden Computerprogramm.


Jede Sekunde wird durch eine LED dargestellt. Dann kann man genau erkennen ob es sinnvoll ist den Motor auszumachen oder laufen zu lassen. Ausserdem entfällt die Ungewissheit, wann endlich grün kommt. Das beruhigt die Nerven.






Stationäre Radarfallen ankündigen


Ortskundige und fremde Autofahrer werden bei stationären Geschwindigkeitskontrollen unterschiedlich behandelt.


Wenn an einer Gefahrenstelle eine Kontrolleinrichtung installiert wird, ist deren Hauptaufgabe bekanntlich die Rettung von Menschenleben und nicht pekuniäre Jagderfolge. Welches Rechtsverständnis liegt nun der Tatsache zugrunde, ausgerechnet die Ortsfremden nicht von der Gefährlichkeit einer ihnen unbekannten Kurve wirksam vorzuwarnen?






Erinnerungen an Tempolimits


Viele, insbesondere fremde Verkehrsteilnehmer fragen sich häufig, welche Geschwindigkeit gerade gilt. Hier sollte eine Grundregel für Rechtssicherheit sorgen, die bundesweit Höchstabstände vorgibt, wenn der Eindruck der Strasse die geltende Geschwindigkeit nicht erkennen lässt. Beispiel: Sie glauben Sie sind auf einer Landstrasse aber die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h gedrosselt.






Verbot zu schneller Grüner Wellen



Eine glänzende Gelegenheit zur Erhöhung kommunaler Einnahmen ist eine Grüne Welle, die schneller läuft als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Durch solch eine Programmierung werden zwar Menschenleben gefährdet, doch der eine oder andere Bürgermeister klammer Kommunen, nimmts gelassen.


In Düsseldorf existiert seit vielen Jahren auf den Hauptverkehrsstrassen eine vorbildlich programmierte Grüne Welle. Wenn Sie sich an die Geschwindigkeitslimits halten, rollen Sie lange Streckenabschnitte, ohne anzuhalten. Das spart Sprit, schont die Umwelt, fördert die Verkehrssicherheit und sorgt insgesamt für angenehmes Weiterkommen.



Der Gesetzgeber sollte eine Regelung verabschieden, die die Städte verpflichtet, oben genannte Vorzüge zu realisieren.


Die Geschwindigkeit der Welle liegt in einer Bandbreite von weniger als 10 km/h knapp unterhalb der, auf dieser Strecke erlaubten Höchstgeschwindigkeit.


Beispiel: Bei einer Strasse mit 50 km/h sollte die Welle zwischen 40 und 50 liegen. Eine genaue Geschwindigkeit verbietet sich, weil die Synchronisation mit den konkurrierenden Verkehrsrichtungen ermöglicht werden muss.


Um den Autofahrern das Mitschwimmen in der Grünen Welle problemlos zu ermöglichen, ist der flächendeckende Einsatz von Geschwindigkeitstrichtern zu empfehlen. Der Stromverbrauch für diese LZA ist deutlich geringer als der Energieverbrauch bei den Autos. Darüber hinaus wird die Abgasbelastung verringert.


Damit wird ein Beschleunigen, um noch über die Ampel zu kommen, wirksam verhindert. Die Hemmschwelle zum Rasen wird massiv erhöht und die Verkehrssicherheit immens verbessert. Kreuzungen, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen, müssen modifiziert werden.


update: 10. Juni 2012


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74 Digitale Verkehrslenkung wie in der Luftfahrt



Digitale Verkehrslenkung nach dem Vorbild des Luftverkehrs. ATC bedeutet Air Traffic Control und meint die gesamte Ablaufkontrolle im Luftraum. Flugzeuge starten, fliegen und landen nach einem nahezu perfekt gesteuerten Rechenmodell. Auf die Strasse übertragen bedeutet das Grüne Wellen, die nicht nur PKW und LKW, sondern auch den ÖPNV mit einbeziehen.


Die Signale für die Grünen Wellen laufen grundsätzlich komplett 24h durch und sind so gerechnet, dass sie keinesfalls zu unerlaubten Geschwindigkeitsübertretungen verleiten.


Herrschaftliches Gleiten anstatt Raserei, Kavalierstarts und Vollbremsungen!


Zu verkehrsschwachen Zeiten werden möglichst viele Ampeln abgeschaltet, um unnötiges Warten vor leeren Kreuzungen wirkungsvoll zu verhindern. Die Nebenstrassen bekommen gelbes Blinklicht.


Morgens schalten sich die Kreuzungen ein und synchronisieren sich automatisch mit den Impulsen der durchlaufenden Grünen Welle.


Darüber hinaus fordere ich eine NAVI-APP, die exakt die Geschwindigkeit anzeigt, bei der die nächste Ampel genau bei grün erreicht wird. Genau so wie im Luftverkehr die Flugzeuge sauber gestaffelt fliegen.


Warum werden Ampelschaltungen als „Herrschaftswissen“ geheim gehalten, wenn auch Ortsfremde sich gerne daran halten würden?

Damit sparen wir erheblich mehr Abgase ein, als durch Fahrverbote!


Dann noch was zu den E-Autos:

Genau diese Fahrzeuge haben ein wesentlich höheres Drehmoment, als Verbrennungsmotoren und damit deutlich mehr Abrieb an den Reifen und Feinstaub auf der Strasse!





75 "Luftreinhaltung" und "Lärmschutz" durch Tempo 30


Jetzt rechnen wir mal gegen grüne Mathematik an:


Hier ein praxisnahes, logisch nachvollziehbares Beispiel, zum einfacheren Rechnen mit den Geschwindigkeiten 60 und 30:


Auf einer Strasse sind 60km/h erlaubt. Ein Fahrzeug legt dann in einer Minute genau 1000m zurück. Der Motor dreht sich dabei z.B. mit 1200 RPM. (Rotationen per Minute)

Für diese 1000 Meter werden also 1200 Umdrehungen durchgeführt und entprechender Lärm und Abgase verursacht.


Jetzt entscheidet der grün-idiologisierte Stadtrat, dass nur noch mit Tempo 30 gefahren werden darf, um die Umwelt zu "retten".


Die Folge davon:


Für einen Kilometer werden jetzt volle zwei Minuten, anstatt einer gefahren um die 1000m zurückzulegen.

Das Getriebe schaltet bei Tempo 30 zwei Gänge runter und läuft jetzt wieder mit 1200 RPM - je Minute - macht also 2400 Umdrehungen für den selben Kilometer!


Die Anwohner werden durch diese glorreiche "Massnahme zur Lärmminderung" mit exakt demselben Motorenlärm doppelt so lange wie bei Tempo 60 genervt und der Spritverbrauch des Motors und die daraus resultierende Abgasmenge ist ebenfalls doppelt so hoch.


Das ist grüne Umweltlogik !!!


Hier vom ADAC, ab Seite 15: https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_tempo30pro_contra_infobro_1215_253248.pdf















Unter Punkt 53 meiner Homepage finden Sie ausführliche Darstellungen, wie eine optimale Verkehrslenkung aussehen sollte. Doch hier ein paar Worte zur beabsichtigten „Bevorzugung“ der Strassenbahnen in der Grünen Welle, zum Nachteil des Individualverkehrs.


Die Landeshauptstadt Düsseldorf rühmt sich seit meiner Zeit als Verkehrskadett, heute Verkehrshelfer, die Grüne Welle massgeblich miterfunden zu haben. Das war 1976, als der weltberühmte Querverschub der Oberkasseler Brücke reibungslos und erfolgreich – sie steht noch immer – durchgeführt wurde.


Düsseldorf ist nicht zuletzt durch ein moderates Gleichgewicht der teilweise gegensätlichen Anforderungen zwischen ÖPNV und Individualverkehr ein grossartiges Vorbild für viele andere Städte. Es soll sogar Taxifahrer geben, die die Verkehrsplanung der Stadt loben – ich gehöre auf jeden fall dazu!


Eine Grüne Welle ist auch ein hervorragender Symphatieträger und Markenkern für Düsseldorf. Fahrgäste sagen oft, dass sie gerne mit dem Auto nach Düsseldorf kommen. Das sei so angenehm, aber man könne nicht genau sagen, wieso.


Wenn ich dann voller Stolz auf die in Düsseldorf erfundene Grüne Welle hinweise und bemerke, dass wir nun 6 km gefahren sind, ohne einmal anzuhalten, erhalte ich freudige Zustimmung.


Trotzdem sollten auch gut funktionierende Verkehrslenkungen von Zeit zu Zeit überdacht werden, um verbesserte Umweltverträglichkeit des gesamten Verkehrs, optimierung des Energieverbrauchs, Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine hohe Transporteffizient sicherzustellen.


Unabhängig davon muss auch über deutlich mehr Abschaltungen der LZA nachgedacht werden. Manchmal haben Sie zu bestimmten Zeiten winiger Stau, wenn dem Autofahrer selbstständiges Denken und Handeln erlaubt wird.


Eine Herkulesaufgabe, die das Amt für Verkehrsmanagement bisher sehr gut gemeistert hat. DANKE !!!




Grüne Welle bedeutet Respekt vor der Umwelt und Verkehrssicherheit


Das Thema der grünen Welle wird immer nur als Privileg für Autofahrer gesehen. Das ist aber nicht richtig, denn eine Grüne Welle für alle motorisierten Verkehrsbereiche, egal ob individuell oder ÖPNV ist die erfolgreiche Umsetzung folgender Anorderungen:



Es wäre völlig zu kurz gedacht, einfach der Rheinbahn die Welle mundgerecht zu programmieren und dafür beim Individualverkehr die gerade durch die grüne Pflichtplakette erreichte Luftverbesserung mehr als zu zerstören und den Energieverbrauch durch neue Staus, die vorher nicht existierten, in die Höhe schnellen zu lassen.


Ebenfalls ist einleuchtend, dass in einer gleichmässig rollenden Autokolonne weniger Auffahrunfälle entstehen. Also mehr Verkehrssicherheit. Es muss die gesamte Verkehrs- und Umweltbilanz optimiert werden und nicht ein Teil davon.




Die Lösung kommt aus der Luftfahrt


Es gibt bereits nahezu perfekt laufende Beispiele, wie Verkehr gemäss den obigen Anforderungen erfolgreich gelenkt werden kann.


Die Luftfahrt wickelt über ein komplexes System von Airport- und Streckenslots Verkehrsbewegungen von Luftfahrzeugen ab, die bekanntlich in der Luft nicht stehenbleiben können.


Stellen Sie sich jetzt bitte einen Stassenbahnfahrer vor, der an der Haltestelle ggf. noch 15 Sekunden länger wartet und dann dafür ein Signal für eine Weiterfahrt, ohne eine einzige Unterbrechung bis zur nächsten Haltestelle bekommt.

Jetzt werden alle Verkehrsgruppen in Abhänigkeit des Mengenbedarfs in dieses komplexe System eingebracht. Dann gibt es keine sinnlosen roten Ampeln und damit umweltbelastende Pkw-Hindernisse mehr und die Bahn kann trotzdem komfortabler fahren als bisher.


1969 landeten die ersten beiden Menschen auf dem Mond, mittels Computerprogrammen. Ich bin mir sicher, dass wir 45 Jahre nach diesem epochalen Ereignis dann auch die optimale Grüne Welle hinbekommen.


Es git viel zu tun – packen wirs an!

Thema Ampelschaltungen Punkte 51-53



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20. September 2014









98 A R C H I V


Sammlung alter Ideen und Vorschläge






Kritisches Fazit:



Ist die Programmierung der Taxameter falsch?


Der Bundesgesetzgeber hat aus gutem Grunde die drei Preiskomponenten für Anschlag, Streckenpreis und Wartezeit, einzeln vorgeschrieben, damit der Kunde transparente Informationen erhält. Die Verbraucherschützer nehmen regelmäßig den Tarifdschungel der Handys unter die Lupe und finden sehr häufig versteckte oder unlogische Gebührenfallen.


Genau das hat der Gesetzgeber bei den Taxitarifen durch die separate Preisauszeichnungspflicht seit vielen Jahren erfolgreich verhindert. Das bedeutet ein grosses Plus für die Verbraucher. Es stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob eine Vermischung der Tarifkomponenten, wie beim Düsseldorfer Tarif, mit einem Guthaben im Anschlag, überhaupt dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Fahren wir mit einem, formal gesetzeswidrigen Taxitarif?


Anschlag: Das ist der Grundpreis für die Inanspruchnahme einer Taxidienstleistung, die grundsätzlich immer zu bezahlen ist.


Kilometerpreis: Je weiter die Strecke, desto höher der Preis, in der Regel steigt der Preis linear zur gefahrenen Strecke.


Wartezeit: Arbeitnehmer im Taxigewerbe wollen auch bezahlt werden, wenn eine kurze Strecke sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Handwerker berechnen schließlich auch die, für den Kunden reservierte Zeit, da sie gleichzeitig nicht für andere tätig werden können.





Der Düsseldorfer Tarif in einem praktischen Beispiel


Jens Ehrlich (Name erfunden) ist ein vorbildlicher Kutscher. Seine betont umweltschonende und voraus schauende Fahrweise begeistert die Kundschaft immer wieder. Oma Else ist eine von Ehrlichs Stammkundinnen. Die Rentnerin setzt sich ins Taxi. Kollege Jens schaltet die Uhr an - doch halt, die Dame hat was vergessen. Also wieder raus, noch ein kurzer Blick in den Briefkasten und wieder rein ins Taxi.


Nach insgesamt zwei Minuten verbrauchter Gratis-Wartezeit schaltet der Taxameter jetzt vorschriftsmässig von 5,50 auf 5,60 Euro und die Fahrt geht, aufgrund überfüllter Strassen, leider nur im kontinuierlichen Schritttempo von 4 km/h weiter. Für die ersten 1,4 Gratis-Kilometer der Reise brauchen sie eine geschlagene halbe Stunde. Dann schaut Oma Else auf den amtlich geeichten Fahrpreisanzeiger und fragt ihren Chauffeur, ob die Taxameteruhr defekt sei:




5,60 Euro – unverändert nach 21 Minuten Fahrt!


Richtig gelesen - Die zwei Minuten Wartezeit waren bereits vor Beginn der Fahrt komplett verbraucht und der Taxmeter zeigt trotzdem immer noch 5,60€. 1,4 Kilometer und 21 Minuten (bei 4km/h) wird der Zeitfaktor unterdrückt. Mit diesen 4 km/h rollen die beiden immer weiter und jetzt, nach 1400 m Gratis-Fahrstrecke, kommen alle 12 Sekunden 0,10 Cent hinzu. Das entspricht genau der Wartezeit von 30/h.


Nach insgesamt 4 Kilometern, ebenso verstauter wie unterhaltsamer Fahrt, ist Oma Else nach einer Stunde am Ziel. Der Taxameter zeigt jetzt 25,00€. Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen: 5,50€ für die ersten 1,4 Kilometer in 21 Minuten ohne Zeitfaktor. Dazu kommen jetzt weitere 39 Warteminuten, die mit 19,50€ zu buche schlagen. Rechnung: 30€ *39/60min + 5,50€ = 19,50€ + 5,50 = 25,00€. Die Geschwindigkeit ist geringer als 15.79 km/h und damit billiger als der Zeitfaktor, der aus diesem Grunde hier zur Anwendung kommt. Daraus folgt für den ertragsoptimierten Kutscher: Rücksichtsloser Fahrstil, wie schnelles Anfahren und vollständiges Anhalten ergibt mehr Umsatz, da das Taxi zeitweise steht und dann der Zeitfaktor zusätzlich berechnet wird.


Umweltschonende und verkehrssichere Fahrweise wird also mit Mindereinnahme bestraft! Herzlichen Glückwunsch






5,50€ enthalten bis zu 27€


Zur Veranschaulichung zuerst ein eher theoretisches Beispiel: Fährt eine Taxe mit einer Geschwindigkeit von nur zwei Kilometer pro Stunde, wären 1400 m erst nach 42 Minuten erreicht. Niemand wollte den Taxifahrern ernsthaft zumuten, solange für 5,50 Umsatz zu arbeiten. In der Praxis kommen aber staubedingt Schrittgeschwindigkeiten von 4 bis 8 km/h häufiger vor. Dann wird bei 8 km/h eine 10min 30s bzw. 21 min bei 4 km/h umsonst gefahren.


Aus diesem Grunde muss die Aufteilung der Faktoren Zeit und Strecke neu programmiert werden, vorausgesetzt wir wollen den Tarif bei 5,50€ Startpreis, inclusive 1,4 Kilometer und 120 Sekunden Wartezeit überhaupt behalten. Den Taxifahrern wird bei der jetzigen Programmierung die Zeit mehrfach genommen. Im obigen Beispiel sind die 120 Sekunden bereits beim Start verbraucht, aber trotzdem schaltet der Zeitfaktor auf den ersten 1400 m nicht weiter, weil sich die Taxe minimal bewegt.


Das Problem liegt in der, nicht in jede Richtung möglichen Konvertierbarkeit der Gratis-Tarifkomponenten. Es ist ein deutlicher Unterschied, ob zuerst die 120 Sekunden im Stand verbraucht werden und dann in Schrittgeschwindigkeit die 1400m-Strecke, oder zuerst die 1400 Meter abgefahren werden und man dann 2 Minuten steht. Im ersten Fall liegt der Preis bei 5,60 im zweiten Fall bei 6,50.€





Der Zeitfaktor im Normaltarif ist unlogisch programmiert


Bei 30€ Wartezeit in der Stunde, in Verbindung mit einem Kilometerpreis von 1,90€ ergibt sich eine rechnerische Schnittgeschwindigkeit von 15,88 km/h, unterhalb derer die Zeit teurer ist als die Strecke. Die Programmierung der Taxameter hat den eindeutigen Fehler, dass die Unterdrückung des Zeitfaktors innerhalb der ersten 1,4 Kilometer bei allen Geschwindigkeiten größer null stattfindet.


Richtig wäre, den Zeittarif nach 120 Sekunden auch innerhalb der 1400m zu aktivieren und dann das Streckenguthaben von 1,4 km x 1,90€ = 2,66€ in Abzug zu bringen. Beispiel: Schrittgeschwindigkeit 4 km/h entspricht 21m und damit 10,50€. Abzüglich einmalig 2,66€ ergibt das eine Differenz von 4,84€.











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